TAGESORDNUNG:
- Wasserleitungserneuerung
Burgstraße/Weihungstraße - Vergabe
(Referent: Ing. Siegfried Tsalos,
Illerkirchberg)
- Fußgängerbrücke an der Weihung
hinter der Mühle „Remmele“
- Erschließungsvertrag „Beim
Fälltor“ – Änderung und Ablösung der Restarbeiten
Im Bürgersaal des Amtshauses Oberkirchberg begrüßte Bürgermeister Lotter 12 Gemeinderäte, Herrn Glogger von der Südwest Presse, Herrn Ingenieur Siegfried Tsalos, Illerkirchberg, und einige Zuhörer (darunter 2 Bewerber für das Amt des Bürgermeisters).
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde die Frage gestellt, ob die Gemeindehalle bei der Dachsanierung geöffnet bleibt. Dies wurde bejaht.
(Referent: Ing. Siegfried Tsalos, Illerkirchberg)
Das Ingenieurbüro Siegfried Tsalos, Illerkirchberg,
hat im Amtsblatt der Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises vom 29.04.2004 die
Arbeiten für die Wasserleitungserneuerung in der Burgstraße/Weihungstraße
öffentlich ausgeschrieben. Herr Tsalos trug dem Gemeinderat das Ergebnis der
Submission vor. Von 6 Bewerbern haben 4 Bieter ein Angebot abgegeben. Hiervon
waren alle Angebote gültig. Zunächst war die Firma Schwall, Laupheim, mit
50.556,99 € billigste Bieterin. Das teuerste Angebot lag bei 68.864,56 €. Es
wurden folgende Nebenangebote eingereicht: die Firma Schwall gibt auf ihr
Angebot einen Nachlass von 3 %. Die Firma Härle, Maselheim, bietet die
Baumaßnahme zum Pauschalpreis von 48.140,00 € an. Somit ist die
Firma Härle die billigste und wirtschaftlichste Bieterin. Die
Angebotssumme liegt auch im Rahmen des Haushaltsplanansatzes.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde debattiert, ob
Pauschalangebote für die Gemeinde vorteilhafter sind als andere. Auf jeden Fall
sind diese für die Gemeinde besser kalkulierbar.
Es wird einstimmig beschlossen: die Firma Härle,
Maselheim, erhält den Auftrag zur Erneuerung der Wasserleitung Burgstraße/Weihungstraße
zum Pauschalpreis von 48.140,00 €.
Der Gemeinderat hat am 16.10.2003 beschlossen, die
Fußgängerbrücke, die nicht mehr den Sicherheitsvorschriften genügt, ersatzlos
auch aus Kostengründen abzubauen. Ein Bürgergespräch am 01.12.2003 hat die
Notwendigkeit der Erhaltung der Brücke zum Ausdruck gebracht. Ein Auftrag zur
Statikprüfung der Fußgängerbrücke wurde aus finanziellen Gründen bisher nicht
erteilt. Der Gemeinderat hat darüber zu befinden, ob neue Erkenntnisse über die
Fußgängerbrücke gesammelt wurden, insbesondere, ob sich inzwischen eine
Bürgerinitiative für diese Brücke engagiert. Dies konnte Gemeinderat Hartmut
Häußler, der dem Gemeinderat den technischen Sachverhalt vortrug, bestätigen.
Ca. 15 Bürger würden sich mit Arbeitsleistung engagieren, um die 12,50 m lange
Brücke zu restaurieren. Herr Häußler hat den Materialeinsatz bei gesamter
Erneuerung auf höchstens 2.300,00 € errechnet. Nachdem das bürgerschaftliche
Engagement hier voll zum Tragen kommt, rückte der Gemeinderat von seiner
bisherigen Haltung ab und beschloss, die Fußgängerbrücke an der Weihung
entsprechend dem Vorschlag von Gemeinderat Hartmut Häußler im Wege der
Bürgerbeteiligung zu erneuern. Die benötigten Haushaltsmittel werden
bereitgestellt.
Der Erschließungsträger hat die Erschließung nach
dem Erschließungs- und städtebaulichen Vertrag mit Ausnahme einiger
Restarbeiten durchgeführt. Teilabnahmen sind erfolgt. Durch die Neuordnung
der Flächen für den Supermarkt und den Wegfall der Fußgängerquerungshilfe in
der Hauptstraße hat sich der Ablauf der Erschließungsarbeiten verändert.
Der Erschließungsträger beantragt deshalb, diese
Änderungen durch eine Ergänzungsvereinbarung zum Erschließungsvertrag zu regeln
und die noch ausstehenden Restarbeiten abzulösen:
1. |
Als Ausgleich für den Wegfall der
Fußgängerquerungshilfe in der Hauptstraße soll der Gehweg entlang der
Grundstücke Flst. 1010 und 1011 an der Hauptstraße um 0,50 m verbreitert
werden. Diese Arbeiten werden dem Grundstückseigentümer übertragen. |
|
|
2. |
Die Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen kann
wegen der laufenden Hochbauvorhaben nicht ausgeführt werden, ohne dass diese
wieder Schaden erleiden. |
Diese Restarbeiten könnten gegen Erstattung der Kosten auf die Gemeinde übertragen werden. Die Höhe der Kosten wird noch von der Gemeinde ermittelt.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde erörtert, ob
die Ablösung für die Gemeinde günstig ist oder nicht. Auf jeden Fall könnte die
Gemeinde mit dieser Maßnahme die Bepflanzung unter Einsatz des Bauhofes besser
arrangieren. Wenn mit der Erschließungsfirma Einigung über die Kostenablösung
erzielt werden könnte, wäre der Gemeinderat bereit, die Ergänzungsvereinbarung
zum Erschließungs- und städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
1.) Dorothee T s a l o s und Andreas P o l a n
d , In den Holzwiesen 11, 73760
Ostfildern
Neubau eines
Wohnhauses mit zwei Stellplätzen
auf dem Grundstück
Apfelblütenweg 17, Flst. 1182/3, Unterkirchberg
Bebauungsplan
„Maienried“
Dem Baugesuch wurde in der
Gemeinderatssitzung am 22.01.2004 zugestimmt. Es wird nun erneut vorgelegt
wegen der veränderten Ausführung des Gebäudes durch Erhöhung des Kniestocks von
1,10 m auf 1,40 m, somit Gesamterhöhung um 0,92 m und Zweigeschossigkeit statt
bisher Eingeschossigkeit.
Dem Baugesuch wurde
zugestimmt.
2.) S + B Projekt
GmbH, Brunnenäckerstraße 20, 78628 Rottweil
Neubau eines
Netto-Discount-Marktes mit 74 PKW-Stellplätzen
auf dem Grundstück
Teilstück aus Flst. 1004 und Flst. 1010, Unterkirchberg
Bebauungsplan
„Beim Fälltor“
Der Gemeinderat begrüßte das Projekt zur Errichtung
eines Verbrauchermarktes und stimmte diesem
Bauantrag einstimmig zu.
3.) Bernd Schumacher
und Christa Prochaska, Im Wiblinger Hart 46, 89079 Ulm
Neubau eines
Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz
auf dem Grundstück
„Beim Fälltor 7“, Flst. 1004/5, Unterkirchberg
Bebauungsplan „Beim
Fälltor“
Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von diesem
Baugesuch.
Bauvoranfrage:
4.) Firma GARANT-Bau GmbH, Küfergasse 7,
89073 Ulm
Neubau von 2 Stück 3er-Reihenhäusern und 6 Garagen
auf dem Grundstück
Hauptstraße und Schwalbenweg, Flst. 13/9 und 13/14,
Illerkirchberg-Unterkirchberg
Bebauungsplan „Im Gäßle“
Die Bauherrschaft hat folgende Überschreitungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplans vor:
- Erstellung von
Garagen außerhalb der Baulinie
- Erstellung der
Häuser 3 und 4 außerhalb der Baugrenze
- Geringfügige
Verlegung der Grünfläche
- Satteldach statt
Pultdach auf den Häusern auf Grundstück Flst. 13/14
Am Donnerstag, 06.05.2004 fand hierzu eine
Ortsbesichtigung statt.
Die Bauvoranfrage, die am 22.04.2004 beraten
wurde, wurde zurückgezogen. Am 10.05.2004 wurde eine neue Bauvoranfrage
eingereicht. Es werden nun 2 Stück 3-er Reihenhäuser mit 6 Garagen
erstellt. Laut Bebauungsplan „Im Gäßle“ müssen allerdings 1,5
Garagen/Stellplätze je Wohnung erstellt werden, d.h. in diesem Fall wären 9
Garagen/Stellplätze erforderlich. Es sind aber nur 6 Garagen ausgewiesen.
Nachdem der Grundstückseigentümer Antrag auf Bebauungsplanänderung
gestellt hat, wurde die Bauvoranfrage zurückgestellt. Dieser Antrag wird dann
in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden.
Eine nichtöffentliche
Sitzung schloss sich noch an.