TAGESORDNUNG:
- Erkenntnisse und Beschlüsse aus
der Ortsbesichtigung
- Hochwasserschutz Unterkirchberg
- Bebauungsplan „Maienried“, 2.
Änderung
a)
Anregungen
b)
Satzungsbeschluss
- Friedhofsatzung – Regelungen und
Gebühren für die Urnenwände
- Wasserversorgung Unterkirchberg –
Anschuss an die Wasserversorgung des
Zweckverbands „Wasserversorgung Steinberggruppe“
- Maßnahmen zur
Verwaltungsvereinfachung, Strukturverbesserung und Haushaltsentlastung
Bürgermeister Lotter begrüßte im Bürgersaal Oberkirchberg 12 Gemeinderäte, Frau Steinle von der Südwest Presse, Herrn Glogger von der Schwäbischen Zeitung und eine größere Anzahl von Zuhörern.
Vor der Sitzung fand noch eine
Ortsbesichtigung statt, bei der die Urnenwand auf dem Friedhof Oberkirchberg
begutachtet und über Urnenerdbestattungen beraten wurde.
Außerdem wurden die
Schadenstelle Bergstraße/Schloßstraße und der Jugendtreff im alten Rathaus
Oberkirchberg in Augenschein genommen.
Die Bürgerfrageviertelstunde
wurde nicht genutzt.
a) Friedhof Oberkirchberg,
Urnenwand und Urnengräber
Der Gemeinderat war sich
einig, dass außer Bestattungen von Urnen in der Urnenwand auch noch
Urnenerdgräber auf dem Friedhof Oberkirchberg angeboten werden.
b) Schadenstelle
Bergstraße/Kreuzung Schloßstraße-Sterngasse
Die Sanierung des
Pflasterbelags Bergstraße wird als Garantiefall eingestuft, obwohl die Baufirma
in Insolvenz geraten ist. Dafür muss die Gewährleistungsbürgschaft in Anspruch
genommen werden. Die Sanierung des Pflasterbelags Kreuzung
Schloßstraße-Sterngasse erfolgt auf Kosten der Gemeinde. Die Pflasterarbeiten
wurden vom Ingenieurbüro Rimmele ausgeschrieben. Die Gesamtbaumaßnahme wurde
von der Firma Kugler, Ulm-Söflingen, mit 8.176,21 Euro angeboten. Der
Gemeinderat hat beschlossen, dieser Firma als billigster Bieterin den Auftrag
zu erteilen.
c) Jugendtreff im alten
Rathaus Oberkirchberg, Schloßstraße 6
Nach einem Beschluss des
Gemeinderats wurde für den Umbau des alten Rathauses, Schloßstraße 6, zu
Jugendräumen, ein Betrag von 17.000,00 Euro bereitgestellt. Der Jugendtreff ist
in der Zwischenzeit fertiggestellt und bezogen. Die Gesamtausgaben belaufen
sich auf 17.681,15 Euro. Der Gemeinderat hat der Abrechnung zugestimmt und die
überplanmäßigen Kosten von 681,15 Euro akzeptiert.
Am 14.03.2002 hat Ingenieur Gerhard Rimmele dem Gemeinderat den Vorentwurf mit Geländeaufnahmen für den Hochwasserschutz Unterkirchberg am Mahdauweg vorgestellt. Dieser Vorentwurf wurde mit der Einschränkung der zu beteiligenden Behörden gebilligt.
Zur Eindeichung bzw. Anlegung eines Hochwasserschutzes ist das Grundstück 515, Gemarkung Unterkirchberg, zur Benutzung teilweise erforderlich. Die Grundstückseigentümer haben diesem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt. Der Vorentwurf wurde der Gewässerdirektion Donau-Bodensee, Bereich Ulm, zur Prüfung vorgelegt. Erforderlich war ein Beteiligungsgespräch mit Gewässerdirektion und Landratsamt, das am 10.02.2003 stattgefunden hat. Zum Hochwasserschutz parallel zur Iller entlang dem Mahdauweg und zum Schutz der Trafostation samt Abwasserhebewerk als Bauabschnitt 1 bestand Einvernehmen. Als Bauabschnitt 2 ist seitens des Planers eine Stützmauer entlang der landwirtschaftlichen Grundstücke zum freien Feld „Großmahdau“ vorgesehen. Im Hinblick auf das Landschaftsschutzgebiet und die im Bebauungsplan „Mahdauweg“ ausgewiesenen Beschränkungen bestand noch kein Einvernehmen über die Art des notwendigen Schutzes. Aufgrund der noch von der Gewässerdirektion zu liefernden, absoluten Hochwasserlinie sind vom Planer die Auswirkungen zu überprüfen.
Gleichzeitig ist ein UVP-Vorverfahren beim Landratsamt einzureichen, das über die Umweltverträglichkeitspflicht entscheidet. Dies ist Voraussetzung für eine Plangenehmigung.
Am 10.02.2003 fand eine Bürgerinformation über den Hochwasserschutz im Bereich „Mahdau“ im Großen Saal des Rathauses „Schultheißenhof“ statt. Grundsätzlich ergaben sich keine Einwendungen gegen die vorgelegten Planungsideen.
Ingenieur Rimmele trug den
technischen Gewässerschutz vor. Es entspann sich eine Diskussion über die Art
der zu treffenden Hochwasserschutzmaßnahmen. Schließlich wurde im
nichtöffentlichen Teil vom Gemeinderat beschlossen, die Planung fortzuführen
und Herrn Rimmele zu beauftragen. Die Bauabschnitte werden, wie vorgetragen,
gegliedert. Gleichzeitig sind noch mit den Beteiligten und den Behörden
nochmals Gespräche über die Art der Schutzeinrichtungen zu führen.
a) Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 12.12.2002 beschlossen, den Bebauungsplan „Maienried“ zu ändern, da auf Flurstück 1182, Gemarkung Unterkirchberg, eine Fußwegverbindung aufgenommen wird. Der Beschluss zur Änderung wurde im Mitteilungsblatt vom 10.01.2003, Nr. 1/2, öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde die vorgezogene Bürgerbeteiligung in der Zeit vom 20.01. bis 03.02.2003 durchgeführt. Anregungen sind in dieser Zeit hier nicht eingegangen. Der Bebauungsplan wird wegen Aufnahme einer Fußwegverbindung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB planungsrechtlich geändert.
Der Gemeinderat hat die
Satzungsänderung dann beschlossen.
Die Urnenwände sind in beiden Friedhöfen aufgestellt
und beinhalten
im Friedhof Unterkirchberg |
23 nutzbare Urnenkammern und |
im Friedhof Oberkirchberg |
20 nutzbare Urnenkammern. |
Die Urnenkammern können jeweils mit bis zu 2 Urnen
belegt und somit als Einzel- oder Familiengrab genutzt werden. Vorgeschlagen
wird, diese Urnenkammern, entsprechend den Regelungen der bisherigen
Urnenwahlgräber, gleich zu behandeln. Somit
-
25
Jahre Ruhezeit
-
30
Jahre Nutzungszeit
Alternativ wäre für die Urnenkammern zu prüfen
-
15
Jahre Ruhezeit
-
20
Jahre Nutzungszeit
Die Beisetzung erfolgt entsprechend den
Gepflogenheiten bei der Beisetzung in Urnengräbern. Gleichzeitig soll die
Beschriftung der Verschlussplatten nach der von Gemeinde vorgegebenen,
einheitlichen Art und Weise erfolgen.
Die Gebührenkalkulation wurde mit dem Landratsamt
vorbesprochen.
Des Weiteren soll, entsprechend der Beratung im
Gemeinderat am 10.10.2002, die Festlegung über liegende Grabmale geändert
werden. Solche sind bisher in Verbindung mit stehenden Grabmalen unzulässig,
was nun aus der Satzung gestrichen werden soll.
Der Gemeinderat hat die
Gebührenkalkulation gebilligt und die Ruhezeit für die Urnenkammern auf 15
Jahre und die Nutzungszeit auf 20 Jahre festgelegt. Für die Beisetzung der
Urnen in der Urnenwand 100,00 Euro und für die Überlassung der Urnenkammer
520,00 Euro festgelegt.
Die Satzungsänderung wird im
Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Wasserversorgung Unterkirchberg – Anschluss an die Wasserversorgung des Zweckverbands Wasserversorgung Steinberggruppe
Das Landratsamt Neu-Ulm hat der Gemeinde Illerkirchberg als Unternehmerin der Wasserversorgung Unterkirchberg die Erlaubnis zur Grundwasserentnahme für die Trinkwasserversorgung erneut erteilt und bis 31.12.2005 definitiv befristet. In zahlreichen Beratungen hat sich der Gemeinderat mit einem Anschluss an die Wasserversorgung des Zweckverbands Steinberggruppe befasst. Nach einem Gutachten der wave GmbH vom Oktober 2001 ist der Anschluss des Ortsteils Unterkirchberg an die Wasserversorgung der Steinberggruppe technisch möglich. Nach den Planungen ist notwendig:
- Erhöhung der Fördermenge der Pumpen im Wasserwerk Steinberg
- Fallleitung DN 200 zwischen WZ-Schacht Buch und Notversorgungsleitung
- Umbau Wasserzählerschacht Buch
- Anschluss Buch an die FL DN 200
- Anschlussschacht FL DN 200 an die Leitung DA 160 x 14,6 PE
- Nachrüstung Hydraulik und Elektrik im Wasserturm Unterkirchberg
- Leitungsbau zwischen Wasserwerk und Wasserturm
- Nachrüstung der Leitzentrale
- Sanierung des Wasserturms Unterkirchberg
- Wasserzählerschacht für künftige Hochzone
- Neubau eines Schachts für den Zusammenschluss
- Neubau zweier Zonentrennschächte im Ortsnetz Unterkirchberg
(30.000,00 DM/15.338,76 Euro)
Der überwiegende Teil der Investitionskosten wäre dabei vom Zweckverband Steinberggruppe zu tragen. Auf die Wasserversorgung Unterkirchberg entfällt ein Investitionskostenanteil für den Bau der Zonentrennschächte im Ortsnetz Unterkirchberg in Höhe von ca. 30.000,00 DM / 15.338,76 Euro. Für diese Investitionen sind von allen beteiligten Gemeinden die entsprechenden Förderanträge am 26.09.2002 bezüglich des (fiktiven) Investitionskostenanteils gestellt worden. Eine grundsätzliche Förderzusage ist vom Regierungspräsidium Tübingen bei einem Gespräch am 17.12.2001 gegeben worden.
Nach Aussprache wurde beschlossen: die Gemeinde beantragt beim Zweckverband Wasserversorgung Steinberggruppe den Anschluss des Ortsteils Unterkirchberg zum 01.01.2006.
Maßnahmen zur
Verwaltungsvereinfachung, Strukturverbesserung und Haushaltsentlastung
1. Wie in der
Haushaltsberatung am 23.01.2003 angekündigt, sollen erste Maßnahmen im
Verwaltungsbereich ergriffen werden. Hierzu wird die regelmäßige
Amtsbotentätigkeit im Ortsteil Oberkirchberg zum 31.03.2003 eingestellt,
Dadurch wird der Postlauf in der gesamten Gemeinde einheitlich gehandhabt (regelmäßiger Postausgang über die Deutsche Post AG, Ausweise und Pässe werden zur Abholung in den Rathäusern bereitgelegt, Massenzustellungen werden weiterhin über Boten erledigt).
2. Auf die jährlichen Grundsteuerbescheide wird künftig verzichtet. Ab dem Kalenderjahr 2004 wird, gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes, die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, öffentlich festgesetzt. Deshalb erhalten Steuerpflichtige, deren Grundsteuer gleich bleibt wie im Vorjahr, dann keinen Steuerbescheid mehr.
3. Auf die Ablesung der Wasserzähler durch Gemeindebedienstete wird verzichtet. Gemäß § 22 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung sollen die Anschlussnehmer den Wasserzähler selbst ablesen und der Gemeinde mitteilen. Die Mitteilung wird auf alle Arten entgegengenommen (schriftlich, telefonisch, per e-mail, über Homepage-Formular).
4. Für den Heizölverbrauch wird ein Berichtswesen eingeführt. Hierzu werden der jährliche Heizölverbrauch und die Kosten je Gebäude ermittelt und einem Vergleich unterzogen. Gleichzeitig werden die öffentlichen Gebäude hinsichtlich des Nutzerverhaltens und eventueller Mängel regelmäßig kontrolliert. Der erste Bericht für die Jahre 2001 und 2002 wird dem Gemeinderat vorgelegt.
Baugesuche nach § 30 BauGB
(Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines
Bebauungsplans)
1. Eheleute Ehdem und Amira M a k e t i c , Im Grund 40, 89075 Ulm und
Eheleute Meran und
Amira M a k e t i c , Erenäcker 57, 89079 Ulm
Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage
auf dem Grundstück Gärtnerweg 34, Flst. 455/9,
Illerkirchberg-Unterkirchberg
im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dorfäcker Nord II“
Dem
Bauvorhaben wurde zugestimmt.
Baugesuche nach § 34 BauGB
(Bauen innerhalb bebauter Ortsteile)
2. Alexander
und Dr. Katharina K a i f e l ,
Finkenweg 11, 89171 Illerkirchberg
Neubau einer Doppelgarage mit Carport
auf dem Grundstück Finkenweg 11, Flst. 70/3,
Illerkirchberg-Unterkirchberg
Dem
Bauvorhaben wurde zugestimmt.
3. Alexander und Christian
H a g e l e i t , Blumenweg 6, 89171 Illerkirchberg
Abbruch des bestehenden Wintergartens und
Wohnhauserweiterung
auf dem Grundstück Blumenweg 6, Flst. 1015/1,
Illerkirchberg-Unterkirchberg
Das Bauvorhaben wurde aus
rechtlichen Gründen zurückgestellt.
4. Lena und Otto W u
s t e r a c k , Schwalbenweg 9, 89171 Illerkirchberg
Neubau einer Garage
auf dem Grundstück Schwalbenweg 9, Flst. 48/5, Illerkirchberg-Unterkirchberg
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.
Baugesuche
nach § 34 BauGB
(Bauen
außerhalb bebauter Ortsteile)
5. W a h l / L i n d e r GbR, Beutelreusch 23, 89171 Illerkirchberg
Neubau eines
Ferkelaufzucht-Stalles
auf dem Grundstück 97,
Am Bucher Weg, Gemarkung Beutelreusch
Dem Bauvorhaben wurde
zugestimmt.
Fahrt zum 15-jährigen Partnerschaftsjubiläum nach Brives-Charensac
Der Gemeinderat wurde zur Fahrt nach Brives-Charensac vom 01.05. bis 04.05.2003, anlässlich des 15-jährigen Partnerschaftsjubiläums zwischen Illerkirchberg und Brives-Charensac, eingeladen. Gleichzeitig erhielten die Gemeinderäte die Einladung zu einer Sporttagung am 22.02.2003 in Böblingen.
Anschließend fand noch eine kurze nichtöffentliche
Sitzung statt.