Bericht über die Gemeinderatssitzung am 16.12.2010 im
Großen Rathaussaal Unterkirchberg
Zur Sitzung begrüßte
Bürgermeister Bertele den Gemeinderat, Herrn Dipl.-Ingenieur Gerd Rimmele,
Herrn Franz Glogger von der Südwest Presse sowie Herrn Manfred Kornmayer von
der Verwaltung. Er stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die
Beschlussfähigkeit fest und gab die Protokolle der letzten Sitzung bekannt.
Zur Bürgerfrageviertelstunde hatte sich niemand gemeldet.
Vergabe der Straßenbauarbeiten Fuggerstraße
Bürgermeister Bertele bat Herrn Dipl.-Ing. Gerd
Rimmele um den Sachbericht. Nach dessen Bericht unterteilen sich die Arbeiten
in Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten sowie Stahlbeton- u. Betonarbeiten.
Technisch anspruchsvoll seien die Arbeiten wegen der Hanglage und den deswegen
nötigen Verbauungen.
Ingenieur Gerhard Rimmele erläuterte das
Submissionsergebnis vom 14.12.2010. Immerhin hätten 14 Firmen ein Angebot
abgegeben. Die Preise für die ausgeschriebenen Arbeiten lägen zwischen 148.843,21
EUR und 205.444,22 EUR. Die günstigste Angebot hätte die Fa. Gebr.
Schliesser aus Wain abgegeben. Die nächsten Angebote anderer Firmen lägen bei
152.300,66 EUR und sodann bei 155.575,83 EUR.
In der Ausschreibung seien neben der Herstellung
der Wasserleitung, unter Berücksichtigung der für dieses kritische Hanggelände
speziellen sorgfältigen Verbauarbeiten, die Verbreiterung der Auffahrt zu den
Wohnhäusern Nr. 10; 6 und 4 sowie die Treppenanlage von der Fugger- zur Ulmer
Straße enthalten. Ausgeschrieben worden sei wiederum auch die Verlegung von
Leerrohren. Diese würden bei allen Straßenbauarbeiten vorsorglich im Hinblick
z. B. auf eine spätere Glasfaserverkabelung mitverlegt. Nicht enthalten seien
jedoch die Treppengeländer und spezielle Treppenbeschichtungen. Diese würden
separat an besondere Fachfirmen vergeben.
Die SWU werde gebeten, auch eine Gasleitung zu
verlegen. Die Entscheidung für die Ausführung der Gasleitung aber stehe noch
aus.
Nachdem
die Kostenschätzung für die Arbeiten zunächst bei knapp 170.000,-- EUR gelegen
hatte, baten mehrere Gemeinderäte in kurzer Diskussion darum, etwaige
Nachtragsarbeiten der beauftragten Firma frühzeitig im Gremium bekannt zu
geben. Hierauf wurde der Autrag einstimmig an die Fa. Schließer aus Wain
vergeben.
Vergabe
der Straßenbauarbeiten Drosselweg
Ingenieur Gerd Rimmele
erinnerte daran, dass im Drosselweg ebenfalls Straßen- und
Wasserleitungsbauarbeiten notwenig ausgeschrieben worden seien und sich dafür
12 Firmen mit Angeboten von 85.551,79 EUR bis
119.118,76 EUR beworben hätten. Am günstigten sei die Fa.
Leonhard Weiss aus Günzburg, gefolgt von weiteren Bietern zum Preis von 86.010,50
EUR bzw. 88.224,97 EUR. Die Fa. Leonhard Weiss sei ihm als gute und
zuverlässige Firma bekannt. Die ersten Bieter lägen daher sehr dicht beieinander.
Ferner habe er ebenso die SWU gebeten, ihre Gasleitung zu verlegen, doch auch
dazu stehe eine Entscheidung noch aus.
Die Kosten evtl. privat
veranlasster Baumaßnahmen zur Anpassung und Gestaltung der Hofzufahrten seien
im Ausschreibungsumfang nicht enthalten, sondern seien jeweils zusätzlich
privat zu beauftragen. Dabei könnten jedoch die Einheitspreise aus der
Ausschreibung vereinbart werden.
Aus
der Mitte des Gremiums kam der Hinweis, dass nach Angabe eines Anliegers aus
dem Drosselweg erhebliche Mengen
Quellwasser in die Kanalisation gelangen würden und dies nun bei der
Gelegenheit geprüft und möglichst bereinigt werden solle. Die Verwaltung
informierte dazu, dass sich bisherige Hinweise nicht bestätigt hätten. Diesem
neuen Hinweis werde jedoch erneut nachgegangen. Einstimmig wurde sodann der
Auftrag an die Firma Leonhard Weiss aus Günzburg vergeben.
Einführung
der geteilten Abwassergebühr Regenwasser- und Schmutzwasserentsorgungsgebühr
Bürgermeister Bertele
verwies einleitend darauf, dass der Gemeindeverwaltungsverband anhand des
Satzungsmusters des Gemeindetages für alle Mitgliedsgemeinden einheitlich einen
Beschlussvorschlag vorgelegt habe. Die Mustervorgaben des Gemeindetages seien
auch in fachlicher Hinsicht vom Innenministerium, Umweltministerium und der
Gemeindeprüfungsanstalt geprüft und gebilligt worden. Sich daran anzulehnen,
biete der Gemeinde daher größtmögliche Rechtssicherheit. Ohne triftigen oder
zwingenden Grund davon abzuweichen, empfehle sich nicht, davon abzuweichen.
Kämmerer Manfred Kornmayer bat er, die Details zu erläutern. Dessen Worte
zufolge gelte es nunmehr, die sogenannten Versiegelungsfaktoren und die
Berücksichtigung von Zisternen bzw. Rigolen festzulegen.
Festlegung von
Versiegelungsfaktoren
Bemessungsgrundlage für
die Niederschlagswassergebühr sind die versiegelten und an die
Abwasserbeseitigungseinrichtung angeschlossenen Grundstücksflächen.
Die eingeleitete
Niederschlagswassermenge ist abhängig von der Größe und der
Wasserdurchlässigkeit (Versiegelungsgrad) der versiegelten Fläche. Abhängig
davon werde vom Gemeindetag folgende gestaffelte Anrechnung empfohlen:
a) Vollständig versiegelte Flächen, z. B.
Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen |
0,9 |
b) Stark
versiegelte Flächen, z. B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster |
0,6 |
c) Wenig
versiegelte Flächen, z. B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine,
Porenpflaster, Gründächer |
0,3 |
Die Versiegelungsfaktoren
basieren auf zahlreichen Richtwerten und Studien aus der abwassertechnischen
Fachliteratur und werden in der Abwassersatzung festgelegt.
Berücksichtigung von
Zisternen und Versickerungsanlagen
Soweit ein nicht
unerheblicher Teil des Niederschlagswassers über private
Regenwasserbeseitigungseinrichtungen entsorgt und daher nicht in die Kanalisation
eingeleitet wird, soll dem auch gebührenrechtlich Rechnung getragen werden.
Dies geschieht über
pauschalierte Gewichtungsfaktoren, welche ebenfalls auf Richtwerten und Studien
basieren und in der Abwassersatzung festgelegt werden.
Grundstücksflächen, von
denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, einem Mulden-Rigolensystem
oder einer vergleichbaren Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf
den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden mit dem Faktor 0,2
berücksichtigt.
Versiegelte Flächen
bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt, als dort anfallendes
Niederschlagswasser durch Versickerung, z. B. Muldenversickerung, Sickerschacht
beseitigt wird und für diese Versickerungsanlagen kein Anschluss (Überlauf) an
die öffentliche Abwasserbeseitigung besteht.
Flächen, die an Zisternen
ohne Überlauf angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung
unberücksichtigt.
Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf
angeschlossen sind, gilt Folgendes:
a) bei
Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung werden die Flächen um 8 m² je m³
Fassungsvolumen, maximal um 80 %, reduziert;
b) bei
Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die Flächen um 15 m² je m³
Fassungsvolumen, maximal um 80 %, reduziert.
Sätze 1 und 2 gelten nur
für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden sind sowie ein
Mindestfassungsvolumen von 2 m³ aufweisen.
Anhand von Schaubildern
und Beispielen verdeutlichte Manfred Kornmayer die Begebenheiten. Die
Befliegung hätte inzwischen bereits stattgefunden. Im nächsten Schritt gelte es nun, die Grundstückseigentümer
anzuschreiben. Ausdrücklich wies er darauf hin, dass die Luftbilder nur für
dienstliche Zwecke zur Verfügung stehen dürfen und mittelbar über die
Abgabenordnung sogar dem Steuergeheimnis unterlägen. Anfragen von
Unberechtigten seien daher zwecklos. Anhand dieser Luftbilder würden nun die
versiegelten Flächen ermittelt und den Betroffenen zur Prüfung übersandt.
Einvernehmlich mit den anderen GVV-Gemeinden sei man sich einig, anstelle einer
zentralen Versammlung lieber Sprechtage zur Behandlung der Einzelfragen
einzurichten. Erfahrungsgemäß wolle jeder Eigentümer speziell sein konkretes
Anliegen erörtert haben.
Auf entsprechende
Rückfragen aus dem Gremium erläuterte Kämmerer Manfred Kornmayer, dass die
Gemeinde mit dem neuen Gebührensystem nicht mehr Einnahmen erziele bzw.
erzielen dürfe, sondern lediglich auf Regenwasser und häusliches Schmutzwasser
umgeschichtet werde. Entscheidend sei der Umstand, ob eine befestigte Fläche an
die Kanalisation angeschlossen sei oder nicht. Beispielsweise könne eine
Dachfläche komplett von der Abwasserbeseitigung abgehängt und das Regenwasser
gebührenfrei auf dem eigenen Grundstück versickert werden. Dies gelte aber nur,
wenn das Wasser auch tatsächlich auf dem eigenen Grundstück versickere und
nicht auf die Straße herausfließe.
Längerfristig
sei deswegen damit zu rechnen, dass die Kanalisation etwas entlastet werde.
Nach ausführlicher
Beratung wurden die vorgeschlagenen Versiegelungsfaktoren und Regelungen
einstimmig beschlossen.
LKW-Sperrungsantrag für die
Sendener Straße
Im Planfeststellungsverfahren zur Querspange B
311/B 30 gab die Gemeinde 2 detaillierte Stellungnahmen vom 04.08.2006 und
30.04.2009 ab. Zugrunde lag Bürgermeister Bertele zufolge die Befürchtung, dass
durch die Querspange ein Abkürzungsverkehr zur B 28-Anschlussstelle in Senden
begünstigt werden könnte. Bei den Stellungnahmen war jedoch davon ausgegangen
worden, dass sowohl die B 30 als auch die B 28 mautfrei waren und dies auch bleiben
würden. Nach ersten Berichten in den Medien über die Absicht, autobahnähnliche
Bundesstraßen ebenfalls der Mautpflicht zu unterwerfen, habe er als
Bürgermeister sofort beim Straßenbauamt Ehingen Verkehrszählungen, insbesondere
des LKW-Verkehrs beantragt, um den Iststand festzuhalten. Die Presse habe
darüber berichtet.
Bei Einführung einer
LKW-Maut befürchtete er steigenden LKW-Ausweichverkehr. Insbesondere bei
Speditionen aus osteuropäischen Billiglohnländern dürften die Lohnkosten
gegenüber LKW-Maut und Kraftstoffverbrauch in den Hintergrund treten.
Vermehrter Abkürzungsverkehr zwischen der B 30-Anschlussstelle
Hüttisheim/Humlangen und der B 28-Anschlussstelle Senden, unter Umständen sogar
der A 7-Anschlussstelle Vöhringen könnte dadurch entstehen.
Um nicht vor vollendeten
Tatsachen zu stehen, bat der das Gremium um Unterstützung. Auch die Stadt
Senden werde alles im Rahmen der Möglichkeiten unternehmen.
Der
Gemeinderat unterstützte die Bemühungen zum Schutz der Bürgerschaft vor
zunehmendem LKW-Verkehr mit einem einstimmigen Votum.
Baugesuche
Jeweils einstimmige
Zustimmung fand der Umbau von Gewerberäumen in Wohnräume in einem
Mehrfamilienhaus mit erdgeschossiger Geschäftslage Beim Mühlbach sowie die
Errichtung eines Gartenhäuschens im Rieslingweg.
Sonstiges, Bekanntgaben
Wie es die
Gemeindeordnung vorschreibt, wurden verschiedene Spenden per
Gemeinderatsbeschluss einstimmig angenommen. Die Vorschrift, Spenden per
Beschluss in öffentlicher Sitzung anzunehmen, dient der Transparenz, damit
nicht etwa durch Spenden eine Einflussnahme auf die Gemeinde erfolgt.
Schließlich
kündigte Kämmerer Manfred Kornmayer an, dass das Ortsrecht zum Jahresende an
alle Gemeinderäte in Gestalt von pdf-Dateien versendet werde.
Anschließend
fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.