Tagesordnung der öffentlichen
Sitzung:
- Konstituierung des neuen Gemeinderats
- Verpflichtung der neuen Gemeinderäte
- Wahl der Stellvertreter des Bürgermeistes
- Wahl der Vertreter für die
Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes
- Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung
des Zweckverbandes „Wasserversorgung
- Wahl der Vertreter für den Nachbarschaftsverband
Ulm
- Wahl des Stellvertreters für den
Zweckverband „Klärwerk Steinhäule“
- Wahl des Beirats für die Sozialstation
„Iller-Weihung“
- Wahl der Vertreter für die Musikschule
„Iller-Weihung“
- Wahl der Vertreter für den Kindergartenausschuss
- Wahl der Beiräte für den Städtepartnerschaftsverein
Illerkirchberg e.V.
- Wahl des Beirats für geheim zu haltende
Angelegenheiten
- Wahl eines beratenden Ausschusses für Kinder-
und Jugendangelegenheiten
- Gutachterausschuss nach dem Baugesetzbuch
(nachrichtlich)
- Beratender Ausschuss für Bauangelegenheiten
Zur konstituierenden Sitzung
begrüßte Bürgermeister Bertele den neuen Gemeinderat, einige Bürger, eine
Vertreterin der Neu-Ulmer Zeitung sowie Herrn Kornmayer vom Rathaus.
Er stellte fest, dass
zur Gemeinderatssitzung rechtzeitig unter Angabe der Tagesordnung eingeladen
wurde und das Gremium beschlussfähig war.
Konstituierung des neuen Gemeinderats
Bürgermeister
Bertele erinnerte an die grundgesetzlich und landesverfassungsrechtlich
vorgegebene sogenannte Allzuständigkeit der Gemeinden. Im Rahmen der Gesetze
umfasse sie die Finanzhoheit, die Planungshoheit, die Satzungshoheit sowie
Personalhoheit, um nur einige Punkte zu nennen. All diese Aufgaben
wahrzunehmen, sei gemeinschaftliche Aufgabe des neuen, auf 5 Jahre gewählten
Gemeinderatsgremiums und des Bürgermeisters. Das Ehrenamt im Gemeinderat bringe
nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mit sich. Zu den wichtigsten Rechten
gehöre das Recht auf freie Amtsausübung, als Gegenstück dazu die Treuepflicht
zur uneigennützigen Amtsausübung. Zu den weiteren Rechten zähle das
Mitwirkungsrecht zur Beratung und Abstimmung im Gemeinderat und andererseits
die Pflicht, an den Sitzungen teilzunehmen. Zu den wichtigsten Rechten gehöre
ferner das Informationsrecht im Hinblick auf sachgerechte Entscheidungen. In
den gesetzlich bestimmten Fällen gelte es aber auch zum Schutz des Einzelnen
oder der Gemeinde, Verschwiegenheit zu wahren. Nach seinen einleitenden Worten
und Erläuterungen zum Wesen des Gemeinderates stellte Bürgermeister Bertele
fest, dass sich der Gemeinderat mit dem Zusammentreffen des Gremiums zur
ordnungsgemäß einberufenen Sitzung konstituiert hat.
Verpflichtung der neuen Gemeinderäte
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis
habe nach den Worten von Bürgermeister Bertele die Wahl der Gemeinderäte vom
13.06.2004 mit Erlass vom 14.07.2004 für gültig erklärt. Der bisherige
Gemeinderat habe zudem in seiner Sitzung vom 26.08.2004 keine Hinderungsgründe
festgestellt. Dem Eintritt der neu gewählten Mitglieder in den Gemeinderat
stehe somit nichts mehr im Wege.
Die neu gewählten
Gemeinderatsmitglieder wurden gem. § 32 Abs. 1 GemO vom Vorsitzenden
verpflichtet. Vorausgegangen war bei der Konstituierung die Belehrung über die
Rechte und Pflichten. Der Vorsitzende wies dabei nochmals auf
die Wichtigkeit und Bedeutung des Amtes hin.
Folgende, bei der Wahl der
Gemeinderäte am 13.06.2004 gewählten Bürgerinnen und Bürger wurden sodann von
Bürgermeister Bertele verpflichtet:
Häußler, Hartmut
Häußler, Stefan
Jung, Siegfried
Lapomarda, Guiseppe
Dr. Maier, Karlheinz
Maus, Joachim
Miene, Rainer
Paller, Michael
Saier, Anna Maria
Schäfer, Joachim
Scharpf, Richard
Dr. Schoger, Iris
Spießhofer, Rolf
Nach der Verpflichtung mit der
vorgegebenen Formel "Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den
Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich,
die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer
Einwohner nach Kräften zu fördern" nahm Bürgermeister Bertele den
Verpflichteten den Handschlag ab.
Der neugewählte Gemeinderat
Michael Müller war entschuldigt.
Wahl der Stellvertreter des
Bürgermeisters
Nach § 48 Abs. 1 der
Gemeindeordnung sind nach jeder Wahl zum Gemeinderat aus der Mitte des
Gemeinderats ein oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters neu zu
bestellen. Soweit ein Stellvertreter ausscheidet, darf im Lauf der Amtsperiode
des Gemeinderates nicht nachgewählt werden, sondern erst, wenn alle
Stellvertreter ausscheiden würden.
Bürgermeister
Bertele kündigte an, dass er möglichst viele Termine selbst wahrnehmen werde.
Für Ihn sei es wichtig, mit der Bürgerschaft in Kontakt zu kommen. Infolge
dessen hätten die Stellvertreter in dieser Hinsicht weniger Aufgaben. Aufgrund
Ihrer grundsätzlichen Funktion arbeiteten sie jedoch am engsten mit dem
Bürgermeister zusammen. Als besonderen Ausschuss biete die Gemeindeordnung in §
33a GO einen „Ältestenrat“ an. Gewissermaßen als Beratungsteam wünschte er sich
eine Gruppe um sich, die kurzfristig ohne die beim Gemeinderat oder den
Ausschüssen vorgeschriebenen Ladungsfristen und Formalien eingerufen werden
könne. Es liege nahe, die ansonsten üblichen zwei oder drei Stellvertreter auf
vier zu ergänzen, um möglichst alle Gruppierungen aus dem Gemeinderat dabei zu
haben und aus den Stellvertretern das Beratungsteam zu bilden. Auch wenn der
Vorschlag zunächst ungewöhnlich erscheine, habe er mit unkonventionellen
Lösungen stets gute Erfahrungen gemacht.
Nach
ausführlicher und lebhafter Diskussion wurde bei einer Enthaltung mit 7:6
Stimmen die Anzahl der Stellvertreter auf vier festgesetzt.
Es
erfolgten anschließend die einzelnen Wahlgänge
-
zum 1. Stellvertretenden Bürgermeister: |
|
vorgeschlagen: Dr. Maier, Karlheinz |
|
Wahlergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme |
|
Dr. Karlheinz Maier wurde somit zum 1.
Stellvertretenden Bürgermeister gewählt. |
|
-
zum 2. Stellvertretenden Bürgermeister: |
|
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vorgeschlagen: |
Scharpf,
Richard und Häußler, Stefan |
|
|
Wahlergebnis: |
Häußler,
Stefan: |
8
Stimmen |
|
|
Scharpf,
Richard: |
5
Stimmen |
|
|
1
Enthaltung |
|
|
Stefan Häußler wurde somit zum 2.
Stellvertretenden Bürgermeister gewählt. |
-
zum 3. Stellvertretenden Bürgermeister: |
|
|||
vorgeschlagen: |
Saier,
Anna Maria und Scharpf, Richard |
|
||
Wahlergebnis: |
Saier, Anna Maria: |
7
Stimmen |
|
|
|
Scharpf,
Richard: |
6
Stimmen |
|
|
|
1
Enthaltung |
|
||
i. 2. Wahlgang: |
Saier,
Anna Maria: |
7
Stimmen |
|
|
|
Scharpf,
Richard: |
6
Stimmen |
|
|
|
1
Enthaltung |
|
||
Anna Maria Saier wurde mit einfacher
Mehrheit zur 3. Stellvertretenden Bürgermeisterin gewählt. |
||||
-
zum 4. Stellvertretenden Bürgermeister: |
|
|
vorgeschlagen: |
Maus,
Joachim |
|
Wahlergebnis: |
13
Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme |
|
Joachim Maus wurde somit zum 4.
Stellvertretenden Bürgermeister gewählt. |
Wahl der Vertreter für die
Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes „Kirchberg-Weihungstal“
Nach § 6 Abs. 2 der
Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes
"Kirchberg-Weihungstal" besteht die Verbandsversammlung aus dem
Bürgermeister jeder Mitgliedsgemeinde und je einem weiteren Vertreter jeder
Gemeinde. Gemeinden mit mehr als 700 Einwohnern haben für jede angefangene
weitere 700 Einwohner einen zusätzlichen Vertreter in der Verbandsversammlung.
Somit sind neben den Bürgermeistern folgende Anzahl von Vertretern aus den
Gemeinderäten in die Verbandsversammlung zu bestellen:
Hüttisheim: |
2 Vertreter |
Illerkirchberg: |
7 Vertreter |
Schnürpflingen: |
2 Vertreter |
Staig: |
5 Vertreter |
gesamt: |
16 Vertreter(dies entspricht der
bisherigen Anzahl) |
Im Wege der Einigung
wurden als Vertreter der Gemeinde Illerkirchberg einstimmig gewählt:
als weitere Vertreter: |
als
Stellvertreter: |
1. GR Jung |
1. GR Lapomarda |
2. GR Häußler,
Hartmut |
2. GR Müller |
3. GR Scharpf |
3. GR Dr. Schoger |
4. GR Saier |
4. GR Maus |
5. GR Häußler,
Stefan |
5. GR Paller |
6. GR Miene |
6. GR Spießhofer |
7. GR Schäfer |
7. GR Dr. Maier |
Wahl
der Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wasserversorgung
Steinberggruppe“
Nach
§ 6 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes "Wasserversorgung
Steinberggruppe" besteht die Verbandsversammlung aus dem Bürgermeister
eines jeden Mitglieds und je einem weiteren Vertreter. Mitglieder mit mehr als
700 durch den Verband versorgten Einwohnern haben für jede angefangene weitere
700 versorgte Einwohner einen zusätzlichen Vertreter in der
Verbandsversammlung. Die Anzahl der Vertreter einschließlich des Bürgermeisters
in der Verbandsversammlung ist je Mitglied auf maximal 5 beschränkt. Nachdem
künftig auch der Ortsteil Unterkirchberg von der Steinberggruppe versorgt wird,
erhöht sich die Anzahl der Vertreter aus dem Gemeinderat von bisher 3 auf
künftig 4.
Im Wege der Einigung
wurden einstimmig gewählt:
als weitere
Vertreter: |
als
Stellvertreter: |
1. GR Lapomarda |
1. GR Scharpf |
2. GR Schäfer |
2. GR Dr. Schoger |
3. GR Miene |
3. GR Häußler,
Stefan |
4. GR Saier |
4. GR Häußler,
Hartmut |
Wahl
der Vertreter für den Nachbarschaftsverband Ulm
Nach § 4 Abs. 1 der
Satzung des Nachbarschaftsverbands Ulm stellt die Gemeinde Illerkirchberg 2
Vertreter. Kraft Amtes ist der Bürgermeister vertreten. Ein weiterer Vertreter
ist hinzuzuwählen.
Im Wege der Einigung
wurden einstimmig gewählt:
als weiterer
Vertreter: |
als
Stellvertreter: |
GR Maus |
GR Miene |
Wahl der Vertreter für den Zweckverband
„Klärwerk Steinhäule“
Nach
§ 6 der Verbandssatzung des Zweckverbands "Klärwerk Steinhäule" hat
die Gemeinde Illerkirchberg einen Vertreter; dies ist kraft Amtes der
Bürgermeister. Für ihn ist ein Stellvertreter zu bestellen.
Im Wege der Einigung
wurde einstimmig gewählt: als Stellvertreter: GR Häußler, Stefan
Wahl des Beirats für die Sozialstation
„Iller-Weihung“
Nach
§ 6 Abs. 1 der Satzung der Sozialstation „Iller-Weihung“ ist ein Beirat zu
bilden, der sich u.a. aus je 1 Vertreter der bürgerlichen Gemeinde
zusammensetzt.
Im Wege der Einigung
wurden einstimmig gewählt:
als Beirat: |
als
Stellvertreter: |
GR Schäfer |
GR Lapomarda |
Nach § 5 Abs. 2 der
Verbandssatzung besteht die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern eines
jeden Verbandsmitglieds und je einem weiteren Vertreter eines jeden
Verbandsmitglieds.
Im Wege der Einigung
wurden einstimmig gewählt:
als weiterer
Vertreter: |
als
Stellvertreter: |
GR Häußler, Hartmut |
GR Saier |
Wahl
der Vertreter für den Kindergartenausschuss
In
den gemeinsamen Kindergartenausschuss sind neben Pfarrer und Bürgermeister je
2 Vertreter des Kirchengemeinderats und 2 Vertreter des Gemeinderats zu
entsenden. Diese Regelung bleibt laut Entwurf auch im künftigen Vertrag
unverändert.
Im Wege der Einigung
wurden einstimmig gewählt:
als Beisitzer: |
als
Stellvertreter: |
1. GR Saier |
1. GR Jung |
2. GR Dr. Schoger |
2. GR Scharpf |
Wahl der Beiräte für den
Städtepartnerschaftsverein Illerkirchberg e.V.
Nach § 12 der Satzung
des Städtepartnerschaftsvereins Illerkirchberg setzt sich der Vorstand u.a.
auch aus 4 Mitgliedern der Gemeindevertreter zusammen.
2. Vorsitzender des
Vereins ist der Bürgermeister der Gemeinde. Als seine Stellvertreterin
wird die 3. Stellvertretende Bürgermeisterin Anna Maria Saier benannt.
Im Wege der Einigung
wurden einstimmig gewählt:
als Beisitzer: |
als
Stellvertreter: |
1. GR Paller |
1. GR Schäfer |
2. GR Müller |
2. GR Häußler,
Hartmut |
3. GR Dr. Schoger |
3. GR Häußler,
Stefan |
4. GR Saier |
4. GR Spießhofer |
Wahl des Beirats für geheim zu haltende
Angelegenheiten
Nach § 55 der
Gemeindeordnung kann der Gemeinderat einen Beirat bilden, der den Bürgermeister
in allen Angelegenheiten für Weisungsaufgaben, die nach §§ 44 Abs. 3 Satz 2
Gemeindeordnung geheim zu halten sind, berät. In den Beirat sind nach der
Einwohnerzahl 2 Mitglieder aus der Mitte des Gemeinderats zu bestellen. Vorsitzender
ist der Bürgermeister.
Im Wege der Einigung
wurden einstimmig gewählt:
als 1. Beirat: 1. Stellvertretender Bürgermeister Dr.
Karlheinz Maier
als 2. Beirat: 2. Stellvertetender Bürgermeister Häußler,
Stefan
Wahl eines beratenden Ausschusses für
Kinder- und Jugendangelegenheiten
Bisher wurde vom Gemeinderat ein
beratender Ausschuss für Schulangelegenheiten gebildet, zuletzt aber nur mehr
selten einberufen.
Außerdem wurde vor drei Jahren eine
Spielplatzkommission eingerichtet, die sich bestens bewährt hat. Die
anstehenden Aufgaben wurden seither abgearbeitet.
Statt zweier Gremien schlug
Bürgermeister Bertele vor, umfassend einen Ausschuss für Kinder- und
Jugendangelegenheiten einzurichten. Zu Ausschussmitgliedern könnten im
Einzelfall bei Bedarf (evtl. zu ergänzender Information) Schulleitung oder
Kindergartenleitung usw. mit eingeladen werden.
Gegenstand des Ausschusses sollten
u.a. auch Freizeitangebote für Jugendliche sein.
Es wurde einstimmig beschlossen, einen beratenden
Ausschuss nach § 41 GemO für Kinder- und Jugendangelegenheiten zu bilden.
Im Wege der Einigung wurden
in den Ausschuss einstimmig gewählt:
1. Bürgermeister Bertele
2. GR Lapomarda
3. GR Scharpf
4. GR Dr. Schoger
5. GR Paller
6. GR Saier
7. GR Müller
Gutachterausschuss
nach dem Baugesetzbuch (nachrichtlich)
Bürgermeister Bertele wies darauf hin, das der
Gutachterausschuss in der Sitzung vom 25.03.2004 für die Zeit bis 31.01.2008
neu bestellt wurde. Zur Information trug er die Namen der Mitglieder vor:
Vorsitzender: |
Herr Karl Bentele |
1. Stv. Vorsitzender u. Gutachter: |
Herr Häußler, Stefan |
2. Stv. Vorsitzender u. Gutachter: |
Herr Häußler, Hartmut jun. |
weitere Gutachter: |
Herr Bernhard Merkle |
|
Herr Joachim Maus |
|
Herr Richard Scharpf |
|
Herr Horst Feiler |
|
Herr Häußler, Josef |
sowie |
1 Bedienstete des Finanzamts Ulm (AF Petra Staigmüller) |
|
1 Stellvertreter hierzu (StA Wolfgang Eichelmann) |
Beratender Ausschuss für
Bauangelegenheiten
Zwei
Gemeinderäte schlugen vor, einen beratenden Ausschuss für Bauangelegenheiten
einzurichten. Vor allem für Ortsbesichtigungen hielten sie ein beratendes
Gremium für zweckmäßig.
Nach
kurzer Aussprache wurde einstimmig beschlossen, einen beratenden Ausschuss nach
§ 41 GemO für Bauangelegenheiten zu bilden.
Im Wege der Einigung wurden
in den Ausschuss einstimmig gewählt:
1. Bürgermeister Bertele
2. GR Häußler, Hartmut
3. GR Häußler, Stefan
4. GR Lapomarda
5. GR Maus
6. GR Schäfer
In vorausgegangenen Sitzungen
wurde ein Sichtschutzzaun im Bereich des Baugebietes „Dorfäcker-Nord“ behandelt
und hierbei eine Ausnahme von den Vorgaben des Bebauungsplanes bewilligt.
In Verlängerung des ursprünglich beantragten Zaunes traten nun die
beiderseitigen Nachbarn dem Antrag bei und wünschten ebenfalls eine Befreiung
von den Vorgaben des Bebauungsplanes, um einen Sichtschutzzaun errichten zu
können. In Fortführung der seitherigen Zustimmung zur Befreiung wurde
einstimmig beschlossen, eine
Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplans im Rahmen der
nachbarrechtlichen Vorschriften zu befürworten.
Ein weiterer Bauantrag bezog sich
auf die Errichtung einer Gartenhütte auf einem Grundstück an der Ringstraße im
Baugebiet Fischbachäcker außerhalb der Baugrenze.
Auch dort wurde bereits vor einiger
Zeit einem Grundstückeigentümer eine Befreiung von den Vorgaben des
Bebauungsplanes erteilt. Dem Antrag wurde unter dem Vorbehalt der Angrenzeranhörung einstimmig zugestimmt.
Der Errichtung einer Schleppgaube auf dem bestehenden Wohnhaus an
der Straße „Beim Mühlbach“ stimmte der Gemeinderat ebenfalls einstimmig zu.
Eine Ausnahme usw. war hierfür nicht erforderlich.
Der letzte Bauantrag bezog sich
auf die Errichtung eines landwirtschaftlichen Schuppens in im Außenbereich von
Beutelreusch, allerdings dicht an der bestehenden Bebauung. Als
landwirtschaftlich genutztes Bauwerk handelte es sich um ein sog.
privilegiertes Bauwerk, das im Außenbereich errichtet werden darf. Dem
Baugesuch wurde einstimmig zugestimmt.
Bürgermeister Bertele kündigte die
Sitzungstermine für das restliche Jahr 2004 an:
Donnerstag, 14.10.2004, Rathaus
Unterkirchberg, Großer Saal
Donnerstag, 18.11.2004, Amtshaus
Oberkirchberg, Bürgersaal
Donnerstag, 16.12.2004, Rathaus
Unterkirchberg, Großer Saal
Radweg nach Unterweiler
Bürgermeister
Bertele informierte, dass nunmehr zwar die Genehmigung des Landratsamtes zur
Verdolung des Fischbachs am Radweg nach Unterweiler vorliege, zwischenzeitlich
aber die Baufirma Eble Insolvenz angemeldet habe. Deswegen wurden die
erforderlichen Bauarbeiten im Wege der freihändigen Vergabe der Nachfolgefirma
in Auftrag gegeben.
Aus der Mitte des Gemeinderates
kam der Vorschlag, den Übergang über die Verdolung mit einem Geländer
abzusichern und den Radweg an der Einmündung Unterweiler Straße auszuschildern.
Gemeindeamtsrat Kornmayer
berichtete, dass das Regierungspräsidium Tübingen für den Anschluss des
Gemeindeteiles Buch an die Ortskanalisation und das Klärwerk „Steinhäule“ Zuwendung
in Höhe von 226.570,00 € bewilligte.
Gemeindefinanzprüfung 1999-2002 und Prüfung der Bauausgaben 2001 -
2003
Bürgermeister Bertele berichtete, dass nach
Mitteilung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis zum Abschluss der überörtlichen
Prüfung die im Prüfungsbericht festgestellten Anstände erledigt sind.
Bürgermeisteramt