TAGESORDNUNG:
- Friedhof Unterkirchberg – Errichtung einer Urnenwand
- Friedhof Oberkirchberg – Fortschreibung der Planung
- Einrichtung Fachbereich „Bauwesen“ beim
Gemeindeverwaltungsverband Kirchberg-Weihungstal
- Bebauungspläne, Änderung im vereinfachten Verfahren
- Kreisverkehr Hauptstraße / Unterweiler Straße – Vergabe des
Planentwurfs
- Ergänzende Verkehrsuntersuchung einer zusätzlichen Illerquerung
im Bereich Vöhringen/Senden
- Gebührenrechtliche Regelung für Vermietung „Kegelstüble“
Bei dieser Sitzung wurde Bürgermeister Lotter wegen Urlaubs durch den 1. Stellvertreter, Herrn Dr. Karlheinz Maier,
vertreten. Dieser begrüßte 11 Gemeinderäte, eine große Anzahl von Zuhörern, Architektin Maria Kirchhauser-Rimmele,
den Geschäftsführer des Gemeindeverwaltungsverbandes, Herrn Hans Ibele, Herrn Schumann von der
Südwest Presse und Herrn Glogger von der Schwäbischen Zeitung.
Friedhof Unterkirchberg – Errichtung einer
Urnenwand
Bereits vor der öffentlichen Sitzung wurde bei einer
Ortsbesichtigung im Friedhof Unterkirchberg
zusammen mit dem Kirchengemeinderat die Situation
besprochen. Auftragsgemäß hat Architektin
Kirchhauser-Rimmele die Errichtung einer Urnenwand
im Friedhof Unterkirchberg geplant
und legt heute dem Gemeinderat 2 Vorschläge hierzu
vor:
Vorschlag 1:
Urnenwand an südlicher Sichtbetonumfassungsmauer
angebaut
mit 2 x 12 bzw. 24 Doppelkammern = 48 Urnenplätze
Gesamtkosten: ca. |
15.080,00 EURO |
Vorschlag 2:
Urnenwand freistehend am unteren Eingangsbereich in
bepflanzter Böschung
mit 21 Doppelkammern = 42 Urnenplätze
Gesamtkosten: ca. |
12.180,00 EURO |
jeweils zzgl. Baunebenkosten ca. |
2.776,00 EURO |
Die Maßnahme ist Bestandteil der im Haushaltsplan
vorgesehenen Erweiterung der Friedhöfe.
Bei der Ortsbesichtigung hat sich der
Kirchengemeinderat Unterkirchberg einstimmig für den Vorschlag 1 ausgesprochen.
Architektin
Kirchhauser-Rimmele erläutert dem Gemeinderat nun nochmals die genaue,
vorgesehene Gestaltung dieser Urnenwand.
Im Anschluss beschließt der Gemeinderat einstimmig, diese Urnenwand nach dem Vorschlag 1 an der südlichen Umfassungsmauer
zu errichten. Die Arbeiten führt die Firma Schwall, Laupheim, als Anschlussauftrag aus.
Friedhof Oberkirchberg – Fortschreibung der Planung
Am 01.08.2002 ist die Stellungnahme des
Kirchengemeinderats Oberkirchberg zur Friedhoferweiterung eingegangen. Darin
wird angeregt:
1. Einrichtung von Kleincontainern für Kies und
Boden zur Grabpflege
2. Pflasterung nur in den notwendigsten Hauptwegen
3. Gestaltung der Urnenwand so „leicht“ wie möglich
4. elektrische Leitung zur Aussegnungsglocke
5. Einrichtung einer Beschallungsanlage
6. Einrichtung einer Toilette
Architektin Kirchhauser-Rimmele hat hierauf ihre
Planung fortgeschrieben und die bisherigen Anregungen weitgehend umgesetzt.
Sie erläutert dem Gemeinderat die wesentlichen
Änderungen in der Wege- und Platzgestaltung. Besonders erläutert wird die nun
erfolgte Grünplanung und die Einrichtung der neuen
Wasserstellen und Möblierung. Besonders geprüft wurde die Einrichtung einer
Toilettenanlage und die Beleuchtung der Hauptwege.
Es ergibt sich folgende aktualisierte Kostenschätzung:
Baukosten |
213.440,00 EURO |
Baunebenkosten |
33.437,00 EURO |
WC-Anlage |
22.000,00 EURO |
Beleuchtung |
6.500,00 EURO |
Gesamt |
275.377,00 EURO |
Die nun gefundene Lösung von Architektin
Kirchhauser-Rimmele sieht vor, die Toilette in den Turm an der Nord-Ost-Ecke einzubauen.
Die Wasser- und Stromversorgung kann im Zuge der
jetzigen Erdarbeiten günstig mitverlegt werden. Die Abwasserentsorgung erfolgt
dann über eine geschlossene
Drei-Kammer-Kleinkläranlage im nördlichen Zugangsbereich.
Damit ist eine völlig neue und kostengünstige Lösung
gefunden.
In der Diskussion wird die Einrichtung einer WC-Anlage vom Gemeinderat befürwortet. Die vorgesehene Beleuchtung in den
Eingangsbereichen und dem Hauptweg Nord-Süd mit ca. 8 Lichtpollern ist umstritten.
Somit wurde lediglich beschlossen, die notwendigen Erdkabel mitzuverlegen. Die Einrichtung einer WC-Anlage wurde
mit 8 Stimmen beschlossen. Der übrigen Planfortschreibung wurde mit 9 Stimmen zugestimmt.
Die notwendigen gärtnerischen Arbeiten werden nun öffentlich ausgeschrieben.
Einrichtung Fachbereich „Bauwesen“ beim
Gemeindeverwaltungsverband Kirchberg-Weihungstal
In der Verbandsversammlung des
Gemeindeverwaltungsverbands Kirchberg-Weihungstal am 15.07.2002 in
Schnürpflingen
wurde das Positionspapier zur Einrichtung eines
Fachbereichs „Bauwesen“ beim Gemeindeverwaltungsverband behandelt.
Man kam überein, die weitere Diskussion über die
Einrichtung eines Bereichs „Bauwesen“ bei der Verbandsverwaltung
nach der Sommerpause in den Gemeinderäten zu führen.
Geschäftsführer Hans Ibele erläutert dem Gemeinderat
das von ihm gefertigte Positionspapier.
Die Gemeinde sollte
nun dahin gehend einen Beschluss fassen, ob
entsprechender Handlungsbedarf gesehen wird und eine entsprechende
Aufgabenübertragung als Erledigungsaufgabe auf den Gemeindeverwaltungsverband
gewünscht wird. Bei der
Gemeindeverwaltung Staig wird der technische
Mitarbeiter in den Ruhestand bzw. in die Altersteilzeit gehen,
sodass die Gemeinde Staig für sich oder im Gesamten
eine Entscheidung zu treffen hat.
Sollten nicht alle Mitgliedsgemeinden eine
Aufgabenübertragung wünschen, können auch einzelne Gemeinden
einen Antrag auf Aufgabenerledigung stellen. Deshalb
sollte alternativ beraten werden, ob für diesen Fall ein
Einzelantrag auf Aufgabenerledigung an den Gemeindeverwaltungsverband
gestellt wird. Dabei sind die zur Erledigung
vorgesehenen Aufgabenbereiche möglichst konkret zu
benennen, damit Rückschlüsse auf den ggf. erforderlichen
Personalbedarf möglich sind.
Als Mindestausstattung nennt Herr Ibele einen Diplom-Ingenieur FH Bauwesen, Fachrichtung Siedlungs-, Wasserwirtschaft,
einen Staatlich geprüften Bautechniker oder Handwerksmeister, Fachrichtung Maurer, Zimmermann,
und eine 50 % - Sekretariatskraft. Die Jahreskosten für Personal- und Sachwand werden auf 204.000,00 EURO geschätzt.
Diese Kosten sollen nach dem Verursacherprinzip, über Stundensätze, oder HOAI-Honorare von den Gemeinden geleistet
werden. Zur Abwägung nennt Herr Ibele:
1. Vorteile:
- Eigene Fachkompetenz vor Ort
- Zentrale Organisations- und Koordinationsstelle
- Eigene Bauüberwachung und Kostenkontrolle
- Zentrales Gebäudemanagement zur Kostenoptimierung
- Interessenvertretung gegenüber Firmen, Behörden
und Verbänden
- Reduzierung externer Dienstleistungsaufwand
- Entlastung allgemeine Verwaltung
(Ressourcenumverteilung)
- Zusätzlicher Dienstleistungs- und Beratungsservice
- Schaffung von produktiven Arbeitsplätzen
2. Nachteile:
- Zusatzkosten
3. Risiken:
- Kapazitätsauslastung
- Personalqualität
- Ergebnisqualität
Der Gemeinderat berät ausführlich das Für und Wider. Nachdem die möglichen Einsparungen und Entlastungen
bei der eigenen Gemeindeverwaltung noch nicht genau beziffert werden können, beschließt der Gemeinderat
mit 8 Stimmen, die weitere Beratung zu vertagen.
Bebauungsplan „Weihungstraße“
In der Gemeinderatssitzung vom 13.06.2002 hat der
Gemeinderat das Baugesuch auf Flurstück 128/1,
Weihungstraße 45, in Illerkirchberg-Unterkirchberg,
genehmigt. Am 23.07.2002 fand eine Ortsbesichtigung
mit Vertretern des Landratsamts, der Gemeinde und
der Bauherrschaft statt. Der Stellvertretende Landrat, Herr Melzer,
ist der Meinung, dass - um das Bauvorhaben auf
diesem Grundstück genehmigen zu können - eine vereinfachte
Bebauungsplanänderung notwendig ist. Die Erwerber
des Grundstücks, Eheleute Daniela und Matthias Herzog,
Wendelinusweg 4, 89079 Ulm-Wiblingen, haben einen
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt.
Die Baugrenze ist auf das Baugrundstück auszudehnen,
gleichzeitig sind 2 weitere kleine Änderungen erforderlich
(Abstand von der Grundstücksgrenze: 2,50 m,
Kniestock: 1,80 m).
Die Bebauungsplanänderungskosten werden von den
Grundstückseigentümern getragen.
Der Gemeinderat beschließt bei 1 Gegenstimme, den Bebauungsplan „Weihungstraße“ im vereinfachten Verfahren zu ändern.
Bebauungsplan „Dorfäcker-Nord“
Im östlichen Teil des Bebauungsplanes „Dorfäcker-Nord“
am Gärtnerweg sind Doppelhaushälften geplant.
Der Gemeinderat hat beschlossen, 2 Einzelhausplätze
zu schaffen. Die Vermessung ist bereits erfolgt.
Der Bebauungsplan ist deshalb im vereinfachten
Verfahren zu ändern.
Dies wird vom Gemeinderat einstimmig so beschlossen.
Bebauungsplan „Dorfäcker-Nord II“
Im Zuge der Erschließung des Baugebiets
„Dorfäcker-Nord II“ wurden nun einige Festsetzungen des Bebauungsplans
anders ausgeführt. Deshalb ist eine Änderung des
Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren notwendig.
Folgende Änderungen sind betroffen:
Entlang des alten Gärtnerwegs wurde keine Rigole
angelegt. Diese beginnt erst entlang der neuen Erschließungsstraße.
Somit kann die Festsetzung entlang des alten
Gärtnerwegs entfallen.
Die Grundstückszufahrt für den ersten Bauplatz
braucht wegen der fehlenden Rigole nicht mehr zwingend festgesetzt
werden. Zufahrt soll entlang des gesamten
Grundstücks möglich sein.
Grundstückszufahrt für den zweiten Bauplatz: hier
soll nach dem Wegfall der Rigolenfläche ein Zufahrtsverbot
entlang der Straßenkrümmung festgesetzt werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Bebauungsplan zu ändern.
Auf Beschluss des Gemeinderats wurden
zwischenzeitlich die Gebäude „Hauptstraße 34“ und „Unterweiler Straße 2“
von der Gemeinde erworben und vereinbart, dass diese
abgebrochen werden. Aufgrund des jetzt zur Verfügung stehenden
Areals beidseitig der Unterweiler Straße und der
Hauptstraße kann die Gemeinde definitiv mit der Planung
eines Kreisverkehrs beginnen und, entgegen der
Bebauungsplanung „Beim Fälltor“, auch zu gegebener Zeit umsetzen.
Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen, eine Planung bis zur Entwurfsphase nach HOAI zu
vergeben.
In Frage kommt ein im Straßenbau erfahrenes
Ingenieurbüro.
Die Gemeinderäte sind jedoch der Meinung, die
Planung nicht auf einen Kreisverkehr zu beschränken.
Die Möglichkeiten sollten zunächst nochmals mit dem
Straßenbauamt, aufgrund der neuen Grundstückssituation,
besprochen werden. Deshalb brauche noch kein
Planungsauftrag vergeben werden.
Die weitere Beratung wurde deshalb einstimmig
vertagt.
Ergänzende
Verkehrsuntersuchung einer zusätzlichen Illerquerung im Bereich
Vöhringen/Senden
Am 17.01.2002 wurde dem Gemeinderat der
Verkehrsuntersuchungsbericht „Illerquerender Verkehr“ von der
Ingenieurgesellschaft Dr. Brenner + Münnich
vorgetragen. Beschlossen wurde in der Sitzung nichts.
Man wollte die Beratungsergebnisse mit den
Nachbargemeinden abwarten. Am 24.06.2002 fand im Rathaus Senden
ein Gespräch mit den Bürgermeistern von Senden,
Vöhringen, Illerrieden und Illerkirchberg statt. Vereinbart wurde,
dass die Stadt Senden mit dem Ingenieurbüro Dr.
Brenner + Münnich nochmals Kontakt aufnimmt und dieses Büro auffordert,
ein detailliertes Angebot unter Beschreibung der zu
erbringenden Leistungen und des zu erwartenden Honorars vorzulegen.
Ziel der Studie soll sein, eine oder zwei
vernünftige Alternativen für eine neue Illerquerung aufzuzeigen, aber auch die
Vor- und Nachteile darzulegen, besonders aufgrund
der schwierigen topographischen Verhältnisse bei einer Trassenwahl.
Die Honorarberechnung liegt vor. Nach Auffassung der
Stadt Senden ist der Gesamtaufwand von 23 Tagewerken nicht ausreichend.
Gerade die Position AP 5 ist dringend erforderlich,
um mögliche Trassen für eine planende Illerquerung zu bewerten.
Zu dem netto geschätzten Aufwand von 20.010,00
EURO ist daher ein Betrag von 5.655,00 EURO zusätzlich aufzuwenden.
Das bedeutet, unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer,
einen Gesamtaufwand von ca. 30.000,00 EURO
(aufgeteilt auf die 4 Gemeinden = je Gemeinde
ca. 7.500,00 EURO).
Die Gemeinderäte versprechen sich aus einem neuen Gutachten keine neuen Erkenntnisse. Vielmehr solle auf eine
Verbesserung der vorhandenen Landesstraßen mit Radwegen und Flüsterbelag gedrängt werden. Außerdem solle
versucht werden, den Diagonalverkehr von der B 30 zur A 7 aus den Dörfern herauszuhalten.
Der Gemeinderat betont ausdrücklich, dass mit einer
Entscheidung, keine weiteren Kosten zu übernehmen,
die gutnachbarschaftlichen Beziehungen zur Stadt
Senden nicht gefährdet werden sollen. Auch will man
ausdrücklich das Engagement und die gute Arbeit der
Bürgerinitiative würdigen. Die Gemeinde werde sich aber
keinen weiteren Untersuchungen mehr finanziell
beteiligen.
Nachdem das „Kegelstüble“ für private
Feierlichkeiten zur Verfügung gestellt wird und auch die Kegelbahnen bis zu
einem Umbau für Sportzwecke wieder verwendet werden
können, müssen vom Gemeinderat die gebührenrechtlichen
Festlegungen getroffen werden. Von der Verwaltung
wurde eine Gebühren- und Benutzungsordnung ausgearbeitet,
die sich an der bisherigen Regelung für die
Gemeindehalle orientiert. Die vorgeschlagenen Gebühren liegen in der
Höhe zwischen den Gebühren für das Foyer und der
2/3-Halle. Im Einzelnen werden erhoben:
Grundmiete |
25,00 EURO |
Heizung und Lüftung |
20,00 EURO |
Küchenbenutzung |
15,00 EURO |
Strom |
12,50 EURO |
zusätzlich: |
|
Kaution |
100,00 EURO |
Die Benutzungsgebühr für die Kegelbahnen beträgt je
Stunde und Bahn 4,50 EURO.
Die Gebührenordnung und die Benutzungsordnung wurden
einstimmig vom Gemeinderat beschlossen.
Sie werden im Mitteilungsblatt separat bekannt
gemacht.
Baugesuche nach § 30 BauGB
(Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines
Bebauungsplans)
1. Martin und Edeltraud Z e e b, Adenauerstraße
24, 89171 Illerkirchberg
Erstellung von Schlepp-Dachgauben
auf dem
Grundstück Flst. 313/39, Adenauerstraße 24, Illerkirchberg-Unterkirchberg
2. Otto und Irmgard E c k h a r d t,
Ringstraße 24, 89171 Illerkirchberg
Erstellung einer Gerätehütte außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche
auf dem Grundstück
Ringstraße 24, Flst. 416/1, Illerkirchberg-Unterkirchberg
Baugesuche nach § 34 BauGB (Bauen innerhalb bebauter
Ortsteile)
3. Erich R
u f, Lerchenweg 2, 89171
Illerkirchberg
Abbruch
eines Wohnhauses mit Scheunenanbau
auf dem
Grundstück Flst. 23/3, Mussinger Straße 5, Illerkirchberg-Unterkirchberg
4. Amalie, Walter und Elisabeth H ä u ß l e r, Bergstraße 26, 89171 Illerkirchberg
Erstellung eines Carports
auf dem
Grundstück Flst. 265/3, Bergstraße 26, Illerkirchberg-Oberkirchberg
Allen Baugesuchen wurde einstimmig zugestimmt.
1. Fußgängerschutzanlage in der Hauptstraße /
Einmündung „Beim Fälltor“
Das Landratsamt hat mit Verkehrsanordnung vom 29.07.2002 Folgendes festgelegt: Auf der Hauptstraße, L 260,
in Unterkirchberg wird südlich der Einmündung
„Beim Fälltor“ eine lichtzeichengeregelte Fußgängerschutzanlage
eingerichtet.
Auf der Fahrbahn der Hauptstraße ist eine
Fußgängerfurt zu markieren und die Querungsstelle ist beidseitig der Fahrbahn
mit Signalgebern auszustatten. Die auf der Westseite
befindliche Busbucht ist baulich anzupassen. Damit sind im Zuge
der Ortsdurchfahrt der L 260 in Unterkirchberg 3
Fußgängersignalanlagen eingerichtet. Gegenüber der Gemeinde wurde
bei einer Ortsbesichtigung am 14.05.2002 vom
Landratsamt klar gestellt, dass weitere Fußgängersignalanlagen
im Zuge der Ortsdurchfahrt nicht denkbar sind.
Insbesondere die gewünschte Anlage im Bereich des neuen
Rathauses kann aufgrund zu geringer Abstände zu
vorhandenen Sicherungsanlagen nicht realisiert werden.
Es müsse klar sein, dass den Bürgern zum sicheren
Queren der Durchgangsstraße auch gewisse Umwege zugemutet werden müssen.
2.
Schließung der Postfiliale in Oberkirchberg
Die Deutsche Post AG teilt mit Schreiben vom 08.08.2002 mit, dass die Schließung der Postfiliale in Oberkirchberg geplant sei.
Der genaue Zeitpunkt ist wegen Abklärung von personellen Überlegungen noch nicht genau bekannt.
Das Datum werde noch rechtzeitig mitgeteilt. Hintergrund der Organisationsänderung sind die Vorgaben der
Postuniversaldienstleistungsverordnung vom 12.12.1999. Danach ist für jede selbständige Gemeinde ab einer Zahl von mehr
als 2000 Einwohnern eine partnerbetriebene oder unternehmenseigene Filiale vorgesehen.
In Illerkirchberg verbleibt künftig die eigenbetriebliche Postfiliale in Unterkirchberg.
3. Neubau
der Illerbrücke Senden-Oberkirchberg
Auf Antrag des Straßenbauamts Neu-Ulm wird das Planfeststellungsverfahren nun durchgeführt.
Die Pläne liegen auch im Rathaus Unterkirchberg, Hauptstraße 49, Zimmer 106, von Montag, 16.09.2002 bis Mittwoch, 16.10.2002
zur allgemeinen Einsicht aus.
Die Gemeinde selbst wurde aufgefordert, zu dem Plan aus ihrem Aufgabenbereich bis zum 30.10.2002 Stellung zu nehmen.
Die Beratung hierzu ist für die Gemeinderatssitzung am 10.10.2002 vorgesehen.
4.
Hochwasserschutzdeich zwischen neuer Illerbrücke und Ayer Wehr
Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Beschluss vom 28.08.2002 für dieses Vorhaben den Plan festgestellt.
Die Planunterlagen liegen im Rathaus Unterkirchberg, Hauptstraße 49, Zimmer 106, von
Montag, 16.09.2002 bis Freitag, 27.09.2002 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
5.
Hochwasserschutz in Baden-Württemberg
Die Gemeinderäte werden zu einer Veranstaltung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg
am 30.09.2002 im Haus der Begegnung in Ulm eingeladen.
6.
Änderung der Müll- und Bioabfuhr
Die Firma Knittel teilt mit, dass ab der Kalenderwoche 42 die gleichzeitige Abfuhr von Hausmüll und Biomüll
wieder getrennt werden soll. Es ergebe sich dann folgender Abfuhrrhythmus:
Kalenderwoche 42 |
Hausmüll- und Biomüllabfuhr |
Kalenderwoche 43 |
Biomüllabfuhr |
Kalenderwoche 44 |
Hausmüllabfuhr |
Kalenderwoche 45 |
Biomüllabfuhr usw. |
7. Sperrung
der „Neuen Steige“, L 260
Das Straßenbauamt Ehingen hat am 12.09.2002 telefonisch mitgeteilt, dass die „Neue Steige“, L 260, ab 23.09.2002
wegen der Sanierung des „Rutschhanges“ für ca. 4-6 Wochen voll gesperrt werden muss.
8.
Konzeption des Antonius-Kindergartens
Die
Konzeption des Antonius-Kindergartens wird den Gemeinderäten in der Sitzung
vorgelegt.
9.
Bundestagswahl am 22.09.2002
Die Einteilung der Wahlhelfer liegt den Gemeinderäten vor. Schon jetzt ist der Anteil der Briefwähler sehr hoch.
17,5 % der Briefwahlunterlagen wurden über das Internet angefordert.
10.
Gemeinderäte auf der Homepage
Es sind nun alle Gemeinderäte mit Bild und persönlichen Daten auf der Homepage von Illerkirchberg eingetragen.