Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 17.11.2005 im Bürgersaal des Amtshauses Oberkirchberg

 

Bürgermeister Anton Bertele begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates, Frau Katrin Loyal, Fachbereichsleiterin der Volkshochschule Ulm, Herrn Ingenieur Gerhard Rimmele, Herrn Franz Glogger von der Südwest Presse, die Zuhörer sowie Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung. Er stellte ferner die ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfähigkeit fest. Die Protokolle der öffentlichen und der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.10.2005 wurden dem Gemeinderat durch Auflegen bekannt gegeben. Zur Bürgerfrageviertelstunde wurden keine Fragen oder Anregungen vorgebracht.

 

Vorstellung von Frau Katrin Loyal als Fachbereichsleiterin der Volkshochschule Ulm

 

Frau Loyal bedankte sich für die Einladung und stellte sich dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit vor. Als ausgebildete Sozialpädagogin hatte sie bereits in früherer Zeit bei der Volkshochschule Ulm zunächst als Praktikantin und später als Stellvertreterin der bisherigen Fachbereichsleiterin, Frau Tina Sterken, gearbeitet. Nach dem plötzlichen Tod von Frau Tina Sterken übernahm sie seit 03.10.2005 die Stelle bei der Volkshochschule und ist damit unter anderem für das Kursangebot in Illerkirchberg zuständig.

Ihr besonderes Anliegen sei es, das bestehende Programm weiter zu führen und auszubauen. Dabei will sie Wünsche aus der Bevölkerung entgegennehmen und in die Programmgestaltung einbeziehen. Die vh ulm sei für Neuerungen stets offen und flexibel. Dabei wird besonderer Wert auf den Ausbau der musischen, kulturellen und sprachlichen Angebote gelegt. Ausdrücklich bot sie den Vereinen und Organisationen die Zusammenarbeit mit der Volkshochschule an. Dafür suche sie Ansprechpartner vor Ort.

 

Bürgermeister Anton Bertele sagte zu, Veröffentlichungswünsche zu unterstützen und bat bei dieser Gelegenheit auch den Gemeinderat um entsprechende Anregungen und Vorschläge.

 

Baugebiet „Unterer Brühl“ – Vergabe der Erschließungsarbeiten

 

Bürgermeister Anton Bertele verwies auf die Angebotsabgabe für die Erschließungsarbeiten und bat hierzu Herrn Ingenieur Gerhard Rimmele, die fachlichen Erläuterungen zu geben. Die Arbeiten umfassen den Straßenbau, die Resterschließung mit Herstellung von Hausanschlüssen sowie die Herstellung der Retentionsfläche.

 

Er erläuterte hierzu, dass die Straßenentwässerung aus Gründen einer Einstaugefahr in der Kanalisation bzw. aus der Weihung nicht an der bestehenden Mischwasserkanalisation angeschlossen, sondern auf dem Gelände der Gemeinde oder im Straßenraum versickert werden soll. Das Regenwasser aus den Wohngrundstücken könne hingegen in die Mischwasserkanalisation eingeleitet werden. Die Versickerung des Regenwassers von den Straßenflächen entspreche zudem der Forderung nach einer zeitgemäßen Regenwasserbewirtschaftung und sei bei einer Wohnstraße in der geplanten Größenordnung auch zulässig. Deshalb wurden in der Ausschreibung 2 Varianten zur Gewährleistung der Versickerung vorgesehen, nämlich künstliche Hohlraumversickerung sowie alternativ natürliche Erdrigole. Nach den vorliegenden Angeboten ist die Variante „geschlossene Erdversickerung“ deutlich günstiger.

Insgesamt reichten 11 Firmen Angebote ein. Einstimmig wurde beschlossen, den Auftrag der günstigsten Bieterin, der Fa. Gebr. Schliesser aus Wain, zum Angebotspreis von 87.504,02 € zu erteilen. Das nächsthöhere Gebot lag bei 93.120,82 €.

 

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

 

Durch das am 15.11.1994 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes wurde die Gesetzgebungszuständigkeit für das Erschließungsbeitragsrecht auf die Länder übertragen. Auf dieser Grundlage beschloss der baden-württembergische Landtag am 16.03.2005 das Gesetz zur Neuregelung des kommunalen Abgabenrechts. Die bisherigen bundesrechtlichen Grundzüge des Erschließungsbeitragsrechts wurden weitgehend in die landesrechtliche Neuregelung übernommen. Die bisherigen erschließungsbeitragsrechtlichen Bestimmungen sind allerdings dann weiterhin anzuwenden, wenn für Grundstücke vor dem 01.10.2005 eine Beitragsschuld entstanden ist. Die wesentlichen Inhalte der Neuregelung sind:

 

-        Das Erschließungsbeitragsrecht ist ab 01.10.2005 Landesrecht. Alle Gemeinden müssen deshalb eine neue, auf das Kommunalabgabengesetz gestützte Erschließungsbeitragssatzung erlassen.

-        Die Verpflichtung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird auf Anbaustraßen und Wohnwege beschränkt.

-        Hinsichtlich der übrigen Erschließungsanlagen (Sammelstraßen, Sammelwege, Parkflächen, Grünanlagen, Kinderspielplätze, Lärmschutzanlagen) können die Gemeinden selbst entscheiden, ob sie Beiträge erheben und dafür eine Satzung erlassen.

-        An die Stelle der Erschließungseinheit tritt die Abrechnungseinheit mit erweiterten Zusammenfassungsmöglichkeiten.

-        Der bisherige Mindestgemeindeanteil von 10 v.H. wird abgesenkt auf 5 v.H.

-        Für gemeindeeigene Grundstücke gilt künftig die Pflicht zur internen Verrechnung.

 

Den Beratungen im Gemeinderat lag eine Mustersatzung des Gemeindetages zugrunde. Diese wurde auf Ebene des Gemeindeverwaltungsverbandes für die Mitgliedsgemeinden vorbereitet und zur Übernahme empfohlen. Konkret auf Illerkirchberg bezogen werden die Kostenanteile der Straßenentwässerung nicht mehr mittels Einheitssatz, sondern nach den tatsächlich entstehenden Kosten berechnet. Ferner wird, wie vorgegeben, der Gemeindeanteil an den Erschließungskosten von 10% auf 5% vermindert. Der Artzuschlag für Gewerbe wird umgestellt von Zuschlag 30 % auf Zuschlag 0,5 Nutzungsfaktor. Die Regelung für mehrfach erschlossene Grundstücke wird umgestellt von Frontmeteranteil auf Anzahl der Anbaustraßen. Zur Diskussion stand im Gemeinderat noch die Frage, inwieweit Altanlieger für neue Erschließungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Kinderspielplätze oder Lärmschutzanlagen, herangezogen werden können oder sollen. Aufgrund der äußerst schwierigen Abgrenzung wurde davon Abstand genommen. Die neue Satzung wurde sodann vom Gemeinderat einstimmig beschlossen und wird in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes amtlich bekannt gemacht.

 

Tagesbetreuungsausbaugesetz – Erhebung zum Bestand und Bedarf

 

Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Tagesbetreuungsausbaugesetz soll  die Betreuungsstruktur für Kinder verbessert werden. Neben dem schon bestehenden Kindergartenangebot sollen nun zusätzliche Angebote für            Kinder im Alter 0 bis zu 3 Jahren, für Kindergartenkinder in der Ganztagesbetreuung, für Schulkinder bis zum 14. Lebensjahr, für Kinderbetreuung in den Ferien und Betreuungsangebote für behinderte Kinder geschaffen werden. Die Zuständigkeit für die Ausführung des Gesetzes wurde nach Abstimmung zwischen den Kommunalverbänden und der Landesregierung den Gemeinden übertragen.

Der Kreistag beschloss kürzlich, die im Gesetz eingeräumte Übergangsfrist zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags für den Alb-Donau-Kreis in Anspruch zu nehmen. Den Gemeinden obliegt es allerdings, eine Bedarfsprognose zu erstellen und demgegenüber die bestehenden Betreuungsangebote nachzuweisen. Für Illerkirchberg werden folgende Daten zugrunde gelegt:

 

Kinderzahlen (Stand: 01.01.2005)

 

Alter bis

Anzahl

Zwischensumme

1

42

143

2

56

3

45

4

43

140

5

51

6

46

7

55

242

8

53

9

74

10

60

11

57

231

12

57

13

61

14

56

Gesamtsumme

756

 

Einwohnerprognosezahlen

 

Zur Abschätzung der Entwicklung der Kinderzahlen bis 2010 wird die vom Statistischen Landesamt für den Alb-Donau-Kreis herausgegebene Bevölkerungsentwicklungsprognose zugrunde gelegt. Den sich hieraus ergebenden Verlauf hat das Landratsamt in den Berechnungsbogen eingearbeitet. Diese Daten werden als Basis für Illerkirchberg herangezogen und ergeben bis 2010 einen durchschnittlichen Rückgang der Kinderzahlen um ca. 10 %.

 

Bestehende Betreuungsplätze

 

In den Kindergärten kann die Gemeinde Illerkirchberg insgesamt 127 Plätze (Josefskindergarten: 62, Antoniuskindergarten: 50, FranziskuskindergartenL 66) vorweisen. Die Verbandshauptschule Staig weist einen Anteil von 43 Ganztagsplätzen für Illerkirchberg aus. Im Rahmen der Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung bestehen in Ober- und Unterkirchberg jeweils 15, insgesamt also 30 Plätze. Die Zahl der Betreuungsplätze durch Tagesmütterbetreuung wurde aktuell mit 6 festgestellt, wobei sich hier durchaus auch sehr kurzfristig Schwankungen ergeben.

 

Bedarfsberechnung

 

Bei der Aufstellung der Bedarfsprognose wurde die Vorgabe des Landesjugendamtes zugrunde gelegt. Die landesweite Abschätzung beinhaltet sogenannte Bedarfskorridore mit folgenden Ober- und Untergrenzen:

 

als obere Variante

      20 % für Kinder unter 3 Jahren

      30 % für Ganztagesbetreuung 3 – 6 Jahre

      30 % für Betreuung 6 – 14 Jahre

 

als untere Variante

      6 % für unter 3 Jahre

      20 % für Ganztagesbetreuung 3 – 6 Jahre

      20 % Betreuung 6 – 14 Jahre

 

Bilanzierung

 

Bürgermeister Anton Bertele stellte fest, dass durch die vorhandenen Betreuungsangebote in Illerkirchberg bereits vielfältige und den Bedarf weitreichend abdeckende Angebote bestehen. Demnach werden die nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz geforderten Betreuungsangebote nach derzeitiger Einschätzung bereits größtenteils erfüllt. Je nach Nachfrage kann bedarfsorientiert Betreuung angeboten werden. Ausbaubedarf wird bei entsprechender Nachfrage bei der Erweiterung der Kindergartenöffnungszeiten durch Mittagsbetreuung gesehen. Außerdem ist die Ganztagesbetreuung an weiterführenden Schulen bedarfsentsprechend herzustellen.

 

Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat nach der Finanzierung antwortet Bürgermeister Bertele, dass die Gemeinden mit der Finanzierung weitgehend allein dastehen. Ursprünglich sollten die Mehraufwendungen über Einsparungen aus den HARTZ IV-Gesetzen erfolgen. Nachdem sich diese politische Zielsetzung nicht realisierte, verbleibe es bei der bisherigen Finanzierung. Zuwendungen erhält die Gemeinde im Rahmen der  Kindergartenförderung nach dem FAG, der Förderung der „Verlässlichen Grundschule“, der Förderung der Nachmittagsbetreuung sowie Investitionsförderung für die Ganztagshauptschule.

 

Einstimmig nahm der Gemeinderat die Erhebungen zum Bestand und Bedarf zur Kenntnis und stimmte den Prognosen und Zielen zu.

 

Nachtbus Ulm-Illerkirchberg-Staig-Hüttisheim-Schnürpflingen

 

Bürgermeister Anton Bertele berichtete, dass der gemeinsame Vertrag zur Einrichtung von Spätfahrten auf den Buslinien von Ulm Richtung Illerkirchberg-Staig-Schnürpflingen-Hüttisheim zum Fahrplanwechsel am 11.12.2005 endet. Diese Buslinie stelle insbesondere ein Angebot für die Jugendlichen dar, freitags und samstags spät von Ulm nach Hause zu kommen. Die Finanzierung könne mit bisheriger Kostenaufteilung 50 % Landkreis und 50 % Gemeinden (jede Gemeinde zahlt hiervon ¼) beibehalten werden, was bei der Gemeinde Illerkirchberg mit 1600,00 € zu Buche schlägt. Die Gemeinden Schnürpflingen und Hüttisheim hatten bereits die Vertragsverlängerung beschlossen. Bei der letzten Fahrgastzählung Ende Oktober fuhren freitags 17 Personen, hiervon 9 aus Illerkirchberg, und samstags 20 Personen, davon 10 aus Illerkirchberg, im Bus mit. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dieses Angebot für die Bürger beizubehalten.

 

Mobilfunk – Auswahl eines Messinstituts

 

Wie in der Sitzung vom 22.09.2005 von der Mobilfunkbetreiberin zugesagt, fand eine Überprüfung des Standortes am Wasserturm hinsichtlich der technischen Eignung statt. Nach Mitteilung von O2 Germany sei dieser Standort funktechnisch nicht geeignet. Ursächlich dafür sei die Entfernung des Wasserturms von Unterkirchberg sowie die topographischen Gegebenheiten. Der Höhenzug schotte sogar Teile des Dorfes regelrecht ab. Eine ausreichende Versorgung mit dem Funkstandard UMTS sei nur in einer ungenügenden Qualität im Außenbereich von Unterkirchberg gewährleistet. Eine Versorgung innerhalb von Gebäuden könne damit nicht mehr sichergestellt werden. Der vorgeschlagene Alternativstandort wurde somit abgelehnt.

Nach Mitteilung von O2 gehe die Mobilfunkanlage an der Raiffeisenstraße voraussichtlich Ende 2005 in Betrieb. Bezüglich der Lärmemissionen des Klimagerätes sei eine technische Überprüfung erfolgt, womit die Geräuschbelastung deutlich reduziert worden sei. Auch Anlieger hatten dies auf Nachfrage auch bestätigt.

Entsprechend der Zusage in der Gemeinderatssitzung bot O2 die Übernahme von Messungskosten an. Folgende Messinstitute wurden vorgeschlagen:

 

EM-Institut GmbH, Regensburg,

Prof. Dr.-Ing. Matthias Wuschek, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

 

Zamm GmbH, Memmingen

 

Fachhochschule Aschaffenburg, Prof. Dr.-Ing. Ulrich Bochtler

 

Bürgermeister Bertele sprach sich für das Institut aus, das als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige anerkannt ist. Bei einer Gegenstimme wurde das EM-Institut in Regensburg mit den Messungen beauftragt.

 

Baugesuche

 

Für ein Grundstück am Pappelweg lag ein Baugesuch für ein Einfamilienhaus mit Garage vor. Dem Antrag wurde einschließlich einer beantragter Befreiung wegen teilweiser Überbauung der im Bebauungsplan festgelegten 15m breiten Abstandsfläche zur Landesstraße einstimmig zugestimmt.

Eine Wohnung im Wasserturm Oberkirchberg soll für gewerbliche Zwecke umgenutzt werden. Für diese künftig gewerbliche Räume wäre ein weiterer Stellplatz erforderlich. Auf dem recht kleinen Grundstück lässt sich allerdings kein weiterer Stellplatz nachweisen. Bürgermeister Bertele freute über das Entstehen von voraussichtlich 3 Arbeitsplätzen und empfahl eine Befreiung von der Stellplatzanforderung, weil Parkplobleme an dieser Stelle nicht zu erwarten seien. Dem Antrag wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt.

Für ein Grundstück an der Illerstraße östlich des Waldgrundstückes der Realgemeinde lag eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses vor. Bürgermeister Anton Bertele verwies darauf, dass die nachbarliche Zustimmung für das Waldgrundstück insbesondere aus haftungsrechtlichen Gründen wegen der Besorgnis, dass Bäume auf die Häuser fallen könnten, nicht erteilt wurde. Außerdem warnte er bei derart dichter Bebauung des sehr kleinen Grundstücks vor zu erwartenden Parkproblemen. Eine Zustimmung der Gemeinde wollte er daher nur im Rahmen des Bestandsschutzes geben. Nachdem sich die Bauvoranfrage auf eine Doppelhausplanung bezog, wurde der Anfrage dann insgesamt nicht zugestimmt.

 

Sonstiges, Bekanntgaben

 

Bürgermeister Anton Bertele berichtete, dass sich der KSV Unterkirchberg mit Schreiben vom 05.11.2005 beim Gemeinderat für die wohlwollende Unterstützung des Vereins durch Förderung der Investitionen bedankte. Ferner bedankte sich der Elternbeirat des Kindergartens St. Franziskus bei der Gemeinde für die finanzielle Unterstützung zur Einführung des Englisch-Unterrichts.

 

Verkehrsangelegenheiten

 

Bürgermeister Anton Bertele informierte über die am 25.10.2005 in Illerkirchberg durchgeführte Verkehrsschau mit dem Landratsamt und der Polizeidirektion Ulm. Gegenstand der Überprüfung war die Errichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage an der Hauptstraße aus Richtung Wiblingen sowie an der Mussinger Straße aus Richtung Staig. Soweit die technischen Voraussetzungen sowie die Einwilligung der betreffenden Grundstückseigentümer erfüllt sind, würde das Landratsamt die Aufstellung genehmigen.

 

Bezüglich einer Querungshilfe in Beutelreusch oder alternativ evtl. ebenfalls die Aufstellung von Radaranlagen oder sonstiger geschwindigkeitsdämpfender Maßnahmen sind dort noch weitere Verhandlungen mit dem Straßenbauamt zu führen.

 

Im Schelmenweg wird ein Parkverbot zwischen Burgunderweg und Hauptstraße angeordnet.

Es wird dort regelmäßig auf der südlichen Straßenseite geparkt. Der in Richtung Hauptstraße fließende Verkehr muss daher die linke Straßenseite benutzen.

Aus der Hauptstraße in den Schelmenweg abbiegende Kraftfahrer sehen die gegebenenfalls auf ihrer Straßenseite entgegenkommenden Fahrzeuge nicht und sind daher gefährdet.

 

In der Raiffeisenstraße wird nördlich der Straße „Beim Fälltor“ ein Parkverbot angeordnet. Dort wird nahe der Gaststätte laut Schilderung von Anliegern häufig auf beiden Straßenseiten geparkt, sodass ein Durchkommen kaum mehr möglich ist.

 

Im Zuge fortschreitender Bebauung werden im Schwalbenweg 2 Parkplätze angeordnet. Dafür sind geringe bauliche Maßnahmen erforderlich.

 

An der Bergstraße/Mündelstraße soll das Schild „Vorfahrt geändert!“ abgebaut werden. Es wurde vor vielen Jahren im Zusammenhang mit der Umstellung der Vorfahrtsregel auf „Rechts vor Links“ aufgestellt.

 

Bürgermeister Anton Bertele verwies darauf, dass die beantragten polizeilichen Radarmessungen an der Hölderlinstraße leider sehr lange auf sich warten ließen. Wenige Tage vor der Gemeinderatssitzung seien diese zwar erfolgt, es liege jedoch noch kein Messprotokoll vor. Er werde sich darum bemühen, um die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Die gemeindlichen Messungen fanden bereits statt und wurden als Gesamtübersicht im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

 

Hochwasserschutzmaßnahmen

 

Bürgermeister Anton Bertele berichtete über die Bemühungen zur Verbesserung der Hochwasserschutzmaßnahmen. Nach Besichtigung der Situation durch den Landrat am 04.10.2005 fand auf dessen Anraten am 18.10.2005 eine Besprechung der Bürgermeister der Illertal-Gemeinden statt, um die jeweiligen Bedürfnisse zusammenzustellen und gemeinsam vorzutragen. Auf den 24.11.2005 sei ein Koordinationsgespräch mit der Stadt Senden terminiert. Hinsichtlich einsatztechnischer Optimierung in Hochwasserfällen findet eine Besprechung mit den Raumschaftsfeuerwehren am 07.12.2005 in Illerkirchberg statt. Für den gleichen Tag luden die Abgeordneten Frau Hilde Mattheis MdB und Herr Martin Rivoir MdL ein, um die Belange des Hochwasserschutzes zu unterstützen. Zu einem Erörterungstermin am 21.12.2005 im Landratsamt Neu-Ulm unter Beteiligung aller Fachbehörden habe schließlich der Landrat der Landkreises Neu-Ulm, Herr Erich-Josef Geßner eingeladen.

 

Projekt „Mitmachen – Ehrensache“

 

Der Alb-Donau-Kreis beteiligt sich an der landesweiten Aktion „Mitmachen – Ehrensache“.

Am Montag, 05.12.2005 werden Jugendliche aus dem Landkreis bei einem Arbeitgeber für einen Tag jobben. Das so erarbeitete Geld spenden sie für Jugendprojekte im Alb-Donau-Kreis. Der jeweilige Arbeitgeber überweist den Verdienst direkt auf ein Sonderkonto des Landratsamtes. Nähere Informationen dazu finden sich im Internet unter www.Mitmachen- Ehrensache.de .

 

Aus den Einnahmen dieser Aktion fördert der Landkreis Projekte für Jugendliche. Der Jugendtreff für Unterkirchberg wurde von der Gemeinde bereits als Förderprojekt gemeldet und grundsätzlich als förderwürdig anerkannt. Es ist deswegen ein Bestreben der Gemeinde, die Aktion des Landratsamtes durch Bereitstellen vieler „Arbeitsplätze“ für den einen Tag, den 05.12.2005 zu unterstützen.

 

Bürgermeister Anton Bertele teilte dem Gemeinderat mit, dass er für die Gemeinde Illerkirchberg im Bauhof hierfür 3 Stellen angeboten habe. Er bat bei allen Gewerbetreibenden um Unterstützung und Bereitstellung weiterer „Arbeitsplätze“ für diesen einen Tag.

 

Jugendtreff

 

Bürgermeister Anton Bertele brachte mit Bedauern zum Ausdruck, dass die Baugenehmigung für den Jugendtreff immer noch nicht vorliege. Auch die Zuschusszusage lasse auf sich warten. Die Entscheidung sei ihm vom Kultusministerium bis spätestens Ende September zugesagt worden. Die fragliche Sitzung sei dann auf den 24.10.2005 vertagt worden. Auch dieser Termin sei abgesetzt worden. Auch wenn alle auf den Jugendtreff dringend warten, darf die Gemeinde ohne Baugenehmigung nicht mit dem Bau starten.

 

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.