Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16.09.2004

 

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung:

 

-   Konstituierung des neuen Gemeinderats

 

-   Verpflichtung der neuen Gemeinderäte

 

-   Wahl der Stellvertreter des Bürgermeistes

 

-   Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes

    „Kirchberg-Weihungstal“

 

-   Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wasserversorgung

    Steinberggruppe“

 

-   Wahl der Vertreter für den Nachbarschaftsverband Ulm

 

-   Wahl des Stellvertreters für den Zweckverband „Klärwerk Steinhäule“

 

-   Wahl des Beirats für die Sozialstation „Iller-Weihung“

 

-   Wahl der Vertreter für die Musikschule „Iller-Weihung“

 

-   Wahl der Vertreter für den Kindergartenausschuss

 

-   Wahl der Beiräte für den Städtepartnerschaftsverein Illerkirchberg e.V.

 

-   Wahl des Beirats für geheim zu haltende Angelegenheiten

 

-   Wahl eines beratenden Ausschusses für Kinder- und Jugendangelegenheiten

 

-   Gutachterausschuss nach dem Baugesetzbuch (nachrichtlich)

 

-   Beratender Ausschuss für Bauangelegenheiten

 

-   Baugesuche

 

-   Sonstiges, Bekanntgaben

 

 

Zur konstituierenden Sitzung begrüßte Bürgermeister Bertele den neuen Gemeinderat, einige Bürger, eine Vertreterin der Neu-Ulmer Zeitung sowie Herrn Kornmayer vom Rathaus.

Er stellte fest, dass zur Gemeinderatssitzung rechtzeitig unter Angabe der Tagesordnung eingeladen wurde und das Gremium beschlussfähig war.

 

Konstituierung des neuen Gemeinderats

Bürgermeister Bertele erinnerte an die grundgesetzlich und landesverfassungsrechtlich vorgegebene sogenannte Allzuständigkeit der Gemeinden. Im Rahmen der Gesetze umfasse sie die Finanzhoheit, die Planungshoheit, die Satzungshoheit sowie Personalhoheit, um nur einige Punkte zu nennen. All diese Aufgaben wahrzunehmen, sei gemeinschaftliche Aufgabe des neuen, auf 5 Jahre gewählten Gemeinderatsgremiums und des Bürgermeisters. Das Ehrenamt im Gemeinderat bringe nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mit sich. Zu den wichtigsten Rechten gehöre das Recht auf freie Amtsausübung, als Gegenstück dazu die Treuepflicht zur uneigennützigen Amtsausübung. Zu den weiteren Rechten zähle das Mitwirkungsrecht zur Beratung und Abstimmung im Gemeinderat und andererseits die Pflicht, an den Sitzungen teilzunehmen. Zu den wichtigsten Rechten gehöre ferner das Informationsrecht im Hinblick auf sachgerechte Entscheidungen. In den gesetzlich bestimmten Fällen gelte es aber auch zum Schutz des Einzelnen oder der Gemeinde, Verschwiegenheit zu wahren. Nach seinen einleitenden Worten und Erläuterungen zum Wesen des Gemeinderates stellte Bürgermeister Bertele fest, dass sich der Gemeinderat mit dem Zusammentreffen des Gremiums zur ordnungsgemäß einberufenen Sitzung konstituiert hat.

 

Verpflichtung der neuen Gemeinderäte

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis habe nach den Worten von Bürgermeister Bertele die Wahl der Gemeinderäte vom 13.06.2004 mit Erlass vom 14.07.2004 für gültig erklärt. Der bisherige Gemeinderat habe zudem in seiner Sitzung vom 26.08.2004 keine Hinderungsgründe festgestellt. Dem Eintritt der neu gewählten Mitglieder in den Gemeinderat stehe somit nichts mehr im Wege.

Die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder wurden gem. § 32 Abs. 1 GemO vom Vorsitzenden verpflichtet. Vorausgegangen war bei der Konstituierung die Belehrung über die Rechte und Pflichten. Der Vorsitzende wies dabei nochmals auf die Wichtigkeit und Bedeutung des Amtes hin.

Folgende, bei der Wahl der Gemeinderäte am 13.06.2004 gewählten Bürgerinnen und Bürger wurden sodann von Bürgermeister Bertele verpflichtet:

 

Häußler, Hartmut

Häußler, Stefan

Jung, Siegfried

Lapomarda, Guiseppe

Dr. Maier, Karlheinz

Maus, Joachim

Miene, Rainer

Paller, Michael

Saier, Anna Maria

Schäfer, Joachim

Scharpf, Richard

Dr. Schoger, Iris

Spießhofer, Rolf

 

Nach der Verpflichtung mit der vorgegebenen Formel "Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern" nahm Bürgermeister Bertele den Verpflichteten den Handschlag ab.

Der neugewählte Gemeinderat Michael Müller war entschuldigt.

 

Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters

Nach § 48 Abs. 1 der Gemeindeordnung sind nach jeder Wahl zum Gemeinderat aus der Mitte des Gemeinderats ein oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters neu zu bestellen. Soweit ein Stellvertreter ausscheidet, darf im Lauf der Amtsperiode des Gemeinderates nicht nachgewählt werden, sondern erst, wenn alle Stellvertreter ausscheiden würden.

 

Bürgermeister Bertele kündigte an, dass er möglichst viele Termine selbst wahrnehmen werde. Für Ihn sei es wichtig, mit der Bürgerschaft in Kontakt zu kommen. Infolge dessen hätten die Stellvertreter in dieser Hinsicht weniger Aufgaben. Aufgrund Ihrer grundsätzlichen Funktion arbeiteten sie jedoch am engsten mit dem Bürgermeister zusammen. Als besonderen Ausschuss biete die Gemeindeordnung in § 33a GO einen „Ältestenrat“ an. Gewissermaßen als Beratungsteam wünschte er sich eine Gruppe um sich, die kurzfristig ohne die beim Gemeinderat oder den Ausschüssen vorgeschriebenen Ladungsfristen und Formalien eingerufen werden könne. Es liege nahe, die ansonsten üblichen zwei oder drei Stellvertreter auf vier zu ergänzen, um möglichst alle Gruppierungen aus dem Gemeinderat dabei zu haben und aus den Stellvertretern das Beratungsteam zu bilden. Auch wenn der Vorschlag zunächst ungewöhnlich erscheine, habe er mit unkonventionellen Lösungen stets gute Erfahrungen gemacht. 

Nach ausführlicher und lebhafter Diskussion wurde bei einer Enthaltung mit 7:6 Stimmen die Anzahl der Stellvertreter auf vier festgesetzt.

 

Es erfolgten anschließend die einzelnen Wahlgänge

 

- zum 1. Stellvertretenden Bürgermeister:

 

  vorgeschlagen:  Dr. Maier, Karlheinz

 

  Wahlergebnis:   13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

  Dr. Karlheinz Maier wurde somit zum 1. Stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

 

 

- zum 2. Stellvertretenden Bürgermeister:

 

  vorgeschlagen:

Scharpf, Richard und Häußler, Stefan

 

  Wahlergebnis:

Häußler, Stefan:

8 Stimmen

 

 

Scharpf, Richard:

5 Stimmen

 

 

1 Enthaltung

 

  Stefan Häußler wurde somit zum 2. Stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

 

- zum 3. Stellvertretenden Bürgermeister:

 

  vorgeschlagen:

Saier, Anna Maria und Scharpf, Richard

 

  Wahlergebnis:

Saier, Anna Maria:

7 Stimmen

 

 

Scharpf, Richard:

6 Stimmen

 

 

1 Enthaltung

 

  i. 2. Wahlgang:

Saier, Anna Maria:

7 Stimmen

 

 

Scharpf, Richard:

6 Stimmen

 

 

1 Enthaltung

 

  Anna Maria Saier wurde mit einfacher Mehrheit zur 3. Stellvertretenden Bürgermeisterin gewählt.

 

- zum 4. Stellvertretenden Bürgermeister:

 

  vorgeschlagen:

Maus, Joachim

  Wahlergebnis:

13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

  Joachim Maus wurde somit zum 4. Stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

 

Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes „Kirchberg-Weihungstal“

Nach § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes "Kirchberg-Weihungstal" besteht die Verbandsversammlung aus dem Bürgermeister jeder Mitgliedsgemeinde und je einem weiteren Vertreter jeder Gemeinde. Gemeinden mit mehr als 700 Einwohnern haben für jede angefangene weitere 700 Einwohner einen zusätzlichen Vertreter in der Verbandsversammlung. Somit sind neben den Bürgermeistern folgende Anzahl von Vertretern aus den Gemeinderäten in die Verbandsversammlung zu bestellen:

 

Hüttisheim:

  2 Vertreter

Illerkirchberg:

  7 Vertreter

Schnürpflingen:

  2 Vertreter

Staig:

  5 Vertreter

gesamt:

16 Vertreter(dies entspricht der bisherigen Anzahl)

 

Im Wege der Einigung wurden als Vertreter der Gemeinde Illerkirchberg einstimmig gewählt:

 

als weitere Vertreter:

als Stellvertreter:

1. GR Jung

1. GR Lapomarda

2. GR Häußler, Hartmut

2. GR Müller

3. GR Scharpf

3. GR Dr. Schoger

4. GR Saier

4. GR Maus

5. GR Häußler, Stefan

5. GR Paller

6. GR Miene

6. GR Spießhofer

7. GR Schäfer

7. GR Dr. Maier

 

Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wasserversorgung Steinberggruppe“

Nach § 6 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes "Wasserversorgung Steinberggruppe" besteht die Verbandsversammlung aus dem Bürgermeister eines jeden Mitglieds und je einem weiteren Vertreter. Mitglieder mit mehr als 700 durch den Verband versorgten Einwohnern haben für jede angefangene weitere 700 versorgte Einwohner einen zusätzlichen Vertreter in der Verbandsversammlung. Die Anzahl der Vertreter einschließlich des Bürgermeisters in der Verbandsversammlung ist je Mitglied auf maximal 5 beschränkt. Nachdem künftig auch der Ortsteil Unterkirchberg von der Steinberggruppe versorgt wird, erhöht sich die Anzahl der Vertreter aus dem Gemeinderat von bisher 3 auf künftig 4.

 

Im Wege der Einigung wurden einstimmig gewählt:

 

als weitere Vertreter:

als Stellvertreter:

1. GR Lapomarda

1. GR Scharpf

2. GR Schäfer

2. GR Dr. Schoger

3. GR Miene

3. GR Häußler, Stefan

4. GR Saier

4. GR Häußler, Hartmut

 

Wahl der Vertreter für den Nachbarschaftsverband Ulm

Nach § 4 Abs. 1 der Satzung des Nachbarschaftsverbands Ulm stellt die Gemeinde Illerkirchberg 2 Vertreter. Kraft Amtes ist der Bürgermeister vertreten. Ein weiterer Vertreter ist hinzuzuwählen.

 

Im Wege der Einigung wurden einstimmig gewählt:

 

als weiterer Vertreter:

als Stellvertreter:

GR Maus

GR Miene

 

Wahl der Vertreter für den Zweckverband „Klärwerk Steinhäule“

Nach § 6 der Verbandssatzung des Zweckverbands "Klärwerk Steinhäule" hat die Gemeinde Illerkirchberg einen Vertreter; dies ist kraft Amtes der Bürgermeister. Für ihn ist ein Stellvertreter zu bestellen.

 

Im Wege der Einigung wurde einstimmig gewählt: als Stellvertreter: GR Häußler, Stefan

 

Wahl des Beirats für die Sozialstation „Iller-Weihung“

Nach § 6 Abs. 1 der Satzung der Sozialstation „Iller-Weihung“ ist ein Beirat zu bilden, der sich u.a. aus je 1 Vertreter der bürgerlichen Gemeinde zusammensetzt.

 

Im Wege der Einigung wurden einstimmig gewählt:

 

als Beirat:

als Stellvertreter:

GR Schäfer

GR Lapomarda

 

Wahl der Vertreter für die Musikschule „Iller-Weihung“

Nach § 5 Abs. 2 der Verbandssatzung besteht die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern eines jeden Verbandsmitglieds und je einem weiteren Vertreter eines jeden Verbandsmitglieds.

 

Im Wege der Einigung wurden einstimmig gewählt:

 

als weiterer Vertreter:

als Stellvertreter:

GR Häußler, Hartmut

GR Saier

 

Wahl der Vertreter für den Kindergartenausschuss

In den gemeinsamen Kindergartenausschuss sind neben Pfarrer und Bürgermeister je 2 Vertreter des Kirchengemeinderats und 2 Vertreter des Gemeinderats zu entsenden. Diese Regelung bleibt laut Entwurf auch im künftigen Vertrag unverändert.

 

Im Wege der Einigung wurden einstimmig gewählt:

 

als Beisitzer:

als Stellvertreter:

1. GR Saier

1. GR Jung

2. GR Dr. Schoger

2. GR Scharpf

 

Wahl der Beiräte für den Städtepartnerschaftsverein Illerkirchberg e.V.

Nach § 12 der Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Illerkirchberg setzt sich der Vorstand u.a. auch aus 4 Mitgliedern der Gemeindevertreter zusammen.

 

2. Vorsitzender des Vereins ist der Bürgermeister der Gemeinde. Als seine Stellvertreterin wird die 3. Stellvertretende Bürgermeisterin Anna Maria Saier  benannt.

 

Im Wege der Einigung wurden einstimmig gewählt:

 

als Beisitzer:

als Stellvertreter:

1. GR Paller

1. GR Schäfer

2. GR Müller

2. GR Häußler, Hartmut

3. GR Dr. Schoger

3. GR Häußler, Stefan

4. GR Saier

4. GR Spießhofer

 

Wahl des Beirats für geheim zu haltende Angelegenheiten

Nach § 55 der Gemeindeordnung kann der Gemeinderat einen Beirat bilden, der den Bürgermeister in allen Angelegenheiten für Weisungsaufgaben, die nach §§ 44 Abs. 3 Satz 2 Gemeindeordnung geheim zu halten sind, berät. In den Beirat sind nach der Einwohnerzahl 2 Mitglieder aus der Mitte des Gemeinderats zu bestellen. Vorsitzender ist der Bürgermeister.

 

Im Wege der Einigung wurden einstimmig gewählt:

 

als 1. Beirat:  1. Stellvertretender Bürgermeister Dr. Karlheinz Maier

als 2. Beirat:  2. Stellvertetender Bürgermeister Häußler, Stefan

 

Wahl eines beratenden Ausschusses für Kinder- und Jugendangelegenheiten

Bisher wurde vom Gemeinderat ein beratender Ausschuss für Schulangelegenheiten gebildet, zuletzt aber nur mehr selten einberufen.

Außerdem wurde vor drei Jahren eine Spielplatzkommission eingerichtet, die sich bestens bewährt hat. Die anstehenden Aufgaben wurden seither abgearbeitet.

Statt zweier Gremien schlug Bürgermeister Bertele vor, umfassend einen Ausschuss für Kinder- und Jugendangelegenheiten einzurichten. Zu Ausschussmitgliedern könnten im Einzelfall bei Bedarf (evtl. zu ergänzender Information) Schulleitung oder Kindergartenleitung usw. mit eingeladen werden.

Gegenstand des Ausschusses sollten u.a. auch Freizeitangebote für Jugendliche sein.

 

Es wurde einstimmig beschlossen, einen beratenden Ausschuss nach § 41 GemO für Kinder- und Jugendangelegenheiten zu bilden.

 

Im Wege der Einigung wurden in den Ausschuss einstimmig gewählt:

 

1. Bürgermeister Bertele

2. GR Lapomarda

3. GR Scharpf

4. GR Dr. Schoger

5. GR Paller

6. GR Saier

7. GR Müller

 

Gutachterausschuss nach dem Baugesetzbuch (nachrichtlich)

Bürgermeister Bertele wies darauf hin, das der Gutachterausschuss in der Sitzung vom 25.03.2004 für die Zeit bis 31.01.2008 neu bestellt wurde. Zur Information trug er die Namen der Mitglieder vor:

 

Vorsitzender:

Herr Karl Bentele

1. Stv. Vorsitzender u. Gutachter:

Herr Häußler, Stefan

2. Stv. Vorsitzender u. Gutachter:

Herr Häußler, Hartmut jun.

weitere Gutachter:

Herr Bernhard Merkle

 

Herr Joachim Maus

 

Herr Richard Scharpf

 

Herr Horst Feiler

 

Herr Häußler, Josef

sowie

 

1 Bedienstete des Finanzamts Ulm

(AF Petra Staigmüller)

 

1 Stellvertreter hierzu

(StA Wolfgang Eichelmann)

 

Beratender Ausschuss für Bauangelegenheiten

Zwei Gemeinderäte schlugen vor, einen beratenden Ausschuss für Bauangelegenheiten einzurichten. Vor allem für Ortsbesichtigungen hielten sie ein beratendes Gremium für zweckmäßig.

 

Nach kurzer Aussprache wurde einstimmig beschlossen, einen beratenden Ausschuss nach § 41 GemO für Bauangelegenheiten zu bilden.

 

Im Wege der Einigung wurden in den Ausschuss einstimmig gewählt:

 

1. Bürgermeister Bertele

2. GR Häußler, Hartmut

3. GR Häußler, Stefan

4. GR Lapomarda

5. GR Maus

6. GR Schäfer

 

Baugesuche

In vorausgegangenen Sitzungen wurde ein Sichtschutzzaun im Bereich des Baugebietes „Dorfäcker-Nord“ behandelt und hierbei eine Ausnahme von den Vorgaben des Bebauungsplanes bewilligt. In Verlängerung des ursprünglich beantragten Zaunes traten nun die beiderseitigen Nachbarn dem Antrag bei und wünschten ebenfalls eine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes, um einen Sichtschutzzaun errichten zu können. In Fortführung der seitherigen Zustimmung zur Befreiung wurde einstimmig beschlossen, eine Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplans im Rahmen der nachbarrechtlichen Vorschriften zu befürworten.

 

Ein weiterer Bauantrag bezog sich auf die Errichtung einer Gartenhütte auf einem Grundstück an der Ringstraße im Baugebiet Fischbachäcker außerhalb der Baugrenze.

Auch dort wurde bereits vor einiger Zeit einem Grundstückeigentümer eine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes erteilt. Dem Antrag wurde unter dem Vorbehalt der Angrenzeranhörung einstimmig zugestimmt.

 

Der Errichtung einer Schleppgaube auf dem bestehenden Wohnhaus an der Straße „Beim Mühlbach“ stimmte der Gemeinderat ebenfalls einstimmig zu. Eine Ausnahme usw. war hierfür nicht erforderlich.

 

Der letzte Bauantrag bezog sich auf die Errichtung eines landwirtschaftlichen Schuppens in im Außenbereich von Beutelreusch, allerdings dicht an der bestehenden Bebauung. Als landwirtschaftlich genutztes Bauwerk handelte es sich um ein sog. privilegiertes Bauwerk, das im Außenbereich errichtet werden darf. Dem Baugesuch wurde einstimmig zugestimmt.

 

Sonstiges, Bekanntgaben

 

Sitzungstermine 2004

Bürgermeister Bertele kündigte die Sitzungstermine für das restliche Jahr 2004 an:

 

Donnerstag, 14.10.2004, Rathaus Unterkirchberg, Großer Saal

Donnerstag, 18.11.2004, Amtshaus Oberkirchberg, Bürgersaal

Donnerstag, 16.12.2004, Rathaus Unterkirchberg, Großer Saal

 

Radweg nach Unterweiler

Bürgermeister Bertele informierte, dass nunmehr zwar die Genehmigung des Landratsamtes zur Verdolung des Fischbachs am Radweg nach Unterweiler vorliege, zwischenzeitlich aber die Baufirma Eble Insolvenz angemeldet habe. Deswegen wurden die erforderlichen Bauarbeiten im Wege der freihändigen Vergabe der Nachfolgefirma in Auftrag gegeben.

Aus der Mitte des Gemeinderates kam der Vorschlag, den Übergang über die Verdolung mit einem Geländer abzusichern und den Radweg an der Einmündung Unterweiler Straße auszuschildern.

 

Kanalanschluss „Buch“

Gemeindeamtsrat Kornmayer berichtete, dass das Regierungspräsidium Tübingen für den Anschluss des Gemeindeteiles Buch an die Ortskanalisation und das Klärwerk „Steinhäule“ Zuwendung in Höhe von 226.570,00 € bewilligte.

 

Gemeindefinanzprüfung 1999-2002 und Prüfung der Bauausgaben 2001 - 2003

Bürgermeister Bertele berichtete, dass nach Mitteilung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis zum Abschluss der überörtlichen Prüfung die im Prüfungsbericht festgestellten Anstände erledigt sind.

 

Bürgermeisteramt