Bericht über die Sitzung des Gemeinderates am 27.07.2006 im Bürgersaal des Amtshauses Oberkirchberg

 

Bürgermeister Bertele begrüßte die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, Herrn Franz Glogger von der Südwest Presse, eine große Anzahl Zuhörer, Herrn Dipl.-Ing. Erwin Zint, Büro für Stadtplanung, Neu-Ulm, sowie Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung. Er stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die Protokolle der öffentlichen und der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.06.2006 wurden dem Gemeinderat durch Auflegen bekannt gegeben. Im Hinblick auf die angekündigten Wortmeldungen zum Baugebiet „Hornbächle-Süd“ bat er ausdrücklich darum, sich im Rahmen der Bürgerfrageviertelstunde zu melden. Die Gemeindeordnung sehe Wortmeldungen im Sitzungsverlauf nicht vor. Es gelte, die Sitzung verfahrensfehlerfrei durchzuführen.

 

Bürgerfrageviertelstunde

 

Rechtsanwalt Dr. Andreas Staudacher äußerte sich für einen Mandanten als Anlieger der Beethovenstraße. Er forderte insbesondere eine mögliche spätere Anbindung des Baugebietes an die L 260. Hierfür sollten die notwendigen Flächen als Durchstiche von der Beethovenstraße und Mozartstraße nach Süden zum jetzigen Feldweg für eine denkbare spätere Zweiterschließung vorgehalten werden. Den Anliegern sei an einer zukunftsorientierten Planung im Einvernehmen mit dem Gemeinderat gelegen. Er erinnerte daran, dass der Flächennutzungsplan westlich der Mozartstraße weitere Wohnbauflächen beinhalte. Für den Fall, dass dort unter Umständen auch erst in Jahrzehnten gebaut werde, bedürfe es dafür einer separaten Anbindung dieser Flächen an die Landesstraße L 260 am künftigen südlichen Ortsrand entlang. Jetzt könne die Voraussetzung geschaffen werden, um die Beethovenstraße an eine etwaige künftige Erschießungsstraße anzubinden.

 

Anlieger der Mozartstraße baten darum, bei der Planung für das Baugebiet „Hornbächle-Süd“ auch die Verkehrssituation in der Mozartstraße und St. Ida-Straße mit dem dortigen Ärztehaus und St. Ida-Haus zu berücksichtigen. Der bisherige, halbseitige Ausbau der Mozartstraße führe zu verkehrswidrigem Parken bei Veranstaltungen im St. Ida-Haus. Auch deshalb solle langfristig ein Durchstich über die Mozartstraße zur Verbesserung des Verkehrsabflusses vorgesehen werden.

 

Bebauungsplan „Hornbächle-Süd“, Oberkirchberg - Stellungnahmen

 

Dipl.-Ing. Erwin Zint stellte dem Gemeinderat die Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden dar.

 

 

A.   Stellungnahme und Abwägung der Gemeinde zu den vorgebrachten Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Ziel und Zweck der Planung des Bebauungsplans "Hornbächle-Süd" wurden den Bürgern durch Auslegung der Planvorentwürfe in beiden Rathäusern öffentlich dargelegt. Aus der Bürgerschaft kamen folgende Stellungnahmen:

 

 

Dipl.-Ing. Erwin Zint legte zu den vorgebrachten Aspekten seine Abwägung dar:

 

Die festgesetzte Gebäudeoberkante von 8,50 m sei aus einem üblichen Wohngebäude mit einer Gebäudebreite von 10,0 m und der maximal vorgeschlagenen Dachneigung von 40° ermittelt. Dies entspreche den heutigen Erfordernissen. Bei dem angrenzenden Gebiet handele es sich um eine Bebauung mit einer zulässigen Dachneigung bis 38° aus den 70er Jahren. Bei Einsicht in die Bauakten sowie einer Ortsbesichtigung habe er festgestellt, dass bereits bestehende Gebäude eine Höhe von 8,50 m aufweisen. Als Bezugspunkt für die Gebäudeoberkante empfehle er aufgrund der Hangneigung die jeweils angrenzende Verkehrsfläche. Mittels zeichnerischer Darstellungen erklärte Dipl.-Ing. Zint den Verlauf des Sonnenstandes während der verschiedenen Jahreszeiten und die Auswirkungen auf die Nachbarbebauung. Demnach sei für sie keine wesentliche Beschattung zu erwarten. Zudem liegen einzelne Angrenzer wegen Aufschüttungen bereits 1,0 bis 2,0 m höher.

 

Aus verkehrstechnischer Sicht sei ein Kreisverkehr nur sinnvoll, wenn alle angeschlossenen "Äste" gleiches Verkehrsaufkommen aufweisen. Da in diesem Fall die Verkehrsbelastung auf der Dietenheimer Straße (L 260) deutlich höher ist als der zu erwartende Verkehr aus dem Baugebiet „Hornbächle“ und aus der Mündelstraße, sei ein Kreisverkehr aus verkehrstechnischer Sicht derzeit nicht erforderlich. Als Geschwindigkeitsbremse käme hingegen auch eine Mittelinsel in Betracht. Nach Aussage des Straßenbauamtes hätte in diesem Zusammenhang jedoch die neueste Generation der Radaranlagen eine weit größere Wirkung als Straßeneinbauten.

 

Ein späterer Durchstich der Beethovenstraße zum bestehenden Feldweg Flur Nr. 210 werde über eine Vorhaltefläche zusätzlich neben einem Fußweg gewährleistet. Diese Möglichkeit für die Zukunft offen zu halten, empfahl er ausdrücklich. Vorübergehend könne diese Fläche auch als Parkplatz dienen. Die geradlinige Verlängerung der Mozartstraße auf den Feldweg Flur Nr. 210 hingegen hielt er nicht für erforderlich. Eine Verlängerung der Mozartstraße zu einem späteren Zeitpunkt auf der Trasse des bestehenden Feldwegs bzw. leicht verschwenkt werde durch die derzeitige Planung nicht beeinträchtigt und könne in einem späteren Bauleitplanverfahren geregelt werden.

Eine Vorhaltefläche zur Verbreiterung des Feldwegs Flur Nr. 210 im Plangebiet des Bebauungsplans sei aus planerischer Sicht nicht notwendig, da eine Verbreiterung in Richtung Süden aufgrund der Nutzung der Grundstücke als landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich möglich und zum Zeitpunkt wirklichen Bedarfs zu regeln wäre.

 

Um der Feuerwehr die Möglichkeit zu bieten, über die Mündelstraße und den Feldweg Flur Nr. 210 zur Beethovenstraße zu gelangen, wird der geplante Fußweg im Süden so gestaltet, dass die Feuerwehr über diese Wege eine Zufahrt zum Plangebiet erhalte.

 

Mögliche Erschließungsvarianten für das im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellte Gebiet westlich der Mozartstraße müssten im Zuge des dann durchzuführenden Bauleitplanverfahrens erfolgen. Zudem beinhalte der Flächennutzungsplan auch eine vergleichsweise große Wohnbaufläche westlich der Schwabstraße. Welche dieser beiden Flächen zuerst entwickelt werde, sei derzeit überhaupt nicht absehbar.

 

Ein Gemeinderat befürwortete die Beibehaltung der Gebäudehöhe mit 8,50 m. Hierdurch würden bei entsprechender Dachneigung 2 Vollgeschosse nach der LBO möglich. Seinen Vorschlag, zusätzlich eine Kniestockhöhe festzusetzen, lehnte Planer Zint ab, da dies nur architektonische Auswirkungen auf die Gebäudegestaltung habe und den heutigen Planungszielen nicht mehr entspreche. Ein weiterer Gemeinderat plädierte für die Vorhaltung einer Verkehrsfläche, um eine spätere Verbindung zur Beethovenstraße zu ermöglichen und außerdem für die Anlegung eines Kreisverkehrs bei der Einmündung Mündelstraße. Er verwies auf bereits gebaute Kreisverkehre in Senden, bei denen die einmündenden Fahrspuren auch keine gleichmäßige Verkehrsbelastung hätten, der Kreisverkehr aber zu einer Verkehrsberuhigung am Ortseingang führe.

Aus dem Gremium kam eine weitere energische Forderung zugunsten von Vorhalteflächen für eine Anbindung der Beethovenstraße, aber auch zur geradlinigen Fortführung der  Mozartstraße, ferner für einen Kreisverkehr und schließlich Vorhalteflächen entlang des Feldwegs 210. Die benötigten Flächen gingen zwar jetzt zu Lasten des Baugebiets, könnten aber auch später noch verkauft werden, wenn sie für Verkehrszwecke nicht benötigt würden. Eine weitere Erschließung beim St. Ida-Haus sei ohne eine entsprechende Vorhaltefläche für eine Anbindung der Mozartstraße an eine künftige Erschließungsstraße im Süden nicht möglich.

Bürgermeister Bertele befürwortete die Vorhaltefläche für eine etwaige spätere Anbindung der Beethovenstraße. Er gab allerdings zu bedenken, dass weitere Vorhalteflächen für die Gemeinde mit Kosten von weit über 100.-- €/m² zu Buche schlagen. Selbst wenn für ein etwaiges Bauland westlich der Mozartstraße eine Erschließungsstraße am südlichen Ortsrand gebaut werde, erfolge dies weitaus billiger auf der landwirtschaftlichen Fläche südlich des Feldweges als jetzt auf kostbarem Baugrund. Auch ein leichtes Verschwenken der Mozartstraße sei dann unproblematisch und hätte zudem den Vorteil einer gewissen Verkehrsberuhigung. Unabhängig davon äußerte er im Hinblick auf die rückläufige Bevölkerungsentwicklung sowie weiterer großer Wohnbereiche im Flächennutzungsplan  große Zweifel, dass in absehbarer Zeit westlich der Mozartstraße ein Wohngebiet entstünde. Ein weiterer Gemeinderat unterstrich diesen Kostenaspekt und sprach sich nur für die bereits mehrfach befürwortete Vorhaltefläche zwischen Feldweg und Beethovenstraße aus. Wenn neue, größere Gebiete erschlossen würden, wäre dann für diese der Verkehrsfluss neu zu konzipieren. Zwei weitere Gemeinderäte unterstützten diesbezüglich den Vorredner und hielten weitere Vorhalteflächen im Vergleich zu einem späteren Einkauf für zu teuer. Zudem sprachen sie sich gegen einen Kreisverkehr an der Einmündung Mündelstraße aus.

 

Eine Wortmeldung aus dem Gremium bezog sich auf die Beibehaltung der Gebäudehöhe mit 8,50 m. Im Übrigen könne eine Verbesserung des Verkehrsflusses von der Mozartstraße und aus dem Umfeld des Ärztehauses und St.-Ida-Hauses nicht mit dem vorliegenden Bebauungsplan erreicht werden und wäre zu gegebener Zeit separat zu entscheiden.

 

Eine bauliche Möglichkeit zur Geschwindigkeitsabsenkung im Ortseingangsbereich wurde in der Diskussion zunächst zurückgestellt, weil insoweit ein wichtiger Zusammenhang mit der angedachten Bushaltetestelle bestand.

 

Nach ausführlicher Beratung wurde teils einstimmig, teils fast einstimmig beschlossen, die Gebäudehöhe auf 8,50 m beizubehalten, die Führung der Mozartstraße sowie die Feldwegbreite wie geplant ohne Vorhalteflächen zu belassen, hingegen aber zu einer unter Umständen später zweckmäßigen Anbindung der Beethovenstraße nach Süden eine Vorhaltefläche mit einstweiliger Nutzung als Fußweg, Parkplatz und Grünfläche vorzusehen.

 

B.   Abwägung der Gemeinde zu den vorgebrachten Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der benachbarten Gemeinden

 

Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung wurden an 21 Träger öffentlicher Belange einschießlich der benachbarten Gemeinden verschickt. Eine Reihe der beteiligten Stellen stimmten der Planung pauschal ohne Einwände zu; es waren dies:

-                Nachbarschaftsverband Ulm, Ulm

-                EnBW Regional AG, Biberach

-                Handwerkskammer Ulm, Ulm

-                Industrie- und Handelskammer Ulm, Ulm

-                Deutsche Telekom AG, T-Com, Neu-Ulm

-                Kabel BW, Stuttgart-Wangen

-                Gemeinde Illerrieden

-                Stadt Senden

 

Folgende, einzelne Äußerungen wurden vorgebracht:

 

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Gruppe Illerrieden, wünschte sich anstelle eines asphaltierten Straßenbelages eine wassergebundene Fahrbahndecke, d.h. nicht geteert. Zudem sollten nach dessen Vorstellungen die Grundstücke zur Flächenersparnis höchstens 500 m² groß sein, unter anderem bebaubar mit Doppelhäusern. Schließlich empfahl der BUND Passivhäuser vorzuschreiben sowie eine größere naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche, als bisher errechnet, auszuweisen.

 

Dipl.-Ing. Erwin Zint hielt eine geschotterte Straßenoberfläche schlicht für nicht zeitgemäß; dies verursache zudem wesentlich höhere Unterhaltskosten. Für Doppelhäuser gebe es derzeit zwar keinen Bedarf, doch könnten an geeigneten Stellen bei Bedarf Ausnahmen gemacht werden. Eine Beschränkung des Gebiets auf eine ausschließliche Bebauung mit Passivhäusern sei planungsrechtlich nicht möglich. Die Gemeinde unterstütze jedoch energiesparendes Bauen. Streuobstwiesen weisen ein hohes Potential für den Arten- und Biotopschutz auf. Aus diesem Grund empfahl der Planer, die textlichen Festsetzungen dahingehend zu ergänzen, dass im Pflanzstreifen entlang der südlichen Plangebietsgrenze pro Grundstück ein Baum der Artenliste 1 oder ein Kernobst-Hochstamm zu pflanzen sei. Im Übrigen riet er dazu, die Bewertung des Schutzgutes Boden beizubehalten, da die bestehenden Ackerflächen als ebenso bedeutsam eingestuft wurden und hier die Störungen des Boden durchaus mit den im Garten üblichen Störungen und Belastungen gleichzusetzen sind.

Das Gremium folgte dem Vorschlag des Planers bei einer Enthaltung.

 

Das Regierungspräsidium Tübingen – Straßenwesen und Verkehr, Dienstsitz Ehingen, bat zu beachten, dass die Kosten für Querungshilfen von der Gemeinde zu tragen seien. Die Fahrstreifen neben der Querungshilfe müssten eine Breite von mind. 3,75 m und die Querungshilfe eine Mindestbreite von 2,50 m einhalten. Bushaltestellen seien nur mit der Ausbildung von Busbuchten genehmigungsfähig, wofür allerdings der Platz nicht ausreiche. Nach Mitteilung der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH sei es aber denkbar, die Bushaltestellen um ca. 250 m weiter nördlich in den Bereich der Bucher Straße zu verlegen. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis (Fachdienst Kreisentwicklung, Bauen) befürworte zudem dort eine Haltstelle.

 

Mangels Bushaltestelle unmittelbar beim Baugebiet „Hornbächle-Süd“ und mangels sonstiger Fußgängerziele sah Bürgermeister Bertele keine Notwendigkeit, für einen voraussichtlich kaum begangenen Fußweg die Lärmschutzwand zu unterbrechen und damit deren Wirkung zu mindern. Bei intensiver Betrachtung gebe es kaum Ziele, die bei gleicher Fußwegstrecke nicht über die Beethovenstraße und Bucher Straße zu erreichen seien. Dort sei außerdem eine Fußgängerampel, an der sich die Fußgängerquerungen bündeln.

Einige Gemeinderäte plädierten dafür, eine Bushaltestelle möglichst an der Bucher Straße einzurichten. Auch wenn auf Höhe des Baugebietes „Hörnbächle-Süd“ nun nicht mit querenden Fußgängern zu rechnen sei, hielten es die Gemeinderäte doch für zweckmäßig, einen Fahrbahnteiler als Geschwindigkeitsbremse einzubauen.

Bürgermeister Bertele erläuterte, dass eine solche Querungshilfe/Verkehrsinsel in der Landesstraße außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liege und deshalb vom Gemeinderat separat beschlossen und behandelt werden müsse. Dies solle dann im Rahmen der Haushaltsberatung 2007 erfolgen.

Per Beschluss wurde sodann auf einen Fußgängerdurchgang durch den Lärmschutz verzichtet.

 

Der Kreisbauernverband Ulm-Ehingen e.V. verwies darauf, dass sich durch das Neubaugebiet der Abstand zur südwestlich gelegenen landwirtschaftlichen Hofstelle mit Schweinezucht verringere. Dadurch könnten sich Schwierigkeiten bei einer evtl. Erweiterung der Hofstelle ergeben. Da bei der Schweinehaltung sehr große Emissionsabstände einzuhalten seien, solle nach Verwirklichung der Planung vom Fachdienst Kreislandwirtschaft eine Stellungnahme zu den Entwicklungsmöglichkeiten des Betriebs eingeholt werden.

 

Planer Zint erläuterte, dass aufgrund des derzeit bestehenden Abstandes zur Hofstelle (ca. 950 m) keine Schutzmaßnahmen erforderlich seien. Eine Stellungnahme nach der Realisierung des Baugebietes hielt er für nicht sachdienlich. Gegebenenfalls sollten weitere Überprüfungen vor einer späteren neuerlichen Ausweitung der Bebauung eingeholt werden. Diese Auffassung vertrat auch der Gemeinderat einstimmig. Der Textteil zum Bebauungsplan erhält aber einen Hinweis, wonach die Auswirkungen der benachbarten Landwirtschaft hinzunehmen sind.

 

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis befürwortete, wie bereits erwähnt, grundsätzlich eine weitere Bushaltestelle. Aus städtebaulichen Gründen empfahl es, Festsetzungen zur  Begrenzung von Solar- und Photovoltaikanlagen zu treffen. Zum Schutz des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes wurde ferner vorgeschlagen, möglichst keine (späteren) Baulanderweiterungen in Richtung dieses Betriebes zu tätigen. Weiterhin verwies das Landratsamt darauf hin, dass mit dem Baugebiet „Hornbächle-Süd“ ein langfristig absehbarer Ortsrand gestaltet werde. Innerhalb des Pflanzstreifens solle aus gestalterischen Gründen je Grundstück mindestens ein Obsthochstamm gepflanzt werden. Im Hinblick auf eine Sicherung des naturschutzrechtlichen Ausgleiches forderte das Landratsamt einen zu gegebener Zeit noch vorzulegenden Nachweis über eine Ausgleichsfläche von mindestens 1100 m².

 

Einschränkungen zur Errichtung von Photovoltaik und Solaranlagen lehnte Bürgermeister Bertele ab, da es sich dabei um sinnvolle Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes handele. Genauso wie sich im Laufe der Zeit die Gestaltung der Häuser ändere, dürfe die Ausgestaltung der Dachflächen nicht zu Lasten fortschrittlicher Energietechnik behindert werden.

 

Nach sorgfältiger Abwägung beschloss der Gemeinderat einstimmig, keine Festsetzungen zur Begrenzung von Solar- und Photovoltaikanlagen zu treffen, den Pflanzstreifen entlang des Feldwegs von 3 m auf 4 m zu verbreitern, ein Pflanzgebot für einen Baum je Grundstück aufzunehmen sowie die Anforderung an ein Ausgleichsgrundstück zu akzeptieren.

 

Die SWU Energie GmbH verlegte im Jahr 2004 in der Beethovenstraße Erdgasleitungen und möchte auch das Neubaugebiet bei ausreichendem Interesse mit Erdgas versorgen.

Die SWU Energie bat um eine möglichst frühzeitige Einbeziehung in die weiteren Abläufe. Des Weiteren sei zu beachten, dass zur Erstellung einer gemeinsam koordinierten Planung für alle Leitungsträger die gerechnete Straßenbau- und Kanalplanung wie auch Strom- und Trinkwasserplanung vorliegen sollten.

Die SWU Energie GmbH wird rechzeitig in die Ausführungsplanung einbezogen werden.

 

Abschließend erläuterte Dipl.-Ing. Erwin Zint, dass sich nach den ersten Lärmschutzberechnungen als notwendig zeigte, den Lärmschutzwall entlang der Landesstraße geringfügig um die südöstliche Baugebietsecke herum entlang des ersten Bauplatzes nach Westen zu verlängern. Er soll dort harmonisch auslaufen. Vorgesehen ist die Anlegung eines Lärmschutzwalles (ca. 1,75 m) mit aufgesetzter Lärmschutzwand (ca. 1,75 m). Im Hinblick auf eine klare Festlegung der Gebäudehöhe samt Angabe des Bezugspunktes empfahl er, dafür die Erschließungsstraße mittig zur Hauswand längs der Straße festzulegen, bei Eckgrundstücken die tieferliegende Straße. Zur Angleichung an die Dachneigungen der bestehenden Häuser und zur bessereren Nutzbarkeit der Dachräume empfahl er eine maximale Dachneigung von 40 °Grad. Dies wurde vom Gemeinderat auch so beschlossen.

Der Bebauungsplanvorentwurf wird nun, auf der Grundlage der aufgeführten Abwägung und unter besonderer Berücksichtigung der gefassten Einzelbeschlüsse, zur Grundlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes überarbeitet.

 

Planfeststellungsverfahren zur Querspange B 311/B 30

 

Bürgermeister Bertele erläuterte dem Gemeinderat die vorliegende Planung zum Neubau der Querspange B 311/B 30 bei Erbach. Um größtmögliche Vorsorge gegen ein steigendes Verkehrsaufkommen auch durch die Orte Staig, Steinberg, Beutelreusch und Oberkirchberg zu treffen, stellte er einen Forderungskatalog auf, der dem Regierungspräsidium als Stellungnahme vorgelegt werden soll.

 

Für alle Maßnahmen wären die Kosten vom Land aufzubringen. Diesem Forderungskatalog stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

 

Aufhebung der Entsorgungssatzung für Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben

 

Kämmerer Manfred Kornmayer erinnerte daran, dass sich mit dem Anschluss des Gemeindeteiles Buch die Entsorgungssatzung erledigte. Es gebe derzeit nur noch eine Grube beim Friedhof Oberkirchberg sowie bei einem Aussiedlerhof. Vorübergehend könne bei letzterem das Abwasser noch bis 2009 auf die Felder aufgebracht werden. Ansonsten sollen einzelne Gruben künftig durch den Betreiber auf eigene Kosten eigenverantwortlich über eine kommunale Sammelkläranlage geleert werden. Das Vorgehen sei mit dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis abgeklärt. Einstimmig wurde die Satzung sodann aufgehoben.

 

Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Bauhofes

 

Kämmerer Manfred Kornmayer erläuterte, dass in der Sitzung vom 22.06.2006 vom Gemeinderat beschlossen wurde, das Dach des Bauhofs für die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur Verfügung zu stellen und dieses Angebot im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Es meldeten sich daraufhin 6 Interessenten, davon allerdings nur 2 nachhaltig. Einer der beiden Interessenten betreibt bereits die Solaranlage auf dem Dach des Feuerwehrhauses. Ein Vorschlag zum Interessenausgleich liege daher förmlich auf der Hand, meinte hierzu Bürgermeister Bertele und schlug dem Gemeinderat vor, dem anderen Interessenten die Möglichkeit zur Errichtung der Photovoltaikanlage zu geben. Die erforderliche Kompetenz und Zuverlässigkeit sei zweifellos gegeben. Im Übrigen gelten die gleichen Vertragsmodalitäten wie beim Feuerwehrhaus.

Dem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

 

Baugesuche

 

Zu einem bestehenden Wohnhaus am Sebastian-Sailer-Weg in Oberkirchberg soll eine Einzelgarage als Fertiggarage, allerdings zu einem geringen Teil außerhalb der laut Bebauungsplan überbaubaren Fläche, im Pflanzgebotsstreifen errichtet werden. Nachdem der naturschutzrechtliche Ausgleich davon negativ betroffen ist, zeigte sich Bürgermeister Bertele davon zwar nicht sehr begeistert, aber in Anbetracht eines Präzedenzfalles in unmittelbarer Nachbarschaft gelte gleiches Recht für alle. Bei einer Enthaltung stimmte der Gemeinderat dem Baugesuch zu. Auf dem restlichen Pflanzstreifen sei das Pflanzgebot jedoch zu erfüllen.

Zugestimmt wurde ferner der Planung zur Errichtung eines Betriebsgebäudes sowie einer geringfügigen Änderung eines bereits im vergangenen Jahr geplanten Wohnhauses auf dem Grundstück östlich des Feuerwehrhauses.

Zugestimmt wurde ferner dem Anbau eines Wintergartens an ein Wohnhaus an der Hermann-Hesse-Straße in Oberkirchberg.

Zu einem im Bau befindlichen Wohnhaus im Bebauungsplanbereich „Im Gäßle“ lag ein zusätzlicher Antrag für eine außerhalb der überbaubaren Fläche vorgesehene Terrasse vor. Dem Vorhaben wurde bei sieben Enthaltungen zugestimmt.

Für die Erweiterung eines bestehenden Schweinemaststalles nördlich von Unterkirchberg lag eine Planung vor, der zufolge der Betrieb um etwas mehr als doppelt so groß werden soll. Die künftige Betriebsgröße liege demnach knapp unterhalb der immissionsschutzrechtlich relevanten Anzahl von 1500 Mastschweinen. Dem Bauantrag wurde einstimmig zugestimmt.

 

Ferienprogramm

 

Bürgermeister Bertele legte den Gemeinderäten das Ferienprogramm 2006 vor. Es enthält 11 Veranstaltungen an 16 Tagen. Er bedankte sich bei den Organisatoren und ehrenamtlichen Helfern für ihre Bereitschaft, die Kinder in den Ferien zu betreuen. Für die Kinder biete sich damit wieder ein abwechslungsreiches und interessantes Ferienprogramm.

 

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.