Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 10.10.2002

 

TAGESORDNUNG:

 

- Bürgerfrageviertelstunde

- Duales System im Alb-Donau-Kreis – Änderung des Erfassungssystems

- Erdgasversorgung für die Gemeinde Illerkirchberg

- Planfeststellung Staatsstraße 2019/Landesstraße 2019 Senden-Illerkirchberg,

  Neubau der Illerbrücke Senden – Stellungnahme der Gemeinde

- Nachtragshaushaltsplan 2002 - Entwurf

- Kinderspielplätze – Bericht über Verbesserungsmaßnahmen

- Baugesuche

- Sonstiges, Bekanntgaben, Anregungen

 

Im Bürgersaal des Amtsthauses Oberkirchberg begrüßte der Vorsitzende,

Bürgermeister Lotter, 12 Gemeinderäte, die Pressevertreter und eine größere Zahl von Zuhörern.

 

Bürgerfrageviertelstunde

 

Die Bürgerfrageviertelstunde wurde von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern sehr rege genutzt.

 

Duales System im Alb-Donau-Kreis – Änderung des Erfassungssystems

 

Die DSD muss nach Vorgabe der EU-Kommission die Erfassung und Verwertung von

Verkaufsverpackungen ab 2004 ausschreiben. Im Rahmen dieser erforderlichen

Ausschreibung muss der Alb-Donau-Kreis der DSD Änderungswünsche beim Erfassungssystem

mitteilen, damit diese dann in die Ausschreibung einfließen können. Das Landratsamt hat deshalb

alle Gemeinden hierüber informiert. Wenn der Wunsch zur Änderung des bisherigen Erfassungssystems

und zur Einführung eines Holsystems ab 2004 besteht, muss die Gemeinde die entsprechende Erklärung

dem Landratsamt bis zum 15.10.2002 übermitteln.

 

Bisher ist zwischen Alb-Donau-Kreis und der DSD vereinbart, dass die Verpackungsabfälle nach der

Verpackungsverordnung über die Wertstoffhöfe der Gemeinden eingesammelt werden. Hierfür erhalten

die Gemeinden eine Vergütung, die in Illerkirchberg zuletzt für das Jahr 2001 betragen hat:

 

für die Containerstandplätze

1,00 DM pro Einwohner pro Jahr

4.582,00 DM

für die Betriebskosten des

Recyclinghofs (als Anteil für die DSD-Materialien)

Grundvergütung

Mengenvergütung (267,30 DM/to)

8.400,00 DM

24.554,98 DM

 

 

 

für DSD und Recyclinghof

 

37.536,98 DM

 

Die Leistungsvergütung für die Wertstoffhöfe beträgt im Alb-Donau-Kreis im Durchschnitt 4,40 EURO

pro Einwohner pro Jahr (Illerkirchberg: ca. 3,68 EURO). Diese verringert sich ab 01.01.2004 auf

ca. 2,27 EURO pro Einwohner pro Jahr. Bei einem Umstieg auf ein Holsystem (Gelber Sack oder Gelbe Tonne)

entfällt die Vergütung für die Recyclinghöfe. Die künftige Vergütung für die Containerstandplätze ist derzeit noch offen.

 

Bei Einführung eines Holsystems für Verpackungsabfälle bestehen folgende Möglichkeiten:

 

1.         Durchführung in Form von Gelber Sack oder Gelbe Tonne,

 

2.         Abholrhythmus 2-wöchig oder 4-wöchig.

 

Im Recylinghof Illerkirchberg werden derzeit neben den Verpackungsabfällen auch andere Wertstoffe gesammelt.

Beim Wegfall der DSD-Materialien und der entsprechenden Entschädigung ist somit auch der weitere Betrieb des

Recyclinghofs festzulegen.

 

Im Gemeinderat entfachte eine rege Diskussion, nachdem bereits in verschiedenen anderen Gemeinden im

Alb-Donau-Kreis hierüber in der Presse ausführlich berichtet wurde. Im Gremium wurde das Für und Wider der

Einführung des Gelben Sacks diskutiert und schließlich beschlossen, darauf zu verzichten, vor allem weil der

Recyclinghofbetrieb auf jeden Fall aufrechterhalten werden muss. Die Bürger müssten also nach wie vor

bestimmte Materialien auf den Recyclinghof bringen.

 

Erdgasversorgung für die Gemeinde Illerkirchberg

 

In einer Bürgermeisterbesprechung des Gemeindeverwaltungsverbandes Kirchberg-Weihungstal am 24.06.2002

wurden die Möglichkeiten der Erdgasversorgung durch die SWU präsentiert. Der Gemeinderat wurde am

18.07.2002 hiervon informiert. In einer gemeinsamen, nichtöffentlichen Veranstaltung in Staig am 10.09.2002 wurde

über das Energieversorgungskonzept der SWU Energie berichtet. Nun hat die SWU Energie der Gemeinde Illerkirchberg

den Konzessionsvertrag über die Versorgung mit Erdgas zugesandt. Danach überträgt die Gemeinde Illerkirchberg der

Gesellschaft die Versorgung der Einwohner und der gewerblichen Niederlassungen mit leitungsgebundenem Gas.

 

Nach § 107 GemO darf die Gemeinde Verträge über die Lieferung von Energie in das Gemeindegebiet sowie

Konzessionsverträge nur abschließen, wenn die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nicht gefährdet wird

und die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner gewahrt sind.

 

Aus der Bürgerschaft wurden wir und auch die SWU bereits hinsichtlich der Versorgungsmöglichkeiten

angesprochen. Es ist deshalb wichtig, dass frühzeitig eine rechtliche Absicherung durch die Gemeinde in

Erwägung gezogen wird.

 

Neben dem Wirtschaftlichkeitsaspekt ist in Anbetracht der geplanten Laufzeit von 20 Jahren ein Rechtsgutachten

erforderlich. Von der Gemeinde Staig wurde die Anwaltskanzlei Mohring in Stuttgart bereits für eine gutachterliche

Prüfung und Stellungnahme beauftragt. Die Kostenaufteilung auf alle 4 Gemeinden ist deshalb sinnvoll und angebracht.

Gleichzeitig wird, wie im Anschluss an die SWU-Informationsveranstaltung angeregt, dies federführend von der

Gemeinde Staig bewerkstelligt. Außerdem wird empfohlen, der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

das Gutachten zum Preis von rund 2.200,00 EURO in Auftrag zu geben. Auch hier gilt das Kostenteilungsprinzip.

 

Vom Gemeinderat wurde beschlossen, dass sich die Gemeinde zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit des

Konzessionsvertrags für die Versorgung mit Erdgas für Illerkirchberg am Auftrag der Gemeinde Staig für den Vertrag

und das Gutachten der Gemeindeprüfungsanstalt zum Anteilspreis von ca. 800,00 EURO beteiligt. Gleichzeitig wurde

signalisiert, dass der Konzessionsvertrag mit der SWU Energie Ulm abgeschlossen wird, wenn das Gutachten positiv ausfällt.

 

Planfeststellung Staatsstraße 2019/Landesstraße 2019 Senden-Illerkirchberg,

Neubau der Illerbrücke Senden – Stellungnahme der Gemeinde

 

Auf Antrag des Straßenbauamts Neu-Ulm ist das Planfeststellungsverfahren nun eingeleitet worden. Die Pläne lagen

auch im Rathaus Unterkirchberg, Hauptstraße 49, bis einschließlich 16.10.2002 aus.

 

Von der Regierung von Schwaben wurde die Gemeinde Illerkirchberg mit Schreiben vom 20.08.2002 aufgefordert,

zu dem Plan aus dem Aufgabenbereich der Gemeinde Illerkirchberg bis zum 30.10.2002 Stellung zu nehmen.

 

Der Vorentwurf behandelt den Neubau der Illerbrücke zwischen Senden und Illerkirchberg im Zuge der Staatsstraße 2019

und der Landesstraße 2019 an der Landesgrenze zwischen Bayern und Baden-Württemberg. Die gesamte Länge der

Baustrecke beträgt 329 m, die Brückenlänge 130 m. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit der Wahllinien wurde im

Planfeststellungsverfahren die Wahllinie 2 mit Abbruch des Gasthauses „Hirsch“ favorisiert.

 

Da schon hinreichend im Gemeinderat über die Problematik der Illerbrücke diskutiert wurde, beschloss das Gremium,

dass die Gemeinde Illerkirchberg gegen den Neubau der Illerbrücke im Zuge der Staatsstraße 2019/

Landesstraße 2019 Senden-Illerkirchberg grundsätzlich keine Einwendungen erhebt. Der Gemeinderat hat aber folgende

Anregungen mit entsprechender Entschließung:

 

1. Hinweise auf verkehrslenkende Maßnahmen

 

An den Abzweigungen der B 30 (Achstetten und Donaustetten) sind Hinweise für den Gesamtverkehr

Richtung Senden anzubringen.

 

2. Verkehrsrechtliche Anordnung

 

Zum Schutz der Anwohner und aufgrund der kurvenreichen und steilen Gefällstrecke der L 2019 im Ortsbereich

und in der Enge im Verlauf der Staatsstraße 2019 im Stadtbereich Senden soll die Illerbrücke weiterhin für Fahrzeuge

über 7,5 to Gesamtgewicht gesperrt bleiben.

 

3. Aufbringung eines Flüsterbelags

 

Zur Lärmdämmung soll die Baumaßnahme im Bereich der Brücke mit einem Flüsterbelag versehen werden.

 

4. Öffentlicher Feldweg, Bauwerksverzeichnis 3.05

 

Der öffentliche Feldweg, Bauwerksverzeichnis 3.05, nach dem abzubrechenden Gasthaus „Hirsch“ zum Illerdamm,

 Flusskilometer 8,6, muss bituminös befestigt werden, da auf Flurstück 134 Brunnen für die Versorgung im Löschfall

für das Schloss vorhanden sind. Diese sind für die Feuerwehr zugänglich zu halten. Der Weg muss mit schweren

Feuerwehrfahrzeugen sicher befahren werden können.

 

Nachtragshaushaltsplan 2002 - Entwurf

 

Ein Nachtragshaushaltsplan 2002 ist erforderlich, nachdem durch die Konjunkturlage und durch zusätzliche

Grundstückskäufe die Planansätze verändert werden müssen. Bei der Gewerbesteuer wird ein weiterer

Einnahmerückgang von 50.000,00 EURO erwartet. Im Verwaltungshaushalt wird aber ein entsprechender

Ausgleich anvisiert. Im Vermögenshaushalt sind einige Maßnahmen in diesem Jahr nicht mehr durchführbar.

Außerdem wurden zusätzliche Grundstücke erworben. Gedeckt werden diese Maßnahmen mit dem Verkauf

weiterer Bauplätze. In der nächsten Gemeinderatssitzung wird der Nachtragshaushaltsplan auf dieser Basis

endgültig verabschiedet.

 

Kinderspielplätze – Bericht über Verbesserungsmaßnahmen

 

Dieser Tagesordnungspunkt musste vertagt werden.

 

Baugesuche

 

Baugesuch nach § 30 BauGB

(Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans)

 

Ewald    L o h m ü l l e r,   Trollingerweg 7, 89171 Illerkirchberg

Erstellung einer Gerätehütte außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche

auf dem Grundstück Flurstück 315/8, Trollingerweg 7, Illerkirchberg-Unterkirchberg

 

Dem Baugesuch wurde zugestimmt.

 

Sonstiges, Bekanntgaben, Anregungen

 

1. Einrichtung Fachbereich „Bauwesen“ beim Gemeindeverwaltungsverband „Kirchberg-Weihungstal“

 

Nachdem die Gemeinde Staig die frei werdene Stelle des „Ortsbaumeisters“ wieder besetzt,

erübrigt sich die Behandlung  dieses Punktes.

 

2. Möglicher Kreisverkehrsplatz Unterweiler Straße (L 24O) / Hauptstraße (L 260)

 

Das Planungsreferat des Straßenbauamts Ehingen wird den Sachverhalt prüfen.

 

3. Schließung der Postfiliale Oberkirchberg

 

Die Deutsche Post hat mitgeteilt, das die Postfiliale Oberkirchberg am 20.10.2002 geschlossen wird.

 

4. Bündelausschreibung des kommunalen Strombedarfs

 

Gegen 20 Mitbewerber hat die EnBW alle 11 Lose der Bündelausschreibung gewonnen.

Illerkirchberg wird auf der Ausschreibungsgrundlage den neuen Stromvertrag für 2002 und 2004 abschließen.

 

5. Zulassung von Grabsteinplatten auf dem Friedhof

 

Zusätzliche Grabsteinplatten zu stehenden Grabmalen sollen zugelassen werden.

 

6. Anschaffung von Kunstgegenständen

 

Für das Trauzimmer im Rathaus Unterkirchberg soll ein Bild der bisherigen Bilderausstellung

angeschafft werden. Der Sperrmerk im Haushalt wird gestrichen.

 

7. Kauf eines Flügels für den Großen Saal im Rathaus „Schultheißenhof“

 

Der vorgeschlagene Flügel wird zum Kaufpreis von 17.000,00 EURO beschafft.

Die Finanzierung ist gesichert.

 

8. Öffentliches Grün im Baugebiet „Dorfäcker –Nord“

 

Die 9 Bäume werden mit Baumscheiben ohne Pflanzrabatten gesetzt, da sonst

zu viel Parkierungsfläche verloren geht.

 

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich noch an.