Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 11.12.2003

 

TAGESORDNUNG:

 

- Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien bei Zustimmung

  nach § 50 Abs. 3 TKG zu Gunsten der Firma Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG

- Fuggerstraße - straßenverkehrsrechtliche Anordnungen

- Skateranlage/Half Pipe an der Unterweiler Straße – Abbau der Anlage

- Raumordnungsverfahren (ROV) gem. §§ 18 und 19 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg

  (LplG) für die geplante Ansiedlung des Einkaufszentrums „Hauptbahnhof Promenaden Ulm“

  (ECE) – Stellungnahme der Gemeinde

- Baugesuche

- Vereinbarung zwischen der Gemeinde Illerkirchberg und dem Zweckverband Wasserversorgung

  Steinberggruppe über die Konkretisierung der Aufnahmebedingungen im Zuge der Erweiterung

  des Versorgungsgebiets

- Sonstiges, Bekanntgaben

 

 

Zur letzten Gemeinderatssitzung im Jahr 2003 begrüßte Bürgermeister Lotter im Großen Saal des Rathauses Unterkirchberg 13 Gemeinderäte, Herrn Glogger von der Südwest Presse und einige Zuhörer.

 

Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien bei Zustimmung nach § 50 Abs. 3 TKG zu Gunsten der Firma Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG

 

Der größte Kabelnetzbetreiber in Baden-Württemberg, die Kabel Baden-Württemberg, baut ihr Angebotsspektrum seit einigen Monaten systematisch aus.

3 große Ziele werden verwirklicht:

 

-                      vielfältiges Fernsehen

-                      schnelles Internet

-                      kostengünstige Telefonie

 

Außerdem werden zukünftig auch lokale und regionale Programme im jeweiligen Sendegebiet zu sehen sein. Diese Programmangebote kann der Satellit allerdings nicht bereitstellen.

 

Weiterhin bietet die Kabel Baden-Württemberg den Gemeinden beispielsweise an, in den modernisierten Gebieten kostenlos einen kommunalen Informationskanal zur Verfügung zu stellen. Damit haben dann die Gemeinden sowie das örtliche Gewerbe ganz neue Möglichkeiten, mit den Bürgern zu kommunizieren.

 

Nachdem ein Großteil von Illerkirchberg bereits verkabel ist, muss nun ein neuer Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien verhandelt werden.

 

Der beiliegende Vertrag ist mit dem Gemeinden und den zuständigen Gremien ausgehandelt und soll jetzt auch in Illerkirchberg vollzogen werden.

 

In § 9 des Vertrags sind die Kosten geregelt, die die Gemeinden von der Kabel Baden-Württemberg ersetzt bekommen.

 

Nach kurzer Aussprache hat der Gemeinderat dem Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien zugestimmt.

 

Fuggerstraße – straßenverkehrsrechtliche Anordnungen

 

Die Fuggerstraße in Oberkirchberg ist von der Abzweigung der Sendener Straße (L 2019) in Richtung Bergstraße als Einbahnstraße ausgewiesen. Dort wird auch oft auf der Straße geparkt, sodass es immer wieder zu Problemen bei der Müllabfuhr und bei Durchfahrt von LKWs kommt. Insbesondere kann es sein, dass die Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr und Krankentransport) Zufahrts- und Durchfahrtsprobleme haben. Es wird deshalb auch seitens der Feuerwehr vorgeschlagen, eine Verkehrsanordnung zu erlassen.

 

In der Sitzung waren einige Anwohner der Fuggerstraße anwesend, die das Wort erhielten, um Vorschläge zu unterbreiten. Da die Gemeinde nicht unbedingt neue Verkehrsschilder aufstellen möchte, wird zunächst versucht, durch geringfügige technische Verbesserungen Abhilfe zu schaffen.

 

Skateranlage/Half Pipe an der Unterweiler Straße – Abbau der Anlage

 

Die Skateranlage/Half Pipe, die vor Jahren von der Gemeinde bzw. dem Bauhof in Eigenarbeit errichtet wurde, ist defekt, teilweise mutwillig beschädigt, aber auch in einem baulich schlechten Zustand. Die Trägerbalken haben den Schwamm und müssten zusammen mit der Verkleidung und der Auflageplatte erneuert werden. Dies käme einem Neubau gleich. Außerdem ist die Skateranlage Treffpunkt für Jugendliche, denen nichts am Gemeinwohl liegt. Die örtliche Jugend ist dort kaum mehr vertreten.

 

Sowohl die Tennisabteilung des KSV als auch der Gartenverein haben sich an die Gemeinde gewandt mit dem Ziel, die Half Pipe abzubauen, da mehrfach Schäden am KSV-Tennisheim und am Gebäude des Gartenvereins entstanden sind.

 

Ein Neubau würde je nach Ausstattung ca. 10.000,00 € bis 20.000,00 € kosten. Diese Kosten kann die Gemeinde nicht aufbringen. Deshalb soll die Anlage ersatzlos abgebaut werden.

 

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde bedauert, dass eine neue Skateranlage aus Kostengründen nicht erstellt werden kann. Man ist aber bestrebt, einen weniger problematischen Standort zu finden. Es blieb aber bei dem Beschluss, die bisherige Skateranlage/Half Pipe ersatzlos abzubauen.

 

Raumordnungsverfahren (ROV) gem. §§ 18 und 19 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG) für die geplante Ansiedlung des Einkaufszentrums „Hauptbahnhof Promenaden Ulm“ (ECE)

 

Die ECE-Projektmanagement GmbH & Co. KG, Hamburg, plant im Bereich des Hauptbahnhofs Ulm und dem nördlich anschließendem Post-/Telekomgelände die Errichtung eines Einkaufzentrums mit ca. 26.000 m2 Verkaufsfläche, ca. 100 bis 110 Läden und ca. 1.700 Parkplätzen. Das gesamte Investitionsvolumen wird mit 150 bis 170 Mio. Euro angegeben. Neben dem Einzelhandel sind noch Bank- und Postfilialen, Gastronomiebetriebe und evtl. Ersatzbüros für die wegfallenden Bahnbüros vorgesehen. Die Verkehrsanbindung erfolgt hauptsächlich von Norden über die Ludwig-Erhard-Brücke.

 

Das vorliegende Einzelhandelsgroßprojekt ist wegen seiner Raumbedeutsamkeit und überörtlichen Auswirkungen nach den raumordnerischen Kriterien vom Regierungspräsidium zu prüfen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Beteiligungsverfahren für die berührten Gemeinden und die übrigen Träger öffentlicher Belange eingeleitet. Neben dem Mittel und Unterzentren werden auf Veranlassung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis auch einige kreisangehörige Gemeinden am Verfahren beteiligt.

 

Da es sich bei dem Vorhaben um einen Standort im Bereich des Hauptbahnhofes Ulm in städtebaulich integrierter Lage handelt, beschränkt sich das Raumordnungsverfahren auf raumordnerisch bedeutsame versorgungsstrukturelle Belange. Es erfolgt somit keine Umweltverträglichkeitsstudie oder -prüfung. Gleiches gelte für die verkehrlichen Auswirkungen.

 

Die Planungauslegung erfolgte vom 10.11. bis 10.12.2003 in Ulm.

 

Für die beteiligten Gemeinden als Träger öffentlicher Belange läuft die Frist für die Abgabe ihrer Stellungnahme unter raumordnerischen Gesichtspunkten spätestens 4 Wochen nach Beendigung der öffentlichen Auslegung ab.

 

Das Flächenkonzept des Einkaufszentrums sieht wie folgt aus:

 

Branche

Verkaufsfläche in m2

Nahrungs- und Genussmittel

4.500

Gesundheit und Körperpflege

1.750

Blumen, zoologischer Bedarf

250

Bücher, Schreib- und Spielwaren

1.250

Bekleidung, Wäsche

10.000

Schuhe, Lederwaren

2.000

Sportbekleidung und -geräte

1.250

Elektrowaren

3.000

Haushaltswaren, Heimtextilien

1.250

Uhren, Schmuck, Foto, Optik

750

Summe

26.000

 

Es wurde eine Untersuchung von der Firma im Benehmen mit dem Regierungspräsidium Tübingen in Auftrag gegeben, die möglichen Auswirkungen des geplanten innerstädtischen ECE-Einkaufszentrums auf den Einzelhandel im Großraum Ulm darzustellen und zu bewerten.

 

Nachdem Einkaufsläden in größerer Relevanz sich in den Oberzentren, Mittelzentren und Unterzentren ansiedeln sind die Kleinzentren, wie wir eines sind, nicht unbedingt betroffen, da keine größeren Einzelhandelsgeschäfte existieren.

 

Das Gremium war sich einig, zur geplanten Ansiedlung des ECE-Einkaufszentrums „Hauptbahnhof Promenaden Ulm“ nach dem Raumordungsverfahren keine Stellungnahme abzugeben.

 

Baugesuche

 

1. Baugesuche nach § 30 BauGB (Bauen innerhalb eines Bebauungsplans)

 

 

Ralf und Sabine Neuner, Josef-Haydn-Straße 1, 89155 Erbach-Dellmensingen

Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Beim Fälltor 11, Flst. 1004/3 und 1004/2, Gemarkung Unterkirchberg

Bebauungsplan „Beim Fälltor“

 

Dem Baugesuch wurde zugestimmt.

 

Elena und Grigore Lev, Königstraße 89, 89077 Ulm

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Geräteraum

auf dem Grundstück Wiesengrund 10, Flst. 1004/15, Gemarkung Unterkirchberg

Bebauungsplan „Beim Fälltor“

 

Dem Baugesuch wurde zugestimmt.

 

Sandra Nohr, Ravensburger Straße 134, 89079 Ulm

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

auf dem Grundstück Beim Fälltor 3, Flst. 1004/4, Illerkirchberg-Unterkirchberg

Bebauungsplan „Beim Fälltor“

 

Dem Baugesuch wurde zugestimmt.

 

Dr. Achim Engelhart, Trollingerweg 15, 89075 Ulm

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

auf dem Grundstück Wiesengrund 4, Flst. 1004/16, Illerkirchberg-Unterkirchberg

Bebauungsplan „Beim Fälltor“

 

Dem Baugesuch wurde zugestimmt.

 

Herlind und Marc Biedert, Brunnenweg 16, 89155 Erbach

Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport

auf dem Grundstück Wiesengrund 5, Flst. 1004/9, Illerkirchberg-Unterkirchberg

Bebauungsplan „Beim Fälltor“

 

Dem Baugesuch wurde zugestimmt.

 

Fa. Munk, Bauen und Wohnen GmbH, Olgastraße 95, 89073 Ulm

Neubau von 8 Reihenhäusern mit Carport und Stellplatz

auf den Grundstücken Wiesengrund 13 – 27, Flst. 1004/4 bis 1004/30,

Illerkirchberg-Unterkirchberg

Bebauungsplan „Beim Fälltor“

 

Dem Baugesuch wurde zugestimmt.

 

Jutta Pichl, Wielandstraße 3, 89250 Senden

Neubau eines Einfamilienhauses mit Büro und Doppelgarage

auf dem Grundstück Schellingweg 7, Flst. 152/31, Illerkirchberg-Oberkirchberg

Bebauungsplan „Herrschaftsbreite-Nord“

 

Dem Baugesuch wurde zugestimmt.

 

Svenja und Uwe Maischatz, Max-Eyth-Straße 11, 89171 Illerkirchberg

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport

auf dem Grundstück Apfelblütenweg 18, Flst. 1182/1, Illerkirchberg-Unterkirchberg

Bebauungsplan „Maienried“

 

Der vorliegende Antrag auf Befreiung wird in der Januar-Sitzung beraten.

 

2. Baugesuche nach § 34 BauGB (Bauen innerhalb bebauter Ortsteile)

 

 

Sabine und Wolfgang Griebel, Buch 4, 89171 Illerkirchberg

Anbau an das bestehende Einfamilienhaus und Einbau von Dachgauben

auf dem Grundstück Buch 4, Flst. 11, Gemarkung Oberkirchberg

 

Das Baugesuch wurde vertagt.

 

Hans Strohm, Uhlandstraße 13, 89171 Illerkirchberg

Umbau des bestehenden Einfamilienhauses

auf dem Grundstück Uhlandstraße 13, Flst. 635, Illerkirchberg-Oberkirchberg

 

Das Baugesuch wurde vertagt.

 

Harold Kaifel, Burgstraße 28/2, 89171 Illerkirchberg

Anbau eines Wintergartens

auf dem Grundstück Burgstraße 28/2, Illerkirchberg-Unterkirchberg

 

Dem Baugesuch wurde zugestimmt.

 

Thomas Hirsch und Christine Pfundstein, Burgstraße 26, 89171 Illerkirchberg

Ausbau des Dachgeschosses der Eigentumseinheit Nr. 2

auf dem Grundstück Burgstraße 26, Illerkirchberg-Unterkirchberg

 

Dem Baugesuch wurde zugestimmt.

 

3. Bebauungplan „Beim Fälltor“ – Antrag auf Änderung

 

Der Gemeinderat wurde unterrichtet, dass die Verhandlungen zur Errichtung eines Verbrauchermarktes im Baugebiet „Beim Fälltor“ positiv verlaufen sind. Danach will die Firma S + B Projekt GmbH für die Firma Netto einen Verbrauchermarkt mit 1060 m² Verkaufsfläche errichten. 74 Stellplätze sind auf dem Areal vorgesehen. Aus diesem Grund ist eine geringfügige Änderung des Bebauungsplanes mit Nutzungsänderung und Veränderung des Pflanzgebots erforderlich.

 

Der Gemeinderat hat beschlossen, das Verfahren einzuleiten, damit eventuell schon im Mai 2004 mit dem Bau des Verbrauchermarkts begonnen werden kann. Die Eröffnung ist für Februar 2005 vorgesehen.

 

Aus dem Schreiben der Projektfirma: „Für Sie als Bürgermeister persönlich, Ihre Gemeinderäte und vor allem Ihre Einwohner dürfte die Entscheidung für den geplanten, neuen Netto-Markt eine Art Weihnachtsgeschenk darstellen.“

 

Der Gemeinderat wird das Vorhaben mit entsprechenden Auflagen unterstützen,

 

Vereinbarung zwischen der Gemeinde Illerkirchberg und dem Zweckverband Wasserversorgung Steinberggruppe über die Konkretisierung der Aufnahmebedingungen im Zuge der Erweiterung des Versorgungsgebiets

 

Nachdem die Wasserversorgung Unterkirchberg zum 31.12.2005 geschlossen werden muss und keine Wasserförderung durch das Landratsamt Neu-Ulm erteilt wurde, hat die Gemeinde den Antrag gestellt, dass die Lieferung des Wassers ab 01.01.2006 von der Wasserversorgung Steinberggruppe übernommen wird. Um die technischen Vorbereitungen treffen zu können, werden die Ortsteile Unterkirchberg, Mussingen und Ziegelei ab 01.01.2004 in das Versorgungsgebiet des Zweckverbands Wasserversorgung Steinberggruppe aufnommen. Dies wurde von der Verbandsversammlung bereits beschlossen. Der Gemeinderat vollzog diese Vereinbarung.

 

Sonstiges, Bekanntgaben

 

1. Termine 2004

 

Dem Gemeinderat wurden die Termine bis einschließlich 23.07.2004 bekannt gegeben.

 

2. Brücke an der Weihung hinter der Mühle „Remmele“ („Hampp“)

 

Der Gemeinderat wurde über das Bürgergespräch am 01.12.2003 unterrichtet. Die Angelegenheit wird dann nochmals im Gemeinderat besprochen werden.

 

 

Am Schluss der Sitzung übergab Bürgermeister Lotter den Gemeinderäten ein Buchgeschenk und wünschte gesegnete Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr 2004.

 

Der 1. Stv. Bürgermeister Dr. Karlheinz Maier bedankte sich im Namen des Gemeinderats bei der gesamten Verwaltung für die gute Zusammenarbeit.