TAGESORDNUNG:
- Duales System im Alb-Donau-Kreis –
Änderung des Erfassungssystems
- Erdgasversorgung für die Gemeinde
Illerkirchberg
- Planfeststellung Staatsstraße
2019/Landesstraße 2019 Senden-Illerkirchberg,
Neubau der Illerbrücke Senden – Stellungnahme der Gemeinde
- Nachtragshaushaltsplan 2002 -
Entwurf
- Kinderspielplätze – Bericht über
Verbesserungsmaßnahmen
- Sonstiges, Bekanntgaben,
Anregungen
Im Bürgersaal des Amtsthauses Oberkirchberg begrüßte
der Vorsitzende,
Bürgermeister Lotter, 12 Gemeinderäte, die
Pressevertreter und eine größere Zahl von Zuhörern.
Die Bürgerfrageviertelstunde wurde von den
anwesenden Bürgerinnen und Bürgern sehr rege genutzt.
Die DSD muss nach Vorgabe der EU-Kommission die
Erfassung und Verwertung von
Verkaufsverpackungen ab 2004 ausschreiben. Im Rahmen
dieser erforderlichen
Ausschreibung muss der Alb-Donau-Kreis der DSD
Änderungswünsche beim Erfassungssystem
mitteilen, damit diese dann in die Ausschreibung
einfließen können. Das Landratsamt hat deshalb
alle Gemeinden hierüber informiert. Wenn der Wunsch
zur Änderung des bisherigen Erfassungssystems
und zur Einführung eines Holsystems ab 2004 besteht,
muss die Gemeinde die entsprechende Erklärung
dem Landratsamt bis zum 15.10.2002 übermitteln.
Bisher ist zwischen Alb-Donau-Kreis und der DSD
vereinbart, dass die Verpackungsabfälle nach der
Verpackungsverordnung über die Wertstoffhöfe der
Gemeinden eingesammelt werden. Hierfür erhalten
die Gemeinden eine Vergütung, die in Illerkirchberg
zuletzt für das Jahr 2001 betragen hat:
für die Containerstandplätze |
1,00 DM pro Einwohner pro Jahr |
4.582,00 DM |
für die Betriebskosten des Recyclinghofs
(als Anteil für die DSD-Materialien) |
Grundvergütung Mengenvergütung (267,30 DM/to) |
8.400,00 DM 24.554,98 DM |
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für DSD und Recyclinghof |
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37.536,98 DM |
Die Leistungsvergütung für
die Wertstoffhöfe beträgt im Alb-Donau-Kreis im Durchschnitt 4,40 EURO
pro Einwohner pro Jahr
(Illerkirchberg: ca. 3,68 EURO). Diese verringert sich ab 01.01.2004 auf
ca. 2,27 EURO pro Einwohner
pro Jahr. Bei einem Umstieg auf ein Holsystem (Gelber Sack oder Gelbe Tonne)
entfällt die Vergütung für
die Recyclinghöfe. Die künftige Vergütung für die Containerstandplätze ist
derzeit noch offen.
Bei Einführung eines
Holsystems für Verpackungsabfälle bestehen folgende Möglichkeiten:
1. Durchführung in Form von Gelber Sack oder Gelbe Tonne,
2. Abholrhythmus 2-wöchig oder 4-wöchig.
Im Recylinghof
Illerkirchberg werden derzeit neben den Verpackungsabfällen auch andere
Wertstoffe gesammelt.
Beim Wegfall der
DSD-Materialien und der entsprechenden Entschädigung ist somit auch der weitere
Betrieb des
Recyclinghofs festzulegen.
Im Gemeinderat entfachte eine rege Diskussion,
nachdem bereits in verschiedenen anderen Gemeinden im
Alb-Donau-Kreis hierüber in der Presse ausführlich
berichtet wurde. Im Gremium wurde das Für und Wider der
Einführung des Gelben Sacks diskutiert und
schließlich beschlossen, darauf zu verzichten, vor allem weil der
Recyclinghofbetrieb auf jeden Fall aufrechterhalten
werden muss. Die Bürger müssten also nach wie vor
bestimmte Materialien auf den Recyclinghof bringen.
In einer Bürgermeisterbesprechung des Gemeindeverwaltungsverbandes Kirchberg-Weihungstal am 24.06.2002
wurden die Möglichkeiten der Erdgasversorgung durch die SWU präsentiert. Der Gemeinderat wurde am
18.07.2002 hiervon informiert. In einer gemeinsamen, nichtöffentlichen Veranstaltung in Staig am 10.09.2002 wurde
über das Energieversorgungskonzept der SWU Energie berichtet. Nun hat die SWU Energie der Gemeinde Illerkirchberg
den Konzessionsvertrag über die Versorgung mit Erdgas zugesandt. Danach überträgt die Gemeinde Illerkirchberg der
Gesellschaft die Versorgung der Einwohner und der gewerblichen Niederlassungen mit leitungsgebundenem Gas.
Nach § 107 GemO darf die Gemeinde Verträge über die
Lieferung von Energie in das Gemeindegebiet sowie
Konzessionsverträge nur abschließen, wenn die
Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nicht gefährdet wird
und die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der
Gemeinde und ihrer Einwohner gewahrt sind.
Aus der Bürgerschaft wurden wir und auch die SWU
bereits hinsichtlich der Versorgungsmöglichkeiten
angesprochen. Es ist deshalb wichtig, dass
frühzeitig eine rechtliche Absicherung durch die Gemeinde in
Erwägung gezogen wird.
Neben dem Wirtschaftlichkeitsaspekt ist in
Anbetracht der geplanten Laufzeit von 20 Jahren ein Rechtsgutachten
erforderlich. Von der Gemeinde Staig wurde die
Anwaltskanzlei Mohring in Stuttgart bereits für eine gutachterliche
Prüfung und Stellungnahme beauftragt. Die
Kostenaufteilung auf alle 4 Gemeinden ist deshalb sinnvoll und angebracht.
Gleichzeitig wird, wie im Anschluss an die
SWU-Informationsveranstaltung angeregt, dies federführend von der
Gemeinde Staig bewerkstelligt. Außerdem wird
empfohlen, der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
das Gutachten zum Preis von rund 2.200,00 EURO
in Auftrag zu geben. Auch hier gilt das Kostenteilungsprinzip.
Vom Gemeinderat wurde beschlossen, dass sich die
Gemeinde zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit des
Konzessionsvertrags für die Versorgung mit Erdgas
für Illerkirchberg am Auftrag der Gemeinde Staig für den Vertrag
und das Gutachten der Gemeindeprüfungsanstalt zum
Anteilspreis von ca. 800,00 EURO beteiligt. Gleichzeitig wurde
signalisiert, dass der Konzessionsvertrag mit der
SWU Energie Ulm abgeschlossen wird, wenn das Gutachten positiv ausfällt.
Planfeststellung Staatsstraße 2019/Landesstraße 2019 Senden-Illerkirchberg,
Neubau der Illerbrücke Senden – Stellungnahme der Gemeinde
Auf Antrag des Straßenbauamts Neu-Ulm ist das
Planfeststellungsverfahren nun eingeleitet worden. Die Pläne lagen
auch im Rathaus Unterkirchberg, Hauptstraße 49, bis
einschließlich 16.10.2002 aus.
Von der Regierung von Schwaben wurde die Gemeinde
Illerkirchberg mit Schreiben vom 20.08.2002 aufgefordert,
zu dem Plan aus dem Aufgabenbereich der Gemeinde
Illerkirchberg bis zum 30.10.2002 Stellung zu nehmen.
Der Vorentwurf behandelt den Neubau der Illerbrücke
zwischen Senden und Illerkirchberg im Zuge der Staatsstraße 2019
und der Landesstraße 2019 an der Landesgrenze
zwischen Bayern und Baden-Württemberg. Die gesamte Länge der
Baustrecke beträgt 329 m, die Brückenlänge 130 m.
Aufgrund der Wirtschaftlichkeit der Wahllinien wurde im
Planfeststellungsverfahren die Wahllinie 2 mit
Abbruch des Gasthauses „Hirsch“ favorisiert.
Da schon hinreichend im Gemeinderat über die
Problematik der Illerbrücke diskutiert wurde, beschloss das Gremium,
dass die Gemeinde Illerkirchberg gegen den Neubau
der Illerbrücke im Zuge der Staatsstraße 2019/
Landesstraße 2019 Senden-Illerkirchberg
grundsätzlich keine Einwendungen erhebt. Der Gemeinderat hat aber folgende
Anregungen mit entsprechender Entschließung:
1. Hinweise auf verkehrslenkende Maßnahmen
An den Abzweigungen der B 30 (Achstetten und
Donaustetten) sind Hinweise für den Gesamtverkehr
Richtung Senden anzubringen.
2. Verkehrsrechtliche Anordnung
Zum Schutz der Anwohner und aufgrund der
kurvenreichen und steilen Gefällstrecke der L 2019 im Ortsbereich
und in der Enge im Verlauf der Staatsstraße 2019 im
Stadtbereich Senden soll die Illerbrücke weiterhin für Fahrzeuge
über 7,5 to Gesamtgewicht gesperrt bleiben.
3.
Aufbringung eines Flüsterbelags
Zur Lärmdämmung soll die Baumaßnahme im Bereich der
Brücke mit einem Flüsterbelag versehen werden.
4.
Öffentlicher Feldweg, Bauwerksverzeichnis 3.05
Der öffentliche Feldweg, Bauwerksverzeichnis 3.05,
nach dem abzubrechenden Gasthaus „Hirsch“ zum Illerdamm,
Flusskilometer 8,6, muss bituminös befestigt werden, da auf
Flurstück 134 Brunnen für die Versorgung im Löschfall
für das Schloss vorhanden sind. Diese sind für die Feuerwehr
zugänglich zu halten. Der Weg muss mit schweren
Feuerwehrfahrzeugen sicher befahren werden können.
Ein Nachtragshaushaltsplan 2002 ist erforderlich,
nachdem durch die Konjunkturlage und durch zusätzliche
Grundstückskäufe die Planansätze verändert werden
müssen. Bei der Gewerbesteuer wird ein weiterer
Einnahmerückgang von 50.000,00 EURO erwartet. Im
Verwaltungshaushalt wird aber ein entsprechender
Ausgleich anvisiert. Im Vermögenshaushalt sind
einige Maßnahmen in diesem Jahr nicht mehr durchführbar.
Außerdem wurden zusätzliche Grundstücke erworben.
Gedeckt werden diese Maßnahmen mit dem Verkauf
weiterer Bauplätze. In der nächsten
Gemeinderatssitzung wird der Nachtragshaushaltsplan auf dieser Basis
endgültig verabschiedet.
Dieser Tagesordnungspunkt musste vertagt werden.
Baugesuch nach § 30 BauGB
(Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines
Bebauungsplans)
Ewald L o
h m ü l l e r, Trollingerweg 7, 89171 Illerkirchberg
Erstellung einer Gerätehütte außerhalb der
überbaubaren Grundstücksfläche
auf dem Grundstück Flurstück 315/8, Trollingerweg 7,
Illerkirchberg-Unterkirchberg
Dem Baugesuch wurde zugestimmt.
1. Einrichtung Fachbereich
„Bauwesen“ beim Gemeindeverwaltungsverband „Kirchberg-Weihungstal“
Nachdem die Gemeinde Staig die frei werdene Stelle
des „Ortsbaumeisters“ wieder besetzt,
erübrigt sich die Behandlung dieses Punktes.
2. Möglicher Kreisverkehrsplatz Unterweiler Straße
(L 24O) / Hauptstraße (L 260)
Das Planungsreferat des Straßenbauamts Ehingen wird
den Sachverhalt prüfen.
3. Schließung der Postfiliale Oberkirchberg
Die Deutsche Post hat mitgeteilt, das die Postfiliale Oberkirchberg am 20.10.2002 geschlossen wird.
4. Bündelausschreibung des kommunalen Strombedarfs
Gegen 20 Mitbewerber hat die EnBW alle 11 Lose der
Bündelausschreibung gewonnen.
Illerkirchberg wird auf der Ausschreibungsgrundlage
den neuen Stromvertrag für 2002 und 2004 abschließen.
5. Zulassung von Grabsteinplatten auf dem Friedhof
Zusätzliche Grabsteinplatten zu stehenden Grabmalen sollen zugelassen werden.
6. Anschaffung von Kunstgegenständen
Für das Trauzimmer im Rathaus Unterkirchberg soll ein Bild der bisherigen Bilderausstellung
angeschafft werden. Der Sperrmerk im Haushalt wird gestrichen.
7. Kauf eines Flügels für den Großen Saal im Rathaus
„Schultheißenhof“
Der vorgeschlagene Flügel wird zum Kaufpreis von
17.000,00 EURO beschafft.
Die Finanzierung ist gesichert.
8. Öffentliches Grün im Baugebiet „Dorfäcker –Nord“
Die 9 Bäume werden mit Baumscheiben ohne Pflanzrabatten gesetzt, da sonst
zu viel Parkierungsfläche verloren geht.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich noch an.