TAGESORDNUNG:
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Europa- und Kommunalwahlen (Gemeinderats- und Kreistagswahlen) am
13.06.2004
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Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis
2008
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Aufstellung der Vorschlagsliste
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Gutachterausschuss nach dem Bundesbaugesetz
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Bestellung für die Jahre 2004 bis 31.01.2008
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Bündelausschreibung für die Stromlieferung für die Jahre 2005 und 2006
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TSG-Turnhalle – Abrechnung der Betriebskosten 2003
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Kindergärten – Abrechnung der Betriebskosten 2003
c) Antoniuskindergarten, Kostenvergleich
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Kindergärten - Erhöhung der Budgetgelder
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Kindergärten - Beteiligung an Investitionsausgaben
a) Josefskindergarten – Sanierung
Sanitärbereich
b) Franziskuskindergarten – Sanierung
Zugangsbereich und Außenwände am Untergeschoss
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Regenwasserkanal von der Gartenstraße zur Mündelstraße
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Vorbereitung Rechnungsabschluss 2003
a) Überprüfung der Auflösungssätze
Im Bürgersaal des Amtshauses Oberkirchberg begrüßte Bürgermeister Lotter 11 Gemeinderäte, Herrn Glogger von der Südwest Presse, einige Bewerber für das Amt des Bürgermeisters und die anwesenden Zuhörer.
Die anberaumte
Bürgerfrageviertelstunde wurde nicht genutzt.
Europa- und Kommunalwahlen (Gemeinderats- und Kreistagswahlen) am 13.06.2004 – Organisation
Zur Vorbereitung der
gleichzeitig durchzuführenden Europa-, Gemeinderats- und Kreistagswahlen am
13.03.2004 wurden die organisatorischen Maßnahmen vom Gemeinderat getroffen.
Die Wahlbezirke bleiben mit Unterkirchberg und Oberkirchberg wie bisher
bestehen, ebenso die Wahlräume: Rathaus Unterkirchberg, Hauptstraße 49, Großer
Saal und St. Ida- Haus Oberkirchberg, St. Ida-Straße 1, Großer Saal. Die
Briefwahl wird im Kleinen Saal des Rathauses Unterkirchberg ausgewertet. Der
Wahlvorstand mit Gemeindewahlausschuss wurde gebildet. Als Wahlvorstände für
die beiden Wahlbezirke werden Bedienstete des Rathauses und Gemeindemitglieder
fungieren.
- Aufstellung der
Vorschlagsliste
In diesem Jahr finden die Wahlen der ehrenamtlichen
Schöffen und Jugendschöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit statt. In
diesem Verfahren haben die Gemeinden eine wichtige Aufgabe. Sie müssen für die
Wahl der Schöffen Vorschlagslisten mit Kandidaten aufstellen. Auf Grund dieser
Vorschlagslisten werden dann die Schöffen von Wahlausschüssen, die bei den
Gerichten eingerichtet werden, gewählt.
Der Präsident des Landgerichts Ulm hat mit Schreiben
vom 12.02.2004 mitgeteilt, dass für die Gemeinde Illerkirchberg 7 Personen zu
benennen sind.
Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagslisten
in den Gemeinden ist der Gemeinderat.
Auf die Veröffentlichung des Mitteilungsblatts und durch Wahl im Gemeinderat wurden folgende Personen gemeldet:
Alraun, Renate, Schloßstraße 5
Hochrein, Peter,
Hölderlinstraße 31
Häußler, Josef, Mussingen 11
Holzner, Karin Christa,
Hölderlinstraße 9
Englert, Eva Gunhild,
Lettenbergweg 13
Lotter, Gerhard, Mozartstraße
13
Locher, Adolf,
Hölderlinstraße 17
Für das Amts des
Jugendschöffen wurde Frau Anna Maria Saier, Beutelreusch 7, vom Gemeinderat
benannt.
Gutachterausschuss nach dem Bundesbaugesetz – Bestellung für die Jahre 2004 bis 31.01.2008
Die Amtszeit
der jetzigen Gutachter nach dem Bundesbaugesetz endete am 31.01.2004.
Aufgrund von
§ 199 Abs. 2 des Baugesetzbuches hat die Landesregierung eine Verordnung über
Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem
Baugesetzbuch am 11.12.1989 erlassen. Darin wurde bestimmt, dass die
Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen
Wertermittlungen nach dem Baugesetzbuch bei den Gemeinden zu bilden sind. Dies
macht deutlich, dass der Gutachterausschuss eine eigenständige kommunale
Behörde ist und seine Aufgaben selbständig, unabhängig und weisungsfrei zu
erfüllen hat. Er wird im Rahmen der ihm mit § 193 Baugesetzbuch zugewiesenen
Aufgaben hoheitlich tätig.
Der
Vorsitzende und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter werden von der Gemeinde
auf 4 Jahre bestellt. Für den Vorsitzenden sind ein oder mehrere Stellvertreter
zu bestellen. Wiederholte Bestellung ist zulässig. Für den Gutachterausschuss
sind ein Bediensteter des für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzamts
sowie ein Stellvertreter als ehrenamtliche Gutachter zu bestellen. Sie werden
von der Oberfinanzdirektion vorgeschlagen.
Bei der
Erstattung von Gutachten und bei der Ermittlung der sonstigen zur
Wertermittlung erforderlichen Daten wird der Gutachterausschuss in der
Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Gutachtern tätig.
Besondere Sachverständige kann der Vorsitzende nach Anhörung des Antragstellers
zuziehen.
Bei der
Ermittlung von Bodenrichtwerten wird der Gutachterausschuss in der Besetzung
mit dem Vorsitzenden und mindestens drei weiteren Gutachtern tätig; hierbei
muss einer der Gutachter ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung örtlich
zuständigen Finanzbehörde sein.
Der
Vorsitzende bestimmt die Gutachter, die im Einzelfall tätig werden. Hierbei ist
die besondere Sachkunde der Gutachter zu berücksichtigen.
Vom
Gemeinderat wurden folgende Personen gewählt:
als
Vorsitzender: |
Herr Karl
Bentele, Staig |
als 1. Stv.
Vorsitzender u. Gutachter: |
Gemeinderat
Stefan Häußler |
als 2. Stv.
Vorsitzender u. Gutachter: |
Gemeinderat
Hartmut Häußler |
als weitere
Gutachter: |
Gemeinderat
Merkle |
|
Gemeinderat
Scharpf |
|
Gemeinderat
Feiler |
|
Gemeinderat
Maus |
|
Gemeinderat
Josef Häußler |
sowie |
1
Bedienstete des Finanzamts Ulm (AF Petra
Staigmüller) |
|
1
Stellvertreter hierzu (StA
Wolfgang Eichelmann) |
Der derzeitige
Stromliefervertrag mit der EnBW läuft zum 31.12.2004 aus. Er beinhaltet bisher
folgende Abnahmestellen:
2 x |
Niederspannung mit
Leistungsmessung (Pumpwerke Abwasser und Wasser) |
32 x |
Niederspannung ohne
Leistungsmessung (Gebäude und anderes) |
18 x |
Straßenbeleuchtung |
7 x |
Wärmestrom |
1 x |
Gemeindehalle mit
Ökostrom |
60 |
Abnahmestellen
insgesamt mit ca. 600.000 kw/h Jahresverbrauch. |
Der Gemeindetag bietet
nun über seine GT-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH an, die Ausschreibung
der Stromlieferung 2005/2006 wieder als Bündelausschreibung zu übernehmen.
Diese erfolgt europaweit im offenen Verfahren. Hierfür werden je Abnahmestelle
für die Vorbereitung 3,00 € und für die Durchführung 15,00 € berechnet zzgl.
MwSt.
Gemeindekämmerer Kornmayer legte dem Gemeinderat noch den 8. Energiebericht im Bereich Stromversorgung für das Jahr 2004 vor. Die Kosten für die Beteiligung an der Bündelausschreibung werden mit ca. 1250,00 € benannt. Nach Aussprache beschloss der Gemeinderat, dass die Gemeinde Illerkirchberg an der Bündelausschreibung des Gemeindetags Baden-Württemberg durch seine Service-GmbH teilnimmt.
1. Grigore und Elena L e
v, Königstraße 89, 89077 Ulm
Nachträgliche Unterkellerung eines Wohnhauses
auf dem Grundstück Wiesengrund 10, Flst. 1004/15,
Illerkirchberg-Unterkirchberg
Bebauungsplan „Beim Fälltor“
Dem Baugesuch wurde zugestimmt.
2. Ralf und Stephanie F r ö
h l e r, Ulmer Straße 9, 89171
Illerkirchberg
Aufstockung der bestehenden Doppelgarage mit Einbau von zwei
Zimmern
auf dem Grundstück Ulmer Straße 9, Flst. 184/4,
Illerkirchberg-Oberkirchberg
Dem Baugesuch wurde zugestimmt.
3. Alexander L i t z i n g
e r, Silcherstraße 4, 89171
Illerkirchberg
Erstellung einer Doppelgarage
auf dem Grundstück Silcherstraße 4, Flst. 625,
Illerkirchberg-Oberkirchberg
Dem Baugesuch wurde zugestimmt.
4. Ulrike und Frank T i t z
e, Bucher Straße 7/1, 89171
Illerkirchberg
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
auf dem Grundstück Justinus-Kerner-Weg 2, Flst. 155/30 und
155/31,
Illerkirchberg-Oberkirchberg
Der Gemeinderat wünscht mit dem Kreisbaumeister zusammen einen
Ortstermin zur
Festlegung der Trauf- bzw. Firsthöhe.
Die TSG hat am 16.02.2004 die Abrechnung der
Betriebskosten 2003 für die Turnhalle Oberkirchberg vorgelegt (s. Anlage).
Danach betragen:
die Betriebskosten (einschl. Zins + Tilgung Küche) |
19.425,42 |
€
|
abzgl. Küchenbenützung |
390,00 |
€
|
zu übernehmende Kosten |
19.035,42 |
€
|
hierauf Abschlagszahlungen geleistet |
20.000,00 |
€
|
Überzahlung |
964,58 |
€
|
Die TSG teilte gleichzeitig mit, dass das Darlehen
für die Küche im Jahr 2003 restlos getilgt wurde. Dadurch werden sich die
Betriebskosten künftig entsprechend verringern.
Beschlossen wurde, dass die
Abrechnung anerkannt wird.
a) Josefskindergarten
Das
Verwaltungsaktuariat Ehingen der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat mit Schreiben
vom 27. Januar 2004 die Abrechnung der Betriebskosten 2003 vorgelegt:
Betriebsausgaben |
184.427,52
€ |
Betriebseinnahmen |
93.245,88
€ |
Betriebskostenabmangel |
91.181,64
€ |
Abschlagszahlungen geleistet |
90.000,00
€ |
Restliche
Abmangelbeteiligung |
1.181,64 € |
Die Abrechnung wurde
anerkannt.
b) Franziskuskindergarten
Das Verwaltungsaktuariat Ehingen der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat
mit Schreiben vom 29.01.2004 die Abrechnung der Betriebskosten 2003 vorgelegt:
Betriebsausgaben |
274.338,94
€ |
Betriebseinnahmen |
131.560,35
€ |
Betriebskostenabmangel |
142.778,59
€ |
Abschlagszahlungen geleistet |
148.000,00
€ |
Überzahlung |
5.221,41 € |
Die Abrechnung wird anerkannt.
c) Antoniuskindergarten, Kostenvergleich
Die Betriebskosten des Antoniuskindergartens sind dem Gemeinderat durch
Kostenvergleich der 3 Kindergärten dargestellt worden. Der angestrebte
Beitragsanteil von 20 % aus Elternbeiträgen ist in keinem Kindergarten
erreicht:
Antoniuskindergarten |
14,64
% |
Josefskindergarten |
15,99
% |
Franziskuskindergarten |
15,87
% |
Der Abmangel in den
Kindergärten beträgt je Kind 1.938,48 €. Der Gesamtabmangel aller
3 Kindergärten wurde mit 338.587,90 € beziffert.
In der
Haushaltsplanvorberatung vom 15.10.2003 wurde für das Haushaltsjahr 2004 eine
Erhöhung der Kindergartengelder (Budget) wie folgt vorgesehen:
Teegeld: |
bisher 0,50 € pro Kind pro Monat |
soll bleiben |
Spielgeld: |
bisher 30,00 € pro Gruppe pro Monat |
Erhöhung auf 40,00 €
pro Gruppe pro Monat |
Materialgeld (für Inventar): |
bisher 770,00 € pro
Gruppe pro Jahr |
Erhöhung auf 1.000,00 €
pro Gruppe pro Jahr |
Beschlossen wurde vom Gemeinderat,
diese Erhöhungen ab dem kommenden Kindergartenjahr (01.09.2004) vorzunehmen und
die Träger der kirchlichen Kindergärten zu bitten, entsprechend zu verfahren.
a) Josefskindergarten,
Sanierung Sanitärbereich
Auf der Grundlage der
Kostenberechnung des Architekturbüros Julius Häußler vom 13.03.2003 wurden die
anstehenden Baumaßnahmen in der gemeinsamen Kindergartenausschusssitzung vom
01.04.2003 (TOP 3a) beraten und der Sanierungsumfang festgelegt:
- Erneuerung der WC`s, Fliesen, einzelnes Fenster, Handlauf,
etc.
Nach Mitteilung des
Verwaltungsaktuariats Ehingen sind hierfür bisher Kosten angefallen in Höhe von
27.443,63 €.
Nach dem bestehenden
Vertrag über die Unterhaltung und den Betrieb des kirchlichen Kindergartens in
Unterkirchberg vom 27. Juli 1979/21. Januar 1980 und dem Vertrag zur Änderung
vom 08. Juli 1981/10. Juli 1981 besteht keine eindeutige Regelung über die
Finanzierung derartiger Sanierungskosten. Aufgrund des neuen Kindergartengesetzes
vom 09. April 2003 sind insgesamt neue Verträge über die Förderung und den
Betrieb kirchlicher Kindergärten abzuschließen. Der Gemeinderat Illerkirchberg
hat in der Sitzung vom 13.11.2003 Überleitungsverträge beschlossen. Das
Verwaltungsaktuariat hat hierzu den Vertragsentwurf vorgelegt. Dieser soll in
der nächsten Sitzung beraten werden.
Nach den bisherigen Verhandlungen mit den Kirchengemeinden wird ein
Anteil von 80 % vorgeschlagen.
Zur Finanzierung der
vorliegenden Kosten wurden im Haushaltsplan 2003 entsprechende Haushaltsmittel
bei Haushaltsstelle 1.4642.717000.9 bereitgestellt.
Die Gemeinde beteiligt
sich einmalig an den Kosten der Sanierung im Sanitärbereich des Kindergartens
St. Josef Unterkirchberg mit einem Zuschuss in Höhe von 80 %.
b)
Franziskuskindergarten, Sanierung Zugangsbereich und Außenwände am
Untergeschoss
Auf der Grundlage der
Kostenberechnung des Architekturbüros Julius Häußler vom 22.01.2002 wurden die
anstehenden Baumaßnahmen in der gemeinsamen Kindergartenausschusssitzung vom
01.04.2003 beraten. Der Sanierungsumfang wurde dann bei einer Ortsbegehung mit
dem Architekten am 08.04.2003 festgelegt:
- Erneuerung Zugangsbereich,
Sanierungsarbeiten am Untergeschoss, Verbesserung der Fenster
(Wetterschenkel)
Nach Mitteilung des
Verwaltungsaktuariats Ehingen sind hierfür Kosten entsprechend der Schätzung
des Architekten mit ca. 51.000 € zu veranschlagen.
Nach dem bestehenden
Vertrag über die Errichtung, Erhaltung und den Betrieb des katholischen
Kindergartens in Oberkirchberg vom 30.07.1997, beteiligt sich die bürgerliche
Gemeinde maßgeblich an den Kosten etwaiger Ersatz-, Um-, und
Erweiterungsbauten. Der Zuschuss ist jeweils zu vereinbaren. Übernimmt die
bürgerliche Gemeinde nicht die gesamten Kosten, muss sich die Höhe des Zuschusses
auch am Engagement der Kirchengemeinde auf dem Gebiet des Kindergartenwesens
orientieren. Bauumfang, Gesamtkosten und Baubeginn der einzelnen Maßnahmen
werden im Einvernehmen mit der bürgerlichen Gemeinde festgelegt (§ 1). Aufgrund
des neuen Kindergartengesetzes vom 09. April 2003 sind insgesamt neue
Verträge über die Förderung und den Betrieb kirchlicher Kindergärten
abzuschließen. Der Gemeinderat Illerkirchberg hat in der Sitzung vom 13.11.2003
Überleitungsverträge beschlossen. Das Verwaltungsaktuariat hat hierzu den
Vertragsentwurf vorgelegt. Dieser soll in der nächsten Sitzung beraten werden.
Nach den bisherigen
Verhandlungen mit den Kirchengemeinden wird ein Anteil von 80 % vorgeschlagen.
Zur Finanzierung der
vorliegenden Kosten waren im Haushaltsplan 2003 entsprechende Haushaltsmittel
bei Haushaltsstelle 1.4641.717000.0 bereitgestellt. Zwischenzeitlich wurden
diese zusätzlichen Haushaltsmittel für die Abrechnung der laufenden
Betriebskosten aus dem Jahr 2002 benötigt (höhere Personalkosten). Aus der
vorliegenden Betriebskostenabrechnung steht eine Überzahlung in Höhe von
5.221,41 € zur Verfügung.
Auch hier wurde
beschlossen, dass sich die Gemeinde einmalig an der Sanierung des
Hauptzugangsbereichs und des Untergeschosses im Kindergarten St. Franziskus
Oberkirchberg mit einem Zuschuss in Höhe vo 80 % beteiligt..
Die Gemeindeverwaltung
hat angeregt, dass der seit Jahren bemängelte Regenwasserkanal von der
Gartenstraße zur Mündelstraße, der nicht im Eigentum der Gemeinde ist, zu
sanieren. Damit ein neuer Kanal auf Kosten der Gemeinde ohne Beteiligung der
Angrenzer gebaut werden kann, sind Dienstbarkeiten von beteiligten Anliegern
erforderlich. Allerdings sind die Dienstbarkeiten noch nicht unterschrieben,
sodass der Tagesordnungspunkt abgesetzt wurde. Eine Haftung seitens der
Gemeinde für Schadensfälle wird ausgeschlossen,
a) Überprüfung der
Auflösungssätze
Beschlossen wurde, den
durchschnittlichen Auflösungssatz für den Abwasserklärbereich ab dem Jahr 2003
auf 57 Jahre festzusetzen. Der durchscnnittliche Auflösungssatz für die
Wasserversorgung Unterkirchberg wird ab dem Jahr 2003 für die Beiträge auf 11
Jahre festgesetzt.
b) Bildung von
Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2003
Zur Vorbereitung des
Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2003 hat der Gemeinderat, nach
Vortrag von Gemeindekämmerer Manfred Kornmayer, die einzelnen Haushaltsreste
festgestellt. Diese dienen dazu, die Vorhaben weiter abwickeln zu können.
Haushaltserlass 2004
Das Landratsamt
Alb-Donau-Kreis hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das
Jahr 2004 nicht beanstandet und die Kreditaufnahme genehmigt. Es weist auf
die sehr übersichtliche Aufstellung des Haushaltsplanes hin.
Anschlussunterbringung
für Flüchtlinge
Das Landratsamt
Alb-Donau-Kreis hat mit Schreiben vom 23.02.2004 mitgeteilt, dass im Rahmen der
Anschlussunterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz Illerkirchberg
im Jahr 2004 weitere |
2 Personen |
und aus dem
Aufnahmerückstand |
8 Personen |
insgesamt |
10
Personen |
aufzunehmen hat.
Die Gemeindeverwaltung
ist der Meinung, dass die momentan freien Plätze in den Sammelunterkünften für
akute Obdachlosenfälle und Zuweisungen bereitzuhalten sind und vor Abrechnung
der bisherigen Unterbringungskosten, die dem Landratsamt am 17.07.2001
vorgelegt wurden, keine neuen Flüchtlingsaufnahmen erfolgen können. Dies hat
der Gemeinderat dann so akzeptiert.
Anschließend fand noch
eine nichtöffentliche Sitzung statt.