Bericht über die
Gemeinderatssitzung vom 17.11.2005 im Bürgersaal des Amtshauses Oberkirchberg
Bürgermeister Anton Bertele begrüßte die Mitglieder
des Gemeinderates, Frau Katrin Loyal, Fachbereichsleiterin der Volkshochschule
Ulm, Herrn Ingenieur Gerhard Rimmele, Herrn Franz Glogger von der Südwest
Presse, die Zuhörer sowie Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung. Er
stellte ferner die ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfähigkeit fest. Die
Protokolle der öffentlichen und der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.10.2005
wurden dem Gemeinderat durch Auflegen bekannt gegeben. Zur
Bürgerfrageviertelstunde wurden keine Fragen oder Anregungen vorgebracht.
Vorstellung von Frau Katrin
Loyal als Fachbereichsleiterin der Volkshochschule Ulm
Frau Loyal bedankte sich für
die Einladung und stellte sich dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit vor. Als
ausgebildete Sozialpädagogin hatte sie bereits in früherer Zeit bei der
Volkshochschule Ulm zunächst als Praktikantin und später als Stellvertreterin
der bisherigen Fachbereichsleiterin, Frau Tina Sterken, gearbeitet. Nach
dem plötzlichen Tod von Frau Tina Sterken übernahm sie seit 03.10.2005 die
Stelle bei der Volkshochschule und ist damit unter anderem für das Kursangebot
in Illerkirchberg zuständig.
Ihr besonderes Anliegen sei
es, das bestehende Programm weiter zu führen und auszubauen. Dabei will sie
Wünsche aus der Bevölkerung entgegennehmen und in die Programmgestaltung
einbeziehen. Die vh ulm sei für Neuerungen stets offen und flexibel. Dabei wird
besonderer Wert auf den Ausbau der musischen, kulturellen und sprachlichen
Angebote gelegt. Ausdrücklich bot sie den Vereinen und Organisationen die
Zusammenarbeit mit der Volkshochschule an. Dafür suche sie Ansprechpartner vor
Ort.
Bürgermeister Anton Bertele sagte zu, Veröffentlichungswünsche
zu unterstützen und bat bei dieser Gelegenheit auch den Gemeinderat um
entsprechende Anregungen und Vorschläge.
Baugebiet „Unterer Brühl“ –
Vergabe der Erschließungsarbeiten
Bürgermeister Anton Bertele verwies auf die
Angebotsabgabe für die Erschließungsarbeiten und bat hierzu Herrn Ingenieur
Gerhard Rimmele, die fachlichen Erläuterungen zu geben. Die Arbeiten umfassen
den Straßenbau, die Resterschließung mit Herstellung von Hausanschlüssen sowie
die Herstellung der Retentionsfläche.
Er erläuterte hierzu, dass
die Straßenentwässerung aus Gründen einer Einstaugefahr in der Kanalisation
bzw. aus der Weihung nicht an der bestehenden Mischwasserkanalisation
angeschlossen, sondern auf dem Gelände der Gemeinde oder im Straßenraum
versickert werden soll. Das Regenwasser aus den Wohngrundstücken könne hingegen
in die Mischwasserkanalisation eingeleitet werden. Die Versickerung des
Regenwassers von den Straßenflächen entspreche zudem der Forderung nach einer
zeitgemäßen Regenwasserbewirtschaftung und sei bei einer Wohnstraße in der
geplanten Größenordnung auch zulässig. Deshalb wurden in der Ausschreibung 2
Varianten zur Gewährleistung der Versickerung vorgesehen, nämlich künstliche
Hohlraumversickerung sowie alternativ natürliche Erdrigole. Nach den
vorliegenden Angeboten ist die Variante „geschlossene Erdversickerung“ deutlich
günstiger.
Insgesamt reichten 11 Firmen
Angebote ein. Einstimmig wurde beschlossen, den Auftrag der günstigsten
Bieterin, der Fa. Gebr. Schliesser aus Wain, zum Angebotspreis von 87.504,02 €
zu erteilen. Das nächsthöhere Gebot lag bei 93.120,82 €.
Satzung über die Erhebung
von Erschließungsbeiträgen
Durch das am 15.11.1994 in
Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes wurde die
Gesetzgebungszuständigkeit für das Erschließungsbeitragsrecht auf die Länder
übertragen. Auf dieser Grundlage beschloss der baden-württembergische Landtag
am 16.03.2005 das Gesetz zur Neuregelung des kommunalen Abgabenrechts. Die
bisherigen bundesrechtlichen Grundzüge des Erschließungsbeitragsrechts wurden
weitgehend in die landesrechtliche Neuregelung übernommen. Die bisherigen
erschließungsbeitragsrechtlichen Bestimmungen sind allerdings dann weiterhin
anzuwenden, wenn für Grundstücke vor dem 01.10.2005 eine Beitragsschuld
entstanden ist. Die wesentlichen Inhalte der Neuregelung sind:
- Das Erschließungsbeitragsrecht ist ab
01.10.2005 Landesrecht. Alle Gemeinden müssen deshalb eine neue, auf das
Kommunalabgabengesetz gestützte Erschließungsbeitragssatzung erlassen.
- Die Verpflichtung zur
Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird auf Anbaustraßen und Wohnwege
beschränkt.
- Hinsichtlich der übrigen
Erschließungsanlagen (Sammelstraßen, Sammelwege, Parkflächen, Grünanlagen,
Kinderspielplätze, Lärmschutzanlagen) können die Gemeinden selbst entscheiden,
ob sie Beiträge erheben und dafür eine Satzung erlassen.
- An die Stelle der
Erschließungseinheit tritt die Abrechnungseinheit mit erweiterten
Zusammenfassungsmöglichkeiten.
- Der bisherige
Mindestgemeindeanteil von 10 v.H. wird abgesenkt auf 5 v.H.
- Für gemeindeeigene
Grundstücke gilt künftig die Pflicht zur internen Verrechnung.
Den Beratungen im Gemeinderat lag eine Mustersatzung
des Gemeindetages zugrunde. Diese wurde auf Ebene des
Gemeindeverwaltungsverbandes für die Mitgliedsgemeinden vorbereitet und zur Übernahme
empfohlen. Konkret auf Illerkirchberg bezogen werden die Kostenanteile der
Straßenentwässerung nicht mehr mittels Einheitssatz, sondern nach den
tatsächlich entstehenden Kosten berechnet. Ferner wird, wie vorgegeben, der
Gemeindeanteil an den Erschließungskosten von 10% auf 5% vermindert. Der
Artzuschlag für Gewerbe wird umgestellt von Zuschlag 30 % auf Zuschlag
0,5 Nutzungsfaktor. Die Regelung für mehrfach erschlossene Grundstücke
wird umgestellt von Frontmeteranteil auf Anzahl der Anbaustraßen. Zur
Diskussion stand im Gemeinderat noch die Frage, inwieweit Altanlieger für neue
Erschließungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Kinderspielplätze oder
Lärmschutzanlagen, herangezogen werden können oder sollen. Aufgrund der äußerst
schwierigen Abgrenzung wurde davon Abstand genommen. Die neue Satzung wurde
sodann vom Gemeinderat einstimmig beschlossen und wird in dieser Ausgabe des
Mitteilungsblattes amtlich bekannt gemacht.
Tagesbetreuungsausbaugesetz
– Erhebung zum Bestand und Bedarf
Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen
Tagesbetreuungsausbaugesetz soll die
Betreuungsstruktur für Kinder verbessert werden. Neben dem schon bestehenden
Kindergartenangebot sollen nun zusätzliche Angebote für Kinder im Alter 0 bis zu 3 Jahren, für Kindergartenkinder
in der Ganztagesbetreuung, für Schulkinder bis zum 14. Lebensjahr, für
Kinderbetreuung in den Ferien und Betreuungsangebote für behinderte Kinder
geschaffen werden. Die Zuständigkeit für die Ausführung des Gesetzes wurde nach
Abstimmung zwischen den Kommunalverbänden und der Landesregierung den Gemeinden
übertragen.
Der Kreistag beschloss
kürzlich, die im Gesetz eingeräumte Übergangsfrist zur Umsetzung des
gesetzlichen Auftrags für den Alb-Donau-Kreis in Anspruch zu nehmen. Den
Gemeinden obliegt es allerdings, eine Bedarfsprognose zu erstellen und
demgegenüber die bestehenden Betreuungsangebote nachzuweisen. Für
Illerkirchberg werden folgende Daten zugrunde gelegt:
Kinderzahlen (Stand: 01.01.2005)
Alter bis |
Anzahl |
Zwischensumme |
1 |
42 |
143 |
2 |
56 |
|
3 |
45 |
|
4 |
43 |
140 |
5 |
51 |
|
6 |
46 |
|
7 |
55 |
242 |
8 |
53 |
|
9 |
74 |
|
10 |
60 |
|
11 |
57 |
231 |
12 |
57 |
|
13 |
61 |
|
14 |
56 |
|
Gesamtsumme |
756 |
Zur Abschätzung der
Entwicklung der Kinderzahlen bis 2010 wird die vom Statistischen Landesamt für
den Alb-Donau-Kreis herausgegebene Bevölkerungsentwicklungsprognose zugrunde
gelegt. Den sich hieraus ergebenden Verlauf hat das Landratsamt in den
Berechnungsbogen eingearbeitet. Diese Daten werden als Basis für Illerkirchberg
herangezogen und ergeben bis 2010 einen durchschnittlichen Rückgang der
Kinderzahlen um ca. 10 %.
In den Kindergärten kann die Gemeinde Illerkirchberg
insgesamt 127 Plätze (Josefskindergarten: 62, Antoniuskindergarten: 50,
FranziskuskindergartenL 66) vorweisen. Die Verbandshauptschule Staig weist
einen Anteil von 43 Ganztagsplätzen für Illerkirchberg aus. Im Rahmen der
Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung bestehen in Ober- und Unterkirchberg jeweils
15, insgesamt also 30 Plätze. Die Zahl der Betreuungsplätze durch
Tagesmütterbetreuung wurde aktuell mit 6 festgestellt, wobei sich hier durchaus
auch sehr kurzfristig Schwankungen ergeben.
Bei der Aufstellung der
Bedarfsprognose wurde die Vorgabe des Landesjugendamtes zugrunde gelegt. Die
landesweite Abschätzung beinhaltet sogenannte Bedarfskorridore mit folgenden
Ober- und Untergrenzen:
als
obere Variante
20 % für Kinder unter 3 Jahren
30 % für Ganztagesbetreuung 3 – 6 Jahre
30 % für Betreuung 6 – 14 Jahre
als untere Variante
6 % für unter 3 Jahre
20 % für Ganztagesbetreuung 3 – 6 Jahre
20 % Betreuung 6 – 14 Jahre
Bilanzierung
Bürgermeister Anton Bertele
stellte fest, dass durch die vorhandenen Betreuungsangebote in Illerkirchberg
bereits vielfältige und den Bedarf weitreichend abdeckende Angebote bestehen.
Demnach werden die nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz geforderten
Betreuungsangebote nach derzeitiger Einschätzung bereits größtenteils erfüllt.
Je nach Nachfrage kann bedarfsorientiert Betreuung angeboten werden.
Ausbaubedarf wird bei entsprechender Nachfrage bei der Erweiterung der
Kindergartenöffnungszeiten durch Mittagsbetreuung gesehen. Außerdem ist die
Ganztagesbetreuung an weiterführenden Schulen bedarfsentsprechend herzustellen.
Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat nach der
Finanzierung antwortet Bürgermeister Bertele, dass die Gemeinden mit der
Finanzierung weitgehend allein dastehen. Ursprünglich sollten die
Mehraufwendungen über Einsparungen aus den HARTZ IV-Gesetzen erfolgen. Nachdem
sich diese politische Zielsetzung nicht realisierte, verbleibe es bei der
bisherigen Finanzierung. Zuwendungen erhält die Gemeinde im Rahmen der Kindergartenförderung nach dem FAG, der
Förderung der „Verlässlichen Grundschule“, der Förderung der
Nachmittagsbetreuung sowie Investitionsförderung für die Ganztagshauptschule.
Einstimmig nahm der
Gemeinderat die Erhebungen zum Bestand und Bedarf zur Kenntnis und stimmte den
Prognosen und Zielen zu.
Nachtbus
Ulm-Illerkirchberg-Staig-Hüttisheim-Schnürpflingen
Bürgermeister Anton Bertele
berichtete, dass der gemeinsame Vertrag zur Einrichtung von Spätfahrten auf den
Buslinien von Ulm Richtung Illerkirchberg-Staig-Schnürpflingen-Hüttisheim zum
Fahrplanwechsel am 11.12.2005 endet. Diese Buslinie stelle insbesondere ein
Angebot für die Jugendlichen dar, freitags und samstags spät von Ulm nach Hause
zu kommen. Die Finanzierung könne mit bisheriger Kostenaufteilung 50 %
Landkreis und 50 % Gemeinden (jede Gemeinde zahlt hiervon ¼) beibehalten
werden, was bei der Gemeinde Illerkirchberg mit 1600,00 € zu Buche schlägt. Die
Gemeinden Schnürpflingen und Hüttisheim hatten bereits die Vertragsverlängerung
beschlossen. Bei der letzten Fahrgastzählung Ende Oktober fuhren freitags 17
Personen, hiervon 9 aus Illerkirchberg, und samstags 20 Personen, davon 10 aus
Illerkirchberg, im Bus mit. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dieses
Angebot für die Bürger beizubehalten.
Mobilfunk – Auswahl eines
Messinstituts
Wie in der Sitzung vom
22.09.2005 von der Mobilfunkbetreiberin zugesagt, fand eine Überprüfung des Standortes
am Wasserturm hinsichtlich der technischen Eignung statt. Nach Mitteilung von O2
Germany sei dieser Standort funktechnisch nicht geeignet. Ursächlich dafür sei
die Entfernung des Wasserturms von Unterkirchberg sowie die topographischen
Gegebenheiten. Der Höhenzug schotte sogar Teile des Dorfes regelrecht ab. Eine
ausreichende Versorgung mit dem Funkstandard UMTS sei nur in einer ungenügenden
Qualität im Außenbereich von Unterkirchberg gewährleistet. Eine Versorgung
innerhalb von Gebäuden könne damit nicht mehr sichergestellt werden. Der
vorgeschlagene Alternativstandort wurde somit abgelehnt.
Nach Mitteilung von O2
gehe die Mobilfunkanlage an der Raiffeisenstraße voraussichtlich Ende 2005 in
Betrieb. Bezüglich der Lärmemissionen des Klimagerätes sei eine technische
Überprüfung erfolgt, womit die Geräuschbelastung deutlich reduziert worden sei.
Auch Anlieger hatten dies auf Nachfrage auch bestätigt.
Entsprechend der Zusage in
der Gemeinderatssitzung bot O2 die Übernahme von Messungskosten an.
Folgende Messinstitute wurden vorgeschlagen:
Prof. Dr.-Ing. Matthias Wuschek, öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger
Bürgermeister Bertele sprach
sich für das Institut aus, das als öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige anerkannt ist. Bei einer Gegenstimme wurde das EM-Institut in
Regensburg mit den Messungen beauftragt.
Baugesuche
Für ein Grundstück am
Pappelweg lag ein Baugesuch für ein Einfamilienhaus mit Garage vor. Dem Antrag
wurde einschließlich einer beantragter Befreiung wegen teilweiser Überbauung
der im Bebauungsplan festgelegten 15m breiten Abstandsfläche zur Landesstraße
einstimmig zugestimmt.
Eine Wohnung im
Wasserturm Oberkirchberg soll für gewerbliche Zwecke umgenutzt werden. Für
diese künftig gewerbliche Räume wäre ein weiterer Stellplatz erforderlich. Auf
dem recht kleinen Grundstück lässt sich allerdings kein weiterer Stellplatz
nachweisen. Bürgermeister Bertele freute über das Entstehen von voraussichtlich
3 Arbeitsplätzen und empfahl eine Befreiung von der Stellplatzanforderung, weil
Parkplobleme an dieser Stelle nicht zu erwarten seien. Dem Antrag wurde
ebenfalls einstimmig zugestimmt.
Für ein Grundstück an der Illerstraße östlich
des Waldgrundstückes der Realgemeinde lag eine Bauvoranfrage zur Errichtung
eines Doppelhauses vor. Bürgermeister Anton Bertele verwies darauf, dass die
nachbarliche Zustimmung für das Waldgrundstück insbesondere aus haftungsrechtlichen
Gründen wegen der Besorgnis, dass Bäume auf die Häuser fallen könnten, nicht
erteilt wurde. Außerdem warnte er bei derart dichter Bebauung des sehr kleinen
Grundstücks vor zu erwartenden Parkproblemen. Eine Zustimmung der Gemeinde
wollte er daher nur im Rahmen des Bestandsschutzes geben. Nachdem sich die
Bauvoranfrage auf eine Doppelhausplanung bezog, wurde der Anfrage dann
insgesamt nicht zugestimmt.
Sonstiges, Bekanntgaben
Bürgermeister Anton Bertele
berichtete, dass sich der KSV Unterkirchberg mit Schreiben vom 05.11.2005 beim
Gemeinderat für die wohlwollende Unterstützung des Vereins durch Förderung der
Investitionen bedankte. Ferner bedankte sich der Elternbeirat des Kindergartens
St. Franziskus bei der Gemeinde für die finanzielle Unterstützung zur
Einführung des Englisch-Unterrichts.
Verkehrsangelegenheiten
Bürgermeister Anton Bertele informierte über die am
25.10.2005 in Illerkirchberg durchgeführte Verkehrsschau mit dem Landratsamt
und der Polizeidirektion Ulm. Gegenstand der Überprüfung war die Errichtung
einer Geschwindigkeitsmessanlage an der Hauptstraße aus Richtung Wiblingen
sowie an der Mussinger Straße aus Richtung Staig. Soweit die technischen
Voraussetzungen sowie die Einwilligung der betreffenden Grundstückseigentümer
erfüllt sind, würde das Landratsamt die Aufstellung genehmigen.
Bezüglich
einer Querungshilfe in Beutelreusch oder alternativ evtl. ebenfalls die
Aufstellung von Radaranlagen oder sonstiger geschwindigkeitsdämpfender
Maßnahmen sind dort noch weitere Verhandlungen mit dem Straßenbauamt zu führen.
Im Schelmenweg wird ein Parkverbot zwischen Burgunderweg und
Hauptstraße angeordnet.
Es
wird dort regelmäßig auf der südlichen Straßenseite geparkt. Der in Richtung
Hauptstraße fließende Verkehr muss daher die linke Straßenseite benutzen.
Aus
der Hauptstraße in den Schelmenweg abbiegende Kraftfahrer sehen die
gegebenenfalls auf ihrer Straßenseite entgegenkommenden Fahrzeuge nicht und
sind daher gefährdet.
In der Raiffeisenstraße wird nördlich der Straße
„Beim Fälltor“ ein Parkverbot angeordnet. Dort wird nahe der Gaststätte
laut Schilderung von Anliegern häufig auf beiden Straßenseiten geparkt, sodass
ein Durchkommen kaum mehr möglich ist.
Im Zuge fortschreitender Bebauung werden im
Schwalbenweg 2 Parkplätze angeordnet. Dafür sind geringe bauliche Maßnahmen
erforderlich.
An der Bergstraße/Mündelstraße soll das Schild
„Vorfahrt geändert!“ abgebaut werden. Es wurde vor vielen Jahren im
Zusammenhang mit der Umstellung der Vorfahrtsregel auf „Rechts vor Links“
aufgestellt.
Bürgermeister Anton Bertele verwies darauf, dass die
beantragten polizeilichen Radarmessungen an der Hölderlinstraße leider sehr
lange auf sich warten ließen. Wenige Tage vor der Gemeinderatssitzung seien
diese zwar erfolgt, es liege jedoch noch kein Messprotokoll vor. Er werde sich
darum bemühen, um die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Die gemeindlichen
Messungen fanden bereits statt und wurden als Gesamtübersicht im
Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Hochwasserschutzmaßnahmen
Bürgermeister Anton Bertele berichtete über die
Bemühungen zur Verbesserung der Hochwasserschutzmaßnahmen. Nach Besichtigung
der Situation durch den Landrat am 04.10.2005 fand auf dessen Anraten am
18.10.2005 eine Besprechung der Bürgermeister der Illertal-Gemeinden statt, um die
jeweiligen Bedürfnisse zusammenzustellen und gemeinsam vorzutragen. Auf den
24.11.2005 sei ein Koordinationsgespräch mit der Stadt Senden terminiert.
Hinsichtlich einsatztechnischer Optimierung in Hochwasserfällen findet eine
Besprechung mit den Raumschaftsfeuerwehren am 07.12.2005 in Illerkirchberg
statt. Für den gleichen Tag luden die Abgeordneten Frau Hilde Mattheis MdB und
Herr Martin Rivoir MdL ein, um die Belange des Hochwasserschutzes zu
unterstützen. Zu einem Erörterungstermin am 21.12.2005 im Landratsamt
Neu-Ulm unter Beteiligung aller Fachbehörden habe schließlich der Landrat der
Landkreises Neu-Ulm, Herr Erich-Josef Geßner eingeladen.
Projekt „Mitmachen – Ehrensache“
Der Alb-Donau-Kreis
beteiligt sich an der landesweiten Aktion „Mitmachen – Ehrensache“.
Am Montag, 05.12.2005 werden Jugendliche aus dem
Landkreis bei einem Arbeitgeber für einen Tag jobben. Das so erarbeitete Geld
spenden sie für Jugendprojekte im Alb-Donau-Kreis. Der jeweilige Arbeitgeber
überweist den Verdienst direkt auf ein Sonderkonto des Landratsamtes. Nähere
Informationen dazu finden sich im Internet unter www.Mitmachen- Ehrensache.de .
Aus
den Einnahmen dieser Aktion fördert der Landkreis Projekte für Jugendliche.
Der Jugendtreff für Unterkirchberg wurde von der Gemeinde bereits als
Förderprojekt gemeldet und grundsätzlich als förderwürdig anerkannt. Es ist
deswegen ein Bestreben der Gemeinde, die Aktion des Landratsamtes durch
Bereitstellen vieler „Arbeitsplätze“ für den einen Tag, den 05.12.2005 zu
unterstützen.
Bürgermeister Anton Bertele teilte dem Gemeinderat
mit, dass er für die Gemeinde Illerkirchberg im Bauhof hierfür 3 Stellen
angeboten habe. Er bat bei allen Gewerbetreibenden um Unterstützung und
Bereitstellung weiterer „Arbeitsplätze“ für diesen einen Tag.
Jugendtreff
Bürgermeister Anton Bertele brachte mit Bedauern zum
Ausdruck, dass die Baugenehmigung für den Jugendtreff immer noch nicht
vorliege. Auch die Zuschusszusage lasse auf sich warten. Die Entscheidung sei
ihm vom Kultusministerium bis spätestens Ende September zugesagt worden. Die
fragliche Sitzung sei dann auf den 24.10.2005 vertagt worden. Auch dieser
Termin sei abgesetzt worden. Auch wenn alle auf den Jugendtreff dringend
warten, darf die Gemeinde ohne Baugenehmigung nicht mit dem Bau starten.
Anschließend fand noch eine
nichtöffentliche Sitzung statt.