Bericht über die Gemeinderatssitzung am 16.12.2010 im Großen Rathaussaal Unterkirchberg

 

Zur Sitzung begrüßte Bürgermeister Bertele den Gemeinderat, Herrn Dipl.-Ingenieur Gerd Rimmele, Herrn Franz Glogger von der Südwest Presse sowie Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung. Er stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und gab die Protokolle der letzten Sitzung bekannt. Zur Bürgerfrageviertelstunde hatte sich niemand gemeldet.

 

Vergabe der Straßenbauarbeiten Fuggerstraße

Bürgermeister Bertele bat Herrn Dipl.-Ing. Gerd Rimmele um den Sachbericht. Nach dessen Bericht unterteilen sich die Arbeiten in Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten sowie Stahlbeton- u. Betonarbeiten. Technisch anspruchsvoll seien die Arbeiten wegen der Hanglage und den deswegen nötigen Verbauungen.

Ingenieur Gerhard Rimmele erläuterte das Submissionsergebnis vom 14.12.2010. Immerhin hätten 14 Firmen ein Angebot abgegeben. Die Preise für die ausgeschriebenen Arbeiten lägen zwischen 148.843,21 EUR und 205.444,22 EUR. Die günstigste Angebot hätte die Fa. Gebr. Schliesser aus Wain abgegeben. Die nächsten Angebote anderer Firmen lägen bei 152.300,66 EUR und sodann bei 155.575,83 EUR.

 

In der Ausschreibung seien neben der Herstellung der Wasserleitung, unter Berücksichtigung der für dieses kritische Hanggelände speziellen sorgfältigen Verbauarbeiten, die Verbreiterung der Auffahrt zu den Wohnhäusern Nr. 10; 6 und 4 sowie die Treppenanlage von der Fugger- zur Ulmer Straße enthalten. Ausgeschrieben worden sei wiederum auch die Verlegung von Leerrohren. Diese würden bei allen Straßenbauarbeiten vorsorglich im Hinblick z. B. auf eine spätere Glasfaserverkabelung mitverlegt. Nicht enthalten seien jedoch die Treppengeländer und spezielle Treppenbeschichtungen. Diese würden separat an besondere Fachfirmen vergeben.

Die SWU werde gebeten, auch eine Gasleitung zu verlegen. Die Entscheidung für die Ausführung der Gasleitung aber stehe noch aus.

Nachdem die Kostenschätzung für die Arbeiten zunächst bei knapp 170.000,-- EUR gelegen hatte, baten mehrere Gemeinderäte in kurzer Diskussion darum, etwaige Nachtragsarbeiten der beauftragten Firma frühzeitig im Gremium bekannt zu geben. Hierauf wurde der Autrag einstimmig an die Fa. Schließer aus Wain vergeben.

 

Vergabe der Straßenbauarbeiten Drosselweg

Ingenieur Gerd Rimmele erinnerte daran, dass im Drosselweg ebenfalls Straßen- und Wasserleitungsbauarbeiten notwenig ausgeschrieben worden seien und sich dafür 12 Firmen mit Angeboten von 85.551,79 EUR bis 119.118,76 EUR beworben hätten. Am günstigten sei die Fa. Leonhard Weiss aus Günzburg, gefolgt von weiteren Bietern zum Preis von 86.010,50 EUR bzw. 88.224,97 EUR. Die Fa. Leonhard Weiss sei ihm als gute und zuverlässige Firma bekannt. Die ersten Bieter lägen daher sehr dicht beieinander. Ferner habe er ebenso die SWU gebeten, ihre Gasleitung zu verlegen, doch auch dazu stehe eine Entscheidung noch aus.

Die Kosten evtl. privat veranlasster Baumaßnahmen zur Anpassung und Gestaltung der Hofzufahrten seien im Ausschreibungsumfang nicht enthalten, sondern seien jeweils zusätzlich privat zu beauftragen. Dabei könnten jedoch die Einheitspreise aus der Ausschreibung vereinbart werden.

 

Aus der Mitte des Gremiums kam der Hinweis, dass nach Angabe eines Anliegers aus dem  Drosselweg erhebliche Mengen Quellwasser in die Kanalisation gelangen würden und dies nun bei der Gelegenheit geprüft und möglichst bereinigt werden solle. Die Verwaltung informierte dazu, dass sich bisherige Hinweise nicht bestätigt hätten. Diesem neuen Hinweis werde jedoch erneut nachgegangen. Einstimmig wurde sodann der Auftrag an die Firma Leonhard Weiss aus Günzburg vergeben.

 

Einführung der geteilten Abwassergebühr Regenwasser- und Schmutzwasserentsorgungsgebühr

Bürgermeister Bertele verwies einleitend darauf, dass der Gemeindeverwaltungsverband anhand des Satzungsmusters des Gemeindetages für alle Mitgliedsgemeinden einheitlich einen Beschlussvorschlag vorgelegt habe. Die Mustervorgaben des Gemeindetages seien auch in fachlicher Hinsicht vom Innenministerium, Umweltministerium und der Gemeindeprüfungsanstalt geprüft und gebilligt worden. Sich daran anzulehnen, biete der Gemeinde daher größtmögliche Rechtssicherheit. Ohne triftigen oder zwingenden Grund davon abzuweichen, empfehle sich nicht, davon abzuweichen. Kämmerer Manfred Kornmayer bat er, die Details zu erläutern. Dessen Worte zufolge gelte es nunmehr, die sogenannten Versiegelungsfaktoren und die Berücksichtigung von Zisternen bzw. Rigolen festzulegen.

 

Festlegung von Versiegelungsfaktoren

Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die versiegelten und an die Abwasserbeseitigungseinrichtung angeschlossenen Grundstücksflächen.

Die eingeleitete Niederschlagswassermenge ist abhängig von der Größe und der Wasserdurchlässigkeit (Versiegelungsgrad) der versiegelten Fläche. Abhängig davon werde vom Gemeindetag folgende gestaffelte Anrechnung empfohlen:

 

a)   Vollständig versiegelte Flächen, z. B. Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen

0,9

b)   Stark versiegelte Flächen, z. B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster

0,6

c)   Wenig versiegelte Flächen, z. B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer

0,3

 

Die Versiegelungsfaktoren basieren auf zahlreichen Richtwerten und Studien aus der abwassertechnischen Fachliteratur und werden in der Abwassersatzung festgelegt.

 

Berücksichtigung von Zisternen und Versickerungsanlagen

Soweit ein nicht unerheblicher Teil des Niederschlagswassers über private Regenwasserbeseitigungseinrichtungen entsorgt und daher nicht in die Kanalisation eingeleitet wird, soll dem auch gebührenrechtlich Rechnung getragen werden.

Dies geschieht über pauschalierte Gewichtungsfaktoren, welche ebenfalls auf Richtwerten und Studien basieren und in der Abwassersatzung festgelegt werden.

Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, einem Mulden-Rigolensystem oder einer vergleichbaren Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden mit dem Faktor 0,2 berücksichtigt.

Versiegelte Flächen bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt, als dort anfallendes Niederschlagswasser durch Versickerung, z. B. Muldenversickerung, Sickerschacht beseitigt wird und für diese Versickerungsanlagen kein Anschluss (Überlauf) an die öffentliche Abwasserbeseitigung besteht.

Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt.

Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind, gilt Folgendes:

a)       bei Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung werden die Flächen um 8 m² je m³ Fassungsvolumen, maximal um 80 %, reduziert;

b)       bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die Flächen um 15 m² je m³ Fassungsvolumen, maximal um 80 %, reduziert.

Sätze 1 und 2 gelten nur für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden sind sowie ein Mindestfassungsvolumen von 2 m³ aufweisen.

 

Anhand von Schaubildern und Beispielen verdeutlichte Manfred Kornmayer die Begebenheiten. Die Befliegung hätte inzwischen bereits stattgefunden. Im nächsten Schritt  gelte es nun, die Grundstückseigentümer anzuschreiben. Ausdrücklich wies er darauf hin, dass die Luftbilder nur für dienstliche Zwecke zur Verfügung stehen dürfen und mittelbar über die Abgabenordnung sogar dem Steuergeheimnis unterlägen. Anfragen von Unberechtigten seien daher zwecklos. Anhand dieser Luftbilder würden nun die versiegelten Flächen ermittelt und den Betroffenen zur Prüfung übersandt. Einvernehmlich mit den anderen GVV-Gemeinden sei man sich einig, anstelle einer zentralen Versammlung lieber Sprechtage zur Behandlung der Einzelfragen einzurichten. Erfahrungsgemäß wolle jeder Eigentümer speziell sein konkretes Anliegen erörtert haben.

 

Auf entsprechende Rückfragen aus dem Gremium erläuterte Kämmerer Manfred Kornmayer, dass die Gemeinde mit dem neuen Gebührensystem nicht mehr Einnahmen erziele bzw. erzielen dürfe, sondern lediglich auf Regenwasser und häusliches Schmutzwasser umgeschichtet werde. Entscheidend sei der Umstand, ob eine befestigte Fläche an die Kanalisation angeschlossen sei oder nicht. Beispielsweise könne eine Dachfläche komplett von der Abwasserbeseitigung abgehängt und das Regenwasser gebührenfrei auf dem eigenen Grundstück versickert werden. Dies gelte aber nur, wenn das Wasser auch tatsächlich auf dem eigenen Grundstück versickere und nicht auf die Straße herausfließe.

Längerfristig sei deswegen damit zu rechnen, dass die Kanalisation etwas entlastet werde.

 

Nach ausführlicher Beratung wurden die vorgeschlagenen Versiegelungsfaktoren und Regelungen einstimmig beschlossen.

 

LKW-Sperrungsantrag für die Sendener Straße

Im Planfeststellungsverfahren zur Querspange B 311/B 30 gab die Gemeinde 2 detaillierte Stellungnahmen vom 04.08.2006 und 30.04.2009 ab. Zugrunde lag Bürgermeister Bertele zufolge die Befürchtung, dass durch die Querspange ein Abkürzungsverkehr zur B 28-Anschlussstelle in Senden begünstigt werden könnte. Bei den Stellungnahmen war jedoch davon ausgegangen worden, dass sowohl die B 30 als auch die B 28 mautfrei waren und dies auch bleiben würden. Nach ersten Berichten in den Medien über die Absicht, autobahnähnliche Bundesstraßen ebenfalls der Mautpflicht zu unterwerfen, habe er als Bürgermeister sofort beim Straßenbauamt Ehingen Verkehrszählungen, insbesondere des LKW-Verkehrs beantragt, um den Iststand festzuhalten. Die Presse habe darüber berichtet.

 

Bei Einführung einer LKW-Maut befürchtete er steigenden LKW-Ausweichverkehr. Insbesondere bei Speditionen aus osteuropäischen Billiglohnländern dürften die Lohnkosten gegenüber LKW-Maut und Kraftstoffverbrauch in den Hintergrund treten. Vermehrter Abkürzungsverkehr zwischen der B 30-Anschlussstelle Hüttisheim/Humlangen und der B 28-Anschlussstelle Senden, unter Umständen sogar der A 7-Anschlussstelle Vöhringen könnte dadurch entstehen.

Um nicht vor vollendeten Tatsachen zu stehen, bat der das Gremium um Unterstützung. Auch die Stadt Senden werde alles im Rahmen der Möglichkeiten unternehmen.

Der Gemeinderat unterstützte die Bemühungen zum Schutz der Bürgerschaft vor zunehmendem LKW-Verkehr mit einem einstimmigen Votum.

 

Baugesuche

Jeweils einstimmige Zustimmung fand der Umbau von Gewerberäumen in Wohnräume in einem Mehrfamilienhaus mit erdgeschossiger Geschäftslage Beim Mühlbach sowie die Errichtung eines Gartenhäuschens im Rieslingweg.

 

Sonstiges, Bekanntgaben

Wie es die Gemeindeordnung vorschreibt, wurden verschiedene Spenden per Gemeinderatsbeschluss einstimmig angenommen. Die Vorschrift, Spenden per Beschluss in öffentlicher Sitzung anzunehmen, dient der Transparenz, damit nicht etwa durch Spenden eine Einflussnahme auf die Gemeinde erfolgt.

Schließlich kündigte Kämmerer Manfred Kornmayer an, dass das Ortsrecht zum Jahresende an alle Gemeinderäte in Gestalt von pdf-Dateien versendet werde.

 

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.