Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25.03.2004

 

TAGESORDNUNG:

 

-  Bürgerfrageviertelstunde

 

-  Europa- und Kommunalwahlen (Gemeinderats- und Kreistagswahlen) am 13.06.2004

    - Organisation

 

-  Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008

    - Aufstellung der Vorschlagsliste

 

-  Gutachterausschuss nach dem Bundesbaugesetz

    - Bestellung für die Jahre 2004 bis 31.01.2008

 

-  Bündelausschreibung für die Stromlieferung für die Jahre 2005 und 2006

 

-  Baugesuche

 

-  TSG-Turnhalle – Abrechnung der Betriebskosten 2003

 

-  Kindergärten – Abrechnung der Betriebskosten 2003

   a)  Josefskindergarten

   b)  Franziskuskindergarten

   c)  Antoniuskindergarten, Kostenvergleich

 

-  Kindergärten - Erhöhung der Budgetgelder

 

-  Kindergärten - Beteiligung an Investitionsausgaben

   a)  Josefskindergarten – Sanierung Sanitärbereich

   b)  Franziskuskindergarten – Sanierung Zugangsbereich und Außenwände am Untergeschoss

 

-  Regenwasserkanal von der Gartenstraße zur Mündelstraße

 

-  Vorbereitung Rechnungsabschluss 2003

   a)  Überprüfung der Auflösungssätze

   b)  Bildung der Haushaltsreste

 

-  Sonstiges und Bekanntgaben

 

Im Bürgersaal des Amtshauses Oberkirchberg begrüßte Bürgermeister Lotter 11 Gemeinderäte, Herrn Glogger von der Südwest Presse, einige Bewerber für das Amt des Bürgermeisters und die anwesenden Zuhörer.

 

Bürgerfrageviertelstunde

 

Die anberaumte Bürgerfrageviertelstunde wurde nicht genutzt.

 

Europa- und Kommunalwahlen (Gemeinderats- und Kreistagswahlen) am 13.06.2004 – Organisation

 

Zur Vorbereitung der gleichzeitig durchzuführenden Europa-, Gemeinderats- und Kreistagswahlen am 13.03.2004 wurden die organisatorischen Maßnahmen vom Gemeinderat getroffen. Die Wahlbezirke bleiben mit Unterkirchberg und Oberkirchberg wie bisher bestehen, ebenso die Wahlräume: Rathaus Unterkirchberg, Hauptstraße 49, Großer Saal und St. Ida- Haus Oberkirchberg, St. Ida-Straße 1, Großer Saal. Die Briefwahl wird im Kleinen Saal des Rathauses Unterkirchberg ausgewertet. Der Wahlvorstand mit Gemeindewahlausschuss wurde gebildet. Als Wahlvorstände für die beiden Wahlbezirke werden Bedienstete des Rathauses und Gemeindemitglieder fungieren.

 

Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008

- Aufstellung der Vorschlagsliste

 

In diesem Jahr finden die Wahlen der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit statt. In diesem Verfahren haben die Gemeinden eine wichtige Aufgabe. Sie müssen für die Wahl der Schöffen Vorschlagslisten mit Kandidaten aufstellen. Auf Grund dieser Vorschlagslisten werden dann die Schöffen von Wahlausschüssen, die bei den Gerichten eingerichtet werden, gewählt.

 

Der Präsident des Landgerichts Ulm hat mit Schreiben vom 12.02.2004 mitgeteilt, dass für die Gemeinde Illerkirchberg 7 Personen zu benennen sind.

 

Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagslisten in den Gemeinden ist der Gemeinderat.

 

Auf die Veröffentlichung des Mitteilungsblatts und durch Wahl im Gemeinderat wurden folgende Personen gemeldet:

 

Alraun, Renate, Schloßstraße 5

Hochrein, Peter, Hölderlinstraße 31

Häußler, Josef, Mussingen 11

Holzner, Karin Christa, Hölderlinstraße 9

Englert, Eva Gunhild, Lettenbergweg 13

Lotter, Gerhard, Mozartstraße 13

Locher, Adolf, Hölderlinstraße 17

 

Für das Amts des Jugendschöffen wurde Frau Anna Maria Saier, Beutelreusch 7, vom Gemeinderat benannt.

 

Gutachterausschuss nach dem Bundesbaugesetz – Bestellung für die Jahre 2004 bis 31.01.2008

 

Die Amtszeit der jetzigen Gutachter nach dem Bundesbaugesetz endete am 31.01.2004.

 

Aufgrund von § 199 Abs. 2 des Baugesetzbuches hat die Landesregierung eine Verordnung über Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch am 11.12.1989 erlassen. Darin wurde bestimmt, dass die Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen nach dem Baugesetzbuch bei den Gemeinden zu bilden sind. Dies macht deutlich, dass der Gutachterausschuss eine eigenständige kommunale Behörde ist und seine Aufgaben selbständig, unabhängig und weisungsfrei zu erfüllen hat. Er wird im Rahmen der ihm mit § 193 Baugesetzbuch zugewiesenen Aufgaben hoheitlich tätig.

 

Der Vorsitzende und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter werden von der Gemeinde auf 4 Jahre bestellt. Für den Vorsitzenden sind ein oder mehrere Stellvertreter zu bestellen. Wiederholte Bestellung ist zulässig. Für den Gutachterausschuss sind ein Bediensteter des für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzamts sowie ein Stellvertreter als ehrenamtliche Gutachter zu bestellen. Sie werden von der Oberfinanzdirektion vorgeschlagen.

 

Bei der Erstattung von Gutachten und bei der Ermittlung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten wird der Gutachterausschuss in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Gutachtern tätig. Besondere Sachverständige kann der Vorsitzende nach Anhörung des Antragstellers zuziehen.

 

Bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten wird der Gutachterausschuss in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens drei weiteren Gutachtern tätig; hierbei muss einer der Gutachter ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde sein.

 

Der Vorsitzende bestimmt die Gutachter, die im Einzelfall tätig werden. Hierbei ist die besondere Sachkunde der Gutachter zu berücksichtigen.

 

Vom Gemeinderat wurden folgende Personen gewählt:

 

als Vorsitzender:

Herr Karl Bentele, Staig

als 1. Stv. Vorsitzender u. Gutachter:

Gemeinderat Stefan Häußler

als 2. Stv. Vorsitzender u. Gutachter:

Gemeinderat Hartmut Häußler

als weitere Gutachter:

Gemeinderat Merkle

 

Gemeinderat Scharpf

 

Gemeinderat Feiler

 

Gemeinderat Maus

 

Gemeinderat Josef Häußler

sowie

1 Bedienstete des Finanzamts Ulm

(AF Petra Staigmüller)

 

1 Stellvertreter hierzu

(StA Wolfgang Eichelmann)

 

Bündelausschreibung für die Stromlieferung für die Jahre 2005 und 2006

 

Der derzeitige Stromliefervertrag mit der EnBW läuft zum 31.12.2004 aus. Er beinhaltet bisher folgende Abnahmestellen:

 

  2 x

Niederspannung mit Leistungsmessung (Pumpwerke Abwasser und Wasser)

32 x

Niederspannung ohne Leistungsmessung (Gebäude und anderes)

18 x

Straßenbeleuchtung

  7 x

Wärmestrom

  1 x

Gemeindehalle mit Ökostrom

60

Abnahmestellen insgesamt mit ca. 600.000 kw/h Jahresverbrauch.

 

Der Gemeindetag bietet nun über seine GT-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH an, die Ausschreibung der Stromlieferung 2005/2006 wieder als Bündelausschreibung zu übernehmen. Diese erfolgt europaweit im offenen Verfahren. Hierfür werden je Abnahmestelle für die Vorbereitung 3,00 € und für die Durchführung 15,00 € berechnet zzgl. MwSt.

 

Gemeindekämmerer Kornmayer legte dem Gemeinderat noch den 8. Energiebericht im Bereich Stromversorgung für das Jahr 2004 vor. Die Kosten für die Beteiligung an der Bündelausschreibung werden mit ca. 1250,00 € benannt. Nach Aussprache beschloss der Gemeinderat, dass die Gemeinde Illerkirchberg an der Bündelausschreibung des Gemeindetags Baden-Württemberg durch seine Service-GmbH teilnimmt.

 

Baugesuche

 

1.  Grigore und Elena   L e v,   Königstraße 89, 89077 Ulm

     Nachträgliche Unterkellerung eines Wohnhauses

     auf dem Grundstück Wiesengrund 10, Flst. 1004/15, Illerkirchberg-Unterkirchberg

     Bebauungsplan „Beim Fälltor“

 

     Dem Baugesuch wurde zugestimmt.

 

2.  Ralf und Stephanie   F r ö h l e r,   Ulmer Straße 9, 89171 Illerkirchberg

     Aufstockung der bestehenden Doppelgarage mit Einbau von zwei Zimmern

     auf dem Grundstück Ulmer Straße 9, Flst. 184/4, Illerkirchberg-Oberkirchberg

 

     Dem Baugesuch wurde zugestimmt.

 

3.  Alexander   L i t z i n g e r,   Silcherstraße 4, 89171 Illerkirchberg

     Erstellung einer Doppelgarage

     auf dem Grundstück Silcherstraße 4, Flst. 625, Illerkirchberg-Oberkirchberg

 

     Dem Baugesuch wurde zugestimmt.

 

4.  Ulrike und Frank   T i t z e,   Bucher Straße 7/1, 89171 Illerkirchberg

     Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

     auf dem Grundstück Justinus-Kerner-Weg 2, Flst. 155/30 und 155/31,

     Illerkirchberg-Oberkirchberg

 

     Der Gemeinderat wünscht mit dem Kreisbaumeister zusammen einen Ortstermin zur

     Festlegung der Trauf- bzw. Firsthöhe.

 

TSG-Turnhalle – Abrechnung der Betriebskosten 2003

 

Die TSG hat am 16.02.2004 die Abrechnung der Betriebskosten 2003 für die Turnhalle Oberkirchberg vorgelegt (s. Anlage).

 

Danach betragen:

 

die Betriebskosten (einschl. Zins + Tilgung Küche)

19.425,42

abzgl. Küchenbenützung

390,00

zu übernehmende Kosten

19.035,42

hierauf Abschlagszahlungen geleistet

20.000,00

Überzahlung

   964,58

 

Die TSG teilte gleichzeitig mit, dass das Darlehen für die Küche im Jahr 2003 restlos getilgt wurde. Dadurch werden sich die Betriebskosten künftig entsprechend verringern.

 

Beschlossen wurde, dass die Abrechnung anerkannt wird.

 

Kindergärten – Abrechnung der Betriebskosten 2003

 

a) Josefskindergarten

 

Das Verwaltungsaktuariat Ehingen der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat mit Schreiben vom 27. Januar 2004 die Abrechnung der Betriebskosten 2003 vorgelegt:

 

Betriebsausgaben

184.427,52 €

Betriebseinnahmen

93.245,88 €

Betriebskostenabmangel

91.181,64 €

Abschlagszahlungen geleistet

90.000,00 €

Restliche Abmangelbeteiligung

1.181,64 €

 

Die Abrechnung wurde anerkannt.

 

b) Franziskuskindergarten

 

Das Verwaltungsaktuariat Ehingen der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat mit Schreiben vom 29.01.2004 die Abrechnung der Betriebskosten 2003 vorgelegt:

 

Betriebsausgaben

274.338,94 €

Betriebseinnahmen

131.560,35 €

Betriebskostenabmangel

142.778,59 €

Abschlagszahlungen geleistet

148.000,00 €

Überzahlung

5.221,41 €

 

Die Abrechnung wird anerkannt.

 

c) Antoniuskindergarten, Kostenvergleich

 

Die Betriebskosten des Antoniuskindergartens sind dem Gemeinderat durch Kostenvergleich der 3 Kindergärten dargestellt worden. Der angestrebte Beitragsanteil von 20 % aus Elternbeiträgen ist in keinem Kindergarten erreicht:

 

Antoniuskindergarten

14,64 %

Josefskindergarten

15,99 %

Franziskuskindergarten

15,87 %

 

Der Abmangel in den Kindergärten beträgt je Kind 1.938,48 €. Der Gesamtabmangel aller 3 Kindergärten wurde mit 338.587,90 € beziffert.

 

Kindergärten – Erhöhung der Budgetgelder

 

In der Haushaltsplanvorberatung vom 15.10.2003 wurde für das Haushaltsjahr 2004 eine Erhöhung der Kindergartengelder (Budget) wie folgt vorgesehen:

 

Teegeld:

bisher    0,50 € pro Kind pro Monat

soll bleiben

Spielgeld:

bisher  30,00 € pro Gruppe pro Monat

Erhöhung auf 40,00 € pro Gruppe pro Monat

Materialgeld

(für Inventar):

bisher 770,00 € pro Gruppe pro Jahr

Erhöhung auf 1.000,00 € pro Gruppe pro Jahr

 

Beschlossen wurde vom Gemeinderat, diese Erhöhungen ab dem kommenden Kindergartenjahr (01.09.2004) vorzunehmen und die Träger der kirchlichen Kindergärten zu bitten, entsprechend zu verfahren.

 

Kindergärten – Beteiligung an Investitionsausgaben

 

a) Josefskindergarten, Sanierung Sanitärbereich

 

Auf der Grundlage der Kostenberechnung des Architekturbüros Julius Häußler vom 13.03.2003 wurden die anstehenden Baumaßnahmen in der gemeinsamen Kindergartenausschusssitzung vom 01.04.2003 (TOP 3a) beraten und der Sanierungsumfang festgelegt:

 

-           Erneuerung der WC`s, Fliesen, einzelnes Fenster, Handlauf, etc.

 

Nach Mitteilung des Verwaltungsaktuariats Ehingen sind hierfür bisher Kosten angefallen in Höhe von

27.443,63 €.

 

Nach dem bestehenden Vertrag über die Unterhaltung und den Betrieb des kirchlichen Kindergartens in Unterkirchberg vom 27. Juli 1979/21. Januar 1980 und dem Vertrag zur Änderung vom 08. Juli 1981/10. Juli 1981 besteht keine eindeutige Regelung über die Finanzierung derartiger Sanierungskosten. Aufgrund des neuen Kindergartengesetzes vom 09. April 2003 sind insgesamt neue Verträge über die Förderung und den Betrieb kirchlicher Kindergärten abzuschließen. Der Gemeinderat Illerkirchberg hat in der Sitzung vom 13.11.2003 Überleitungsverträge beschlossen. Das Verwaltungsaktuariat hat hierzu den Vertragsentwurf vorgelegt. Dieser soll in der nächsten Sitzung beraten werden.

 

Nach den bisherigen Verhandlungen mit den Kirchengemeinden wird ein Anteil von 80 % vorgeschlagen.

 

Zur Finanzierung der vorliegenden Kosten wurden im Haushaltsplan 2003 entsprechende Haushaltsmittel bei Haushaltsstelle 1.4642.717000.9 bereitgestellt.

 

Die Gemeinde beteiligt sich einmalig an den Kosten der Sanierung im Sanitärbereich des Kindergartens St. Josef Unterkirchberg mit einem Zuschuss in Höhe von 80 %.

 

b) Franziskuskindergarten, Sanierung Zugangsbereich und Außenwände am Untergeschoss

 

Auf der Grundlage der Kostenberechnung des Architekturbüros Julius Häußler vom 22.01.2002 wurden die anstehenden Baumaßnahmen in der gemeinsamen Kindergartenausschusssitzung vom 01.04.2003 beraten. Der Sanierungsumfang wurde dann bei einer Ortsbegehung mit dem Architekten am 08.04.2003 festgelegt:

 

-  Erneuerung Zugangsbereich, Sanierungsarbeiten am Untergeschoss, Verbesserung der Fenster

   (Wetterschenkel)

 

Nach Mitteilung des Verwaltungsaktuariats Ehingen sind hierfür Kosten entsprechend der Schätzung des Architekten mit ca. 51.000 € zu veranschlagen.

 

Nach dem bestehenden Vertrag über die Errichtung, Erhaltung und den Betrieb des katholischen Kindergartens in Oberkirchberg vom 30.07.1997, beteiligt sich die bürgerliche Gemeinde maßgeblich an den Kosten etwaiger Ersatz-, Um-, und Erweiterungsbauten. Der Zuschuss ist jeweils zu vereinbaren. Übernimmt die bürgerliche Gemeinde nicht die gesamten Kosten, muss sich die Höhe des Zuschusses auch am Engagement der Kirchengemeinde auf dem Gebiet des Kindergartenwesens orientieren. Bauumfang, Gesamtkosten und Baubeginn der einzelnen Maßnahmen werden im Einvernehmen mit der bürgerlichen Gemeinde festgelegt (§ 1). Aufgrund des neuen Kindergartengesetzes vom 09. April 2003 sind insgesamt neue Verträge über die Förderung und den Betrieb kirchlicher Kindergärten abzuschließen. Der Gemeinderat Illerkirchberg hat in der Sitzung vom 13.11.2003 Überleitungsverträge beschlossen. Das Verwaltungsaktuariat hat hierzu den Vertragsentwurf vorgelegt. Dieser soll in der nächsten Sitzung beraten werden.

Nach den bisherigen Verhandlungen mit den Kirchengemeinden wird ein Anteil von 80 % vorgeschlagen.

 

Zur Finanzierung der vorliegenden Kosten waren im Haushaltsplan 2003 entsprechende Haushaltsmittel bei Haushaltsstelle 1.4641.717000.0 bereitgestellt. Zwischenzeitlich wurden diese zusätzlichen Haushaltsmittel für die Abrechnung der laufenden Betriebskosten aus dem Jahr 2002 benötigt (höhere Personalkosten). Aus der vorliegenden Betriebskostenabrechnung steht eine Überzahlung in Höhe von 5.221,41 € zur Verfügung.

 

Auch hier wurde beschlossen, dass sich die Gemeinde einmalig an der Sanierung des Hauptzugangsbereichs und des Untergeschosses im Kindergarten St. Franziskus Oberkirchberg mit einem Zuschuss in Höhe vo 80 % beteiligt..

 

Regenwasserkanal von der Gartenstraße zur Mündelstraße

 

Die Gemeindeverwaltung hat angeregt, dass der seit Jahren bemängelte Regenwasserkanal von der Gartenstraße zur Mündelstraße, der nicht im Eigentum der Gemeinde ist, zu sanieren. Damit ein neuer Kanal auf Kosten der Gemeinde ohne Beteiligung der Angrenzer gebaut werden kann, sind Dienstbarkeiten von beteiligten Anliegern erforderlich. Allerdings sind die Dienstbarkeiten noch nicht unterschrieben, sodass der Tagesordnungspunkt abgesetzt wurde. Eine Haftung seitens der Gemeinde für Schadensfälle wird ausgeschlossen,

 

Vorbereitung Rechnungsabschluss 2003

 

a) Überprüfung der Auflösungssätze

 

Beschlossen wurde, den durchschnittlichen Auflösungssatz für den Abwasserklärbereich ab dem Jahr 2003 auf 57 Jahre festzusetzen. Der durchscnnittliche Auflösungssatz für die Wasserversorgung Unterkirchberg wird ab dem Jahr 2003 für die Beiträge auf 11 Jahre festgesetzt.

 

 

b) Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2003

 

Zur Vorbereitung des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2003 hat der Gemeinderat, nach Vortrag von Gemeindekämmerer Manfred Kornmayer, die einzelnen Haushaltsreste festgestellt. Diese dienen dazu, die Vorhaben weiter abwickeln zu können.

 

Sonstiges und Bekanntgaben

 

Haushaltserlass 2004

 

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2004 nicht beanstandet und die Kreditaufnahme genehmigt. Es weist auf die sehr übersichtliche Aufstellung des Haushaltsplanes hin.

 

Anschlussunterbringung für Flüchtlinge

 

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Schreiben vom 23.02.2004 mitgeteilt, dass im Rahmen der Anschlussunterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz Illerkirchberg

 

im Jahr 2004 weitere

  2 Personen

und aus dem Aufnahmerückstand

  8 Personen

insgesamt

10 Personen

 

aufzunehmen hat.

 

Die Gemeindeverwaltung ist der Meinung, dass die momentan freien Plätze in den Sammelunterkünften für akute Obdachlosenfälle und Zuweisungen bereitzuhalten sind und vor Abrechnung der bisherigen Unterbringungskosten, die dem Landratsamt am 17.07.2001 vorgelegt wurden, keine neuen Flüchtlingsaufnahmen erfolgen können. Dies hat der Gemeinderat dann so akzeptiert.

 

 

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.