Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 12.09.2002

 

TAGESORDNUNG:

 

- Friedhof Unterkirchberg – Errichtung einer Urnenwand

- Friedhof Oberkirchberg – Fortschreibung der Planung

- Einrichtung Fachbereich „Bauwesen“ beim Gemeindeverwaltungsverband Kirchberg-Weihungstal

- Bebauungspläne, Änderung im vereinfachten Verfahren

- Kreisverkehr Hauptstraße / Unterweiler Straße – Vergabe des Planentwurfs

- Ergänzende Verkehrsuntersuchung einer zusätzlichen Illerquerung im Bereich Vöhringen/Senden

- Gebührenrechtliche Regelung für Vermietung „Kegelstüble“

- Baugesuche

- Sonstiges, Bekanntgaben

 

Bei dieser Sitzung wurde Bürgermeister Lotter wegen Urlaubs durch den 1. Stellvertreter, Herrn Dr. Karlheinz Maier,

vertreten. Dieser begrüßte 11 Gemeinderäte, eine große Anzahl von Zuhörern, Architektin Maria Kirchhauser-Rimmele,

den Geschäftsführer des Gemeindeverwaltungsverbandes, Herrn Hans Ibele, Herrn Schumann von der

Südwest Presse und Herrn Glogger von der Schwäbischen Zeitung.

 

Friedhof Unterkirchberg – Errichtung einer Urnenwand

 

Bereits vor der öffentlichen Sitzung wurde bei einer Ortsbesichtigung im Friedhof Unterkirchberg

zusammen mit dem Kirchengemeinderat die Situation besprochen. Auftragsgemäß hat Architektin

Kirchhauser-Rimmele die Errichtung einer Urnenwand im Friedhof Unterkirchberg geplant

und legt heute dem Gemeinderat 2 Vorschläge hierzu vor:

 

Vorschlag 1:

Urnenwand an südlicher Sichtbetonumfassungsmauer angebaut

mit 2 x 12 bzw. 24 Doppelkammern = 48 Urnenplätze

 

Gesamtkosten:                                                                                     ca.

15.080,00 EURO

 

Vorschlag 2:

Urnenwand freistehend am unteren Eingangsbereich in bepflanzter Böschung

mit 21 Doppelkammern = 42 Urnenplätze

 

Gesamtkosten:                                                                                     ca.

12.180,00 EURO

 

jeweils zzgl. Baunebenkosten                                                                ca.

2.776,00 EURO

 

Die Maßnahme ist Bestandteil der im Haushaltsplan vorgesehenen Erweiterung der Friedhöfe.

 

Bei der Ortsbesichtigung hat sich der Kirchengemeinderat Unterkirchberg einstimmig für den Vorschlag 1 ausgesprochen.

 

Architektin Kirchhauser-Rimmele erläutert dem Gemeinderat nun nochmals die genaue, vorgesehene Gestaltung dieser Urnenwand.

 

Im Anschluss beschließt der Gemeinderat einstimmig, diese Urnenwand nach dem Vorschlag 1 an der südlichen Umfassungsmauer

zu errichten. Die Arbeiten führt die Firma Schwall, Laupheim, als Anschlussauftrag aus.

 

Friedhof Oberkirchberg – Fortschreibung der Planung

 

Am 01.08.2002 ist die Stellungnahme des Kirchengemeinderats Oberkirchberg zur Friedhoferweiterung eingegangen. Darin wird angeregt:

 

1. Einrichtung von Kleincontainern für Kies und Boden zur Grabpflege

2. Pflasterung nur in den notwendigsten Hauptwegen

3. Gestaltung der Urnenwand so „leicht“ wie möglich

4. elektrische Leitung zur Aussegnungsglocke

5. Einrichtung einer Beschallungsanlage

6. Einrichtung einer Toilette

 

Architektin Kirchhauser-Rimmele hat hierauf ihre Planung fortgeschrieben und die bisherigen Anregungen weitgehend umgesetzt.

Sie erläutert dem Gemeinderat die wesentlichen Änderungen in der Wege- und Platzgestaltung. Besonders erläutert wird die nun

erfolgte Grünplanung und die Einrichtung der neuen Wasserstellen und Möblierung. Besonders geprüft wurde die Einrichtung einer

Toilettenanlage und die Beleuchtung der Hauptwege. Es ergibt sich folgende aktualisierte Kostenschätzung:

 

Baukosten

213.440,00 EURO

Baunebenkosten

33.437,00 EURO

WC-Anlage

22.000,00 EURO

Beleuchtung

    6.500,00 EURO

Gesamt

275.377,00 EURO

 

Die nun gefundene Lösung von Architektin Kirchhauser-Rimmele sieht vor, die Toilette in den Turm an der Nord-Ost-Ecke einzubauen.

Die Wasser- und Stromversorgung kann im Zuge der jetzigen Erdarbeiten günstig mitverlegt werden. Die Abwasserentsorgung erfolgt

dann über eine geschlossene Drei-Kammer-Kleinkläranlage im nördlichen Zugangsbereich.

Damit ist eine völlig neue und kostengünstige Lösung gefunden.

 

In der Diskussion wird die Einrichtung einer WC-Anlage vom Gemeinderat befürwortet. Die vorgesehene Beleuchtung in den

Eingangsbereichen und dem Hauptweg Nord-Süd mit ca. 8 Lichtpollern ist umstritten.

 

Somit wurde lediglich beschlossen, die notwendigen Erdkabel mitzuverlegen. Die Einrichtung einer WC-Anlage wurde

mit 8 Stimmen beschlossen. Der übrigen Planfortschreibung wurde mit 9 Stimmen zugestimmt.

Die notwendigen gärtnerischen Arbeiten werden nun öffentlich ausgeschrieben.

 

Einrichtung Fachbereich „Bauwesen“ beim Gemeindeverwaltungsverband Kirchberg-Weihungstal

 

In der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Kirchberg-Weihungstal am 15.07.2002 in Schnürpflingen

wurde das Positionspapier zur Einrichtung eines Fachbereichs „Bauwesen“ beim Gemeindeverwaltungsverband behandelt.

Man kam überein, die weitere Diskussion über die Einrichtung eines Bereichs „Bauwesen“ bei der Verbandsverwaltung

nach der Sommerpause in den Gemeinderäten zu führen.

 

Geschäftsführer Hans Ibele erläutert dem Gemeinderat das  von ihm gefertigte Positionspapier. Die Gemeinde sollte

nun dahin gehend einen Beschluss fassen, ob entsprechender Handlungsbedarf gesehen wird und eine entsprechende

Aufgabenübertragung als Erledigungsaufgabe auf den Gemeindeverwaltungsverband gewünscht wird. Bei der

Gemeindeverwaltung Staig wird der technische Mitarbeiter in den Ruhestand bzw. in die Altersteilzeit gehen,

sodass die Gemeinde Staig für sich oder im Gesamten eine Entscheidung zu treffen hat.

 

Sollten nicht alle Mitgliedsgemeinden eine Aufgabenübertragung wünschen, können auch einzelne Gemeinden

einen Antrag auf Aufgabenerledigung stellen. Deshalb sollte alternativ beraten werden, ob für diesen Fall ein

Einzelantrag auf Aufgabenerledigung an den Gemeindeverwaltungsverband gestellt wird. Dabei sind die zur Erledigung

vorgesehenen Aufgabenbereiche möglichst konkret zu benennen, damit Rückschlüsse auf den ggf. erforderlichen

Personalbedarf möglich sind.

 

Als Mindestausstattung nennt Herr Ibele einen Diplom-Ingenieur FH Bauwesen, Fachrichtung Siedlungs-, Wasserwirtschaft,

einen Staatlich geprüften Bautechniker oder Handwerksmeister, Fachrichtung Maurer, Zimmermann,

und eine 50 % - Sekretariatskraft. Die Jahreskosten für Personal- und Sachwand werden auf 204.000,00 EURO geschätzt.

Diese Kosten sollen nach dem Verursacherprinzip, über Stundensätze, oder HOAI-Honorare von den Gemeinden geleistet

werden. Zur Abwägung nennt Herr Ibele:

 

1. Vorteile:

- Eigene Fachkompetenz vor Ort

- Zentrale Organisations- und Koordinationsstelle

- Eigene Bauüberwachung und Kostenkontrolle

- Zentrales Gebäudemanagement zur Kostenoptimierung

- Interessenvertretung gegenüber Firmen, Behörden und Verbänden

- Reduzierung externer Dienstleistungsaufwand

- Entlastung allgemeine Verwaltung (Ressourcenumverteilung)

- Zusätzlicher Dienstleistungs- und Beratungsservice

- Schaffung von produktiven Arbeitsplätzen

 

2. Nachteile:

- Zusatzkosten

 

3. Risiken:

- Kapazitätsauslastung

- Personalqualität

- Ergebnisqualität

 

Der Gemeinderat berät ausführlich das Für und Wider. Nachdem die möglichen Einsparungen und Entlastungen

bei der eigenen Gemeindeverwaltung noch nicht genau beziffert werden können, beschließt der Gemeinderat

mit 8 Stimmen, die weitere Beratung zu vertagen.

 

Bebauungspläne, Änderung im vereinfachten Verfahren

 

Bebauungsplan „Weihungstraße“

 

In der Gemeinderatssitzung vom 13.06.2002 hat der Gemeinderat das Baugesuch auf Flurstück 128/1,

Weihungstraße 45, in Illerkirchberg-Unterkirchberg, genehmigt. Am 23.07.2002 fand eine Ortsbesichtigung

mit Vertretern des Landratsamts, der Gemeinde und der Bauherrschaft statt. Der Stellvertretende Landrat, Herr Melzer,

ist der Meinung, dass - um das Bauvorhaben auf diesem Grundstück genehmigen zu können - eine vereinfachte

Bebauungsplanänderung notwendig ist. Die Erwerber des Grundstücks, Eheleute Daniela und Matthias Herzog,

Wendelinusweg 4, 89079 Ulm-Wiblingen, haben einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt.

Die Baugrenze ist auf das Baugrundstück auszudehnen, gleichzeitig sind 2 weitere kleine Änderungen erforderlich

(Abstand von der Grundstücksgrenze: 2,50 m, Kniestock: 1,80 m).

 

Die Bebauungsplanänderungskosten werden von den Grundstückseigentümern getragen.

 

Der Gemeinderat beschließt bei 1 Gegenstimme, den Bebauungsplan „Weihungstraße“ im vereinfachten Verfahren zu ändern.

 

Bebauungsplan „Dorfäcker-Nord“

 

Im östlichen Teil des Bebauungsplanes „Dorfäcker-Nord“ am Gärtnerweg sind Doppelhaushälften geplant.

Der Gemeinderat hat beschlossen, 2 Einzelhausplätze zu schaffen. Die Vermessung ist bereits erfolgt.

Der Bebauungsplan ist deshalb im vereinfachten Verfahren zu ändern.

 

Dies wird vom Gemeinderat einstimmig so beschlossen.

 

Bebauungsplan „Dorfäcker-Nord II“

 

Im Zuge der Erschließung des Baugebiets „Dorfäcker-Nord II“ wurden nun einige Festsetzungen des Bebauungsplans

anders ausgeführt. Deshalb ist eine Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren notwendig.

 

Folgende Änderungen sind betroffen:

 

Entlang des alten Gärtnerwegs wurde keine Rigole angelegt. Diese beginnt erst entlang der neuen Erschließungsstraße.

Somit kann die Festsetzung entlang des alten Gärtnerwegs entfallen.

 

Die Grundstückszufahrt für den ersten Bauplatz braucht wegen der fehlenden Rigole nicht mehr zwingend festgesetzt

werden. Zufahrt soll entlang des gesamten Grundstücks möglich sein.

 

Grundstückszufahrt für den zweiten Bauplatz: hier soll nach dem Wegfall der Rigolenfläche ein Zufahrtsverbot

entlang der Straßenkrümmung festgesetzt werden.

 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Bebauungsplan zu ändern.

 

Kreisverkehr Hauptstraße / Unterweiler Straße – Vergabe des Planentwurfs

 

Auf Beschluss des Gemeinderats wurden zwischenzeitlich die Gebäude „Hauptstraße 34“ und „Unterweiler Straße 2“

von der Gemeinde erworben und vereinbart, dass diese abgebrochen werden. Aufgrund des jetzt zur Verfügung stehenden

Areals beidseitig der Unterweiler Straße und der Hauptstraße kann die Gemeinde definitiv mit der Planung

eines Kreisverkehrs beginnen und, entgegen der Bebauungsplanung „Beim Fälltor“, auch zu gegebener Zeit umsetzen.

 Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, eine Planung bis zur Entwurfsphase nach HOAI zu vergeben.

In Frage kommt ein im Straßenbau erfahrenes Ingenieurbüro.

 

Die Gemeinderäte sind jedoch der Meinung, die Planung nicht auf einen Kreisverkehr zu beschränken.

Die Möglichkeiten sollten zunächst nochmals mit dem Straßenbauamt, aufgrund der neuen Grundstückssituation,

besprochen werden. Deshalb brauche noch kein Planungsauftrag vergeben werden.

 

Die weitere Beratung wurde deshalb einstimmig vertagt.

 

Ergänzende Verkehrsuntersuchung einer zusätzlichen Illerquerung im Bereich Vöhringen/Senden

 

Am 17.01.2002 wurde dem Gemeinderat der Verkehrsuntersuchungsbericht „Illerquerender Verkehr“ von der

Ingenieurgesellschaft Dr. Brenner + Münnich vorgetragen. Beschlossen wurde in der Sitzung nichts.

Man wollte die Beratungsergebnisse mit den Nachbargemeinden abwarten. Am 24.06.2002 fand im Rathaus Senden

ein Gespräch mit den Bürgermeistern von Senden, Vöhringen, Illerrieden und Illerkirchberg statt. Vereinbart wurde,

dass die Stadt Senden mit dem Ingenieurbüro Dr. Brenner + Münnich nochmals Kontakt aufnimmt und dieses Büro auffordert,

ein detailliertes Angebot unter Beschreibung der zu erbringenden Leistungen und des zu erwartenden Honorars vorzulegen.

Ziel der Studie soll sein, eine oder zwei vernünftige Alternativen für eine neue Illerquerung aufzuzeigen, aber auch die

Vor- und Nachteile darzulegen, besonders aufgrund der schwierigen topographischen Verhältnisse bei einer Trassenwahl.

 

Die Honorarberechnung liegt vor. Nach Auffassung der Stadt Senden ist der Gesamtaufwand von 23 Tagewerken nicht ausreichend.

Gerade die Position AP 5 ist dringend erforderlich, um mögliche Trassen für eine planende Illerquerung zu bewerten.

Zu dem netto geschätzten Aufwand von 20.010,00 EURO ist daher ein Betrag von 5.655,00 EURO zusätzlich aufzuwenden.

Das bedeutet, unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer, einen Gesamtaufwand von ca. 30.000,00 EURO

(aufgeteilt auf die 4 Gemeinden = je Gemeinde ca. 7.500,00 EURO).

 

Die Gemeinderäte versprechen sich aus einem neuen Gutachten keine neuen Erkenntnisse. Vielmehr solle auf eine

Verbesserung der vorhandenen Landesstraßen mit Radwegen und Flüsterbelag gedrängt werden. Außerdem solle

versucht werden, den Diagonalverkehr von der B 30 zur A 7 aus den Dörfern herauszuhalten.

 

Der Gemeinderat betont ausdrücklich, dass mit einer Entscheidung, keine weiteren Kosten zu übernehmen,

die gutnachbarschaftlichen Beziehungen zur Stadt Senden nicht gefährdet werden sollen. Auch will man

ausdrücklich das Engagement und die gute Arbeit der Bürgerinitiative würdigen. Die Gemeinde werde sich aber

keinen weiteren Untersuchungen mehr finanziell beteiligen.

 

Gebührenrechtliche Regelung für Vermietung „Kegelstüble“

 

Nachdem das „Kegelstüble“ für private Feierlichkeiten zur Verfügung gestellt wird und auch die Kegelbahnen bis zu

einem Umbau für Sportzwecke wieder verwendet werden können, müssen vom Gemeinderat die gebührenrechtlichen

Festlegungen getroffen werden. Von der Verwaltung wurde eine Gebühren- und Benutzungsordnung ausgearbeitet,

die sich an der bisherigen Regelung für die Gemeindehalle orientiert. Die vorgeschlagenen Gebühren liegen in der

Höhe zwischen den Gebühren für das Foyer und der 2/3-Halle. Im Einzelnen werden erhoben:

 

Grundmiete

25,00 EURO

Heizung und Lüftung

20,00 EURO

Küchenbenutzung

15,00 EURO

Strom

12,50 EURO

zusätzlich:

 

Kaution

100,00 EURO

 

Die Benutzungsgebühr für die Kegelbahnen beträgt je Stunde und Bahn 4,50 EURO.

 

Die Gebührenordnung und die Benutzungsordnung wurden einstimmig vom Gemeinderat beschlossen.

Sie werden im Mitteilungsblatt separat bekannt gemacht.

 

Baugesuche

 

Baugesuche nach § 30 BauGB

(Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans)

 

1. Martin und Edeltraud   Z e e b,   Adenauerstraße 24, 89171 Illerkirchberg

    Erstellung von Schlepp-Dachgauben

    auf dem Grundstück Flst. 313/39, Adenauerstraße 24, Illerkirchberg-Unterkirchberg

 

2. Otto und Irmgard   E c k h a r d t,   Ringstraße 24, 89171 Illerkirchberg

    Erstellung einer Gerätehütte außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche

    auf dem Grundstück Ringstraße 24, Flst. 416/1, Illerkirchberg-Unterkirchberg

 

Baugesuche nach § 34 BauGB (Bauen innerhalb bebauter Ortsteile)

 

3. Erich   R u f,   Lerchenweg 2, 89171 Illerkirchberg

    Abbruch eines Wohnhauses mit Scheunenanbau

    auf dem Grundstück Flst. 23/3, Mussinger Straße 5, Illerkirchberg-Unterkirchberg

 

4. Amalie, Walter und Elisabeth   H ä u ß l e r,   Bergstraße 26, 89171 Illerkirchberg

    Erstellung eines Carports

    auf dem Grundstück Flst. 265/3, Bergstraße 26, Illerkirchberg-Oberkirchberg

 

Allen Baugesuchen wurde einstimmig zugestimmt.

 

Sonstiges, Bekanntgaben

 

1. Fußgängerschutzanlage in der Hauptstraße / Einmündung „Beim Fälltor“

 

Das Landratsamt hat mit Verkehrsanordnung vom 29.07.2002 Folgendes festgelegt: Auf der Hauptstraße, L 260,

in Unterkirchberg wird südlich der Einmündung „Beim Fälltor“ eine lichtzeichengeregelte Fußgängerschutzanlage eingerichtet.

Auf der Fahrbahn der Hauptstraße ist eine Fußgängerfurt zu markieren und die Querungsstelle ist beidseitig der Fahrbahn

mit Signalgebern auszustatten. Die auf der Westseite befindliche Busbucht ist baulich anzupassen. Damit sind im Zuge

der Ortsdurchfahrt der L 260 in Unterkirchberg 3 Fußgängersignalanlagen eingerichtet. Gegenüber der Gemeinde wurde

bei einer Ortsbesichtigung am 14.05.2002 vom Landratsamt klar gestellt, dass weitere Fußgängersignalanlagen

im Zuge der Ortsdurchfahrt nicht denkbar sind. Insbesondere die gewünschte Anlage im Bereich des neuen

Rathauses kann aufgrund zu geringer Abstände zu vorhandenen Sicherungsanlagen nicht realisiert werden.

Es müsse klar sein, dass den Bürgern zum sicheren Queren der Durchgangsstraße auch gewisse Umwege zugemutet werden müssen.

 

2. Schließung der Postfiliale in Oberkirchberg

 

Die Deutsche Post AG teilt mit Schreiben vom 08.08.2002 mit, dass die Schließung der Postfiliale in Oberkirchberg geplant sei.

Der genaue Zeitpunkt ist wegen Abklärung von personellen Überlegungen noch nicht genau bekannt.

Das Datum werde noch rechtzeitig mitgeteilt. Hintergrund der Organisationsänderung sind die Vorgaben der

Postuniversaldienstleistungsverordnung vom 12.12.1999. Danach ist für jede selbständige Gemeinde ab einer Zahl von mehr

als 2000 Einwohnern eine partnerbetriebene oder unternehmenseigene Filiale vorgesehen.

In Illerkirchberg verbleibt künftig die eigenbetriebliche Postfiliale in Unterkirchberg.

 

3. Neubau der Illerbrücke Senden-Oberkirchberg

 

Auf Antrag des Straßenbauamts Neu-Ulm wird das Planfeststellungsverfahren nun durchgeführt.

Die Pläne liegen auch im Rathaus Unterkirchberg, Hauptstraße 49, Zimmer 106, von Montag, 16.09.2002 bis Mittwoch, 16.10.2002

zur allgemeinen Einsicht aus.

Die Gemeinde selbst wurde aufgefordert, zu dem Plan aus ihrem Aufgabenbereich bis zum 30.10.2002 Stellung zu nehmen.

Die Beratung hierzu ist für die Gemeinderatssitzung am 10.10.2002 vorgesehen.

 

4. Hochwasserschutzdeich zwischen neuer Illerbrücke und Ayer Wehr

 

Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Beschluss vom 28.08.2002 für dieses Vorhaben den Plan festgestellt.

Die Planunterlagen liegen im Rathaus Unterkirchberg, Hauptstraße 49, Zimmer 106, von

Montag, 16.09.2002 bis Freitag, 27.09.2002 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

 

5. Hochwasserschutz in Baden-Württemberg

 

Die Gemeinderäte werden zu einer Veranstaltung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg

am 30.09.2002 im Haus der Begegnung in Ulm eingeladen.

 

6. Änderung der Müll- und Bioabfuhr

 

Die Firma Knittel teilt mit, dass ab der Kalenderwoche 42 die gleichzeitige Abfuhr von Hausmüll und Biomüll

wieder getrennt werden soll. Es ergebe sich dann folgender Abfuhrrhythmus:

 

Kalenderwoche 42

Hausmüll- und Biomüllabfuhr

Kalenderwoche 43

Biomüllabfuhr

Kalenderwoche 44

Hausmüllabfuhr

Kalenderwoche 45

Biomüllabfuhr                                       usw.

 

7. Sperrung der „Neuen Steige“, L 260

 

Das Straßenbauamt Ehingen hat am 12.09.2002 telefonisch mitgeteilt, dass die „Neue Steige“, L 260, ab 23.09.2002

wegen der Sanierung des „Rutschhanges“ für ca. 4-6 Wochen voll gesperrt werden muss.

 

8. Konzeption des Antonius-Kindergartens

 

Die Konzeption des Antonius-Kindergartens wird den Gemeinderäten in der Sitzung vorgelegt.

 

9. Bundestagswahl am 22.09.2002

 

Die Einteilung der Wahlhelfer liegt den Gemeinderäten vor. Schon jetzt ist der Anteil der Briefwähler sehr hoch.

17,5 % der Briefwahlunterlagen wurden über das Internet angefordert.

 

10. Gemeinderäte auf der Homepage

 

Es sind nun alle Gemeinderäte mit Bild und persönlichen Daten auf der Homepage von Illerkirchberg eingetragen.