Bericht über die Gemeinderatssitzung am 18.06.2009 im Großen Saal des Rathauses Unterkirchberg

 

Der Vorsitzende begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates, die Herren Ingenieure Gerhard Rimmele und Siegfried Tsalos, Herrn Franz Glogger von der Südwest Presse, Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung sowie die Zuhörer. Er stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Wie üblich wurden die Protokolle der vergangen Sitzung durch Auflegen bekannt gegeben. Zur Bürgerfragestunde hatte sich niemand gemeldet.

 

Bauarbeiten Illerstraße

Zum Baufortschritt gab Ingenieur Siegfried Tsalos einen kurzen Sachstandsbericht der drei Bauabschnitte vom „Unteren Brühl“ bis zur Burgstraße, von der Burgstraße bis zur Einmündung Mahdauweg und vom Mahdauweg bis zum Ende der Sackgasse. Im letzten Abschnitt werde die SWU auch die Gasleitung verlängern. Auftragsgemäß, wie in der letzten Sitzung besprochen, habe er die Kosten für die durchgehende Erneuerung des Feinbelages ermittelt. Wegen der Größe der Fläche habe die Firma Wild nun ein günstigeres Angebot für die Fräsarbeiten abgegeben, sodass sich die Gesamtkosten für eine einheitliche und durchgehende neue Asphaltdecke zwischen „Unterem Brühl“ und Burgstraße sowie Mahdauweg bis Straßenende auf rund 15.300 EUR belaufen würden. Für den Abschnitt Burgstraße bis Mahdauweg sei dies ohnehin vorgesehen gewesen. Mehrere Gemeinderäte empfahlen, dieses Angebot wahrzunehmen, schließlich verursachten Schnitte in der Fahrbahn mit eindringendem Wasser vermehrt Setzungen und daher eher Straßenschäden. Bürgermeister Bertele unterstützte den Vorschlag zur Erneuerung des Fahrbahnbelags über die gesamte Straßenfläche ebenfalls. Schließlich gewährleiste dies ein einheitliches Straßenbild. Zudem lägen die Kosten mit dem günstigeren Nachtragsangebot deutlich niedriger als ursprünglich angenommen. Auf eine Rückfrage aus dem Gemeinderat ergänzte er, dass auch in der Illerstraße Leerrohre für eine etwaige spätere Verkabelung z .B. mit Glasfaserkabel für Hochgeschwindigkeitsinternet eingelegt würden. Ganz aktuell berichtete er hierzu über eine Einladung des Landrates, der sich der Glasfaserverkabelung besonders annehmen wolle.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat sodann, für den Baubereich der Illerstraße einen neuen Asphaltfeinbelag über die gesamte Fahrbahnbreite einbauen zu lassen.

 

Wehranlage „Großmahdau“

Bürgermeister Bertele erinnerte daran, dass die frühere Planung, die Wehranlage „Großmahdau“ abzubrechen, nicht umgesetzt werden konnte, weil die damit verbundene Mäandrierung am Grunderwerb scheiterte. Die Planung hätte eine sogenannte raue Rampe nahe des Regenüberlaufbeckens „Till“ mit Ausleitung der Weihung in Flussrichtung links und naturnaher Gestaltung vorgesehen. Nachdem dies einerseits am Grunderwerb scheiterte, zum anderen aber auch die Rahmenbedingungen sich geändert hätten, stelle sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Beispielsweise mit der Dückerung der Weihung im Bereich der roten Wand sei die Gefahr für der Ulmer Trinkwasserversorgung im Hochwasserfalle gebannt worden. Der ursprüngliche Gedanke, die Fischdurchgängigkeit zwischen dem jetzigen Wehr und der Iller herzustellen, habe sich als nicht machbar erwiesen. Das durch eine Fischtreppe abfließende Wasser würde sogleich weitestgehend im kiesigen Untergrund versickern. Dies könne nur mit kostenträchtiger Lehmauskleidung des jetzigen Bachbettes zur Hochwasserableitung zwischen Wehr und Iller verhindert werden. Zudem würde dies gerade bei sommerlichem Niedrigwasserstand einen hohen Wasserverlust für die rote Wand verursachen. Einvernehmlich mit dem Landratsamt habe man nun als Alternative den Erhalt der Wehranlage ins Auge gefasst. Wichtig sei es, einen genehmigten und somit legalen Zustand herbeizuführen. In einem ersten Kostenvoranschlag seien die Kosten für die Ertüchtigung der jetzigen Anlage auf ca. 80.000 EUR ermittelt worden. Daran müsse sich die Stadt Ulm nach den bestehenden Vereinbarungen mit 73 % beteiligen und würde den Erhalt der jetzigen Wehranlage begrüßen. Darüber hinaus fordere das Landratsamt einen Nachweis, dass durch den Erhalt der Wehranlage keine Schäden durch austretendes Wasser aus der Ortskanalisation entstünden.

Zu diesem fachtechnischen Aspekt bat Bürgermeister Bertele Herrn Ingenieur Gerhard Rimmele um dessen fachlichen Vortrag. Anhand seiner Ingenieursberechnungen zum rechtlich maßgebenden 100-jährigen Hochwasser, dem so genannten „HQ 100“ erläuterte Herr Rimmele detailliert die maßgeblichen Rahmenfaktoren. Dazu zählten der Einstau in das Regenüberlaufbecken „Till“ bei Hochwasser und der mittelbare Einstau bis zur Burgstraße südlich der Gemeindehalle sowie der Einstau in die Kanalisation im Mahdauweg. Ähnlich der Hochwasserrisikoabschätzung bei der „Illersäge“ in Oberkirchberg sei davon auszugehen, dass Iller und Weihung nicht gleichzeitig Hochwasser führten, weil die Wassereinzugsgebiete weit voneinander entfernt lägen. Die Iller habe ihren Einzugsbereich in den Alpen und die Weihung im Gebiet von Wain bis Unterkirchberg. Selbst bei einem Einstau der Weihung in das Regenüberlaufbecken sorge dessen Ablaufbegrenzung auf 25 l/sec. nicht für eine Überlastung des Hebewerkes, weil dessen Pumpkapazität bei 33 l/sec. liege. In der Summe sei deswegen nicht mit Wasseraustritt aus den Kanalschächten zu rechnen. Abschließend schlug Ingenieur Gerhard Rimmele vor, bis auf Weiteres einen etwaigen Einstau in die Ortskanalisation zu tolerieren, it der Option, bei einer etwaigen Realisierungschance zum Abbau der jetzigen Wehranlage und Tieferlegung bzw. Entlastungsleitung aus dem Regenüberlaufbecken „Till“ diese Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt auszuführen.

Bürgermeister Bertele sah die Gemeinde in der Pflicht, einen genehmigten Betrieb der jetzigen Wehranlage herbeizuführen, nachdem die anderweitig geplante Maßnahme mangels Grunderwerb scheitere. Im Hinblick darauf sei es ihm wichtig, den Gemeinderat über etwaige Alternativen aktuell zu informieren. Erst kurz vor der Sitzungseinladung sei eine entsprechende Ausarbeitung zum möglichen Erhalt der Wehranlage im Rathaus eingegangen. Mangels anderweitiger Alternative empfahl er, den Erhalt der Wehranlage anzugehen. Zudem sei dies für die Gemeinde erheblich kostengünstiger als der Bau einer rauen Rampe mit Abbruch der jetzigen Wehranlage.

Zu diesem Ansinnen zeigten sich mehrere Gemeinderäte sehr überrascht, nachdem noch vor Jahren sehr intensiv der Abbruch der Wehranlage verfolgt worden sei. Vor einer endgültigen Entscheidung wurden seitens des Gemeinderates detaillierte Unterlagen gewünscht. Bürgermeister Bertele sicherte dies zu, wobei es ihm vor allem darauf ankam, den Gemeinderat über die aktuelle Entwicklung zu informieren und das Bemühen um eine Alternativlösung anzuerkennen. Eine Entscheidung könne dann gefällt werden, wenn das Landratsamt nach entsprechenden Überprüfungen die Genehmigungsverlängerung für die jetzige Wehranlage tatsächlich in Aussicht stelle. Nachdem die Genehmigung für die jetzige Wehranlage bereits seit geraumer Zeit abgelaufen sei, bestehe jedenfalls Handlungsbedarf.

Ein Gemeinderat sah die Alternative sehr positiv und empfahl, diese kostengünstigere Lösung weiter zu verfolgen. Einige Gemeinderäte wünschten sich mehr Zeit für die Entscheidung und weitere Sachunterlagen. Die Untersuchungen zur Alternativlösung wurde sodann per Beschluss zur Kenntnis genommen und die Bemühung der Verwaltung hinsichtlich der Genehmigungsverlängerung der jetzigen Wehranlage mehrheitlich gebilligt.

 

Kostenausgleiche für Kindertagesstätten

Bürgermeister Bertele erläuterte, dass das Land nach dem Grundsatz „Das Geld folgt den Kindern“ zum 01.01.2009 einen gesetzlich verpflichtenden interkommunalen Kostenausgleich bei auswärtiger Betreuung von Kleinkindern (U3) wie auch von Kindergartenkindern (Ü3) eingeführt habe. Dabei sei eine aufwandsbezogene Betriebskostenabrechnung (sogenannte „Spitzabrechnung“) vorgesehen, die nicht nur erheblichen Verwaltungsaufwand und Bürokratie verursache, sondern darüber hinaus auch erhebliches Konfliktpotenzial zwischen den Kommunen schaffe. Nachdem das Land den Vorschlag der kommunalen Landesverbände nicht aufgegriffen hätte, diesen ab 01.01.2009 verpflichtend zu leistenden Kostenausgleich der Wohnsitzgemeinden an die Standortgemeinden bei auswärtiger Betreuung mit Pauschalbeträgen verbindlich zu regeln, hätten Gemeindetag und Städtetag die Möglichkeit aufgegriffen, Pauschalbeträge festzulegen, die den Städten und Gemeinden zur Umsetzung des interkommunalen Kostenausgleichs bei der Betreuung auswärtiger Kinder empfohlen werden. Diese Pauschalbeträge seien nun ausgearbeitet und differenziert nach Betreuungsumfang festgelegt worden. Den Gemeinderäten lag eine Auflistung dieser Pauschalen vor.

Die Regelungen gelten allerdings nur innerhalb von Baden-Württemberg und vergleichbare Regelungen nur innerhalb Bayerns, aber nicht, wenn ein Kind aus Illerkirchberg einen Kindergarten in der bayerischen Nachbarstadt Senden oder umgekehrt besuche. Aus beruflichen Gründen wolle eine Mutter beispielsweise ihr Kind in einen Ganztagesplatz von 7 – 17 Uhr in Senden geben. Dafür berechne die Stadt Senden einen Kostenausgleich von 2.074.--EUR pro Jahr. Bürgermeister Bertele erinnerte daran, dass sich die Stadt Senden nach entsprechenden Verhandlungen vor wenigen Jahren bereit erklärte, in Härtefällen 1.500.--EUR als Ausgleich für Kinder aus Senden (Illersäge) an die Gemeinde Illerkirchberg zu zahlen. Deswegen erachtete er es als ein Gebot der Fairness, auch einen Kostenanteil für Illerkirchberger Kinder in Senden zu leisten. Der Betragsunterschied ergäbe sich aus der längeren Betreuungszeit bei einem Ganztagesplatz.

Ferner sei bei der letzten Bürgermeisterbesprechung im Gemeindeverwaltungsverband Kirchberg-Weihungstal vereinbart worden, auf Verbandsebene auf einen Kostenausgleich zunächst zu verzichten, solange keine relevanten einseitigen Belastungen auftreten würden. Es sei aber allen GVV-Bürgermeistern bewusst, dass tendenziell eher Kinder aus Staig und Schnürpflingen von ihren Eltern auf dem Weg zur Arbeitsstätte in Ulm nach Illerkirchberg gebracht würden als umgekehrt.

 

Eine Gemeinderätin sprach sich für eine durchgängige Kostenregelung auch im GVV-Bereich aus. Auf Rückfragen betonte Kämmerer Manfred Kornmayer, dass die Eltern die freie Wahl des Kindergartens hätten. Es bestünde somit keine Verpflichtung zum Besuch am Ort. Unabhängig vom Anlass sei die Gemeinde aber zum Kostenersatz verpflichtet.

 

Nach ausführlicher Beratung wurde beschlossen, beim Kostenausgleich die vom Gemeindetag empfohlenen Pauschalen anzuwenden. Ferner soll z. B. auch der Stadt Senden bzw. über die Landesgrenze hinweg in Härtefällen ein Kostenausgleich gewährt werden. Schließlich wurde bis auf Weiteres auf einen Kostenausgleich bei GVV-Gemeinden verzichtet, soweit sich dies ausbalanciert im geringfügigen Rahmen verhält.

 

Bürgerentscheid zum Gelben Sack

Bürgermeister Bertele trug das Wahlergebnis zum Gelben Sack vom 07. Juli 2009 vor. Mit einer Mehrheit von 96 Stimmen sei diese Frage nun, wenn auch knapp entschieden. Nachdem das so genannte Quorum von 25 % der Stimmberechtigten erfüllt sei, habe der Bürgerentscheid bindende Wirkung. Er habe daher tags nach der Wahl mit dem Landratsamt Kontakt aufgenommen. Die DSD habe die Entsorgung nun nicht auf 3, sondern nur auf 2 Jahre bis längstens 31.12.2011 ausgeschrieben. Sobald der Vertrag zwischen DSD und der jeweiligen Firma geschlossen sei, werde er auf diese zugehen, um eine etwaige frühere Einführung des Gelben Sacks auszuhandeln. Die Erfolgsaussichten ließen sich jedoch nicht vorher absehen.

 

Baugesuche

Zugestimmt wurde einem Neubau eines Einfamilienhauses mit der Garage im „Schelmenwinkel-Nord“ ebenso wie einem An- und Ausbau eines bestehenden Reihenhauses an der Kastellstraße. Dem Umbau eines bestehenden Wohnhauses und Anbau eines Treppenhauses sowie Garagenneubau an der Bergstraße wurde ebenso zugestimmt, jedoch vorbehaltlich, dass auf dem Garagendach keine Dachterrasse errichtet werde. Weiterhin zugestimmt wurde der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Arztpraxis an der Mündelstraße. Vorbehalte gab es jedoch gegen die Stellung der Garage, weil vor der Garage ein zu geringer Stauraum geplant sei. Es solle dort nach einer anderweitigen Lösung gesucht werden. Nachdem am Ende der Sackgasse kein Durchgangsverkehr herrsche, wolle sich Bürgermeister Bertele deswegen nochmals mit dem Landratsamt besprechen.

Eine Aufstockung, der Umbau und Anbau eines Treppenhauses für ein bestehendes Gebäude an der Mussinger Straße waren bereits letztes Jahr Gegenstand zur Stellungnahme. Seinerzeit stimmte der Gemeinderat dem Vorhaben zu. Jedoch wurde im Wege des Nachbarwiderspruches vom Regierungspräsidium Tübingen die Baugenehmigung des Landratsamtes kassiert. Um eine einvernehmliche Lösung zu finden, empfahl Bürgermeister Bertele, das Baugesuch zunächst zurückzustellen bis zur abschließenden Prüfung durch das Landratsamt und ihn gegebenenfalls zur Dringlichkeitsentscheidung zu ermächtigen. Diesem Vorschlag folgte das Gremium. Als letztes Baugesuch lag eine landwirtschaftliche Halle am westlichen Rand von Mussingen zur Stellungnahme vor. Dem Baugesuch wurde, landwirtschaftliche Privilegierung vorausgesetzt, das Einvernehmen erteilt.

 

Bekanntgaben

Bürgermeister Bertele wies auf einen Bericht in der Wohn- und Immobilienzeitung „WIZ“ über den Familienatlas der IHK hin. Er freute sich darüber, dass in diesem Bericht Illerkirchberg - im Vergleich zu 38 Kommunen der Landkreise Biberach und Alb-Donau - gemeinsam mit Illerrieden auf Platz 1 als besonders familienfreundlich und herausragend in Sachen der Kinderbetreuung bezeichnet wurde.

 

Auf eine Eingabe einer Bürgerin habe er sich bezüglich der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum an die kassenärztliche Vereinigung gewandt. In der Rückantwort habe diese Vereinigung mitgeteilt, die ambulante ärztliche Versorgung sei in Illerkirchberg „sehr gut sichergestellt“. Aus bedarfsplanerischer Sicht liege nach Feststellung der kassenärztlichen Vereinigung sogar eine Überversorgung vor. Dies bedeute, dass Neuzulassungen derzeit grundsätzlich scheitern.

 

Mittlerweile, so Bürgermeister Bertele, sei mit den Arbeiten zur Verlegung der Hochspannungsleitung am nördlichen Ortsrand von Oberkirchberg begonnen worden. Der Mast westlich der Mussinger Straße, der bisher sehr nahe am Radweg stehe, werde künftig vom Radweg weiter weg abgerückt.

 

Am Radweg Oberkirchberg-Illerrieden habe kürzlich die Abnahme stattgefunden, wobei sich jedoch die Notwendigkeit zu etlichen Nachbesserungen zeigte. Wie in der vergangenen Sitzung angeregt, sei aber die Überfahrt für Radfahrer zur Lettenfurche hin hergestellt worden.

 

Bürgermeister Bertele gab ferner bekannt, dass die Bauarbeiten im Antonius-Kindergarten sich allmählich dem Ende entgegen neigten und die Einweihungsfeier auf Sonntag, den 26. Juli 2009 nachmittags terminiert worden sei. Der genaue Ablauf der Einweihungsfeierlichkeiten werde noch bekannt gegeben. Er bat den Gemeinderat, sich den Termin zur Teilnahme vorzumerken.

 

Hinsichtlich der Sanierung des alten Schulhauses mit Zuschüssen aus dem Konjunkturpaket berichtete er, dass inzwischen eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 47.700 EUR und eine Bildungspauschale in Höhe von 112.000 EUR bewilligt worden seien.

 

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.