Bericht über die Sitzung des Gemeinderates am 28.09.2006 im Bürgersaal des Amtshauses Oberkirchberg

 

Bürgermeister Bertele begrüßte die Gemeinderatsmitglieder, Frau Angela Häußler von der Neu-Ulmer Zeitung, Herrn Franz Glogger von der Südwest Presse, einige Zuhörer, Herrn Dipl.-Ing. Erwin Zint, Büro für Stadtplanung, Neu-Ulm, die Herren Dipl. Ing. Siegfried Tsalos und Gerhard Rimmele, Illerkirchberg, sowie Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung. Er stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die Protokolle der öffentlichen und der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.07.2006 wurden dem Gemeinderat durch Auflegen bekannt gegeben. Zum Tagesordnungspunkt „Bürgerfrageviertelstunde“ meldete sich niemand.

 

Schillerstraße – Vergabe der Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten

Bürgermeister Bertele erläuterte, dass die Bauarbeiten, wie in der Sitzung vom 18.05.2006 beschlossen. öffentlich ausgeschrieben wurden. Die Ausschreibung umfasste ca. 400 m² Erdarbeiten für die Wasserleitung, ca. 256 m Rohre mit Nennweiten 100-150 mm, 5 Hydrantenschächte mit 1,5 m Durchmesser, ca. 425 m Hausanschlüsse in PE-Leitung mit 5 cm Durchmesser sowie schließlich ca. 1510 m² Straßenarbeiten.

 

Über die Submissionsergebnisse vom Donnerstag, 21.09.2006 berichtete Ingenieur Rimmele. Insgesamt hätten 19 Firmen Angebotsunterlagen angefordert, davon jedoch nur 10 Firmen ein Angebot abgegeben. Günstigster Bieter war die Fa. Gebr. Schliesser aus Wain mit einem Preis von 180.321,65 €. Die weiteren Angebotspreise lauten wie folgt:

191.062,79 €,    191.285,67 €, 193.499,24 €, 201.749,07 €, 203.639,46 €, 215.304,13 €, 222.487,72 €,      259.599,90 € und 581.516,02 €. Das höchste Angebot lag damit 3,2 mal so hoch wie das günstigste Angebot.

 

Aus der Anliegerversammlung berichtete Bürgermeister Bertele den dringenden Wunsch, den Straßenausbau nicht am letzten Wasserleitungsschacht beim Haus Schillerstraße 20 enden zu lassen, sondern bis zur Einmündung Goethestraße zu erneuern. Die Ausschreibung beinhalte diese um ca. 40 m längere Strecke bereits. Der Kostenanteil hierfür beträgt 8.745,91 €.

In der Ausschreibung und der Angebotssumme seien auch die notwendigen Kosten zur Erneuerung bzw. Herstellung von Hausanschlüssen auf Privatgrundstücken enthalten, sodass diese zu den gleichen Konditionen wie im öffentlichen Bereich hergestellt werden können. Diese Kosten wären dann von den Grundstückseigentümern zu tragen. Ebenso enthalten seien die Erdarbeiten zur Herstellung der Straßenbeleuchtung bis zur letzten Überspannungsleitung im Norden der Schillerstraße. Diese werde dann von der Hölderlinstraße her versorgt.

Entsprechend dem Beschluss vom 18.05.2006 sollte die Maßnahme ohne Bauunterbrechung entweder im Dezember 2006 fertiggestellt oder erst nach dem Winter begonnen werden. Die Firma Schliesser wolle nun die Arbeiten unverzüglich auszuführen. Bürgermeister Bertele begrüßte die sofortige Bauausführung, weil die rd. 6.000 € höhere Mehrwertsteuer eingespart werde. Deshalb sollen auch die weiteren Arbeiten zur Lieferung und Installation der Straßenleuchten in gleicher Ausführung wie bisher sofort in Auftrag gegeben werden.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat sodann, die Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten der Fa. Schliesser, Wain in Auftrag zu geben und die Straße bis zur Einmündung Goethestraße zu erneuern. Mit der Lieferung und Installation der Straßenlampen wurde die Fa. Häussler, Illerkirchberg beauftragt.

Finanziert werden die Arbeiten aus eingeplanten Haushaltsmitteln sowie aus der Rücklage. Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat bestätigte Ingenieur Tsalos, dass die Kosten innerhalb der errechneten Kostenvoranschläge liegen.

 

Baugebiet „Hornbächle-Süd“ - Erschließungsplanung

 

ABWASSERBESEITIGUNG

Bürgermeister Bertele erläuterte dem Gemeinderat, dass nach derzeitiger Rechtslage das in einem Baugebiet anfallende Regenwasser grundsätzlich zu versickern sei. Die lehmigen Sperrschichten im Baugebiet „Hornbächle-Süd“ lassen jedoch eine Versickerung nicht zu. Nachrangig schreibe das Gesetz aus ökologischen Gründen die Einleitung in einen „Vorfluter“ (Fluss oder Bach) vor. Falls auch dies technisch nicht machbar wäre, käme schließlich ein Mischsystem in Betracht. Ingenieur Rimmele habe daher die möglichen technischen Varianten Mischsystem/Trennsystem mit ihren Vor- und Nachteilen geprüft.

Ein herkömmliches Mischsystem mit Einleitung des Regenwassers in den Schmutz-wasserkanal wäre mit Kosten von 624.000,00 € zwar am günstigsten, entspräche aber nicht den gesetzlichen Vorgaben. Das mit Regenwasser verdünnte Schmutzwasser führe zu Problemen in der Kläranlage, da die Klärbakterien sich von der konzentrierten Schmutzfracht ernährten und von Wasser, sprich Regenwasser, nicht leben könnten. Nach Auskunft der Kläranlage Steinhäule liefere die Gemeinde Illerkirchberg ohnehin schon einen recht hohen Anteil von sogenanntem Fremdwasser über die bezogene Trinkwassermenge hinaus an. Außerdem entlaste eine Trennkanalisation die weitere Kanalisation und den Stauraumkanal im Illerdamm. Wegen des nahe gelegenen Mündelbaches bestehe hier die Möglichkeit, dem Gesetzesauftrag folgend das Regenwasser dort einzuleiten anstatt in die Kläranlage zu schicken. Ein Trennsystem könne bei einer etwaigen Erweiterung des Baugebiets westlich der Mozartstraße weitergeführt werden. Mangels Vorfluter biete sich die Möglichkeit eines Trennsystems bei einem Neubaugebiet an der Schwabstraße jedenfalls nicht. Dort komme auch künftig nur ein Mischsystem in Betracht.

 

Ingenieur Rimmele erläuterte dem Gemeinderat die im Rahmen der Erschließungsplanung untersuchten Alternativen.

 

Variante 1

Mischwasserkanal

mit Regenrückhaltung, ohne Zisternenbetrieb

Kostenansatz:

624.000,00 €

Nachteil:

Kanalrückstau in den tiefer liegenden Gründstücken, Einbau einer Abwasserrück-stausicherung zwingend erforderlich

Variante 2

Mischwasserkanal

mit Regenrückhaltung mit zugeordnetem, planmäßigem Zisternenbetrieb

Kostenansatz:

628.000,00 €

Kostenanteil der Gemeinde an den Puffervolumen der jeweiligen Grundstücke

Variante 3

Trennwasserkanal

mit direkter Ableitung des Regenwassers in den Mündelbach, Zisternen-betrieb aus erschließungs-technischen Gründen nicht notwendig

Kostenansatz:

701.000,00 €

Nachteil:

keiner

Variante 4

Trennwasserkanal

mit vorgeschalteter Regen-wasserrückhaltung (Rigole) im Bereich des Lärmschutz-walls, Zisternenbetrieb aus erschließungstechnischen Gründen nicht notwendig

Kostenansatz:

737.000,00 €

Nachteil:

Seitliche Infiltration von Bodenschichten sind nicht auszuschließen.

 

Für nahe liegende Baumaßnahmen sind geeignete Keller-abdichtungen zu empfehlen!

Variante 5

Trennwasserkanal

mit vorgeschalteter Regen-wasserrückhaltung (Rigole) im Bereich des Lärmschutz-walls, Zisternenbetrieb auf Privatgrundstücken unbedingt notwendig!

Kostenansatz:

696.000,00 €

Kostenanteil der Gemeinde an den Puffervolumen der jeweiligen Grundstücke

 

Ingenieur Rimmele erklärte, dass bei einer etwaigen Mischkanalisation im unteren Teil des Baugebietes, d.h. östlich der Beethovenstraße, bei Regen mit einem erheblichen Rückstau im Kanalsystem zu rechnen sei. Dem könne nur dann vorgebeugt werden, wenn die Grundstücke aufgeschüttet und damit auch die Straße um mehr als einen Meter (!) aufgeschüttet werde. Die Straße auf einen so hoch zu bauenden Damm zu legen, verursache aber enorme Kosten und zudem unerwünschte gestalterische Schwierigkeiten.

In ausführlicher Diskussion sprachen sich die Gemeinderäte für eine Trennkanalisation aus. Mehrere Gemeinderäte vertraten die Auffassung, dass es auch nicht sinnvoll sei, sauberes Regenwasser im Schmutzwasserkanal zu verschmutzen.

Unterschiedliche Auffassungen zeigten sich hinsichtlich der Zisternen auf den Baugrundstücken. Der Bebauungsplaner, Ingenieur Zint, wies darauf hin, dass per Bebauungsplan nur erschließungstechnisch erforderliche Zisternen vorgeschrieben werden könnten. Dies wäre dann der Fall, wenn die Gemeinde Rückhaltevolumen brauche und es nicht selbst herstelle, sondern den Bauherren diese Aufgabe übertrage. Hierfür kämen dann Zisternen mit einem sogenannten Puffervolumen in Betracht. Unabhängig vom Speichervolumen einer Zisterne für eigene Zwecke des Bauherren, z. B. als Brauchwasser entleere sich das Puffervolumen nach einem Regenfall binnen einer Viertelstunde und bewirke lediglich einen verzögerten Abfluss. Ingenieur Rimmele habe allerdings errechnet, dass ein etwaiges Puffervolumen in einer Gesamtbetrachtung kostengünstiger durch die Gemeinde in einer großen Einheit hergestellt werden könne als im Vergleich durch viele kleine Pufferzisternen. Zur Entscheidung stünden damit reine Speicherzisternen für den privaten Gebrauch. Solche könnten jedoch nur als Empfehlung in den Bebauungsplan aufgenommen werden und ggf. über die Bauplatzkaufverträge mit den Erwerbern geregelt werden.

Ingenieur Rimmele ergänzte, dass nur solche Zisternen in eine hydraulische Berechnung des Abwassersystems einfließen können, die einen entsprechenden Rückhaltepuffer aufweisen. Nach seinen Berechnungen wären Privattzisternen mit Mindestgröße 8 m³ und darin enthaltenem Puffervolumen von 1,98 m³ erforderlich.

 

In der Diskussion unterstützen mehrere Gemeinderäte nachhaltig eine Zisternenpflicht zur ökologischen Ausrichtung der Baugebiete in der Zukunft. Hierzu sollten Möglichkeiten gefunden werden, die die Bauherren überzeugen, beispielsweise auch finanzielle Anreize, sodass die Mehrkosten einer Zisterne aufgefangen werden. Demgegenüber gaben andere Gemeinderäte zu bedenken, dass eine Zisternenpflicht zwar wünschenswert, aber nur schwer durchsetzbar sei. Zudem müsse eine Förderung von Zisternen wieder auf den Bauplatzpreis aufgeschlagen werden.

Ein Gemeinderat bezweifelte den Sinn von Zisternen. Er schlug vor, die Abwasserbeseitigung nach Variante 3 des Ingenieurbüros Rimmele und Tsalos vorzunehmen und die Entscheidung zur Regelung der Zisternenfrage im Rahmen der Bauplatzpreisfestlegung zu beraten.

Als juristisch gangbaren Weg hielt Bürgermeister Bertele einen Aufschlag in der Größenordnung der Zisternenbaukosten auf den Bauplatzpreis und Rückzahlung nach Herstellung einer Zisterne für möglich. Der ansonsten erforderliche Kontrollschacht für den Regenwasseranschluss werde bei einer Zisterne nicht gebraucht, weil die Zisterne diese Funktion gleich mitübernehme. Ingenieur Rimmele ging hierbei von realen Zusatzausgaben in Höhe von ca. 1500 € aus.

Nach ausführlicher Diskussion beschloss der Gemeinderat zunächst eine Trennkanalisation zur Ableitung des Regenwassers und stellte die abschließende Zisternenregelung noch zurück.

 

STRAßENPLANUNG

Ingenieur Rimmele erläuterte dem Gemeinderat die Straßenplanung für das Baugebiet „Hornbächle-Süd“ anhand von Querschnitten mit Straßenprofil. Danach steht eine Gesamtbreite von 5,50 m zur Verfügung zuzüglich vereinzelt angeordneter Parkbuchten mit 2,12 m. Bei dieser Straßenbreite wäre die Anlegung eines Schrammbords mit 50 cm in Form einer 3-zeiligen Pflasterung möglich. Nach ausführlicher Diskussion kommt der Gemeinderat auf Vorschlag von Bürgermeister Bertele überein, auf ein Schrammbord zu verzichten und die entsprechende Fläche den Bauplätzen zuzuschlagen. Damit können Kosten eingespart und zusätzliche Bauflächen gewonnen werden. Außerdem stehe dann immer noch eine ausreichende Straßenbreite für Begegnungsverkehr zur Verfügung.

 

FORTFÜHRUNG DER BEBAUUNGSPLANUNG

Ingenieur Zint fasste zusammen, dass nach der Festlegung des Entwässerungssystems die im Bebauungsplanentwurf enthaltene Festsetzung zu den Zisternen abzuändern sei. Die Berechnung von Ingenieur Rimmele hätte schließlich ergeben, dass viele kleine Pufferzisternen auf den Privatgrundstücken teurer wären als ein einzelner großer von der Gemeinde hergestellter Rückhalt. Die bisherige Verpflichtung sei daher, wie zuvor besprochen, in eine Empfehlung umzuwandeln. Inwieweit dann über die Kaufverträge Regelungen noch getroffen würden, erfolge unabhängig vom Bebauungsplan. Einstimmig wurde seinem Vorschlag entsprochen.

 

Baugesuche

Einem Baugesuch für ein Zweifamilienhaus im Bereich „Dorfäcker-Nord“, das allen Vorgaben des Bebauungsplanes entsprach sowie die Nachbarunterschriften bereits vorlagen, wurde zugestimmt.

Ein weiterer Bauantrag bezog sich auf die Errichtung eines Lagergebäudes mit Büros in innerörtlicher Lage an der Hauptstraße. Auf der südlichen Dachseite soll eine Photovoltaikanlage errichtet werden, weshalb diese Dachseite mit einer Neigung von nur 30 Grad geplant werde. Das nördliche Dach werde steiler. Dem Baugesuch wurde ebenfalls zugestimmt. Nachdem wegen des kurzfristigen Eingangs noch keine Nachbarbeteiligung durchgeführt wurde, erfolgte die Zustimmung unter dem üblichen Vorbehalt der Nachbarzustimmung.

Einer Bauvoranfrage bezüglich der Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses an der St.-Ida-Straße in Oberkirchberg zu gewerblicher Nutzung eines Kellerraumes sowie eines bisherigen Kinderzimmers wurde ebenfalls unter dem Vorbehalt der Nachbarzustimmung zugestimmt.

Für ein Doppelhaus am Justinus-Kerner-Weg lag dem Gemeinderat ein weiteres Baugesuch vor. Dazu waren allerdings einige Befreiungen beantragt. Insbesondere wegen der nicht ausreichend nachgewiesenen Stellplätze sowie der Überbauung des Baufensters wurde das Baugesuch abgelehnt.

 

Sonstiges, Bekanntgaben

 

Bauarbeiten Hauptstraße

Bürgermeister Bertele erinnerte daran, dass die Bauarbeiten in der Hauptstraße zur Herstellung von 3 Schieberschächten, Anpassung von Randsteinen und zur Erneuerung des Fahrbahnbelags planmäßig abgeschlossen werden konnten. Er bedankte sich bei den Anliegern und betroffenen Bürgern für das Verständnis gegenüber unvermeidlichen Behinderungen und Belastungen während der Bauzeit. Durch die Bauarbeiten ergäben sich aber allseitige Vorteile durch geringere Rollgeräusche und eine verbesserte Absicherung in der Wasserversorgung. Besonders dankte er dem Regierungspräsidium, Referat Straßenbau-Mitte, für die Durchführung der Belagsarbeiten. Die Kosten dafür trägt das Land Baden-Württemberg.

 

Dorfmeisterschaft

Zur Teilnahme an der Dorfmeisterschaft 2006 lud Bürgermeister Bertele ein und bat den Gemeinderat um zahlreiche Beteiligung bei diesem schießsportlichen Ereignis des Schützenvereins „Hubertus“. Der Gemeinderat wolle wie in den Vorjahren wieder eine Mannschaft stellen.

 

Bündelausschreibung

Kämmerer Kornmayer gab dem Gemeinderat das Ergebnis der Ausschreibung für die Stromlieferungen in den Jahren 2007 und 2008 durch die Service GmbH des Gemeindetags bekannt. Das Ausschreibungsergebnis brachte Preissteigerungen von ca. 10 % im Durchschnitt im Vergleich zum letzten zweijährigen Bezugszeitraum mit sich. Künftig erfolgt die Stromlieferung für die Gemeinde Illerkirchberg für die Gemeindehalle (durch Ökostrom) durch den Energiedienst Donaueschingen. Alle anderen Verbrauchseinrichtungen (Sonderverträge, Tarifabnahmestellen, Wärmestrom und Straßenbeleuchtung) werden für die nächsten zwei Jahre durch die EnBW beliefert.

 

Kabelnetze in den Baugebieten „Bleiche“, „Herrschaftsbreite“ und „Hornbächle“

Kämmerer Kornmayer gab dem Gemeinderat weiterhin bekannt, dass seit März 2006 ein Untersuchungsauftrag zur Verbesserung der Breitbandkabelnetze bei der Kabel BW und der Wartungsfirma ewt laufe. Trotz wiederholter Rückfragen lägen leider bis heute noch keine Angebote über die technischen Möglichkeiten und die entsprechenden Kosten einer Aufrüstung für die digitale Technik und die Rückkanalfähigkeit vor. Sobald konkrete Angebote bei der Gemeinde eingingen, würden die Anschlussnehmer in den Baugebieten von der Gemeinde verständigt werden. Ein Gemeinderat bat um Klärung, in wessen Eigentum die vorhandenen Kabelnetze denn überhaupt stünden.

 

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.