Bericht über die
Gemeinderatssitzung am 16.09.2010 im Bürgersaal Oberkirchberg
Zur Sitzung begrüßte
Bürgermeister Bertele den Gemeinderat, Herrn Hans Ibele, Geschäftsführer des
Verwaltungsverbandes, Herrn Franz Glogger von der Südwest Presse, Herrn Manfred
Kornmayer von der Verwaltung sowie die Zuhörer. Er stellte die form- und
fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und gab die
Protokolle der letzten Sitzung bekannt.
Bürgerfrageviertelstunde
Ein Anlieger der Hauptstraße berichtete, er habe
von Vorplanungen zur Errichtung von Wohn- und Geschäftsgebäuden auf dem
Grundstück Hauptstraße 21 Kenntnis erhalten und erkundigte sich danach, ob ein
solches vom Gemeinderat schon behandelt und genehmigt worden wäre.
Bürgermeister Bertele informierte, dass ein Entwurf in zurückliegender Sitzung
vom Gemeinderat behandelt und aus verschiedenen Gründen, unter anderem
bauordnungsrechtlicher Unzulässigkeit, die Zustimmung der Gemeinde versagt
worden sei. In der aktuellen Sitzung werde unter dem Tagesordnungspunkt
„Baugesuche“ ein anderweitiger Entwurf eines anderen Architekturbüros behandelt
(siehe unten).
Der Anlieger beklagte ferner Lärmbelästigungen, die
vom Parkplatz des Netto-Marktes ausgingen. Er habe sich deswegen schon vor
einiger Zeit dagegen gewandt und bestätigte, dass Bürgermeister Bertele
deswegen bei der Polizei vorstellig geworden sei. In jüngster Zeit beobachte er
jedoch sogar nächtliche Autorennen mit entsprechenden Ruhestörungen. Dem
Besitzer solle auferlegt werden, beispielsweise durch eine Zufahrtsschranke
oder dem Einbau von Bodenschwellen auf dem Parkplatzgelände entgegenzuwirken.
Bürgermeister
Bertele berichtete, dass er sich wegen der Ruhestörungen – auch durch lagernde
Jugendliche - wiederholt an den Polizeiposten Wiblingen gewandt habe, damit
dies beim Streifendienst überwacht werde. Auch der Netto-Markt bzw. der
Eigentümer wolle keine Zweckentfremdung der Parkplätze, habe aber eine Schranke
mit Schließzeiten außerhalb der Ladenöffnungszeiten abgelehnt, weil es hierfür
auch im Vergleich zu anderen Verbrauchermärkten keine Rechtspflicht gebe.
Derzeit sei Bürgermeister Bertele immer noch in Verhandlungen mit der
Netto-Leitung, um eine Verbesserung der Beleuchtungssituation zu erreichen.
Diese hätten sich durch eine personelle Änderung bei der Firma verzögert. Eine
abschließende Rückmeldung hierüber sei ihm für kommende Woche zugesagt worden.
Die Gelegenheit werde er nutzen, die Ruhestörungen und geeignete
Abhilfemaßnahmen zur Sprache zu bringen.
Kindergarten
St.-Franziskus Oberkirchberg
Vereinbarung
mit der kath. Kirchengemeinde St. Sebastian Oberkirchberg
Die Sanierung der
Kindergartens St. Franziskus in Oberkirchberg war in vorausgegangenen Sitzungen
wiederholt diskutiert worden. Es gilt, diesen Kindergarten für die ab
01.08.2013 geltende Rechtspflicht der Gemeinden zur Betreuung von Kindern ab
dem ersten Lebensjahr und für die heutigen Betreuungsanforderungen
zukunftsfähig zu machen. Bürgermeister und Verwaltung waren in vorausgegangener
Sitzung beauftragt worden, mit der Kirchengemeinde als Träger des Kindergartens
den Kostenanteil der Kirchengemeinde und die Bauherrschaft auszuhandeln. In
intensiven Verhandlungen konnte eine Beteiligung an den Investitionskosten für
das Bestandsgebäude in Höhe von 100.000,-- EUR erreicht werden.
Eine Beteiligung an den
Kosten für den neuen Bauteil „Krippe“ wurde abgelehnt, weil die Gemeinde
hierfür ohnehin in der Rechtspflicht ab 2013 stünde und die kirchlichen Träger
diözesanweit generell keinen Kostenanteil für solche Neubauten mehr übernehmen
würden. Aufgrund rückläufiger Kirchensteuereinnahmen sähen die Kirchengemeinden
keine Möglichkeiten, neue Lasten für solche Bauten zu tragen. In der gesamten
Diözese würden daher gleichmäßig keine Kosten dafür übernommen.
Bei den Betriebsausgaben
für die Kindergartengruppen wie auch künftig für die Krippengruppen bleibe es
bei der bisherigen Regelung, dass die bürgerliche Gemeinde diese vollständig
übernimmt, allerdings mit Ausnahme der Verwaltungskosten. Diese würden
weiterhin von der Kirchengemeinde getragen.
In
der Diskussion wurde dazu Kritik geäußert, insbesondere hinsichtlich gänzlich
fehlender Beteiligung im Krippenbereich. Nachdem die Kirchengemeinde die volle
Mitsprache in Anspruch nehme, solle auch für diesen Bereich auf den sonst
üblichen Finanzierungsanteil von 20 % durch die Kirchengemeinde bestanden
werden. Ansonsten könne die bürgerliche Gemeinde den Kindergarten auch
vollständig übernehmen. Ein Gemeinderat ergänzte, dass aufgrund dessen die
Gemeinde vermehrte Mitspracherechte haben müsse. In weiteren Wortmeldungen kam
allerdings auch Verständnis für die historisch gewachsenen Formen zum Betrieb
der kirchlichen Kindergärten zum Ausdruck. Es müsse anerkannt werden, was die
Kirchen hier geleistet hätten. Auf eine entsprechende Rückfrage erläuterte Kämmerer
Manfred Kornmayer, dass die von der bürgerlichen Gemeinde geleisteten
Baukostenzuschüsse jährlich mit 3 % abgeschrieben würden. Bei einer eventuellen
Auflösung des Vertrages sei der geleistete, noch nicht abgeschriebene
Baukostenzuschuss von der Kirchengemeinde zurückzuzahlen.
Generell
wurde im Gemeinderat die bisher gute Partnerschaft mit der Kirchengemeinde
betont und zudem sei das Vorhaben auch für die Kirchengemeinde eine schwierige
und große Aufgabe. Eine weitere Wortmeldung hob hervor, dass es nichts gegen
einen christlich geprägten, kirchlich getragenen Kindergarten einzuwenden gebe.
Diese Betriebsform sei historisch gewachsen und solle auch so belassen werden.
Schließlich hegte ein Gemeinderat die Erwartung, dass Bau, bzw. Umbau und
Betrieb des Kindergartens in eigener Trägerschaft der Gemeinde ohne den
kirchlichen Anteil von 100.000,-- EUR erst recht nicht billiger werde.
Im
Hinblick auf die Vorgaben durch die Diözese Rottenburg-Stuttgart gegenüber der
örtlichen Kirchengemeinde hatte Bürgermeister Bertele Verständnis für die
Ablehnung eines Kostenanteiles für die Kinderkrippe. Nach intensiven
Verhandlungen sei ein höherer Beitrag als 100.000,-- EUR definitiv auch nicht
zu erreichen. Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung wurde sodann die Vereinbarung
zwischen Gemeinde und Kirchengemeinde gebilligt.
Abschließend
informierte Bürgermeister Bertele, dass die anstehenden Maßnahmen am
Donnerstag, 07. Oktober 2010 um 20:00 Uhr der gesamten Bürgerschaft öffentlich
präsentiert werden. Eine gesonderte Einladung hierzu ergehe noch rechtzeitig.
Einführung
der gesplitteten Abwassergebühr
Bürgermeister Bertele
erinnerte daran, dass in Illerkirchberg ebenso wie landesweit der
Frischwasserverbrauch Bemessungsgrundlage für die Abwassergebühren war.
Auf
eine Klage andernorts hin habe der Verwaltungsgerichtshof diese Abrechnungsform
für rechtswidrig befunden. In Gebäuden mit vielen Bewohnern und dementsprechend
hohem Frischwasserverbrauch würde über die Abwassergebühr die
Regenwasserentsorgung überdurchschnittlich mitfinanziert. Gewerbliche
Grundstücke mit großen versiegelten Flächen beispielsweise für Parkplätze und
daher hohem Regenwasseranfall oder auch Ein-Personen-Haushalte in großen
Einfamilienhäusern mit großen Dach- und Garagenflächen könnten dadurch begünstigt
sein. Ungeachtet des Für und Wider der jeweiligen Vor- und Nachteile habe die
Gemeinde die geänderten rechtlichen Vorgaben umzusetzen. Er bat hierzu Herrn
Hans Ibele, Geschäftsführer des Gemeindeverwaltungsverbands
Kirchberg-Weihungstal, dem Gemeinderat die erarbeiteten Lösungsvarianten
aufzuzeigen.
Denkbar und geprüft sind
dessen Worten zufolge 4 Alternativen, nämlich eine genaue Ermittlung der
überbauten Flächen mittels Befliegung und Luftbildern, ein Anschreiben an alle
Gebäudeeigentümer mit der Aufforderung zur Selbstauskunft, eine Pauschalierung
mit sogenannten Abflussbeiwerten nach Referenzgebieten und schließlich eine
Gebietsabflussbeiwertmethode.
Wegen der umfassenden
Komplexität des Sachverhalts ist seine Erläuterung nachstehend auf das absolut
Wesentlichste zusammengefasst: Das Selbstauskunftsverfahren verlange von jedem
Betroffenen einen hohen Sachkenntnisstand und berge die große Gefahr
unzutreffender Auskünfte. Nicht zuletzt ließe sich mit gering gehaltenen
Angaben die Gebührenschuld verringern. Pauschalierte Verfahren weisen
Rechtsunsicherheiten auf. Schließlich handele es sich auch bei dem bisherigen
Trinkwassermaßstab nur um einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab, den der
Verwaltungsgerichtshof als untauglich verworfen habe. Ein andersgearteter
Wahrscheinlichkeitsmaßstab könne „gut gehen“, aber ebenso vielleicht in wenigen
Jahren wiederum gerichtlich für nichtig beschieden werden.
Korrekt und für jeden
Bürger exakt nachvollziehbar bezeichnete er die Herstellung von Luftbildern,
deren Auswertung auf Dach-, Park- und Hofflächen bezogen sei und die
anschließende Beteiligung jedes einzelnen Gebäudeeigentümers. Nach einer
Besprechung der GVV-Bürgermeister einschließlich der Kämmerer sei man zu dem
Ergebnis gelangt, allen Gemeinden dieses Verfahren zu empfehlen. Für alle
GVV-Gemeinden zusammen liegen Kostenangebote vor, wobei das Befliegungsmodell
rund 57.000,-- EUR kosten werde. Obwohl die anderen genannten Verfahren
immerhin beispielsweise rd. 42.000,-- EUR kosten würden und damit um „nur“ 15.000,--
EUR billiger wären, könne so die höchstmögliche Rechtssicherheit dauerhaft
erreicht werden.
Bürgermeister Bertele
unterstrich, dass die Mehrkosten für Illerkirchberg gemäß der
GVV-Kostenaufteilung bei rd. 6600,-- EUR liegen würden. Neben der größtmöglichen
Rechtssicherheit könnten die Grundlagen vom Bürger objektiv nachverfolgt
werden, was sehr wichtig für die Akzeptanz in der Bürgerschaft sei. Schließlich
könnten die hochauflösenden Luftbilder auch in die digitalen Lagepläne
eingearbeitet werden und stünden damit auch für andere Verwaltungszwecke zur
Verfügung. Aus Datenschutzgründen wies er darauf hin, dass solche
hochauflösenden Luftbilder unberechtigten Dritten nicht zur Verfügung gestellt
werden können.
In vielen
Diskussionsbeiträgen zeigte sich die Komplexität der Materie und
dementsprechend gab es zahlreiche Sachfragen, beispielsweise zur
Berücksichtigung von Sickermulden oder Zisternen oder auch dem Grad der
Versiegelung. Künftig werde dadurch auch die Hofbefestigung durch
undurchlässigen Asphalt im Vergleich zu Rasengittersteinen oder Kiesfläche
berücksichtigt werden. All dies gelte es jedoch in einem späteren
Verfahrensschritt in die zu erlassende Satzung einzuarbeiten. Auch die
Gebührenkalkulationen seien neu zu erstellen mit den Relationen zwischen
Regenwasserentsorgungskosten und Hausabwasserentsorgungskosten. Im Sinne einer
einheitlichen und daher rationellen Abwicklung der Umstellung bezeichnete es
Herr Ibele für notwendig, sich in allen Mitgliedsgemeinden auf ein
einheitliches Ermittlungs- und Abrechnungsmodell zu einigen.
In den Wortmeldungen aus
dem Gemeinderat kam übereinstimmend die Empfehlung für das rechtlich und
sachlich objektivste Modell mittels Befliegung und Luftbildern zum Ausdruck.
Zudem schaffe es Anreize, Versiegelungsflächen zu minimieren bzw. im Sinne der
Grundwasserbildung wasserdurchlässig zu gestalten.
Nach sehr umfangreicher und ausführlicher
Diskussion wurde die Anwendung dieser Methode bei einer Enthaltung ohne
Gegenstimme beschlossen und dem günstigsten Bieter, dem Büro Schallenmüller aus
Ulm der Auftrag erteilt. Die Befliegung soll evtl. noch im Herbst nach dem
Laubfall oder im Frühjahr vor der Vegetationsperiode erfolgen. Rechtzeitige
Information der Bürgerschaft ist dazu angekündigt worden.
Nahversorgung
Oberkirchberg
Bürgermeister Bertele
verwies darauf, dass in Oberkirchberg immer wieder fehlende
Einkaufsmöglichkeiten zur Grundversorgung mit Lebensmittel bemängelt würden.
Während es früher eine ganze Reihe kleiner Läden gegeben habe, könne man in
Oberkirchberg heute keine Lebensmittel mehr einkaufen. Vorhanden sei sicherlich
eine Metzgerei, das Brotlädle und ein Getränkemarkt, aber auf ein fehlendes
Lebensmittelgeschäft werde er immer wieder angesprochen. Auch habe es früher
eine Apotheke gegeben, die vermisst werde. Gerade ältere Mitbürger bedauerten
dies ihm gegenüber immer wieder. Ohne Auto sei man in Oberkirchberg
„aufgeschmissen“. In Anbetracht der sogenannten demographischen Entwicklung
steige zudem der Anteil der älteren Mitbürger, die davon betroffen sein werden.
Er
habe sich daher diesem immer wieder geäußerten Anliegen angenommen; schließlich
sei es Aufgabe des Bürgermeisters, die Wünsche der Bürgerschaft wahrzunehmen
und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. Er habe jetzt einen Investor gefunden, der
in Oberkirchberg ein Projekt zur Nahversorgung realisieren wolle. Sowohl ihm
selbst als auch dem Investor seien selbstverständlich die Verbrauchermärkte in
der Umgebung, allen voran im Norden der Stadt Senden, bestens bekannt.
Andererseits
übersehe er auch nicht den landesweiten Trend wieder hin zur Nahversorgung
infolge der Alterung der Gesellschaft. Dazu verwies er auf einen aktuellen
Beitrag in der jüngsten Ausgabe der Fachzeitschrift des Gemeindetages, in der
sogar Wirtschaftsminister Pfister auf die Bedeutung der Nahversorgung hinwies
und deren Vorteile für die Bürger propagierte.
Der
Wohnwert eines Ortes hänge schon heute und in Zukunft erst recht von der
vorhandenen Infrastruktur ab. Dies wirke bis hin auf die Werthaltigkeit einer
Immobilie.
Auch
wenn er sich der großen Konkurrenz im nahen Senden bewusst sei und man es
insbesondere in Oberkirchberg notgedrungen gewohnt sei, dort einzukaufen,
betrachte er diese Gewohnheit nicht als ein – so wörtlich – in Stein
gemeißeltes Dogma. Im Interesse der Infrastruktur in Oberkirchberg plädierte er
dafür, zunächst einmal dem Investor die Möglichkeit einzuräumen, eine
Nahversorgung in Oberkirchberg anzugehen. Mit einem positiven Signal könne
dieser weitere Verhandlungen mit Partnerunternehmen führen. Bürgermeister
Bertele zeigte sich überzeugt, dass der Investor zu gegebener Zeit sehr genau
rechnen werde, ob sich das Vorhaben wirtschaftlich positiv darstellt. Auch ein
Investor lebe schließlich nicht vom Draufzahlen. Die Gemeinde vergebe sich mit
einem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nichts. Bei einer
positiven Wirtschaftlichkeitsrechnung könne sie aber eine verbesserte
Infrastruktur gewinnen.
Eingeholte
Informationen über den Investor hätten ihm dessen Fach- und Sachkompetenz
bestätigt. Andernorts habe dieser ähnliche Projekte erfolgreich realisiert –
auch Unkenrufen zum Trotz. Immerhin nehme der Investor viel Geld in die Hand
und wolle das Projekt mit Gewinnerwartung betreiben. Unbestritten Aufgabe des
Bürgermeisters sei es, die rechtlichen Rahmenbedingungen abzuklären und
darzustellen. Nachdem auch seitens des Landratsamtes und des
Nachbarschaftsverbandes in Verbindung mit dem Regierungspräsidium Tübingen in
Anbetracht eines Gemeindeteiles mit über 2000 Einwohnern die Begründetheit des
Anliegens im Grundsatz bestätigt worden sei, liege die Entscheidung nun beim
Gemeinderat. Der Investor brauche für etwaige weitere Planungsschritte das
Votum des Gemeinderates auch, um auf verlässlicher Basis in Verhandlungen mit
Geschäftspartnern einzutreten.
Mit
einem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes könne die Möglichkeit
eröffnet werden, ein Nahversorgungsprojekt anzugehen - oder aber es abzulehnen.
Ausdrücklich betonte er, dass damit nur eine Absichtserklärung zur Schaffung
dieser Möglichkeit gefasst werde. Der Erlass eines rechtsgültigen
Bebauungsplanes stünde deswegen ebenso in der Ferne wie der endgültige
Entschluss des Investors zum Baubeginn.
Sinn
und Zweck eines Bebauungsplanverfahrens sei es, im Verfahren alle Belange zu
berücksichtigen und abzuwägen. Vorab habe er alle überhaupt nur denkbaren
Standorte detailliert erfasst. Ganz offenkundig komme von einem halben Dutzend
geprüften Flächen nur das Grundstück an der Landesstraße gegenüber der
Einmündung der Hölderlinstraße in Frage. Nachteilig erweise sich insbesondere,
dass das Grundstück in der Planzeichnung des behördlich festgesetzten
Landschaftsschutzgebietes enthalten sei. In der Natur handle es sich um einen
Maisacker wie andere Maisäcker auch. Auch wenn man es nie in Zahlen nachmessen
könne, entlaste eine Nahversorgung die Umwelt, weil dadurch erstens weniger und
zweitens kürzere Strecken mit dem Auto gefahren werden müssten. Dieser Aspekt
sei jedenfalls auch als ökologischer Vorteil in die Abwägung einzubeziehen.
Jegliche Belange seien ohnehin im weiteren Verfahren zu prüfen.
Welche
Geschäfte sich dort im Detail ansiedeln könnten, stehe längst nicht fest. Das
Hauptinteresse liege ganz klar bei einem Lebensmittelmarkt. Gewünscht werde in
der Bürgerschaft wie erwähnt eine Apotheke. Denkbar sei ferner eine
Zahnarztpraxis. Zur Abrundung des Angebotes sei seitens des Investors
beispielsweise ein Café angedacht. Sowohl Einkauf als auch Café könnten damit
auch einen Kommunikationsmittelpunkt im Ort bilden. Ob darüber hinaus weitere
Geschäfte im Bekleidungsbereich (Schuhe, Textilien) in Betracht kämen, stehe
derzeit überhaupt nicht fest. Nebenbei erzählte Bürgermeister Bertele
diesbezüglich humorvoll über einen Bericht, den er kürzlich im Radio gehört
hatte. Demnach gab der Deutsche Schuheinzelhandelsverband eine Statistik
bekannt, wonach jeder Deutsche durchschnittlich 4,29 Paar Schuhe jährlich
kaufe, die Herren davon nur die Hälfte, die Damen erwartungsgemäß etwas
mehr........... In Illerkirchberg kaufe man demnach rein rechnerisch über
20.000 Paare pro Jahr.
Es
handelte sich hierbei jedoch um eine absolute Randbemerkung, die er zur
Auflockerung in die Diskussion eingeflochten hatte. Ausdrücklich und
mehrfach betonte er unmittelbar im Anschluss an diese Begebenheit um
jegliche Andersdeutungen auszuschließen, dass im Zentrum des Interesses ein
Lebensmittelmarkt stehe !!!
In Abwägung auch etwaiger
Risiken und Bedenken wegen des Maisackers wollte er dem Gemeindeteil
Oberkirchberg eine potenzielle erhebliche Aufwertung der Infrastruktur nicht
vorenthalten und empfahl dem Gemeinderat, die Möglichkeit zur Prüfung der
Erfolgsaussichten zu eröffnen und hierzu einen Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan zu fassen.
In
der Diskussion äußerte eine Gemeinderätin Bedenken bezüglich des Standorts und
des Konzepts. Der Standort liege im Landschaftsschutzgebiet, der an dieser
Stelle ein wichtiger Puffer zum Illerwald sei. Außerdem befänden sich dort im
Untergrund die Kirchberger Schichten, die einen schwierigen Baugrund darstellen
würden. Sie wünschte sich für Oberkirchberg eine alternative Form der
Nahversorgung und keinen großen Markt. Dazu schlug sie einen oder evtl.
kleinere Ladengeschäfte innerhalb der bestehenden Bebauung vor.
Ein Gemeinderat bestätigte, dass Oberkirchberg zwar
eine Unterversorgung habe, gleichzeitig sei jedoch ein großes Angebot an
Märkten in Unterkirchberg, Staig, Wiblingen, Donaustetten und Senden vorhanden.
Der in Unterkirchberg befindliche Netto-Markt reiche für Illerkirchberg aus.
Der neu vorgesehene Standort befinde sich im Landschaftsschutzgebiet und sei
damit allein deswegen für ihn indiskutabel. Er forderte eine genauere
Untersuchung alternativer Standorte in Oberkirchberg, zudem wollte er wissen,
wer die Auflistung und Prüfung der anderweitigen Standorte vorgenommen habe.
Hierauf erklärte Bürgermeister Bertele, dass er dies aus Kostengründen und der
Offensichtlichkeit selbst gemacht habe. Außer den von ihm aufgezählten
Bereichen gebe es keine weiteren Flächen, die überhaupt angedacht werden
könnten. Weiterhin seien die geprüften Flächen offenkundig unrealistisch. Ein
Gutachten könne zum Preis von Tausenden € nur zum gleichen Ergebnis gelangen.
Dieses Geld könne die Gemeinde an anderer Stelle sinnvoll gebrauchen.
Ein weiterer Gemeinderat
sah eine Verbesserung der Nahversorgung zwar grundsätzlich positiv. Günstiger
wäre aber nach seiner Ansicht die Schaffung von Läden im Rahmen der bestehenden
Gewerberäumlichkeiten und innerhalb der bestehenden Bebauung in kleineren
Einheiten.
Ein Gemeinderat begrüßte
nachhaltig und in deutlichen Worten die Bemühungen um eine Verbesserung der
Versorgung für Oberkirchberg. Er nannte es wörtlich eine historische Chance,
die Infrastruktur in Oberkirchberg zu verbessern, sowohl hinsichtlich eines
Lebensmittelmarktes als auch durch eine Apotheke und ärztliche/zahnärztliche
Versorgung. Wenn die Gelegenheit jetzt nicht genutzt werde, wann dann? Er halte
auch den vorgesehenen Standort an der L 260 für gut, echte Alternativen gebe es
dazu nicht. Jedoch solle auf die bauliche Gestaltung geachtet werden. Er regte
an zu prüfen, ob evtl. die verkehrliche Erschließung über die L 260 mit einem
Kreisverkehr bei der Hölderlinstraße kombiniert werden könne.
Eine
Gemeinderätin unterstützte den vorgeschlagenen Standort, da Alternativen
ausgiebig geprüft aber nicht vorhanden wären. Ein früher favorisierter Standort
an der Ulmer Straße/Sendener Straße scheitere an den Eigentumsverhältnissen.
Ansonsten sprach sie sich für eine Verbesserung der Infrastruktur in
Oberkirchberg aus.
In
einer Wortmeldung verwies ein weiterer Gemeinderat auf die jahrelangen
Bemühungen der Gemeinde, eine bessere Infrastruktur für Oberkirchberg zur
Nahversorgung zu schaffen. Der Gemeinderat solle sich jetzt einer Lösung nicht
versperren und die sich bietende Chance ergreifen.
Ein Gemeinderat stellte
zusammenfassend fest, dass bei einem Bebauungsplanverfahren alle fachlichen
Prüfungen erfolgten. Nachdem innerorts kein Grunderwerb möglich sei, könne über
das Bebauungsplanverfahren nun der gefundene Standort fachlich geprüft werden.
Schließlich
wurde mit 10:3 Stimmen ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
gefasst und die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren auch hinsichtlich
der Gebietsfestsetzungen zum Landschaftsschutz sowie hinsichtlich der
Flächennutzungsplanung zu veranlassen.
Baugesuche
Der
Errichtung eines Wintergartens auf einer bestehenden Garage in Gebäudeeinheit
mit dem Wohnhaus am Lettenbergweg, allerdings nicht Grenzgarage, wurde
zugestimmt.
Ebenso zugestimmt wurde der Errichtung eines Carports an der
Mussinger Straße. Der Standort war bereits vorausgehend mit der Nachbarschaft
und dem Kreisbaumeister abgesprochen worden.
Parkbedarf für Autos wächst ständig. Um das Auto statt auf
der Straße auf dem eigenen Grundstück abstellen zu können, hatte ein Anlieger
die Errichtung eines Carports am Schellingweg außerhalb des lt. Bebauungsplanes
überbaubaren Bereichs ins Auge gefasst. Soweit damit auch die Nachbarschaft
wegen der Grenzbebauung einverstanden ist, wurde auch diesem Gesuch zugestimmt.
Dem Antrag auf Befreiung wurde unter dem Vorbehalt,
dass im Rahmen der Angrenzerbenachrichtigung keine Einwendungen erhoben werden,
das Einvernehmen erteilt.
In ähnlicher Situation hatte ein Anlieger des Burgunderweges
eine Befreiung zur Anlage von Stellplätzen auf dem eigenen Grundstück beantragt.
Auch hier wurde grundsätzlich zugestimmt.
Zur Bebauung des Grundstückes an der
Hauptstraße 21 lag dem Gemeinderat eine Entwurfsanfrage zur Behandlung vor.
Während ein früherer Interessent eine Anfrage für ein effektiv dreistöckiges
und sehr großes Mehrfamilienhaus im hinteren Grundstücksteil eingereicht hatte und dieses damals
abgelehnt wurde, beinhaltete die jetzige Anfrage kleinere Wohneinheiten im
hinteren Grundstücksteil und ein Wohn- und Gewerbegebäude an der Straße. Bei
einem Ortstermin mit dem Kreisbaumeister habe man diesen Entwurf erörtert.
Hinsichtlich der Dachneigung passen sich die Gebäude der Umgebung an, wobei das
Wohn- und Geschäftshaus um einen Meter höher als umgebende Bauwerke geplant
sei. Ein Nichteinfügen könne daraus aber nach Feststellung des Landratsamtes
abgeleitet werden. Vorbehaltlich der weiteren baurechtlichen Anforderungen, wie
Stellplätze, Brandschutz, ausreichende Fenster usw. bestehe ein Rechtsanspruch
auf die Erteilung der Baugenehmigung. In der Diskussion wurde
nachdrücklich gefordert, keine Einfahrt über die Bushaltestelle zuzulassen und
ausreichend Parkplätze auf dem Grundstück zu schaffen. Bei zwei Enthaltungen wurde dann dem
Vorentwurf zugestimmt.
Martinusweg
im Bereich der Gemeinde Illerkirchberg
Bürgermeister
Bertele berichtete, dass die Diözese Rottenburg-Stuttgart an den Martinusweg
zwischen dem Geburtsort des hl. Martin in Szombathely/Ungarn und der Grablege
in Tours/Frankreich anknüpfen wolle und einer dieser Zuwege durch
Illerkirchberg führe. Der hiesige Wegverlauf soll mit eigenen Wegzeichen
ausgeschildert werden und führe aus Richtung Staig über die
Gemeindeverbindungsstraße Essendorf-Buch durch Buch, den befestigten Feldweg
von Buch bis zur Landesstraße 260, diese überquerend weiter über die
Weihungstraße. Von der Weihungstraße verlaufe die Strecke weiter über den
asphaltierten Feldweg nach Osten zur Gemeindeverbindungsstraße
Oberkirchberg-Unterkirchberg, zum Kirchweg und weiter bis zur kath. Kirche St.
Martin. Von der Kirche St. Martin aus führe der Weg entweder zurück über den
Kirchweg und die Burgstraße zur Illerstraße oder aber über die nordwestlich der
Martinuskirche bestehende, neue Treppenanlage zur Illerstraße. Entlang der
Illerstraße führe der Weg bis zur Iller, von dort den Uferweg entlang der Iller
und weiter in Richtung Wiblingen.
10-jähriges
Jubiläum der Hospizgruppe Iller-Weihung
Bürgermeister
Bertele hatte die Einladungen zum Festabend anlässlich des 10-jährigen
Bestehens der Hospizgruppe Iller-Weihung verteilt. Der Festabend findet am
Samstag, 25.09.2010 um 19:00 Uhr in Staig und ein Festgottesdienst am Sonntag
26.09.2010, 19.00 ebenfalls in Staig statt.
Gasversorgung
Die
SWU Energie GmbH hat mitgeteilt, dass im Zuge der Sanierungsmaßnahmen im
Drosselweg und in der Fuggerstraße ebenso die Gasversorgung eingelegt werden
soll. Eine weitere Versorgungsleitung werde in die Ringstraße verlegt. In
diesen Straßen bestünde daher künftig die Möglichkeit, auf Gasheizung
umzustellen.
Weihungsbrücke
Illerstraße/Fischbachbrücke Hauptstraße
Das
Landratsamt Alb-Donau-Kreis erteilte für die bestehende Weihungsbrücke anstelle
der bisherigen, befristeten Genehmigung eine unbefristete Genehmigung.
Die
Bauarbeiten zur Erneuerung der Straßenbrücke über den Fischbach im Zuge der
Landesstraße 260 wurden planmäßig fertiggestellt. Die Ankündigung zum Bau sei
zwar vom Straßenbauamt recht kurzfristig erfolgt, der Bauablauf jedoch
termingerecht. Die Gemeinde war von diesem Brückenbau nicht tangiert,
Ausführung und Kosten alleinige Angelegenheit des Straßenbauamtes.
Straßenbelag
in der Mussinger Straße
Bürgermeister
Bertele berichtete, dass er im Interesse der Anlieger der Mussinger Straße
Belagserneuerungen neuerlich beantragt habe. Er verlas ein Schreiben des
Landratsamtes, wonach die beantragte Maßnahme noch nicht in das Belagsprogramm
des Alb-Donau-Kreises 2011 aufgenommen werden könne. Im
Straßenzustandsvergleich seien andere, noch schlechtere Straßen vorrangig.
Ferienprogramm
2010
Zum
20. Mal hat die Gemeinde Illerkirchberg in diesem Jahr ein Sommerferienprogramm
für Schüler angeboten. Rund 240 interessierte Kinder und Jugendliche haben an
10 Veranstaltungen teilgenommen.
Bürgermeister Bertele dankte
den Veranstaltern für die tollen Angebote während der Ferienzeit.
Anschließend fand noch eine
nichtöffentliche Sitzung statt.