TAGESORDNUNG:
- Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für
Telekommunikationslinien bei Zustimmung
nach § 50 Abs. 3 TKG zu
Gunsten der Firma Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
- Fuggerstraße - straßenverkehrsrechtliche Anordnungen
- Skateranlage/Half Pipe an der Unterweiler Straße – Abbau der
Anlage
- Raumordnungsverfahren (ROV) gem. §§ 18 und 19
Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg
(LplG) für die geplante
Ansiedlung des Einkaufszentrums „Hauptbahnhof Promenaden Ulm“
(ECE) – Stellungnahme der
Gemeinde
- Vereinbarung zwischen der Gemeinde Illerkirchberg und
dem Zweckverband Wasserversorgung
Steinberggruppe über die Konkretisierung der Aufnahmebedingungen im Zuge
der Erweiterung
Zur letzten Gemeinderatssitzung im Jahr 2003 begrüßte Bürgermeister Lotter im Großen Saal des Rathauses Unterkirchberg 13 Gemeinderäte, Herrn Glogger von der Südwest Presse und einige Zuhörer.
Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien bei Zustimmung nach § 50 Abs. 3 TKG zu Gunsten der Firma Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
Der größte Kabelnetzbetreiber in Baden-Württemberg,
die Kabel Baden-Württemberg, baut ihr Angebotsspektrum seit einigen Monaten
systematisch aus.
3 große Ziele werden verwirklicht:
-
vielfältiges
Fernsehen
-
schnelles
Internet
-
kostengünstige
Telefonie
Außerdem werden zukünftig auch lokale und regionale
Programme im jeweiligen Sendegebiet zu sehen sein. Diese Programmangebote kann
der Satellit allerdings nicht bereitstellen.
Weiterhin bietet die Kabel Baden-Württemberg den
Gemeinden beispielsweise an, in den modernisierten Gebieten kostenlos einen
kommunalen Informationskanal zur Verfügung zu stellen. Damit haben dann die
Gemeinden sowie das örtliche Gewerbe ganz neue Möglichkeiten, mit den Bürgern
zu kommunizieren.
Nachdem ein Großteil von Illerkirchberg bereits
verkabel ist, muss nun ein neuer Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege
für Telekommunikationslinien verhandelt werden.
Der beiliegende Vertrag ist mit dem Gemeinden und
den zuständigen Gremien ausgehandelt und soll jetzt auch in Illerkirchberg
vollzogen werden.
In § 9 des Vertrags sind die Kosten geregelt, die
die Gemeinden von der Kabel Baden-Württemberg ersetzt bekommen.
Nach kurzer Aussprache hat der Gemeinderat dem Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien zugestimmt.
Die Fuggerstraße in Oberkirchberg ist von der
Abzweigung der Sendener Straße (L 2019) in Richtung Bergstraße als
Einbahnstraße ausgewiesen. Dort wird auch oft auf der Straße geparkt, sodass es
immer wieder zu Problemen bei der Müllabfuhr und bei Durchfahrt von LKWs kommt.
Insbesondere kann es sein, dass die Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr und Krankentransport)
Zufahrts- und Durchfahrtsprobleme haben. Es wird deshalb auch seitens der
Feuerwehr vorgeschlagen, eine Verkehrsanordnung zu erlassen.
In der Sitzung waren einige Anwohner der Fuggerstraße anwesend, die das Wort erhielten, um Vorschläge zu unterbreiten. Da die Gemeinde nicht unbedingt neue Verkehrsschilder aufstellen möchte, wird zunächst versucht, durch geringfügige technische Verbesserungen Abhilfe zu schaffen.
Die Skateranlage/Half Pipe, die vor Jahren von der
Gemeinde bzw. dem Bauhof in Eigenarbeit errichtet wurde, ist defekt, teilweise
mutwillig beschädigt, aber auch in einem baulich schlechten Zustand. Die
Trägerbalken haben den Schwamm und müssten zusammen mit der Verkleidung und der
Auflageplatte erneuert werden. Dies käme einem Neubau gleich. Außerdem ist die
Skateranlage Treffpunkt für Jugendliche, denen nichts am Gemeinwohl liegt. Die
örtliche Jugend ist dort kaum mehr vertreten.
Sowohl die Tennisabteilung des KSV als auch der
Gartenverein haben sich an die Gemeinde gewandt mit dem Ziel, die Half Pipe
abzubauen, da mehrfach Schäden am KSV-Tennisheim und am Gebäude des
Gartenvereins entstanden sind.
Ein Neubau würde je nach Ausstattung ca. 10.000,00 €
bis 20.000,00 € kosten. Diese Kosten kann die Gemeinde nicht aufbringen.
Deshalb soll die Anlage ersatzlos abgebaut werden.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde bedauert, dass
eine neue Skateranlage aus Kostengründen nicht erstellt werden kann. Man ist
aber bestrebt, einen weniger problematischen Standort zu finden. Es blieb aber
bei dem Beschluss, die bisherige Skateranlage/Half Pipe ersatzlos abzubauen.
Raumordnungsverfahren (ROV) gem. §§ 18 und 19 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG) für die geplante Ansiedlung des Einkaufszentrums „Hauptbahnhof Promenaden Ulm“ (ECE)
Die ECE-Projektmanagement GmbH & Co. KG,
Hamburg, plant im Bereich des Hauptbahnhofs Ulm und dem nördlich anschließendem
Post-/Telekomgelände die Errichtung eines Einkaufzentrums mit ca. 26.000 m2
Verkaufsfläche, ca. 100 bis 110 Läden und ca. 1.700 Parkplätzen. Das
gesamte Investitionsvolumen wird mit 150 bis 170 Mio. Euro angegeben. Neben dem
Einzelhandel sind noch Bank- und Postfilialen, Gastronomiebetriebe und evtl.
Ersatzbüros für die wegfallenden Bahnbüros vorgesehen. Die Verkehrsanbindung
erfolgt hauptsächlich von Norden über die Ludwig-Erhard-Brücke.
Das vorliegende Einzelhandelsgroßprojekt ist wegen
seiner Raumbedeutsamkeit und überörtlichen Auswirkungen nach den
raumordnerischen Kriterien vom Regierungspräsidium zu prüfen. Das
Regierungspräsidium Tübingen hat das Beteiligungsverfahren für die berührten
Gemeinden und die übrigen Träger öffentlicher Belange eingeleitet. Neben dem
Mittel und Unterzentren werden auf Veranlassung des Landratsamtes
Alb-Donau-Kreis auch einige kreisangehörige Gemeinden am Verfahren beteiligt.
Da es sich bei dem Vorhaben um einen Standort im
Bereich des Hauptbahnhofes Ulm in städtebaulich integrierter Lage handelt,
beschränkt sich das Raumordnungsverfahren auf raumordnerisch bedeutsame
versorgungsstrukturelle Belange. Es erfolgt somit keine
Umweltverträglichkeitsstudie oder -prüfung. Gleiches gelte für die
verkehrlichen Auswirkungen.
Die Planungauslegung erfolgte vom 10.11. bis
10.12.2003 in Ulm.
Für die beteiligten Gemeinden als Träger
öffentlicher Belange läuft die Frist für die Abgabe ihrer Stellungnahme unter
raumordnerischen Gesichtspunkten spätestens 4 Wochen nach Beendigung der
öffentlichen Auslegung ab.
Das Flächenkonzept des Einkaufszentrums sieht wie
folgt aus:
Branche |
Verkaufsfläche in m2 |
Nahrungs- und Genussmittel |
4.500 |
Gesundheit und Körperpflege |
1.750 |
Blumen, zoologischer Bedarf |
250 |
Bücher, Schreib- und Spielwaren |
1.250 |
Bekleidung, Wäsche |
10.000 |
Schuhe, Lederwaren |
2.000 |
Sportbekleidung und -geräte |
1.250 |
Elektrowaren |
3.000 |
Haushaltswaren, Heimtextilien |
1.250 |
Uhren, Schmuck, Foto, Optik |
750 |
Summe |
26.000 |
Es wurde eine Untersuchung von der Firma im Benehmen
mit dem Regierungspräsidium Tübingen in Auftrag gegeben, die möglichen
Auswirkungen des geplanten innerstädtischen ECE-Einkaufszentrums auf den
Einzelhandel im Großraum Ulm darzustellen und zu bewerten.
Nachdem Einkaufsläden in größerer Relevanz sich in
den Oberzentren, Mittelzentren und Unterzentren ansiedeln sind die
Kleinzentren, wie wir eines sind, nicht unbedingt betroffen, da keine größeren
Einzelhandelsgeschäfte existieren.
Das Gremium war sich einig, zur geplanten Ansiedlung
des ECE-Einkaufszentrums „Hauptbahnhof Promenaden Ulm“ nach dem
Raumordungsverfahren keine Stellungnahme abzugeben.
1. Baugesuche nach § 30 BauGB (Bauen innerhalb eines Bebauungsplans)
Ralf und Sabine Neuner, Josef-Haydn-Straße
1, 89155 Erbach-Dellmensingen
Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem
Grundstück Beim Fälltor 11, Flst. 1004/3 und 1004/2, Gemarkung Unterkirchberg
Bebauungsplan „Beim
Fälltor“
Dem Baugesuch wurde zugestimmt.
Elena
und Grigore Lev, Königstraße 89, 89077 Ulm
Neubau
eines Einfamilienhauses mit Garage und Geräteraum
auf
dem Grundstück Wiesengrund 10, Flst. 1004/15, Gemarkung Unterkirchberg
Bebauungsplan
„Beim Fälltor“
Dem Baugesuch wurde zugestimmt.
Sandra Nohr, Ravensburger Straße 134, 89079 Ulm
Neubau
eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
auf
dem Grundstück Beim Fälltor 3, Flst. 1004/4, Illerkirchberg-Unterkirchberg
Bebauungsplan
„Beim Fälltor“
Dem Baugesuch wurde zugestimmt.
Dr.
Achim Engelhart, Trollingerweg 15, 89075 Ulm
Neubau
eines Einfamilienhauses mit Garage
auf
dem Grundstück Wiesengrund 4, Flst. 1004/16, Illerkirchberg-Unterkirchberg
Bebauungsplan
„Beim Fälltor“
Dem Baugesuch wurde zugestimmt.
Herlind
und Marc Biedert, Brunnenweg 16, 89155 Erbach
Neubau
eines Einfamilienhauses mit Carport
auf
dem Grundstück Wiesengrund 5, Flst. 1004/9, Illerkirchberg-Unterkirchberg
Bebauungsplan
„Beim Fälltor“
Dem Baugesuch wurde zugestimmt.
Fa.
Munk, Bauen und Wohnen GmbH, Olgastraße 95, 89073 Ulm
Neubau
von 8 Reihenhäusern mit Carport und Stellplatz
auf
den Grundstücken Wiesengrund 13 – 27, Flst. 1004/4 bis 1004/30,
Illerkirchberg-Unterkirchberg
Bebauungsplan „Beim Fälltor“
Dem Baugesuch wurde zugestimmt.
Jutta
Pichl, Wielandstraße 3, 89250 Senden
Neubau
eines Einfamilienhauses mit Büro und Doppelgarage
auf
dem Grundstück Schellingweg 7, Flst. 152/31, Illerkirchberg-Oberkirchberg
Bebauungsplan
„Herrschaftsbreite-Nord“
Dem Baugesuch wurde zugestimmt.
Svenja und Uwe Maischatz, Max-Eyth-Straße
11, 89171 Illerkirchberg
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und
Carport
auf dem Grundstück Apfelblütenweg 18, Flst. 1182/1,
Illerkirchberg-Unterkirchberg
Bebauungsplan „Maienried“
Der vorliegende Antrag auf Befreiung wird in der
Januar-Sitzung beraten.
2. Baugesuche nach § 34 BauGB (Bauen innerhalb bebauter Ortsteile)
Sabine
und Wolfgang Griebel, Buch 4, 89171 Illerkirchberg
Anbau
an das bestehende Einfamilienhaus und Einbau von Dachgauben
auf
dem Grundstück Buch 4, Flst. 11, Gemarkung Oberkirchberg
Das Baugesuch wurde vertagt.
Hans
Strohm, Uhlandstraße 13, 89171 Illerkirchberg
Umbau
des bestehenden Einfamilienhauses
auf
dem Grundstück Uhlandstraße 13, Flst. 635, Illerkirchberg-Oberkirchberg
Das Baugesuch wurde vertagt.
Harold
Kaifel, Burgstraße 28/2, 89171 Illerkirchberg
Anbau
eines Wintergartens
auf
dem Grundstück Burgstraße 28/2, Illerkirchberg-Unterkirchberg
Dem Baugesuch wurde zugestimmt.
Thomas
Hirsch und Christine Pfundstein, Burgstraße 26, 89171
Illerkirchberg
Ausbau
des Dachgeschosses der Eigentumseinheit Nr. 2
auf
dem Grundstück Burgstraße 26, Illerkirchberg-Unterkirchberg
Dem Baugesuch wurde zugestimmt.
3.
Bebauungplan „Beim Fälltor“ – Antrag auf Änderung
Der Gemeinderat wurde unterrichtet, dass die Verhandlungen zur
Errichtung eines Verbrauchermarktes im Baugebiet „Beim Fälltor“ positiv
verlaufen sind. Danach will die Firma S + B Projekt GmbH für die
Firma Netto einen Verbrauchermarkt mit 1060 m² Verkaufsfläche errichten. 74
Stellplätze sind auf dem Areal vorgesehen. Aus diesem Grund ist eine
geringfügige Änderung des Bebauungsplanes mit Nutzungsänderung und Veränderung
des Pflanzgebots erforderlich.
Der Gemeinderat hat beschlossen, das Verfahren einzuleiten, damit
eventuell schon im Mai 2004 mit dem Bau des Verbrauchermarkts begonnen werden
kann. Die Eröffnung ist für Februar 2005 vorgesehen.
Aus dem Schreiben der Projektfirma: „Für Sie als Bürgermeister
persönlich, Ihre Gemeinderäte und vor allem Ihre Einwohner dürfte die
Entscheidung für den geplanten, neuen Netto-Markt eine Art Weihnachtsgeschenk
darstellen.“
Der Gemeinderat wird das Vorhaben mit entsprechenden Auflagen
unterstützen,
Vereinbarung zwischen der Gemeinde Illerkirchberg
und dem Zweckverband Wasserversorgung Steinberggruppe über die Konkretisierung
der Aufnahmebedingungen im Zuge der Erweiterung des Versorgungsgebiets
Nachdem die Wasserversorgung Unterkirchberg zum 31.12.2005 geschlossen
werden muss und keine Wasserförderung durch das Landratsamt Neu-Ulm erteilt
wurde, hat die Gemeinde den Antrag gestellt, dass die Lieferung des Wassers ab
01.01.2006 von der Wasserversorgung Steinberggruppe übernommen wird. Um die
technischen Vorbereitungen treffen zu können, werden die Ortsteile Unterkirchberg,
Mussingen und Ziegelei ab 01.01.2004 in das Versorgungsgebiet des Zweckverbands
Wasserversorgung Steinberggruppe aufnommen. Dies wurde von der
Verbandsversammlung bereits beschlossen. Der Gemeinderat vollzog diese
Vereinbarung.
1. Termine 2004
Dem Gemeinderat wurden die Termine bis einschließlich 23.07.2004 bekannt
gegeben.
2. Brücke an der Weihung hinter der Mühle „Remmele“ („Hampp“)
Der Gemeinderat wurde über das Bürgergespräch am 01.12.2003
unterrichtet. Die Angelegenheit wird dann nochmals im Gemeinderat besprochen
werden.
Am Schluss der Sitzung übergab Bürgermeister Lotter den Gemeinderäten
ein Buchgeschenk und wünschte gesegnete Weihnachten und alles Gute für das neue
Jahr 2004.
Der 1. Stv. Bürgermeister Dr. Karlheinz Maier bedankte sich im Namen des
Gemeinderats bei der gesamten Verwaltung für die gute Zusammenarbeit.