Gewerbegebiet Max-Eyth-Straße, 1. Erweiterung:

Bekanntmachung (PDF)
Zeichnerischer Teil (PDF)
Textlicher Teil (PDF)
Begründung (PDF)
Zusammenfassende Erklärung (PDF)





Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform:

Im Jahr 2020 hat der Landtag ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen. Dieses Gesetz bildet nun die Grundlage für die Reform der Grundsteuer. Für die Ermittlung und Berechnung auf der Grundlage der Grundsteuerreform, benötigt jeder Steuerpflichtige für die Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte 2025 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022. Die Bodenrichtwerte für den gesamten Alb-Donau-Kreis für das Jahr 2022 werden aktuell vom gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen (Zusammenschluss aller Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis) bearbeitet und ermittelt.


Informationen finden Sie unter:

Homepage - gem. Gutachterausschuss b. d. Stadt Ehingen (ext. Link)

Homepage der Finanzämter BW (ext. Link)

Homepage - Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes (ext. Link)

Homepage - Ministerium f. Landesentwicklung u. Wohnen BW (ext. Link)