Bericht über die Gemeinderatssitzung am 16.09.2010 im Bürgersaal Oberkirchberg

 

Zur Sitzung begrüßte Bürgermeister Bertele den Gemeinderat, Herrn Hans Ibele, Geschäftsführer des Verwaltungsverbandes, Herrn Franz Glogger von der Südwest Presse, Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung sowie die Zuhörer. Er stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und gab die Protokolle der letzten Sitzung bekannt.

 

Bürgerfrageviertelstunde

Ein Anlieger der Hauptstraße berichtete, er habe von Vorplanungen zur Errichtung von Wohn- und Geschäftsgebäuden auf dem Grundstück Hauptstraße 21 Kenntnis erhalten und erkundigte sich danach, ob ein solches vom Gemeinderat schon behandelt und genehmigt worden wäre. Bürgermeister Bertele informierte, dass ein Entwurf in zurückliegender Sitzung vom Gemeinderat behandelt und aus verschiedenen Gründen, unter anderem bauordnungsrechtlicher Unzulässigkeit, die Zustimmung der Gemeinde versagt worden sei. In der aktuellen Sitzung werde unter dem Tagesordnungspunkt „Baugesuche“ ein anderweitiger Entwurf eines anderen Architekturbüros behandelt (siehe unten).

 

Der Anlieger beklagte ferner Lärmbelästigungen, die vom Parkplatz des Netto-Marktes ausgingen. Er habe sich deswegen schon vor einiger Zeit dagegen gewandt und bestätigte, dass Bürgermeister Bertele deswegen bei der Polizei vorstellig geworden sei. In jüngster Zeit beobachte er jedoch sogar nächtliche Autorennen mit entsprechenden Ruhestörungen. Dem Besitzer solle auferlegt werden, beispielsweise durch eine Zufahrtsschranke oder dem Einbau von Bodenschwellen auf dem Parkplatzgelände entgegenzuwirken.

Bürgermeister Bertele berichtete, dass er sich wegen der Ruhestörungen – auch durch lagernde Jugendliche - wiederholt an den Polizeiposten Wiblingen gewandt habe, damit dies beim Streifendienst überwacht werde. Auch der Netto-Markt bzw. der Eigentümer wolle keine Zweckentfremdung der Parkplätze, habe aber eine Schranke mit Schließzeiten außerhalb der Ladenöffnungszeiten abgelehnt, weil es hierfür auch im Vergleich zu anderen Verbrauchermärkten keine Rechtspflicht gebe. Derzeit sei Bürgermeister Bertele immer noch in Verhandlungen mit der Netto-Leitung, um eine Verbesserung der Beleuchtungssituation zu erreichen. Diese hätten sich durch eine personelle Änderung bei der Firma verzögert. Eine abschließende Rückmeldung hierüber sei ihm für kommende Woche zugesagt worden. Die Gelegenheit werde er nutzen, die Ruhestörungen und geeignete Abhilfemaßnahmen zur Sprache zu bringen.

 

Kindergarten St.-Franziskus Oberkirchberg

Vereinbarung mit der kath. Kirchengemeinde St. Sebastian Oberkirchberg

Die Sanierung der Kindergartens St. Franziskus in Oberkirchberg war in vorausgegangenen Sitzungen wiederholt diskutiert worden. Es gilt, diesen Kindergarten für die ab 01.08.2013 geltende Rechtspflicht der Gemeinden zur Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr und für die heutigen Betreuungsanforderungen zukunftsfähig zu machen. Bürgermeister und Verwaltung waren in vorausgegangener Sitzung beauftragt worden, mit der Kirchengemeinde als Träger des Kindergartens den Kostenanteil der Kirchengemeinde und die Bauherrschaft auszuhandeln. In intensiven Verhandlungen konnte eine Beteiligung an den Investitionskosten für das Bestandsgebäude in Höhe von 100.000,-- EUR erreicht werden.

Eine Beteiligung an den Kosten für den neuen Bauteil „Krippe“ wurde abgelehnt, weil die Gemeinde hierfür ohnehin in der Rechtspflicht ab 2013 stünde und die kirchlichen Träger diözesanweit generell keinen Kostenanteil für solche Neubauten mehr übernehmen würden. Aufgrund rückläufiger Kirchensteuereinnahmen sähen die Kirchengemeinden keine Möglichkeiten, neue Lasten für solche Bauten zu tragen. In der gesamten Diözese würden daher gleichmäßig keine Kosten dafür übernommen.

 

Bei den Betriebsausgaben für die Kindergartengruppen wie auch künftig für die Krippengruppen bleibe es bei der bisherigen Regelung, dass die bürgerliche Gemeinde diese vollständig übernimmt, allerdings mit Ausnahme der Verwaltungskosten. Diese würden weiterhin von der Kirchengemeinde getragen.

 

In der Diskussion wurde dazu Kritik geäußert, insbesondere hinsichtlich gänzlich fehlender Beteiligung im Krippenbereich. Nachdem die Kirchengemeinde die volle Mitsprache in Anspruch nehme, solle auch für diesen Bereich auf den sonst üblichen Finanzierungsanteil von 20 % durch die Kirchengemeinde bestanden werden. Ansonsten könne die bürgerliche Gemeinde den Kindergarten auch vollständig übernehmen. Ein Gemeinderat ergänzte, dass aufgrund dessen die Gemeinde vermehrte Mitspracherechte haben müsse. In weiteren Wortmeldungen kam allerdings auch Verständnis für die historisch gewachsenen Formen zum Betrieb der kirchlichen Kindergärten zum Ausdruck. Es müsse anerkannt werden, was die Kirchen hier geleistet hätten. Auf eine entsprechende Rückfrage erläuterte Kämmerer Manfred Kornmayer, dass die von der bürgerlichen Gemeinde geleisteten Baukostenzuschüsse jährlich mit 3 % abgeschrieben würden. Bei einer eventuellen Auflösung des Vertrages sei der geleistete, noch nicht abgeschriebene Baukostenzuschuss von der Kirchengemeinde zurückzuzahlen.

 

Generell wurde im Gemeinderat die bisher gute Partnerschaft mit der Kirchengemeinde betont und zudem sei das Vorhaben auch für die Kirchengemeinde eine schwierige und große Aufgabe. Eine weitere Wortmeldung hob hervor, dass es nichts gegen einen christlich geprägten, kirchlich getragenen Kindergarten einzuwenden gebe. Diese Betriebsform sei historisch gewachsen und solle auch so belassen werden. Schließlich hegte ein Gemeinderat die Erwartung, dass Bau, bzw. Umbau und Betrieb des Kindergartens in eigener Trägerschaft der Gemeinde ohne den kirchlichen Anteil von 100.000,-- EUR erst recht nicht billiger werde.

 

Im Hinblick auf die Vorgaben durch die Diözese Rottenburg-Stuttgart gegenüber der örtlichen Kirchengemeinde hatte Bürgermeister Bertele Verständnis für die Ablehnung eines Kostenanteiles für die Kinderkrippe. Nach intensiven Verhandlungen sei ein höherer Beitrag als 100.000,-- EUR definitiv auch nicht zu erreichen. Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung wurde sodann die Vereinbarung zwischen Gemeinde und Kirchengemeinde gebilligt.

 

Abschließend informierte Bürgermeister Bertele, dass die anstehenden Maßnahmen am Donnerstag, 07. Oktober 2010 um 20:00 Uhr der gesamten Bürgerschaft öffentlich präsentiert werden. Eine gesonderte Einladung hierzu ergehe noch rechtzeitig.

 

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Bürgermeister Bertele erinnerte daran, dass in Illerkirchberg ebenso wie landesweit der Frischwasserverbrauch Bemessungsgrundlage für die Abwassergebühren war.

Auf eine Klage andernorts hin habe der Verwaltungsgerichtshof diese Abrechnungsform für rechtswidrig befunden. In Gebäuden mit vielen Bewohnern und dementsprechend hohem Frischwasserverbrauch würde über die Abwassergebühr die Regenwasserentsorgung überdurchschnittlich mitfinanziert. Gewerbliche Grundstücke mit großen versiegelten Flächen beispielsweise für Parkplätze und daher hohem Regenwasseranfall oder auch Ein-Personen-Haushalte in großen Einfamilienhäusern mit großen Dach- und Garagenflächen könnten dadurch begünstigt sein. Ungeachtet des Für und Wider der jeweiligen Vor- und Nachteile habe die Gemeinde die geänderten rechtlichen Vorgaben umzusetzen. Er bat hierzu Herrn Hans Ibele, Geschäftsführer des Gemeindeverwaltungsverbands Kirchberg-Weihungstal, dem Gemeinderat die erarbeiteten Lösungsvarianten aufzuzeigen.

 

Denkbar und geprüft sind dessen Worten zufolge 4 Alternativen, nämlich eine genaue Ermittlung der überbauten Flächen mittels Befliegung und Luftbildern, ein Anschreiben an alle Gebäudeeigentümer mit der Aufforderung zur Selbstauskunft, eine Pauschalierung mit sogenannten Abflussbeiwerten nach Referenzgebieten und schließlich eine Gebietsabflussbeiwertmethode.

Wegen der umfassenden Komplexität des Sachverhalts ist seine Erläuterung nachstehend auf das absolut Wesentlichste zusammengefasst: Das Selbstauskunftsverfahren verlange von jedem Betroffenen einen hohen Sachkenntnisstand und berge die große Gefahr unzutreffender Auskünfte. Nicht zuletzt ließe sich mit gering gehaltenen Angaben die Gebührenschuld verringern. Pauschalierte Verfahren weisen Rechtsunsicherheiten auf. Schließlich handele es sich auch bei dem bisherigen Trinkwassermaßstab nur um einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab, den der Verwaltungsgerichtshof als untauglich verworfen habe. Ein andersgearteter Wahrscheinlichkeitsmaßstab könne „gut gehen“, aber ebenso vielleicht in wenigen Jahren wiederum gerichtlich für nichtig beschieden werden.

Korrekt und für jeden Bürger exakt nachvollziehbar bezeichnete er die Herstellung von Luftbildern, deren Auswertung auf Dach-, Park- und Hofflächen bezogen sei und die anschließende Beteiligung jedes einzelnen Gebäudeeigentümers. Nach einer Besprechung der GVV-Bürgermeister einschließlich der Kämmerer sei man zu dem Ergebnis gelangt, allen Gemeinden dieses Verfahren zu empfehlen. Für alle GVV-Gemeinden zusammen liegen Kostenangebote vor, wobei das Befliegungsmodell rund 57.000,-- EUR kosten werde. Obwohl die anderen genannten Verfahren immerhin beispielsweise rd. 42.000,-- EUR kosten würden und damit um „nur“ 15.000,-- EUR billiger wären, könne so die höchstmögliche Rechtssicherheit dauerhaft erreicht werden.

Bürgermeister Bertele unterstrich, dass die Mehrkosten für Illerkirchberg gemäß der GVV-Kostenaufteilung bei rd. 6600,-- EUR liegen würden. Neben der größtmöglichen Rechtssicherheit könnten die Grundlagen vom Bürger objektiv nachverfolgt werden, was sehr wichtig für die Akzeptanz in der Bürgerschaft sei. Schließlich könnten die hochauflösenden Luftbilder auch in die digitalen Lagepläne eingearbeitet werden und stünden damit auch für andere Verwaltungszwecke zur Verfügung. Aus Datenschutzgründen wies er darauf hin, dass solche hochauflösenden Luftbilder unberechtigten Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden können.

In vielen Diskussionsbeiträgen zeigte sich die Komplexität der Materie und dementsprechend gab es zahlreiche Sachfragen, beispielsweise zur Berücksichtigung von Sickermulden oder Zisternen oder auch dem Grad der Versiegelung. Künftig werde dadurch auch die Hofbefestigung durch undurchlässigen Asphalt im Vergleich zu Rasengittersteinen oder Kiesfläche berücksichtigt werden. All dies gelte es jedoch in einem späteren Verfahrensschritt in die zu erlassende Satzung einzuarbeiten. Auch die Gebührenkalkulationen seien neu zu erstellen mit den Relationen zwischen Regenwasserentsorgungskosten und Hausabwasserentsorgungskosten. Im Sinne einer einheitlichen und daher rationellen Abwicklung der Umstellung bezeichnete es Herr Ibele für notwendig, sich in allen Mitgliedsgemeinden auf ein einheitliches Ermittlungs- und Abrechnungsmodell zu einigen.

 

In den Wortmeldungen aus dem Gemeinderat kam übereinstimmend die Empfehlung für das rechtlich und sachlich objektivste Modell mittels Befliegung und Luftbildern zum Ausdruck. Zudem schaffe es Anreize, Versiegelungsflächen zu minimieren bzw. im Sinne der Grundwasserbildung wasserdurchlässig zu gestalten.

 

Nach sehr umfangreicher und ausführlicher Diskussion wurde die Anwendung dieser Methode bei einer Enthaltung ohne Gegenstimme beschlossen und dem günstigsten Bieter, dem Büro Schallenmüller aus Ulm der Auftrag erteilt. Die Befliegung soll evtl. noch im Herbst nach dem Laubfall oder im Frühjahr vor der Vegetationsperiode erfolgen. Rechtzeitige Information der Bürgerschaft ist dazu angekündigt worden.

 

Nahversorgung Oberkirchberg

Bürgermeister Bertele verwies darauf, dass in Oberkirchberg immer wieder fehlende Einkaufsmöglichkeiten zur Grundversorgung mit Lebensmittel bemängelt würden. Während es früher eine ganze Reihe kleiner Läden gegeben habe, könne man in Oberkirchberg heute keine Lebensmittel mehr einkaufen. Vorhanden sei sicherlich eine Metzgerei, das Brotlädle und ein Getränkemarkt, aber auf ein fehlendes Lebensmittelgeschäft werde er immer wieder angesprochen. Auch habe es früher eine Apotheke gegeben, die vermisst werde. Gerade ältere Mitbürger bedauerten dies ihm gegenüber immer wieder. Ohne Auto sei man in Oberkirchberg „aufgeschmissen“. In Anbetracht der sogenannten demographischen Entwicklung steige zudem der Anteil der älteren Mitbürger, die davon betroffen sein werden.

Er habe sich daher diesem immer wieder geäußerten Anliegen angenommen; schließlich sei es Aufgabe des Bürgermeisters, die Wünsche der Bürgerschaft wahrzunehmen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. Er habe jetzt einen Investor gefunden, der in Oberkirchberg ein Projekt zur Nahversorgung realisieren wolle. Sowohl ihm selbst als auch dem Investor seien selbstverständlich die Verbrauchermärkte in der Umgebung, allen voran im Norden der Stadt Senden, bestens bekannt.

Andererseits übersehe er auch nicht den landesweiten Trend wieder hin zur Nahversorgung infolge der Alterung der Gesellschaft. Dazu verwies er auf einen aktuellen Beitrag in der jüngsten Ausgabe der Fachzeitschrift des Gemeindetages, in der sogar Wirtschaftsminister Pfister auf die Bedeutung der Nahversorgung hinwies und deren Vorteile für die Bürger propagierte.

 

Der Wohnwert eines Ortes hänge schon heute und in Zukunft erst recht von der vorhandenen Infrastruktur ab. Dies wirke bis hin auf die Werthaltigkeit einer Immobilie.

Auch wenn er sich der großen Konkurrenz im nahen Senden bewusst sei und man es insbesondere in Oberkirchberg notgedrungen gewohnt sei, dort einzukaufen, betrachte er diese Gewohnheit nicht als ein – so wörtlich – in Stein gemeißeltes Dogma. Im Interesse der Infrastruktur in Oberkirchberg plädierte er dafür, zunächst einmal dem Investor die Möglichkeit einzuräumen, eine Nahversorgung in Oberkirchberg anzugehen. Mit einem positiven Signal könne dieser weitere Verhandlungen mit Partnerunternehmen führen. Bürgermeister Bertele zeigte sich überzeugt, dass der Investor zu gegebener Zeit sehr genau rechnen werde, ob sich das Vorhaben wirtschaftlich positiv darstellt. Auch ein Investor lebe schließlich nicht vom Draufzahlen. Die Gemeinde vergebe sich mit einem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nichts. Bei einer positiven Wirtschaftlichkeitsrechnung könne sie aber eine verbesserte Infrastruktur gewinnen.

 

Eingeholte Informationen über den Investor hätten ihm dessen Fach- und Sachkompetenz bestätigt. Andernorts habe dieser ähnliche Projekte erfolgreich realisiert – auch Unkenrufen zum Trotz. Immerhin nehme der Investor viel Geld in die Hand und wolle das Projekt mit Gewinnerwartung betreiben. Unbestritten Aufgabe des Bürgermeisters sei es, die rechtlichen Rahmenbedingungen abzuklären und darzustellen. Nachdem auch seitens des Landratsamtes und des Nachbarschaftsverbandes in Verbindung mit dem Regierungspräsidium Tübingen in Anbetracht eines Gemeindeteiles mit über 2000 Einwohnern die Begründetheit des Anliegens im Grundsatz bestätigt worden sei, liege die Entscheidung nun beim Gemeinderat. Der Investor brauche für etwaige weitere Planungsschritte das Votum des Gemeinderates auch, um auf verlässlicher Basis in Verhandlungen mit Geschäftspartnern einzutreten.

 

Mit einem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes könne die Möglichkeit eröffnet werden, ein Nahversorgungsprojekt anzugehen - oder aber es abzulehnen. Ausdrücklich betonte er, dass damit nur eine Absichtserklärung zur Schaffung dieser Möglichkeit gefasst werde. Der Erlass eines rechtsgültigen Bebauungsplanes stünde deswegen ebenso in der Ferne wie der endgültige Entschluss des Investors zum Baubeginn.

Sinn und Zweck eines Bebauungsplanverfahrens sei es, im Verfahren alle Belange zu berücksichtigen und abzuwägen. Vorab habe er alle überhaupt nur denkbaren Standorte detailliert erfasst. Ganz offenkundig komme von einem halben Dutzend geprüften Flächen nur das Grundstück an der Landesstraße gegenüber der Einmündung der Hölderlinstraße in Frage. Nachteilig erweise sich insbesondere, dass das Grundstück in der Planzeichnung des behördlich festgesetzten Landschaftsschutzgebietes enthalten sei. In der Natur handle es sich um einen Maisacker wie andere Maisäcker auch. Auch wenn man es nie in Zahlen nachmessen könne, entlaste eine Nahversorgung die Umwelt, weil dadurch erstens weniger und zweitens kürzere Strecken mit dem Auto gefahren werden müssten. Dieser Aspekt sei jedenfalls auch als ökologischer Vorteil in die Abwägung einzubeziehen. Jegliche Belange seien ohnehin im weiteren Verfahren zu prüfen.

 

Welche Geschäfte sich dort im Detail ansiedeln könnten, stehe längst nicht fest. Das Hauptinteresse liege ganz klar bei einem Lebensmittelmarkt. Gewünscht werde in der Bürgerschaft wie erwähnt eine Apotheke. Denkbar sei ferner eine Zahnarztpraxis. Zur Abrundung des Angebotes sei seitens des Investors beispielsweise ein Café angedacht. Sowohl Einkauf als auch Café könnten damit auch einen Kommunikationsmittelpunkt im Ort bilden. Ob darüber hinaus weitere Geschäfte im Bekleidungsbereich (Schuhe, Textilien) in Betracht kämen, stehe derzeit überhaupt nicht fest. Nebenbei erzählte Bürgermeister Bertele diesbezüglich humorvoll über einen Bericht, den er kürzlich im Radio gehört hatte. Demnach gab der Deutsche Schuheinzelhandelsverband eine Statistik bekannt, wonach jeder Deutsche durchschnittlich 4,29 Paar Schuhe jährlich kaufe, die Herren davon nur die Hälfte, die Damen erwartungsgemäß etwas mehr........... In Illerkirchberg kaufe man demnach rein rechnerisch über 20.000 Paare pro Jahr.

Es handelte sich hierbei jedoch um eine absolute Randbemerkung, die er zur Auflockerung in die Diskussion eingeflochten hatte. Ausdrücklich und mehrfach betonte er unmittelbar im Anschluss an diese Begebenheit um jegliche Andersdeutungen auszuschließen, dass im Zentrum des Interesses ein Lebensmittelmarkt stehe !!!

 

In Abwägung auch etwaiger Risiken und Bedenken wegen des Maisackers wollte er dem Gemeindeteil Oberkirchberg eine potenzielle erhebliche Aufwertung der Infrastruktur nicht vorenthalten und empfahl dem Gemeinderat, die Möglichkeit zur Prüfung der Erfolgsaussichten zu eröffnen und hierzu einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen.

 

In der Diskussion äußerte eine Gemeinderätin Bedenken bezüglich des Standorts und des Konzepts. Der Standort liege im Landschaftsschutzgebiet, der an dieser Stelle ein wichtiger Puffer zum Illerwald sei. Außerdem befänden sich dort im Untergrund die Kirchberger Schichten, die einen schwierigen Baugrund darstellen würden. Sie wünschte sich für Oberkirchberg eine alternative Form der Nahversorgung und keinen großen Markt. Dazu schlug sie einen oder evtl. kleinere Ladengeschäfte innerhalb der bestehenden Bebauung vor.

 

Ein Gemeinderat bestätigte, dass Oberkirchberg zwar eine Unterversorgung habe, gleichzeitig sei jedoch ein großes Angebot an Märkten in Unterkirchberg, Staig, Wiblingen, Donaustetten und Senden vorhanden. Der in Unterkirchberg befindliche Netto-Markt reiche für Illerkirchberg aus. Der neu vorgesehene Standort befinde sich im Landschaftsschutzgebiet und sei damit allein deswegen für ihn indiskutabel. Er forderte eine genauere Untersuchung alternativer Standorte in Oberkirchberg, zudem wollte er wissen, wer die Auflistung und Prüfung der anderweitigen Standorte vorgenommen habe. Hierauf erklärte Bürgermeister Bertele, dass er dies aus Kostengründen und der Offensichtlichkeit selbst gemacht habe. Außer den von ihm aufgezählten Bereichen gebe es keine weiteren Flächen, die überhaupt angedacht werden könnten. Weiterhin seien die geprüften Flächen offenkundig unrealistisch. Ein Gutachten könne zum Preis von Tausenden € nur zum gleichen Ergebnis gelangen. Dieses Geld könne die Gemeinde an anderer Stelle sinnvoll gebrauchen.

 

Ein weiterer Gemeinderat sah eine Verbesserung der Nahversorgung zwar grundsätzlich positiv. Günstiger wäre aber nach seiner Ansicht die Schaffung von Läden im Rahmen der bestehenden Gewerberäumlichkeiten und innerhalb der bestehenden Bebauung in kleineren Einheiten.

 

Ein Gemeinderat begrüßte nachhaltig und in deutlichen Worten die Bemühungen um eine Verbesserung der Versorgung für Oberkirchberg. Er nannte es wörtlich eine historische Chance, die Infrastruktur in Oberkirchberg zu verbessern, sowohl hinsichtlich eines Lebensmittelmarktes als auch durch eine Apotheke und ärztliche/zahnärztliche Versorgung. Wenn die Gelegenheit jetzt nicht genutzt werde, wann dann? Er halte auch den vorgesehenen Standort an der L 260 für gut, echte Alternativen gebe es dazu nicht. Jedoch solle auf die bauliche Gestaltung geachtet werden. Er regte an zu prüfen, ob evtl. die verkehrliche Erschließung über die L 260 mit einem Kreisverkehr bei der Hölderlinstraße kombiniert werden könne.

 

Eine Gemeinderätin unterstützte den vorgeschlagenen Standort, da Alternativen ausgiebig geprüft aber nicht vorhanden wären. Ein früher favorisierter Standort an der Ulmer Straße/Sendener Straße scheitere an den Eigentumsverhältnissen. Ansonsten sprach sie sich für eine Verbesserung der Infrastruktur in Oberkirchberg aus.

 

In einer Wortmeldung verwies ein weiterer Gemeinderat auf die jahrelangen Bemühungen der Gemeinde, eine bessere Infrastruktur für Oberkirchberg zur Nahversorgung zu schaffen. Der Gemeinderat solle sich jetzt einer Lösung nicht versperren und die sich bietende Chance ergreifen.

 

Ein Gemeinderat stellte zusammenfassend fest, dass bei einem Bebauungsplanverfahren alle fachlichen Prüfungen erfolgten. Nachdem innerorts kein Grunderwerb möglich sei, könne über das Bebauungsplanverfahren nun der gefundene Standort fachlich geprüft werden.

 

Schließlich wurde mit 10:3 Stimmen ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst und die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren auch hinsichtlich der Gebietsfestsetzungen zum Landschaftsschutz sowie hinsichtlich der Flächennutzungsplanung zu veranlassen.

 

Baugesuche

Der Errichtung eines Wintergartens auf einer bestehenden Garage in Gebäudeeinheit mit dem Wohnhaus am Lettenbergweg, allerdings nicht Grenzgarage, wurde zugestimmt.

Ebenso zugestimmt wurde der Errichtung eines Carports an der Mussinger Straße. Der Standort war bereits vorausgehend mit der Nachbarschaft und dem Kreisbaumeister abgesprochen worden.

Parkbedarf für Autos wächst ständig. Um das Auto statt auf der Straße auf dem eigenen Grundstück abstellen zu können, hatte ein Anlieger die Errichtung eines Carports am Schellingweg außerhalb des lt. Bebauungsplanes überbaubaren Bereichs ins Auge gefasst. Soweit damit auch die Nachbarschaft wegen der Grenzbebauung einverstanden ist, wurde auch diesem Gesuch zugestimmt.

Dem Antrag auf Befreiung wurde unter dem Vorbehalt, dass im Rahmen der Angrenzerbenachrichtigung keine Einwendungen erhoben werden, das Einvernehmen erteilt.

In ähnlicher Situation hatte ein Anlieger des Burgunderweges eine Befreiung zur Anlage von Stellplätzen auf dem eigenen Grundstück beantragt. Auch hier wurde grundsätzlich zugestimmt.

Zur Bebauung des Grundstückes an der Hauptstraße 21 lag dem Gemeinderat eine Entwurfsanfrage zur Behandlung vor. Während ein früherer Interessent eine Anfrage für ein effektiv dreistöckiges und sehr großes Mehrfamilienhaus im hinteren Grundstücksteil  eingereicht hatte und dieses damals abgelehnt wurde, beinhaltete die jetzige Anfrage kleinere Wohneinheiten im hinteren Grundstücksteil und ein Wohn- und Gewerbegebäude an der Straße. Bei einem Ortstermin mit dem Kreisbaumeister habe man diesen Entwurf erörtert. Hinsichtlich der Dachneigung passen sich die Gebäude der Umgebung an, wobei das Wohn- und Geschäftshaus um einen Meter höher als umgebende Bauwerke geplant sei. Ein Nichteinfügen könne daraus aber nach Feststellung des Landratsamtes abgeleitet werden. Vorbehaltlich der weiteren baurechtlichen Anforderungen, wie Stellplätze, Brandschutz, ausreichende Fenster usw. bestehe ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung. In der Diskussion wurde nachdrücklich gefordert, keine Einfahrt über die Bushaltestelle zuzulassen und ausreichend Parkplätze auf dem Grundstück zu schaffen. Bei zwei Enthaltungen wurde dann dem Vorentwurf zugestimmt.

 

Martinusweg im Bereich der Gemeinde Illerkirchberg

Bürgermeister Bertele berichtete, dass die Diözese Rottenburg-Stuttgart an den Martinusweg zwischen dem Geburtsort des hl. Martin in Szombathely/Ungarn und der Grablege in Tours/Frankreich anknüpfen wolle und einer dieser Zuwege durch Illerkirchberg führe. Der hiesige Wegverlauf soll mit eigenen Wegzeichen ausgeschildert werden und führe aus Richtung Staig über die Gemeindeverbindungsstraße Essendorf-Buch durch Buch, den befestigten Feldweg von Buch bis zur Landesstraße 260, diese überquerend weiter über die Weihungstraße. Von der Weihungstraße verlaufe die Strecke weiter über den asphaltierten Feldweg nach Osten zur Gemeindeverbindungsstraße Oberkirchberg-Unterkirchberg, zum Kirchweg und weiter bis zur kath. Kirche St. Martin. Von der Kirche St. Martin aus führe der Weg entweder zurück über den Kirchweg und die Burgstraße zur Illerstraße oder aber über die nordwestlich der Martinuskirche bestehende, neue Treppenanlage zur Illerstraße. Entlang der Illerstraße führe der Weg bis zur Iller, von dort den Uferweg entlang der Iller und weiter in Richtung Wiblingen.

 

10-jähriges Jubiläum der Hospizgruppe Iller-Weihung

Bürgermeister Bertele hatte die Einladungen zum Festabend anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Hospizgruppe Iller-Weihung verteilt. Der Festabend findet am Samstag, 25.09.2010 um 19:00 Uhr in Staig und ein Festgottesdienst am Sonntag 26.09.2010, 19.00 ebenfalls in Staig statt.

 

Gasversorgung

Die SWU Energie GmbH hat mitgeteilt, dass im Zuge der Sanierungsmaßnahmen im Drosselweg und in der Fuggerstraße ebenso die Gasversorgung eingelegt werden soll. Eine weitere Versorgungsleitung werde in die Ringstraße verlegt. In diesen Straßen bestünde daher künftig die Möglichkeit, auf Gasheizung umzustellen.

 

Weihungsbrücke Illerstraße/Fischbachbrücke Hauptstraße

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis erteilte für die bestehende Weihungsbrücke anstelle der bisherigen, befristeten Genehmigung eine unbefristete Genehmigung.

Die Bauarbeiten zur Erneuerung der Straßenbrücke über den Fischbach im Zuge der Landesstraße 260 wurden planmäßig fertiggestellt. Die Ankündigung zum Bau sei zwar vom Straßenbauamt recht kurzfristig erfolgt, der Bauablauf jedoch termingerecht. Die Gemeinde war von diesem Brückenbau nicht tangiert, Ausführung und Kosten alleinige Angelegenheit des Straßenbauamtes.

 

Straßenbelag in der Mussinger Straße

Bürgermeister Bertele berichtete, dass er im Interesse der Anlieger der Mussinger Straße Belagserneuerungen neuerlich beantragt habe. Er verlas ein Schreiben des Landratsamtes, wonach die beantragte Maßnahme noch nicht in das Belagsprogramm des Alb-Donau-Kreises 2011 aufgenommen werden könne. Im Straßenzustandsvergleich seien andere, noch schlechtere Straßen vorrangig.

 

Ferienprogramm 2010

Zum 20. Mal hat die Gemeinde Illerkirchberg in diesem Jahr ein Sommerferienprogramm für Schüler angeboten. Rund 240 interessierte Kinder und Jugendliche haben an 10 Veranstaltungen teilgenommen.

 

Bürgermeister Bertele dankte den Veranstaltern für die tollen Angebote während der Ferienzeit.

 

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.