Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 16.10.2003

 

TAGESORDNUNG:

- Bürgerfrageviertelstunde

- Haushaltsplanvorberatungen 2004

- Biomüll 2004

- Umlage bzw. Zahlungen an das Tierheim und den Tierschutzbund Ulm/Neu-Ulm e.V.

  - Vertragsvereinbarung zum 01.01.2004

- Baugesuche

- Sonstiges, Bekanntgaben

 

Vor der Gemeinderatssitzung traf sich das Gremium auf dem Friedhof Oberkirchberg im Beisein von Frau Architektin Maria Kirchhauser-Rimmele und dem neuen Friedhofswart, Herrn Otto Sommer, um den Abschluss der Renovierungs- und Erweiterungsarbeiten vor Ort festzustellen. Mit der Erweiterung des Nord-Ost-Feldes, der Anlegung einer Urnenwand, den neuen Plattenbelägen, der Bepflanzung, den vier neuen Wasserstellen sowie der Einrichtung einer WC-Anlage für Besucher hat die Friedhofsanlage, eingebunden in den denkmalgeschützten Bereich der Kapelle, einen würdigen Abschluss gefunden. Der Dank galt der Architektin und den Handwerkern für ihre gute und solide Arbeit.

 

Im Bürgersaal des Amtshauses Oberkirchberg begrüßte Bürgermeister Lotter 10 Gemeinderäte (4 Gemeinderäte waren entschuldigt), Herrn Schumann von der Südwest Presse, die 3 Kindergartenleiterinnen Frau Harrer, Frau Huppert und Frau Schwarz sowie einige Zuhörer.

 

Bürgerfrageviertelstunde

 

Von den anwesenden Bürgern wurden keine Fragen vorgebracht.

 

Haushaltsplanvorberatungen 2004

 

Bürgermeister Lotter führt aus, dass für das kommende Jahr 2004 weder Steuererhöhungen noch Gebührenveränderungen anstehen, sodass die seit Jahren andauernde Konstanz bei Steuern und Gebühren von der Verwaltung fortgeführt werden soll.

 

Der Haushalt 2004 birgt durch die Ungewissheit der Gemeindefinanzreform und die zurückgehenden Steuereinnahmen von Bund und Land erhebliche Risiken. Die nächste Steuerschätzung wird für das kommende Jahr wieder richtungsweisend sein. Somit muss sich die Gemeinde Illerkirchberg, wie andere Gemeinden auch, darauf einstellen, nur Aufgaben anzugehen, die auch künftig solide finanziert und bewältigt weren können.

 

Der Gemeinderat beschloss zunachst, dass die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer in den Hebesätzen für 2004 unverändert bleiben.

 

Der größte Posten im Haushalt wird die Kostenbeteiligung der Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes an der Finanzierung für die Fenstersanierung, den Umbau, die Erweiterung und den Ganztagesbetrieb der Verbandshauptschule mit Werkrealschule in Staig sein. Dies hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes bereits am 13.10.2003 vorsorglich beschlossen mit der Zielplanung, die Einführung des Ganztagesbetriebs im Rahmen einer teilweise gebundenen Form vorzuschlagen. Nachdem bereits die Schulleitung ein pädagogisches Konzept zusammen mit dem Lehrerkollegium ausgearbeitet hat und die planerischen Umsetzungen mit der von Architekt Völk vorgelegten Planungsvariante deckungsgleich sind, war das Verbandsgremium der Meinung, auf dieser Basis weiter zu recherchieren. Da die Bundesregierung am 29.04.2003 mit den Ländern das Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ (IZBB) mit einem Volumen von 4 Mrd. Euro für die Jahre 2003 bis 2007 aufgelegt, hat und das Land Baden-Württemberg hiervon 528 Mio. Euro erhalten soll, ist der Verband der Meinung, auch diesen Topf in Anspruch nehmen zu können.

 

Im Verwaltungsverband rechnet man mit einem Nettofinanzierungsaufwand von ca. 1,803 Tsd. Euro. Nachdem die Gemeinde Illerkirchberg 44 % Finanzierungsaufwand zu tragen hat, müsste sie somit 527.000,00 Euro aufbringen, verteilt auf die Jahre 2004 und 2005.

 

Der Bürgermeister ist der Meinung, dass dadurch der Bau der Kanalisation und der Anschluss an den Zweckverband „Klärwerk Steinhäule“ für den Ortsteil Buch erneut verschoben werden muss. Die schulische Bildung hat Vorrang vor den Kanalisationsmaßnahmen.

 

Die Kapitalumlagen für die Verbandshauptschule werden für die nächsten 2 Jahre die größten Finanzierungspositionen für die Gemeinde Illerkirchberg darstellen.

 

Unabhängig davon sieht sich der Gemeinderat noch in der Lage, folgende Maßnahmen in der Zukunft durchzuführen:

 

Für das anzulegende Archiv sind 5.000,00 € vorgesehen.

 

Die Feuerwehren von Ober- und Unterkirchberg werden in der Beschaffung einer digitalen Funkalarmierung, Containerbeschaffung und Arbeiten zur Sanierung der Gerätehäuser unterstützt.

 

Die Sportförderung wird auf 5.000,00 € festgelegt.

 

Für die Gemeindehalle sind der Heizungsumbau wegen Gasanschluss sowie die Dachsanierung mit 120.000,00 € dringend erforderlich.

 

Für den Radweg Unterkirchberg-Unterweiler wird eine 2. Rate mit 80.000,00 € eingestellt.

 

Die Straßenbeleuchtung in Beutelreusch soll, aufgrund der Mängel, mit 10.000,00 € verbessert werden.

 

Für den Hochwasserschutz am Mahdauweg wird eine 2. Rate mit 34.000,00 € eingeplant.

 

Für Kanalisationsmaßnahmen (Anschluss Buch) und Wasserleitungserneuerungen sind Teilbeträge in den Haushalt einzustellen.

 

Gestrichen werden der Endausbau des Fischbachwegs, der Umbau der Hölderlinstraße und die Erneuerung der Weihungsbrücke bei der Mühle in Unterkirchberg. Der Fußgängersteg soll ersatzlos abgebaut werden.

 

Im Verwaltungshaushalt bleiben die Personalausgaben konstant, da in diesem Bereich keine Veränderungen, außer der Bürgermeisterwahl, im kommenden Jahr vorgesehen sind.

 

Die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen steigt unmerklich von 120.350,00 € auf 123.450,00 €.

 

Die Geschäftsausgaben sind mit 80.525,00 € kalkuliert (Vorjahr: 77.725,00 €).

 

Nach dem Vortrag der markanten Eckdaten durch den Finanzfachbeamten, Herrn Manfred Kornmayer, schloss sich der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung an, auf dieser Basis den Haushalt 2004 vorzubereiten und diesen Anfang des kommenden Jahres in das Gremium einzubringen.

 

Biomüll 2004

 

Nachdem der Abfuhrunternehmer, die Firma Knittel in Vöhringen, die Weiterführung der Biomüllabfuhr signalisiert hat, stimmte der Gemeinderat dem zu. Somit wird die Biomüllabfuhr, zumindest im Jahr 2004, wie bisher weiterbetrieben.

 

Umlage bzw. Zahlungen an das Tierheim und den Tierschutzbund Ulm/Neu-Ulm und Umgebung e.V. – Vertragsvereinbarung zum 01.01.2004

 

Mit Beschluss vom 22.10.1998 wurde mit dem Ulmer Tierheim eine Vereinbarung über die Verwahrung von Fundtieren abgeschlossen. Danach beträgt die Kostenbeteiligung 0,25 DM pro Einwohner zzgl. MWST zzgl. Kostenersatz für abgegebene Fundtiere mit 240,00 DM je Hund bzw. 120,00 DM je Katze.

 

Mit Schreiben vom 26.08.2003 informiert der „Tierheim und Tierschutzbund Ulm/Neu-Ulm und Umgebung e.V.“ die Gemeinden über die schlechte Finanzlage des Vereins, wonach das Tierheim Ulm die laufenden Kosten nicht mehr decken kann und wie in den Vorjahren auch in 2002 ein Verlust von 87.000,00 € zu verzeichnen ist.

 

Es wird deshalb den Gemeinden ein neuer Finanzierungsvorschlag mit folgenden Alternativen unterbreitet:

 

1.) 0,77 € je Einwohner (Aufnahme von Hunden und Katzen)

2.) 0,46 € je Einwohner (nur Aufnahme von Hunden)

3.) Erstattung der Kosten nach Einzelabrechnung (ca. 563,00 €/Hund u.

4.) ca. 336,00 €/Katze)

5.) Die Leistungen des Tierheims Ulm werden nicht mehr in Anspruch genommen.

 

Die Gemeinden sind nach § 5a AGBGB zuständige Fundbehörden im Sinne der §§ 965 – 967 und 973 – 976 BGB. Sie sind demnach verpflichtet, auch Fundtiere entgegenzunehmen und entsprechend zu verwahren. Soweit die Fundbehörde für die Unterbringung und Betreuung nicht in eigenen Einrichtungen sorgen kann, hat sie die Tiere einer geeigneten Person oder Stelle, in der Regel einem Tierheim, zu übergeben und die erforderlichen Aufwendungen zu tragen.

Für herrenlose Tiere ist die Gemeinde zuständig, wenn diese Tiere die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden. In diesem Fall ist die Gemeinde als Ortspolizeibehörde verpflichtet, Maßnahmen nach § 1 und § 3 des Polizeigesetzes zu treffen. Die Kosten für ein nach Maßgabe der §§ 1 und 3 des Polizeigesetzes in einem Tierheim untergebrachtes herrenloses Tier hat die Gemeinde als Polizeikosten zu tragen.

Eine klare Abgrenzung von Fundtieren zu herrenlosen Tieren ist in der Praxis äußerst schwierig, da zunächst nicht erkennbar ist, ob der bisherige Eigentümer das Eigentum an dem Tier aufgegeben hat oder nicht.

 

Nachdem der Tierschutz zwischenzeitlich Aufnahme in das Grundgesetz (Art. 20a) und in die Landesverfassung (Art. 3b) gefunden hat, will die Gemeinde Illerkirchberg auch weiterhin ihrer Verpflichtung bei diesen Aufgaben nachkommen. Nachdem die Anzahl der im Tierheim Ulm abgegebenen Tiere aus der Gemeinde Illerkirchberg jedoch sehr gering ist (im Jahr 2002 nur 1 Hund) wird vorgeschlagen, keinen festen jährlichen Beitrag mehr zu zahlen, sondern die Leistungen des Tierheims Ulm nach dem tatsächlichen Anfall einzeln abzurechnen.

 

Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig, mit dem Tierheim Ulm/Neu-Ulm ab 01.01.2004 einen neuen Vertrag zu schließen und dabei die Erstattung der Kosten nach Einzelabrechnung zu übernehmen.

 

Baugesuche

 

Baugesuche nach § 30 BauGB (Bauen innerhalb eines Bebauungsplans)

 

1. Bernd und Thea   K i e s i n g e r,   Veilchenweg 4, 89155 Erbach-Ringingen

    Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

    auf dem Grundstück Teil aus Flst. 1004, Illerkirchberg-Unterkirchberg

    Bebauungsplan „Beim Fälltor, 1. Änderung“

 

2. Ulrike und Rudolf   L a m p,   Ulmer Straße 21, 89079 Ulm

    Neubau eines Wohnhauses in Niedrigenergiebauweise mit Garage

    auf dem Grundstück „Mussinger Straße“, Teil aus Flst. 23/3, Illerkirchberg-Unterkirchberg

    Bebauungsplan „Mussinger Straße, Flst. 23/2, Flst. 23/3 und Teil aus Flst. 23/1“

 

Bauvoranfragen

 

3. Jutta und Thomas   E b e r l e,   Am oberen Steigle 3d, 89250 Senden

    Neubau eines Wohnhauses in Niedrigenergiebauweise

    auf dem Grundstück Teilstück Flst. 1182, Apfelblütenweg, Illerkirchberg-Unterkirchberg

    Änderung der Traufhöhe

 

4. Andreas   P o l a n d   und   Dorothee   T s a l o s,

    In den Holzwiesen 11, 73760 Ostfildlern

    Neubau eines Wohnhauses in Niedrigenergiebauweise

    auf dem Grundstück Teilstück Flst. 1182, Apfelblütenweg, Illerkirchberg-Unterkirchberg

    Änderung der Traufhöhe

 

Der Gemeinderat stimmte allen Baugesuchen zu.

 

Sonstiges, Bekanntgaben

 

1. Straßenbauarbeiten in der Hauptstraße

Im Zuge der Aufstellung der Ampelanlage in der Hauptstraße/Beim Fälltor durch das Straßenbauamt Ehingen werden die Hochbordsteine an der Omnibushaltestelle neu gesetzt und der Belag ausgebessert.

 

2. Hochwasserschutz Mahdauweg

Dem Gemeinderat wurde bekannt gegeben, dass das Landratsamt Alb-Donau-Kreis die wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung eines Hochwasserschutzdammes am Mahdauweg in Unterkirchberg am 30.09.2003 ausgesprochen hat. Mit der Ausschreibung und Durchführung der Arbeiten wurde Ingenieur Rimmele beauftragt.

 

Im Anschluss fand noch eine kurze, nichtöffentliche Sitzung statt.