Bericht über die Sitzung des
Gemeinderates am 27.07.2006 im Bürgersaal des Amtshauses Oberkirchberg
Bürgermeister Bertele begrüßte
die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, Herrn Franz Glogger von der Südwest
Presse, eine große Anzahl Zuhörer, Herrn Dipl.-Ing. Erwin Zint, Büro für
Stadtplanung, Neu-Ulm, sowie Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung.
Er stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die
Beschlussfähigkeit fest. Die Protokolle der öffentlichen und der
nichtöffentlichen Sitzung vom 22.06.2006 wurden dem Gemeinderat durch Auflegen
bekannt gegeben. Im Hinblick auf die angekündigten Wortmeldungen zum Baugebiet „Hornbächle-Süd“
bat er ausdrücklich darum, sich im Rahmen der Bürgerfrageviertelstunde zu
melden. Die Gemeindeordnung sehe Wortmeldungen im Sitzungsverlauf nicht vor. Es
gelte, die Sitzung verfahrensfehlerfrei durchzuführen.
Bürgerfrageviertelstunde
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Staudacher äußerte sich für einen Mandanten als Anlieger der
Beethovenstraße. Er forderte insbesondere eine mögliche spätere Anbindung des
Baugebietes an die L 260. Hierfür sollten die notwendigen Flächen als
Durchstiche von der Beethovenstraße und Mozartstraße nach Süden zum jetzigen
Feldweg für eine denkbare spätere Zweiterschließung vorgehalten werden. Den
Anliegern sei an einer zukunftsorientierten Planung im Einvernehmen mit dem
Gemeinderat gelegen. Er erinnerte daran, dass der Flächennutzungsplan westlich
der Mozartstraße weitere Wohnbauflächen beinhalte. Für den Fall, dass dort
unter Umständen auch erst in Jahrzehnten gebaut werde, bedürfe es dafür einer
separaten Anbindung dieser Flächen an die Landesstraße L 260 am künftigen südlichen
Ortsrand entlang. Jetzt könne die Voraussetzung geschaffen werden, um die
Beethovenstraße an eine etwaige künftige Erschießungsstraße anzubinden.
Anlieger
der Mozartstraße baten darum, bei der Planung für das Baugebiet
„Hornbächle-Süd“ auch die Verkehrssituation in der Mozartstraße und St.
Ida-Straße mit dem dortigen Ärztehaus und St. Ida-Haus zu berücksichtigen. Der
bisherige, halbseitige Ausbau der Mozartstraße führe zu verkehrswidrigem Parken
bei Veranstaltungen im St. Ida-Haus. Auch deshalb solle langfristig ein
Durchstich über die Mozartstraße zur Verbesserung des Verkehrsabflusses
vorgesehen werden.
Bebauungsplan
„Hornbächle-Süd“, Oberkirchberg - Stellungnahmen
Dipl.-Ing. Erwin Zint stellte
dem Gemeinderat die Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden dar.
A. Stellungnahme und Abwägung der Gemeinde zu
den vorgebrachten Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Ziel
und Zweck der Planung des Bebauungsplans "Hornbächle-Süd" wurden den
Bürgern durch Auslegung der Planvorentwürfe in beiden Rathäusern öffentlich
dargelegt. Aus der Bürgerschaft kamen folgende Stellungnahmen:
Dipl.-Ing. Erwin Zint
legte zu den vorgebrachten Aspekten seine Abwägung dar:
Die festgesetzte
Gebäudeoberkante von 8,50 m sei aus einem üblichen Wohngebäude mit einer
Gebäudebreite von 10,0 m und der maximal vorgeschlagenen Dachneigung von 40°
ermittelt. Dies entspreche den heutigen Erfordernissen. Bei dem angrenzenden
Gebiet handele es sich um eine Bebauung mit einer zulässigen Dachneigung bis
38° aus den 70er Jahren. Bei Einsicht in die Bauakten sowie einer
Ortsbesichtigung habe er festgestellt, dass bereits bestehende Gebäude eine
Höhe von 8,50 m aufweisen. Als Bezugspunkt für die Gebäudeoberkante empfehle er
aufgrund der Hangneigung die jeweils angrenzende Verkehrsfläche. Mittels zeichnerischer
Darstellungen erklärte Dipl.-Ing. Zint den Verlauf des Sonnenstandes während
der verschiedenen Jahreszeiten und die Auswirkungen auf die Nachbarbebauung.
Demnach sei für sie keine wesentliche Beschattung zu erwarten. Zudem liegen
einzelne Angrenzer wegen Aufschüttungen bereits 1,0 bis 2,0 m höher.
Aus verkehrstechnischer Sicht sei ein Kreisverkehr
nur sinnvoll, wenn alle angeschlossenen "Äste" gleiches Verkehrsaufkommen
aufweisen. Da in diesem Fall die Verkehrsbelastung auf der Dietenheimer Straße
(L 260) deutlich höher ist als der zu erwartende Verkehr aus dem Baugebiet
„Hornbächle“ und aus der Mündelstraße, sei ein Kreisverkehr aus
verkehrstechnischer Sicht derzeit nicht erforderlich.
Als Geschwindigkeitsbremse käme hingegen auch eine Mittelinsel in Betracht.
Nach Aussage des Straßenbauamtes hätte in diesem Zusammenhang jedoch die
neueste Generation der Radaranlagen eine weit größere Wirkung als Straßeneinbauten.
Ein späterer Durchstich der Beethovenstraße zum
bestehenden Feldweg Flur Nr. 210 werde über eine Vorhaltefläche zusätzlich
neben einem Fußweg gewährleistet. Diese Möglichkeit für die Zukunft offen zu
halten, empfahl er ausdrücklich. Vorübergehend könne diese Fläche auch als
Parkplatz dienen. Die geradlinige Verlängerung der Mozartstraße auf den Feldweg
Flur Nr. 210 hingegen hielt er nicht für erforderlich. Eine Verlängerung der
Mozartstraße zu einem späteren Zeitpunkt auf der Trasse des bestehenden
Feldwegs bzw. leicht verschwenkt werde durch die derzeitige Planung nicht
beeinträchtigt und könne in einem späteren Bauleitplanverfahren geregelt
werden.
Eine Vorhaltefläche zur
Verbreiterung des Feldwegs Flur Nr. 210 im Plangebiet des Bebauungsplans sei
aus planerischer Sicht nicht notwendig, da eine Verbreiterung in Richtung Süden
aufgrund der Nutzung der Grundstücke als landwirtschaftliche Flächen im
Außenbereich möglich und zum Zeitpunkt wirklichen Bedarfs zu regeln wäre.
Um der Feuerwehr die
Möglichkeit zu bieten, über die Mündelstraße und den Feldweg Flur Nr. 210 zur
Beethovenstraße zu gelangen, wird der geplante Fußweg im Süden so gestaltet,
dass die Feuerwehr über diese Wege eine Zufahrt zum Plangebiet erhalte.
Mögliche Erschließungsvarianten für das im
Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellte Gebiet westlich der
Mozartstraße müssten im Zuge des dann durchzuführenden Bauleitplanverfahrens
erfolgen. Zudem beinhalte der Flächennutzungsplan auch eine vergleichsweise
große Wohnbaufläche westlich der Schwabstraße. Welche dieser beiden Flächen
zuerst entwickelt werde, sei derzeit überhaupt nicht absehbar.
Ein Gemeinderat befürwortete die Beibehaltung der
Gebäudehöhe mit 8,50 m. Hierdurch würden bei entsprechender Dachneigung 2
Vollgeschosse nach der LBO möglich. Seinen Vorschlag, zusätzlich eine
Kniestockhöhe festzusetzen, lehnte Planer Zint ab, da dies nur architektonische
Auswirkungen auf die Gebäudegestaltung habe und den heutigen Planungszielen
nicht mehr entspreche. Ein weiterer Gemeinderat plädierte für die Vorhaltung
einer Verkehrsfläche, um eine spätere Verbindung zur Beethovenstraße zu
ermöglichen und außerdem für die Anlegung eines Kreisverkehrs bei der
Einmündung Mündelstraße. Er verwies auf bereits gebaute Kreisverkehre in Senden,
bei denen die einmündenden Fahrspuren auch keine gleichmäßige Verkehrsbelastung
hätten, der Kreisverkehr aber zu einer Verkehrsberuhigung am Ortseingang führe.
Aus dem Gremium kam eine
weitere energische Forderung zugunsten von Vorhalteflächen für eine Anbindung
der Beethovenstraße, aber auch zur geradlinigen Fortführung der Mozartstraße, ferner für einen Kreisverkehr
und schließlich Vorhalteflächen entlang des Feldwegs 210. Die benötigten
Flächen gingen zwar jetzt zu Lasten des Baugebiets, könnten aber auch später
noch verkauft werden, wenn sie für Verkehrszwecke nicht benötigt würden. Eine
weitere Erschließung beim St. Ida-Haus sei ohne eine entsprechende
Vorhaltefläche für eine Anbindung der Mozartstraße an eine künftige
Erschließungsstraße im Süden nicht möglich.
Bürgermeister
Bertele befürwortete die Vorhaltefläche für eine etwaige spätere Anbindung der
Beethovenstraße. Er gab allerdings zu bedenken, dass weitere Vorhalteflächen
für die Gemeinde mit Kosten von weit über 100.-- €/m² zu Buche schlagen. Selbst
wenn für ein etwaiges Bauland westlich der Mozartstraße eine
Erschließungsstraße am südlichen Ortsrand gebaut werde, erfolge dies weitaus
billiger auf der landwirtschaftlichen Fläche südlich des Feldweges als jetzt
auf kostbarem Baugrund. Auch ein leichtes Verschwenken der Mozartstraße sei
dann unproblematisch und hätte zudem den Vorteil einer gewissen
Verkehrsberuhigung. Unabhängig davon äußerte er im Hinblick auf die rückläufige
Bevölkerungsentwicklung sowie weiterer großer Wohnbereiche im Flächennutzungsplan große Zweifel, dass in absehbarer Zeit
westlich der Mozartstraße ein Wohngebiet entstünde. Ein weiterer Gemeinderat
unterstrich diesen Kostenaspekt und sprach sich nur für die bereits mehrfach
befürwortete Vorhaltefläche zwischen Feldweg und Beethovenstraße aus. Wenn
neue, größere Gebiete erschlossen würden, wäre dann für diese der Verkehrsfluss
neu zu konzipieren. Zwei weitere Gemeinderäte unterstützten diesbezüglich den
Vorredner und hielten weitere Vorhalteflächen im Vergleich zu einem späteren
Einkauf für zu teuer. Zudem sprachen sie sich gegen einen Kreisverkehr an der
Einmündung Mündelstraße aus.
Eine Wortmeldung aus dem Gremium bezog sich auf die
Beibehaltung der Gebäudehöhe mit 8,50 m. Im Übrigen könne eine Verbesserung des
Verkehrsflusses von der Mozartstraße und aus dem Umfeld des Ärztehauses und
St.-Ida-Hauses nicht mit dem vorliegenden Bebauungsplan erreicht werden und
wäre zu gegebener Zeit separat zu entscheiden.
Eine bauliche Möglichkeit
zur Geschwindigkeitsabsenkung im Ortseingangsbereich wurde in der Diskussion
zunächst zurückgestellt, weil insoweit ein wichtiger Zusammenhang mit der
angedachten Bushaltetestelle bestand.
Nach ausführlicher
Beratung wurde teils einstimmig, teils fast einstimmig beschlossen, die
Gebäudehöhe auf 8,50 m beizubehalten, die Führung der Mozartstraße sowie die
Feldwegbreite wie geplant ohne Vorhalteflächen zu belassen, hingegen aber zu
einer unter Umständen später zweckmäßigen Anbindung der Beethovenstraße nach Süden
eine Vorhaltefläche mit einstweiliger Nutzung als Fußweg, Parkplatz und
Grünfläche vorzusehen.
B. Abwägung der Gemeinde zu den vorgebrachten Äußerungen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der benachbarten Gemeinden
Die Unterlagen zur
Trägerbeteiligung wurden an 21 Träger öffentlicher Belange einschießlich der
benachbarten Gemeinden verschickt. Eine Reihe der beteiligten Stellen stimmten
der Planung pauschal ohne Einwände zu; es waren dies:
-
Nachbarschaftsverband Ulm, Ulm
-
EnBW Regional AG, Biberach
-
Handwerkskammer Ulm, Ulm
-
Industrie- und Handelskammer Ulm, Ulm
-
Deutsche Telekom AG, T-Com, Neu-Ulm
-
Kabel BW, Stuttgart-Wangen
-
Gemeinde Illerrieden
-
Stadt Senden
Folgende, einzelne Äußerungen wurden
vorgebracht:
Der Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND), Gruppe Illerrieden, wünschte sich anstelle
eines asphaltierten Straßenbelages eine wassergebundene Fahrbahndecke, d.h.
nicht geteert. Zudem sollten nach dessen Vorstellungen die Grundstücke zur
Flächenersparnis höchstens 500 m² groß sein, unter anderem bebaubar mit
Doppelhäusern. Schließlich empfahl der BUND Passivhäuser vorzuschreiben sowie
eine größere naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche, als bisher errechnet,
auszuweisen.
Dipl.-Ing. Erwin
Zint hielt eine geschotterte Straßenoberfläche schlicht für nicht zeitgemäß;
dies verursache zudem wesentlich höhere Unterhaltskosten. Für Doppelhäuser gebe
es derzeit zwar keinen Bedarf, doch könnten an geeigneten Stellen bei Bedarf
Ausnahmen gemacht werden. Eine Beschränkung des Gebiets auf eine
ausschließliche Bebauung mit Passivhäusern sei planungsrechtlich nicht möglich.
Die Gemeinde unterstütze jedoch energiesparendes Bauen. Streuobstwiesen weisen
ein hohes Potential für den Arten- und Biotopschutz auf. Aus diesem Grund
empfahl der Planer, die textlichen Festsetzungen dahingehend zu ergänzen, dass
im Pflanzstreifen entlang der südlichen Plangebietsgrenze pro Grundstück ein
Baum der Artenliste 1 oder ein Kernobst-Hochstamm zu pflanzen sei. Im Übrigen
riet er dazu, die Bewertung des Schutzgutes Boden beizubehalten, da die
bestehenden Ackerflächen als ebenso bedeutsam eingestuft wurden und hier die
Störungen des Boden durchaus mit den im Garten üblichen Störungen und
Belastungen gleichzusetzen sind.
Das Gremium folgte dem
Vorschlag des Planers bei einer Enthaltung.
Das Regierungspräsidium Tübingen – Straßenwesen
und Verkehr, Dienstsitz Ehingen, bat zu beachten, dass die Kosten für
Querungshilfen von der Gemeinde zu tragen seien. Die Fahrstreifen neben
der Querungshilfe müssten eine Breite von mind. 3,75 m und die Querungshilfe
eine Mindestbreite von 2,50 m einhalten. Bushaltestellen seien nur mit der
Ausbildung von Busbuchten genehmigungsfähig, wofür allerdings der Platz nicht
ausreiche. Nach Mitteilung der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH sei es aber
denkbar, die Bushaltestellen um ca. 250 m weiter nördlich in den Bereich der
Bucher Straße zu verlegen. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis (Fachdienst
Kreisentwicklung, Bauen) befürworte zudem dort eine Haltstelle.
Mangels Bushaltestelle unmittelbar beim
Baugebiet „Hornbächle-Süd“ und mangels sonstiger Fußgängerziele sah
Bürgermeister Bertele keine Notwendigkeit, für einen voraussichtlich kaum
begangenen Fußweg die Lärmschutzwand zu unterbrechen und damit deren Wirkung zu
mindern. Bei intensiver Betrachtung gebe es kaum Ziele, die bei gleicher
Fußwegstrecke nicht über die Beethovenstraße und Bucher Straße zu erreichen
seien. Dort sei außerdem eine Fußgängerampel, an der sich die
Fußgängerquerungen bündeln.
Einige Gemeinderäte plädierten dafür,
eine Bushaltestelle möglichst an der Bucher Straße einzurichten. Auch wenn auf
Höhe des Baugebietes „Hörnbächle-Süd“ nun nicht mit querenden Fußgängern zu
rechnen sei, hielten es die Gemeinderäte doch für zweckmäßig, einen
Fahrbahnteiler als Geschwindigkeitsbremse einzubauen.
Bürgermeister Bertele
erläuterte, dass eine solche Querungshilfe/Verkehrsinsel in der Landesstraße
außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liege und deshalb vom
Gemeinderat separat beschlossen und behandelt werden müsse. Dies solle dann im
Rahmen der Haushaltsberatung 2007 erfolgen.
Per Beschluss wurde
sodann auf einen Fußgängerdurchgang durch den Lärmschutz verzichtet.
Der Kreisbauernverband
Ulm-Ehingen e.V. verwies darauf, dass sich durch das Neubaugebiet der
Abstand zur südwestlich gelegenen landwirtschaftlichen Hofstelle mit
Schweinezucht verringere. Dadurch könnten sich Schwierigkeiten bei einer evtl.
Erweiterung der Hofstelle ergeben. Da bei der Schweinehaltung sehr große
Emissionsabstände einzuhalten seien, solle nach Verwirklichung der Planung vom
Fachdienst Kreislandwirtschaft eine Stellungnahme zu den
Entwicklungsmöglichkeiten des Betriebs eingeholt werden.
Planer Zint erläuterte, dass
aufgrund des derzeit bestehenden Abstandes zur Hofstelle (ca. 950 m) keine
Schutzmaßnahmen erforderlich seien. Eine Stellungnahme nach der Realisierung
des Baugebietes hielt er für nicht sachdienlich. Gegebenenfalls sollten weitere
Überprüfungen vor einer späteren neuerlichen Ausweitung der Bebauung eingeholt
werden. Diese Auffassung vertrat auch der Gemeinderat einstimmig. Der Textteil
zum Bebauungsplan erhält aber einen Hinweis, wonach die Auswirkungen der
benachbarten Landwirtschaft hinzunehmen sind.
Das Landratsamt
Alb-Donau-Kreis befürwortete, wie bereits erwähnt, grundsätzlich eine
weitere Bushaltestelle. Aus städtebaulichen Gründen empfahl es, Festsetzungen
zur Begrenzung von Solar- und
Photovoltaikanlagen zu treffen. Zum Schutz des bestehenden landwirtschaftlichen
Betriebes wurde ferner vorgeschlagen, möglichst keine (späteren)
Baulanderweiterungen in Richtung dieses Betriebes zu tätigen. Weiterhin verwies
das Landratsamt darauf hin, dass mit dem Baugebiet „Hornbächle-Süd“ ein
langfristig absehbarer Ortsrand gestaltet werde. Innerhalb des Pflanzstreifens
solle aus gestalterischen Gründen je Grundstück mindestens ein Obsthochstamm
gepflanzt werden. Im Hinblick auf eine Sicherung des naturschutzrechtlichen
Ausgleiches forderte das Landratsamt einen zu gegebener Zeit noch vorzulegenden
Nachweis über eine Ausgleichsfläche von mindestens 1100 m².
Einschränkungen zur Errichtung von Photovoltaik und
Solaranlagen lehnte Bürgermeister Bertele ab, da es sich dabei um sinnvolle
Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes handele. Genauso wie
sich im Laufe der Zeit die Gestaltung der Häuser ändere, dürfe die
Ausgestaltung der Dachflächen nicht zu Lasten fortschrittlicher Energietechnik
behindert werden.
Nach
sorgfältiger Abwägung beschloss der Gemeinderat einstimmig, keine Festsetzungen zur Begrenzung von Solar- und Photovoltaikanlagen zu
treffen, den Pflanzstreifen entlang des Feldwegs von 3 m auf 4 m zu
verbreitern, ein Pflanzgebot für einen Baum je Grundstück aufzunehmen sowie die
Anforderung an ein Ausgleichsgrundstück zu akzeptieren.
Die SWU Energie GmbH verlegte
im Jahr 2004 in der Beethovenstraße Erdgasleitungen und möchte auch das
Neubaugebiet bei ausreichendem Interesse mit Erdgas versorgen.
Die SWU Energie bat um eine möglichst frühzeitige
Einbeziehung in die weiteren Abläufe. Des Weiteren sei zu beachten, dass zur
Erstellung einer gemeinsam koordinierten Planung für alle Leitungsträger die
gerechnete Straßenbau- und Kanalplanung wie auch Strom- und Trinkwasserplanung
vorliegen sollten.
Die SWU Energie GmbH wird
rechzeitig in die Ausführungsplanung einbezogen werden.
Abschließend erläuterte
Dipl.-Ing. Erwin Zint, dass sich nach den ersten Lärmschutzberechnungen als
notwendig zeigte, den Lärmschutzwall entlang der Landesstraße geringfügig um die
südöstliche Baugebietsecke herum entlang des ersten Bauplatzes nach Westen zu
verlängern. Er soll dort harmonisch auslaufen. Vorgesehen ist die Anlegung
eines Lärmschutzwalles (ca. 1,75 m) mit aufgesetzter Lärmschutzwand
(ca. 1,75 m). Im Hinblick auf eine klare Festlegung der Gebäudehöhe samt
Angabe des Bezugspunktes empfahl er, dafür die Erschließungsstraße mittig zur
Hauswand längs der Straße festzulegen, bei Eckgrundstücken die tieferliegende
Straße. Zur Angleichung an die Dachneigungen der bestehenden Häuser und zur
bessereren Nutzbarkeit der Dachräume empfahl er eine maximale Dachneigung von
40 °Grad. Dies wurde vom Gemeinderat auch so beschlossen.
Der Bebauungsplanvorentwurf
wird nun, auf der Grundlage der aufgeführten Abwägung und unter besonderer
Berücksichtigung der gefassten Einzelbeschlüsse, zur Grundlage für die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes überarbeitet.
Planfeststellungsverfahren
zur Querspange B 311/B 30
Bürgermeister Bertele erläuterte dem Gemeinderat die
vorliegende Planung zum Neubau der Querspange B 311/B 30 bei Erbach. Um
größtmögliche Vorsorge gegen ein steigendes Verkehrsaufkommen auch durch die
Orte Staig, Steinberg, Beutelreusch und Oberkirchberg zu treffen, stellte er
einen Forderungskatalog auf, der dem Regierungspräsidium als Stellungnahme
vorgelegt werden soll.
Für
alle Maßnahmen wären die Kosten vom Land aufzubringen. Diesem Forderungskatalog
stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Aufhebung der
Entsorgungssatzung für Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben
Kämmerer Manfred Kornmayer erinnerte daran, dass
sich mit dem Anschluss des Gemeindeteiles Buch die Entsorgungssatzung
erledigte. Es gebe derzeit nur noch eine Grube beim Friedhof Oberkirchberg
sowie bei einem Aussiedlerhof. Vorübergehend könne bei letzterem das Abwasser
noch bis 2009 auf die Felder aufgebracht werden. Ansonsten sollen einzelne
Gruben künftig durch den Betreiber auf eigene Kosten eigenverantwortlich über
eine kommunale Sammelkläranlage geleert werden. Das Vorgehen sei mit dem
Landratsamt Alb-Donau-Kreis abgeklärt. Einstimmig wurde die Satzung sodann
aufgehoben.
Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des
Bauhofes
Kämmerer Manfred Kornmayer erläuterte, dass in der
Sitzung vom 22.06.2006 vom Gemeinderat beschlossen wurde, das Dach des Bauhofs
für die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur Verfügung zu stellen und dieses
Angebot im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Es meldeten sich daraufhin 6
Interessenten, davon allerdings nur 2 nachhaltig. Einer der beiden
Interessenten betreibt bereits die Solaranlage auf dem Dach des
Feuerwehrhauses. Ein Vorschlag zum Interessenausgleich liege daher förmlich auf
der Hand, meinte hierzu Bürgermeister Bertele und schlug dem Gemeinderat vor,
dem anderen Interessenten die Möglichkeit zur Errichtung der Photovoltaikanlage
zu geben. Die erforderliche Kompetenz und Zuverlässigkeit sei zweifellos gegeben.
Im Übrigen gelten die gleichen Vertragsmodalitäten wie beim Feuerwehrhaus.
Dem stimmte der Gemeinderat
einstimmig zu.
Baugesuche
Zu einem bestehenden Wohnhaus am Sebastian-Sailer-Weg in Oberkirchberg soll eine Einzelgarage als Fertiggarage,
allerdings zu einem geringen Teil außerhalb der laut Bebauungsplan überbaubaren
Fläche, im Pflanzgebotsstreifen errichtet werden. Nachdem der
naturschutzrechtliche Ausgleich davon negativ betroffen ist, zeigte sich
Bürgermeister Bertele davon zwar nicht sehr begeistert, aber in Anbetracht
eines Präzedenzfalles in unmittelbarer Nachbarschaft gelte gleiches Recht für
alle. Bei einer Enthaltung stimmte der Gemeinderat dem Baugesuch zu. Auf dem
restlichen Pflanzstreifen sei das Pflanzgebot jedoch zu erfüllen.
Zugestimmt
wurde ferner der Planung zur Errichtung eines Betriebsgebäudes sowie einer
geringfügigen Änderung eines bereits im vergangenen Jahr geplanten Wohnhauses
auf dem Grundstück östlich des Feuerwehrhauses.
Zugestimmt wurde ferner dem Anbau eines
Wintergartens an ein Wohnhaus an der Hermann-Hesse-Straße in Oberkirchberg.
Zu einem im Bau befindlichen Wohnhaus im
Bebauungsplanbereich „Im Gäßle“ lag ein zusätzlicher Antrag für eine außerhalb
der überbaubaren Fläche vorgesehene Terrasse vor. Dem Vorhaben wurde bei sieben
Enthaltungen zugestimmt.
Für die Erweiterung eines bestehenden Schweinemaststalles nördlich von Unterkirchberg lag eine Planung vor, der zufolge der Betrieb um etwas mehr als doppelt so groß werden soll. Die künftige Betriebsgröße liege demnach knapp unterhalb der immissionsschutzrechtlich relevanten Anzahl von 1500 Mastschweinen. Dem Bauantrag wurde einstimmig zugestimmt.
Ferienprogramm
Bürgermeister Bertele legte
den Gemeinderäten das Ferienprogramm 2006 vor. Es enthält 11 Veranstaltungen an
16 Tagen. Er bedankte sich bei den Organisatoren und ehrenamtlichen Helfern für
ihre Bereitschaft, die Kinder in den Ferien zu betreuen. Für die Kinder biete
sich damit wieder ein abwechslungsreiches und interessantes Ferienprogramm.
Anschließend fand noch eine
nichtöffentliche Sitzung statt.