Bericht über die Gemeinderatssitzung am 11.12.2008 im Bürgersaal in Oberkirchberg

Zur Sitzung begrüßte Bürgermeister Bertele die Blutspender, die Mitglieder des Gemeinderates, Herrn Franz Glogger von der Presse, die Herren Jürgen Herrmann und Siegfried Tsalos als Sachverständige sowie Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung. Er stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und gab die Protokolle der letzten Sitzung bekannt. Zur Bürgerfrageviertelstunde hatte sich niemand gemeldet.

 

Blutspenderehrung

In seiner Ansprache wies Bürgermeister Bertele auf die Bedeutung von Blutspenden hin und dankte allen Spendern namens der Gemeinde und persönlich. Gemeinsam mit dem Vorsitzenden des DRK-Ortsvereines, Herrn Christian Fischer, überreichte er die Ehrennadeln samt Urkunden sowie ein Präsent an die anwesenden Blutspender/innen. Aus terminlichen Gründen konnten jedoch leider nicht alle Blutspender/innen anwesend sein.

 

Für 10 Blutspenden wurden mit der Ehrennadel in Gold geehrt: Ulrich Bailer, Anita Bischof, Gabriele Hänle, Gabriele Rau, Alexandra Schmölz und Thomas Veser.

Für 25 Blutspenden wurden mit der Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz geehrt: Agostinho da Costa Meira, Helene Kappeler, Michael Müller, Mathilde Veser.

 

Sanierung der Wasserleitung in der Illerstraße – Vergabe der Bauarbeiten

Einleitend erinnerte Bürgermeister Bertele an die Vorberatungen zu den Bauarbeiten. Nunmehr gelte es nur noch, die ausgeschriebenen Bauarbeiten zu vergeben. Dazu bat er Herrn Ing. Siegfried Tsalos um den Sachvortrag. Seinen Worten zufolge hätten 23 Interessenten die Unterlagen angefordert, davon allerdings nur 14 ein Angebot eingereicht. Als Ausführungszeitraum habe er die Zeit von April bis August 2009 geplant. Einen früheren Baubeginn hielt er nicht für sachgerecht, weil die vorübergehenden provisorischen Wasserhausanschlüsse oberirdisch verlegt werden müssten und daher kein Frostrisiko eingegangen werden dürfe. Er erläuterte das Ergebnis der Ausschreibung unter Bewertung der eingegangenen Nebenangebote.

Im Endergebnis habe die Fa. Wild aus Berkheim mit klarem Abstand das günstigste Angebot zum Preis von rd. 246.000,-- EUR abgegeben. Das nächste Gebot liege bei rd. 257.000,-- EUR. Das teuerste Angebot habe sogar bei ca. 400.000,-- EUR gelegen. Hier sei allerdings davon auszugehen, dass kein ernsthaftes Interesse an einem Zuschlag bestanden hätte, sondern dieser Bieter sich nur Zugang zur Submission habe verschaffen wollen, um die Preise der Konkurrenten zu erfahren.

Der Gemeinderat folgte dem Vergabevorschlag einstimmig und erteilte der Fa. Max Wild den Auftrag.

 

Dachgeschossausbau im Antonius-Kindergarten für eine Kinderkrippe

Entsprechend dem Beschluss vom 18.09.2008 wurde der Bauantrag eingereicht und die Baugenehmigung inzwischen erteilt. Die Gemeinde hat bereits eine Zuschusszusage aus dem Bundesprogramm über 84.000,-- EUR erhalten. Bürgermeister Bertele erinnerte hierzu, dass der Zuschussantrag bereits zum ersten Termin, dem 15.05.2008 und somit sehr frühzeitig eingereicht worden sei, weil damals eine Zuschussverteilung nach dem sog. Windhundprinzip im Raum gestanden habe. Beantragt sei ferner ein Zuschuss aus dem Ausgleichstock über 130.000,-- EUR bei voraussichtlichen Gesamtausgaben von 290.000,-- EUR. Er bat den beauftragten Architekten Jürgen Herrmann, die Ergebnisse der Ausschreibung zu erläutern.

Architekt Jürgen Herrmann erläuterte, dass er in einem ersten Schritt zum Ausbau des Dachgeschosses Zimmererarbeiten sowie Putz- und Wandarbeiten in Form von Trockenbauarbeiten ausgeschrieben habe. Hinsichtlich der Wandkonstruktion würden sich alternativ leichte Trennwände aus Gipsdielen oder als Metallständerwand anbieten. Für beide Varianten lägen ihm Angebote vor.

Bei Angebotspreisen für die Putz- und Wandbauarbeiten zwischen 19.100.-- EUR und 25.700,-- EUR bei insgesamt 10 Angeboten empfahl Architekt Herrmann, die preislich günstigere und technisch ebenbürtige Bauvariante mit Metallständerwänden durch die Fa. Rapp aus Blaustein als günstigste Bieterin ausführen zu lassen. Dem Vorschlag folgte der Gemeinderat einstimmig.

Lt. Architekte Herrmann hätten für die Zimmer- und Holzbauarbeiten nur 4 Angebote zwischen 49.400,-- EUR und 55.600,-- EUR vorgelegen, wobei der günstigste Bieter, die Firma Lehle noch 2% Skonto zusätzlich bei sofortiger Zahlung angeboten habe. Das Zimmerergewerk umfasse den Einbau von Dachfenstern, Wärmedämmung der Dachkonstruktion, Innenausbau/Verkleidung der Dachkonstruktion, abgehängte Decken in Teilbereichen, Herstellen der Galerie mit Rückbau der vorh. Konstruktionen (Regie). Auch insoweit folgte der Gemeinderat einstimmig dem Vorschlag des Architekten.

 

Abschließend verwies Architekt Jürgen Herrmann darauf, dass auch die Wärmebedarfsberechnung und die Überprüfung von Alternativen zur bestehenden Heizung (insbesondere Erdwärmenutzung) vorbereitet seien und Anfang 2009 dem Gemeinderat vorgestellt würden. Im Übrigen habe er den Bauzeitenplan so aufgestellt, dass die Bauarbeiten den Kindergartenbetrieb möglichst wenig beeinträchtigen und hinderliche Arbeiten möglichst in den Oster- und Pfingstferien erfolgen sollen.

 

Baugesuche/Bauangelegenheiten

Für eine Doppelhaushälfte an der Kastellstraße lag ein Baugesuch vor mit dem Vorhaben, die Haushälfte in zwei Wohnungen aufzuteilen. Hierzu ist eine Außentreppe außerhalb des Baufensters vorgesehen und dafür eine Befreiung beantragt worden. Im Erdgeschoss soll eine barrierefreie Wohnung entstehen. Zur Errichtung zweier Gauben auf dem Dach lag ebenfalls ein Befreiungsantrag vor. In dem aus dem Jahr 1974 stammenden Bebauungsplan waren Dachgauben nicht vorgesehen. Nach heutigen Maßstäben sollen diese jedoch nach den Worten von Bürgermeister Bertele begünstigt werden, um die Schaffung von Wohnraum im bereits vorhandenen umbauten Raum zu fördern. Auf Rückfrage aus dem Gremium erklärte er ferner, dass im Bebauungsplan keine Festsetzungen zur Zahl der vorgeschriebenen Stellplätze enthalten seien. Folglich würden nur die allgemeinen Regelungen der Landesbauordnung gelten, wonach je Wohnung mindestens ein Stellplatz nachgewiesen werden müsse. Hierauf wurde dem Baugesuch einstimmig unter dem Vorbehalt nachbarlichen Einvernehmens zugestimmt.

 

Ein weiteres Baugesuch bezog sich auf den Neubau eines Einfamilienhauses im Neubaugebiet „Schelmenwinkel-Nord III“. Das geplante Haus bleibe mit 7,50m deutlich unter der höchstzulässigen Gebäudehöhe von 8,50m, allerdings auch deswegen, weil die Dachneigung statt mindestens 25 Grad nur 20 Grad haben solle und hierfür eine Befreiung angefragt war. Bei 25 Grad Dachneigung wäre das Haus etwa 8 m hoch. Im Baustil eines sogenannten Toskana-Hauses falle diese Verringerung jedoch kaum auf, meinte Bürgermeister Bertele, und zudem komme eine geringere Gebäudehöhe der Nachbarschaft zugute. Im vorliegenden Falle sei nämlich beabsichtigt, auf die obere Geschossdecke zu verzichten und mit einer etwas geringeren Dachneigung lasse sich eine übermäßige Geschosshöhe vermeiden. In der Diskussion wurde dies ebenso bewertet. Im Hinblick auf eine etwaige Dachterrasse auf der Garage soll allerdings ausdrücklich deren Zulässigkeit geprüft werden. Mit dieser Maßgabe wurde dem Baugesuch zugestimmt.

 

Ebenfalls zugestimmt wurde einem Wohnhausanbau an der Fuggerstraße. Es soll dort die bisherige Terrasse vergrößert werden und dann darauf ein Wintergarten entstehen. Schließlich wurde die Zustimmung zu einer Fahnenwerbung an der Hauptstraße erteilt.

 

Von der Stadt Ulm lag dem Gremium den Worten von Bürgermeister Bertele zufolge der Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Eschwiesen“ zur Stellungnahme vor. Mit einem Nahversorgungszentrum im Stadtteil Wiblingen solle die Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs in räumlicher Zuordnung zu dem neuen Wohngebiet „Eschwiesen“ verbessert werden. Zur wohnortsnahen Versorgung sowie als Ergänzung des Stadtteilzentrums „Tannenplatz“ ist ein neuer Standort für die Ansiedlung eines Einzelhandelsmarktes im Plangebiet vorgesehen. Eine etwaige Konkurrenzsituation zum Nettomarkt in Unterkirchberg könne hierbei nicht als Einwand geltend gemacht werden. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, gegen den Bebauungsplan keine Einwände zu erheben.

 

Ebenfalls keine Einwände sollen gegenüber einem Bebauungsplan der Stadt Neu-Ulm erhoben werden. Zu diesem Bebauungsplan war die Gemeinde schon zu einem früheren Zeitpunkt beteiligt worden. Gegenüber dem Vorentwurf sei inhaltlich nur die Gewichtung der verschiedenen Einzelhandelssortimente geändert worden mit dem Ziel, den vorgegebenen Branchenmix aus Bekleidung, Sport, Medien usw. durchlässiger zu gestalten.

 

Schließlich wurde eine Änderung des Bebauungsplanes „Unterer Brühl vorberaten“. Beim Baugesuch zu dem bereits errichteten Wohnhaus wurde die Änderung des ursprünglichen Bebauungsplanes bereits beschlossen. Es sollten dort auch Pultdächer mit den bei Pultdächern üblichen Dachneigungen und Bedachungsmaterialien zugelassen werden.

Hierbei erinnerte Bürgermeister Bertele auch an den Bebauungsplan „Schelmenwinkel“, bei dem beispielsweise die Dachfarbe nicht vorgeschriebe, sondern lediglich aus Gründen des Brandschutzes eine Hartbedachung vorgegeben wurde. Im Hinblick auf mögliche Bauformen seien zwischenzeitlich auch bereits begrünte Flachdächer angeregt worden.

Er wies darauf hin, dass eine Änderung im vereinfachten Verfahren erfolgen könne, weil die Grundzüge der Planung im Rechtssinne nicht betroffen seien. Diese wären dann betroffen, wenn beispielsweise der Gebietscharakter, das Maß der baulichen Nutzung, die Zahl der zulässigen Vollgeschosse oder offene/halboffene Bauweise geändert würden.

Es wurden verschiedene Möglichkeiten zur Öffnung der Bebauungsplanvorgaben angesprochen. Nach verschiedentlichen Diskussionsbeiträgen kam aus dem Gremium der Vorschlag, ein konkret angedachtes Bauvorhaben vorzulegen, um sich anhand eines Vorentwurfes Änderungen bildlich vorstellen zu können.

 

Spenden an gemeindliche Einrichtungen

Bürgemeister Bertele wies darauf hin, dass nach neuer Rechtslage Spenden an die Gemeinde oder gemeindliche Einrichtungen vom Gemeinderat ausdrücklich genehmigt werden müssen. Es sei dies eine Vorgabe des Korruptionsbekämpfungsgesetzes und § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung. Dem Gemeinderat lag eine Liste der verschiedenen Spenden mit Beträgen zwischen 20.-- EUR und 500.-- EUR vor. Ganz besonders ragte die Spende aus dem Verkaufserlös der Unterkirchberger Chronik von Herrn Karl Schlegel mit 3000.-- EUR heraus. Bürgermeister Bertele dankte allen Spendern für die Unterstützung gemeindlicher Einrichtungen. Eine Besorgnis der Vorteilsnahme war in allen Fällen nicht zu befürchten. Daher billigte der Gemeinderat die Annahme aller Spenden einstimmig.

 

Verlegung von Leerrohren

Bürgermeister Bertele erinnerte daran, dass die Gemeinde Illerkirchberg bereits seit einiger Zeit bei entsprechenden Baumaßnahmen Leerrohre mitverlegen lasse. Zwischenzeitlich liege auch eine Empfehlung des Ministeriums für Ernährung und Ländlicher Raum Baden-Württemberg zur Verlegung von Leerrohren als Breitbandinitiative für den ländlichen Raum vor. Die Gemeinde Illerkirchberg habe bereits bei mehreren Tiefbaumaßnahmen solche Leerrohre gleichzeitig mitverlegt, so zum Beispiel in den Baugebieten „Hornbächle-Süd“ und „Schelmenwinkel-Nord III“ sowie in der Weihungstraße und in der Bucher Straße. Damit nehme die Gemeinde Illerkirchberg, wie bereits bei der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf Gelblicht mittels NAV-Lampen vor mehr als einem Jahrzehnt, auch bei der Breitbandversorgung eine Vorreiterrolle ein und ermögliche so die Nutzung und Verbreitung neuer Technologien. Die Gemeinde bereite sich damit schon für eine spätere Versorgung mittels Glasfaserkabeln vor. Glasfaserkabel könnten erheblich größere Datenmengen transportieren als herkömmliche Kupferkabel.

 

Anschließend fand noch eine nichtöffentiche Sitzung statt.