TAGESORDNUNG:
2. Änderung des
Bebauungsplanes (mit Aufstellungsbeschluss, Entwurfsbeschluss, Beschluss
über die öffentliche
Auslegung)
- Finanzzwischenbericht 1. Halbjahr 2003
- Bauhof Illerkirchberg, Hofbefestigung – Genehmigung der Planung
- Bürgermeisterwahl 2004 - Terminfestlegung
- Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren
für den Antoniuskindergarten
- Erdgasversorgung der gemeindlichen Gebäude (einschl.
Kindergärten und TSG-Halle)
- Angebot der SWU Energie GmbH
- Feuerwehrangelegenheiten - Aufwandsentschädigungen
Vor der Sitzung des Gemeinderats besichtigte das Gremium das Feuerwehrgerätehaus Oberkirchberg. Abteilungskommandant Thomas Schlotter übernahm die Führung durch das Gebäude und erläuterte die Einrichtungen und den Fuhrpark. Das Augenvermerk wurde besonders auf die neuen, unfallsicheren Rolltore gerichtet. Der gebraucht erworbene Mannschafts-transportwagen, der sich in einem guten Zustand befindet, wurde ebenfalls vorgestellt. Anerkannt wurde auch der Ausbau im Obergeschoss, den die Feuerwehrangehörigen in mühevoller Eigenarbeit übernommen haben. Ein besonderer Dank gilt hier auch dem bisherigen Abteilungskommandanten, Herrn Bernhard Dobler.
In der letzten Sitzung vor der Sommerpause im Bürgersaal des Amtshauses Oberkirchberg begrüßte Bürgermeister Lotter den vollzählig erschienenen Gemeinderat, die Pressevertreter und einige Zuhörer.
Die Bürgerfrageviertelstunde
wurde nicht genutzt.
Der Gemeinderat hat den Erschließungs- und
Städtebaulichen Vertrag über die Erschließung des künftigen Mischgebiets „Beim
Fälltor“ in Unterkirchberg mit dem Erschließungsträger der ImmobilienWerkstatt
Ulm, Büro für Planen und Bauen GmbH, nach reiflicher und ausgiebiger Diskussion
beschlossen. In diesem Baugebiet werden ca. 23 Wohnhäuser als
Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser erstellt. Hinzu kommt eine
Fläche zur Ansiedlung eines gewerblichen Unternehmens, nach Möglichkeit eines
Lebensmittelmarktes. Dem Beschluss voraus gingen Erklärungen über den Verlauf
eines Sickerversuchs im Baugebiet, wonach die dezentrale Beseitigung des
Regenwassers durch Mulden vorgeschrieben bleibt. Vom Bauherrn sollen Zisternen
im Baugebiet errichtet werden. Der Erschließungsträger verpflichtet sich zur
Auswechslung des Kanals in der Straße „Beim Fälltor“ bis zur Hauptstraße mit
einer Nennweite DN 600 statt DN 500 auf eigene Kosten. Um die Interessen
der Gemeinde zu wahren, wird die Bauoberleitung vom Ingenieurbüro Tsalos,
Illerkirchberg, übernommen. Die Kosten hierfür werden der Gemeinde vom
Erschließungsträger auf Nachweis erstattet.
Baugebiet „Beim Fälltor“
- Änderung des Bebauungsplanes (mit
Aufstellungsbeschluss, Entwurfsbeschluss,
Beschluss über
die öffentliche Auslegung)
Das Ingenieurbüro für Baulandentwicklung Bernd
Willibald, Bad Waldsee, das als Koordinator für den Erschließungsträger
auftritt, hat dem Gemeinderat 10 Änderungen des Bebauungsplans zur
Beschlussfassung vorgeschlagen. Die einzelnen Punkte wurden abgehandelt, sodass
die Änderung des Bebauungsplanes beschlossen wurde. Der Bebauungsplan inkl.
Änderungen wird dann öffentlich ausgelegt.
Kämmerer Manfred Kornmayer berichtete dem
Gemeinderat über die Finanzen der Gemeinde zum 01.07.2003. Danach ist
festzustellen, dass aufgrund der Steuerschätzung die Schlüsselzuweisungen des
Landes teilweise erheblich zurückgehen. Die Grundsteuer B verläuft planmäßig,
bei der Gewerbesteuer müssen Verluste einkalkuliert werden, sodass sich die
Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt 240.000,00 € auf 90.000,00 € reduziert.
Im Vermögenshaushalt sind auch einige Finanzierungsengpässe entstanden,
nachdem die beantragten Zuschüsse teilweise nicht in der Höhe der Planung bewilligt
wurden. Dagegen sind aber Mehreinnahmen durch Bauplatzverkäufe einkalkuliert.
Der Ausgleich ist aus heutiger Sicht aus der Entnahme der Allgemeinen Rücklage
zu finanzieren. Die Erkenntnisse aus diesem Finanzbericht werden in den
Nachtragshaushaltsplan eingearbeitet. Dieser wird dann dem Gemeinderat im
Herbst zur Beratung vorgelegt.
Frau Architektin Maria Kirchhauser-Rimmele hat vom
Gemeinderat den Auftrag erhalten für die Hofbefestigung im Bauhof eine
Entwurfsplanung zu erstellen. Sie legte dem Gremium den von ihr gefertigten
Plan vor und erläuterte ihn ausführlich. Sie wies darauf hin, dass der
Gestaltungsmöglichkeit aus funktionalen Gründen enge Grenzen gesetzt sind, da
der Hof durch Schwerlastfahrzeuge und Zugmaschinen befahren wird. Deshalb ist
ein Bitumenbelag auf dem Fahr- und Wendebereich vorgesehen. Die Parkplätze für
die Mitarbeiter und die notwendigen Rampen sollen mit Rasenpflaster belegt
werden. Sie erläutert außerdem die Entwässerung sowie die vorgesehene Pflanzung
und stellte schließlich die Gesamtbaukosten einschl. Nebenkosten mit 65.000,00
€ vor. Der Bereich „Fanfarenzug, Zugang und Parkplätze“ würde noch zusätzlich
ca. 15.000,00 € erfordern.
Die Planung wurde vom Gemeinderat beschlossen.
Ausgeführt wird die Maßnahme aber vorerst nicht. Dem Antrag von Gemeinderat
Moll auf Zurückstellung dieses Vorhabens bis zur Beratung der
Nachtragshaushaltssatzung im Herbst schloss sich das Gremium mit 7:6 Stimmen
an.
1. unechte Teilortswahl
2. Änderung der Hauptsatzung
Mit dem Gesetz zur Änderung der Amtszeiten der
amtierenden Gemeinderäte wurde das Ende der Amtszeit der derzeit im Amt
befindlichen Gemeinderäte auf 31.08.2004 festgesetzt. Die neue Amtszeit beginnt
dann am 01.09.2004. Damit ist die Voraussetzung zur Festlegung des Wahltages
auf 13.06.2004 (zusammen mit der Europawahl) geschaffen.
Aufgrund von § 4 Abs. 4 der Vereinbarung über die Vereinigung der Gemeinden Oberkirchberg und Unterkirchberg ist vor jeder Gemeinderatswahl das Sitzverhältnis für die unechte Teilortswahl, entsprechend der Einwohnerzahl in den Ortsteilen, neu zu ermitteln. Gleichzeitig wäre, nach über 30 Jahren der Vereinigung, über die weitere Beibehaltung der unechten Teilortswahl und die damit verbundene Festlegung der Zahl der Gemeinderäte zu beraten. Auch sollte den Parteien und Vereinigungen frühzeitig Klarheit verschafft werden zur Aufstellung von Wahlvorschlägen und zur Suche von Bewerbern. Nach den vorliegenden statistischen Zahlen ergeben sich folgende Werte und Möglichkeiten:
Einwohnerzahl |
Oberkirchberg |
Unterkirchberg |
Gesamt |
30.06.2002 lt.
EDV |
2046 |
2555 |
4601 |
31.12.2002 lt.
EDV |
2047 |
2538 |
4585 |
Ø lt.
EDV |
2046,5 |
2546,5 |
4593 |
30.09.2002 lt.
StaLa |
|
|
4616 |
ergibt für die Wohnbezirke |
2057 |
2559 |
4616 |
|
|
|
|
Anzahl Gemeinderäte |
6,24 |
7,76 |
14 |
|
|
|
|
Rundung lt. § 4 Abs. 4 der Vereinbarung |
6 |
8 |
14 |
|
|
|
|
Festlegung lt. § 7 der Hauptsatzung |
... |
... |
14 |
|
|
|
|
Alternativen nach § 25 GemO:
|
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|
1. nächsthöhere Sitzzahl |
... |
... |
18 |
2. nächstniedrigere Sitzzahl |
... |
... |
12 |
3. Abschaffung der unechten Teilortswahl |
- |
- |
14 |
4. Abschaffung der unechten Teilortswahl und
Festlegung auf nächstniedrigere
Sitzzahl |
- |
- |
12 |
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde das Für und Wider der Abschaffung der unechten Teilortswahl diskutiert. Der Gemeinderat war mehrheitlich der Meinung, dass die Gemeinde nun innerhalb von 30 Jahren nach Zusammenschluss zu einer Einheit zusammengewachsen sei, die nicht mehr durch unechte Teilortswahl getrennt werden sollte. Die Gemeinde solle gleichzeitig für die örtlichen Vereine und Organisationen ein Signal setzen, weiterhin noch enger zusammenzuarbeiten. Der Abschaffung der unechten Teilortswahl muss der Gemeinderat mit einer Mehrheit von 2/3 (= 10 Stimmen) zustimmen. 10 Gemeinderäte waren schließlich dann dafür, dass die unechte Teilortswahl abgeschafft und die Hauptsatzung diesbezüglich geändert wird.
Die Amtszeit von Bürgermeister Gerhard Lotter endet am 25.07.2004. Nach § 47 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ist die Wahl frühestens 3 Monate und spätestens 1 Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Unter Berücksichtigung der am 13.06.2004 stattfindenden Europawahl und der Kreistags- und Gemeinderatswahl beschloss der Gemeinderat unter Beachtung der Feiertage
als Wahltag |
den 25.04.2004. |
Tag einer eventuellen Neuwahl: |
16.05.2004. |
Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antoniuskindergarten
In der Sitzung vom 22.05.2003 wurde der Gemeinderat
über die Empfehlungen zu den neuen Elternbeiträgen in den Kindergärten
unterrichtet. In der Vorberatung war sich der Gemeinderat einig, diese
Empfehlungen vollinhaltlich zu übernehmen. Dabei sollte das 12-Monats-Prinzip
beibehalten und diese allgemeinen Kindergartenbeiträge auch für die Aufnahme
von unter 3-jährigen Kindern gelten. Die Kirchengemeinden, als Träger der
übrigen Kindergärten in der Gemeinde, wurden entsprechend informiert und der
Elternbeirat des Antonius-Kindergartens mit der Bitte um Stellungnahme
angehört.
Basis für die neuen Empfehlungen ist, dass
landesweit weiterhin angestrebt wird, rund 20 % der Betriebsausgaben durch
Elternbeiträge zu decken. Dieser Deckungssatz beträgt derzeit laut
Haushaltsplan ca. 17 %,
mit der empfohlenen Erhöhung für 2003/2004 ca. 19 %,
mit der empfohlenen Erhöhrung für 2004/2005 ca. 20
%.
Die den Gemeinderäten vorliegende Kalkulation zeigt, dass die Gebührensatzobergrenze nicht erreicht wird.
Der Gemeinderat beschloss die Erhöhung der
Benutzungsgebühren für den Antoniuskindergarten gemäß der vorgelegten Satzung.
Diese wird dann noch im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Erdgasversorgung der gemeindliche Gebäude (einschl. Kindergärten und TSG-Halle)
- Angebot der SWU Energie GmbH
Die SWU Energie hat ein Angebot über die
Erdgasversorgung für die gemeindlichen Gebäude erstellt.
Der Preis für den Erdgasbezug setzt sich aus einem
Arbeitspreis und einem Jahresgrundpreis zusammen. Der Arbeitspreis für die
ersten 50.000 kWh/Jahr beträgt derzeit 4,26 Cent/kWh; für alle weiteren
Kilowattstunden werden dann 4,14 Cent/kWh berechnet. Beim Abschluss einer
Zusatzvereinbarung SchwabenGas beträgt der Arbeitspreis für die ersten 50.000
kWh/Jahr 4,14 Cent/kWh; für alle weiteren Kilowattstunden werden dann 4,03
Cent/kWh berechnet. Der Grundpreis beträgt monatlich 14,79 € für die ersten
50 kW Gesamtnennleistung der Anlage. Für alle weiteren kW werden 29,58
Cent berechnet.
Die vorstehenden Preise sind Bruttopreise, welche
die gesetzliche Mehrwertsteuer von z.Zt. 16 % beinhalten.
In den Anschlusskosten enthalten sind: allgemeine
Planungs- und Überwachungsleistungen, die Kosten für die Absperreinrichtung und
des Druckreglers sowie Material- und Verlegekosten der Hausanschlussleitung
inkl. Erdarbeiten.
Die Verrohrung ist nur möglich, wenn die technischen
und baulichen Voraussetzungen gegeben sind.
Das Angebot der SWU, das bis zum 30.06.2003 gültig war, wurde nochmals verlängert. Der Gemeinderat beschloss, folgende öffentliche Gebäude zukünftig mit Gas zu versorgen: Franziskuskindergarten Oberkirchberg, Grundschule Oberkirchberg, TSG-Turnhalle, Antoniuskindergarten, Grundschule Unterkirchberg, Gemeindehalle und neues Feuerwehrhaus Unterkirchberg.
In der Sitzung vom 22.05.2003 wurde dem Gemeinderat ein Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Illerkirchberg zur Neuregelung der Aufwandsentschädigungen vorgelegt, da die bisherigen Entschädigungen für Einsätze, Sicherheitsdienst und die sonstigen Aufwandsentschädigungen teilweise seit 1990 unverändert sind. Gleichzeitig wurde das Ergebnis einer Umfrage über die Höhe der Feuerwehr-Aufwandsentschädigungen bei ähnlich strukturierten Gemeinden vorgelegt. Die Angelegenheit wurde zur weiteren Beratung vertagt.
Am 07.07.2003 fand hierzu eine Besprechung mit dem
Gesamtkommandanten, den Kommandanten der aktiven Abteilungen und den beiden
Stellvertretenden Bürgermeistern statt. Dabei wurde der Antrag der Feuerwehr
eingehend erläutert und beraten.
Beschlossen wurde, die Entschädigungssätze für
Einsätze auf 10,00 €/Stunde, die Entschädigungssätze für Bereitschaftsdienst
auf 8,00 €/Stunde und die Entschädigungssätze für Sicherheitswachdienst auf
3,00 €/Stunde zu erhöhen. Die Entschädigungen für die Funktionäre in der
Feuerwehr wurden ebenfalls geändert. Die Lehrgangsteilnehmer zum Truppmann, zum
Truppführer, zum Sprechfunker und zum Atemschutzgeräteträger erhalten künftig
pauschalierte Entschädigungen, da sie einen erheblichen Zeitaufwand haben.
Baugesuche nach § 30 BauGB (Bauen innerhalb eines Bebauungsplans)
1. Heike und Thomas G u m p p ,
Rob. –Schuman-Straße 27, 89171 Illerkirchberg
Aufbau einer Dachgaube auf
das Wohnhaus
auf dem Grundstück
Rob.-Schuman-Straße 27, Illerkirchberg-Unterkirchberg
Dem
Baugesuch wurde zustimmt.
Baugesuche nach § 30 BauGB (Bauen innerhalb der Abrundungssatzung)
2. Claudia und Thomas H ö g g , Stifterweg 40, 89075 Ulm
Erstellung eines Wohnhauses
mit Garage
auf dem Grundstück
Beutelreusch, Flst. 80/5, Illerkirchberg-Beutelreusch
Dem
Baugesuch wurde zustimmt.
Baugesuche nach § 34 BauGB (Bauen innerhalb bebauter Ortsteile)
3. Baugesuch ohne
Namensnennung
Abbruch des
Wirtschaftsgebäudes und Neubau einer Maschinenhalle
auf dem
Grundstück Lettenbergweg 16, Illerkirchberg-Unterkirchberg
Dem
Baugesuch wurde zustimmt.
4. Ralf und
Stephanie F r ö h l e r und
Barbara und Heinz-Peter K a h l k e
Ulmer Straße 9,
89171 Illerkirchberg
Aufbau einer
Dachgaube und Anbau eines Balkons
auf dem
Grundstück Ulmer Straße 9, Flst. 184/4, Illerkirchberg-Oberkirchberg
Dem
Baugesuch wurde zustimmt.
5. Sahin D ü l g e r, Bucher Straße 31, 89171 Illerkirchberg
Abbruch der bestehenden Garage und Neubau einer Doppelgarage mit
überdachtem Abstellplatz
auf dem Grundstück Bucher Straße 31, Flst. 162/12,
Illerkirchberg-Oberkirchberg
Dem
Baugesuch wurde zustimmt.
6. Gaststätte „Schnitzelparadies“, Raiffeisenstraße 6, 89171 Illerkirchberg
Erweiterung der
Außenbewirtschaftungsfläche um weitere 35 qm
Dieses Baugesuch wurde vom Gemeinderat abgelehnt, weil aus der
Nachbarschaft erhebliche
Einwendungen gekommen sind.
7. Dres. Harald und Reiner L i n
d e r , Drosselweg 8, 89171 Illerkirchberg
Erstellung von zwei
Einfamilienwohnhäusern mit Doppelgarage
auf dem Grundstück
Beutelreusch, Flst. 150/2, Illerkirchberg-Beutelreusch
Dem
Baugesuch wurde zustimmt.
1. Ausgleichstockzuschuss
Vom Verteilerausschuss Ausgleichsstock wurde der
Gemeinde für das neue Feuerwehrhaus, Robert-Bosch-Straße 3, ein Zuschuss in
Höhe von 150.000,00 € bewilligt.
2. Friedhofspfleger Oberkirchberg
Seit 06.06.2003 ist Herr Otto Sommer aus
Beutelreusch für die Pflege des Friedhofs Oberkirchberg im Rahmen einer
geringfügigen Beschäftigung zuständig.
3. Verlegen von Kabelrohren durch die TELEKOM von
Ulm und Illerkirchberg
In der Zeit von der 34. bis zur 40. KW wird die
Deutsche Telekom AG zwischen Hölderlinstraße in Oberkirchberg über das
Wasserwerk Unterkirchberg, Halde, weiter Richtung Aussiedlerhof Radi und
Wiblingen Kabelrohre verlegen.
4. Inbetriebnahme der D2-Anlage (Fa. Vodafone)
„Leimgrubenäcker“ vor Oberkirchberg
Die Fa. Vodafone hat mitgeteilt, dass die D2-Anlage
auf dem Hochspannungsmast auf Flst. 233 vor Oberkirchberg am 06.07.2003 in
Betrieb genommen wurde.
5. Sanierung, Umbau und Erweiterung der
Verbandshauptschule mit Realwerkschule in Staig
Der Gemeinderat wird über die möglichen Varianten
für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der Verbandshauptschule mit
Werkrealschule in Staig unterrichtet.
6. Abbau der Kegelbahnen im „Kegelstüble“ und Umbau
zu Sportzwecken
Am 07.07.2003 fand das letzte Kegeln im
„Kegelstüble“ statt. Die Bahnen wurden am 12.07.2003 abgebaut und nach Polen
abtransportiert.
7. Hausnummernänderungen bzw. Einführung von
Straßenbezeichnungen in Beutelreusch
Die Einteilung der Hausnummern in Beutelreusch ist
unübersichtlich geworden. Es sollten hierzu Änderungen oder die Einführung von
Straßennamen in Erwägung gezogen werden.
8. Jugendtreff Oberkirchberg / Bauwagen
Unterkirchberg, Maybachstraße
Der Gemeinderat wird über die Lärmproblematik
unterrichtet.
9.
Erweiterung Erdgasnetz
Die
SWU Energie GmbH, Ulm, erweitert im Ortsteil Unterkirchberg ihr Erdgasnetz. Ab
August 2003 werden Arbeiten in folgenden Straßenzügen ausgeführt:
- Hauptstraße
von Oberkirchberg bis Rathaus „Schultheißenhof“ – Einmündung Weihungstraße
- Mussinger Straße, ab Kreuzung bis Gebäude 10
- „Im Fälle“
10. Vermögensstand Gemeindeverbindungsstraßen
Der Vermögensstand der Gemeindeverbindungsstraßen
für die Gemeinde Illerkirchberg beläuft sich auf 128.641,29 €.
11. Sitzung des Beirats der Sozialstation
Iller-Weihung am 13.05.2003
Über diese Sitzung wird nochmals in der nächsten
Gemeinderatssitzung berichtet.
12. Ferienprogramm 2003
Die Gemeindeverwaltung sowie örtliche Vereine und
Privatpersonen veranstalten dieses Jahr wieder ein Ferienprogramm. 10
Programmpunkte können angeboten werden. Allen Veranstaltern wurde herzlich
gedankt.
13. Friedhof Oberkirchberg
Um die Friedhofsarbeiten abschließen zu können,
werden die Beleuchtungspoller wie vorgesehen noch gesetzt, Preis: ca. 2,100,00
€.
14. Linksabbiegespur L 26O beim Bauhof
Für die Ablösung der Unterhaltungsarbeiten im Zuge
der Linksabbiegespur auf der L 26O zum Bauhof verlangt das Straßenbauamt
Ehingen von der Gemeinde den Betrag von 36.800,00 €, der demnächst zur Zahlung
fällig ist.
Die anschließende, nichtöffentliche Sitzung dauerte
noch bis 23:00 Uhr.