Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 24.05.2007 im Großen Saal des Rathauses Unterkirchberg

 

Zur Sitzung begrüßte Bürgermeister Anton Bertele die Gemeinderatsmitglieder, Herrn Franz Glogger von der Presse, einen Zuhörer, Herrn Dipl.-Ing. Siegfried Tsalos als Sachverständigen, Herrn Leander Missel vom Gemeindeverwaltungsverband sowie Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung. Er stellte ferner die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die Protokolle zur letzten Sitzung wurden ausgelegt. Zur Bürgerfrageviertelstunde gab es keine Wortmeldung.

 

Feststellung der Jahresrechnung 2006

Bürgermeister Bertele legte dem Gemeinderat den Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2006 mit einem erfreulich positiven Ergebnis vor. Die allgemein gute konjunkturelle Lage brachte der Gemeinde höhere Einnahmen aus dem Anteil an der Lohn- und Einkommenssteuer (+144.830,-- €) und höhere Schlüsselzuweisungen vom Land (+ 154.157,-- €). Mit einer weiterhin wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung konnten dem Vermögenshaushalt insgesamt 899.045,81 € (+ 589.045,84 €) zugeführt werden. Damit konnten die Investitionen im Vermögenshaushalt ohne Rücklagenentnahme und ohne Schuldenaufnahme getätigt werden. Durch die planmäßigen Tilgungen wurde die Verschuldung weiter abgebaut auf nun 376.900,81 € (= 80,07 € pro Einwohner). Gleichzeitig wurden der Rücklage weitere 262.809,07 € zugeführt.

 

Die Jahresrechnung 2006 wurde vom Fachbeamten für das Finanzwesen beim Gemeindeverwaltungsverband Kirchberg-Weihungstal, Herrn Leander Missel, im Mai 2007 abgeschlossen. Die Ergebnisse trug er dem Gemeinderat detailliert vor und erläuterte diese zusätzlich mit Schaubildern. Die Jahresrechnung 2006 schließt mit folgendem Ergebnis ab:

 

Volumen des Verwaltungshaushalts:

6.789.000,62 €

Plan:

6.263.533,00 €

Volumen des Vermögenshaushalts:

1.852.427,06 €

Plan:

2.101.985,00 €

Zuführung zum Vermögenshaushalt:

899.045,84 €

Plan:

310.000,00 €

Zuführung zur

allgemeinen Rücklage:

262.809,02 €

Plan:

- 175.000,00 €

Kreditaufnahme:

0,00 €

Plan:

250.000,00 €

Stand der Allgemeinen Rücklage

zum 31.12.2006:

669.251,37 €

 

 

Stand der Schulden zum 31.12.2006:

376.900,81 €

 

 

Dies entspricht einer

Pro-Kopf-Verschuldung von:

80,07 €

 

 

 

Herr Leander Missel wies besonders darauf hin, dass die Zuführung zur Rücklage bereits im Jahr 2007 wieder für die Investitionen benötigt wird, um auf eine sonst erforderliche Kreditaufnahme verzichten zu können. Die noch bestehenden Kredite könnten nicht vorzeitig zurückgezahlt werden, weil es sich um längere Zeit laufende Verträge handle.

 

In der anschließenden Beratung wurde das gute Ergebnis mit der sehr niedrigen Pro-Kopf-Verschuldung und beträchtlich über dem Soll liegenden Rücklage gelobt. Einstimmig wurde sodann die Jahresrechnung gebilligt.

 

Im Weiteren behandelte der Gemeinderat die Kostenausgleiche für die sogenannten kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinde. Dazu gehören die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung, die Müllabfuhr, aber auch der Friedhofsbereich. Dem gesetzlichen Erfordernis nach dürfen dabei keine Gewinne erwirtschaftet, aber es sollen auch keine Verluste erzielt werden. Einzig im Friedhofsbereich wird ein Kostendeckungsgrad mit rd. 60 % toleriert. Die Gebührenkalkulationen sind daher jeweils immer wieder so anzupassen, dass im Schnitt der Jahre ein Kostenausgleich erzielt wird. Bei den kostenrechnenden Einrichtungen sind nach § 14 Abs. 2 KAG Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Die entsprechende Beschlussfassung soll jeweils im Rahmen des Rechnungsabschlusses erfolgen und wird bei den Gebührenkalkulationen berücksichtigt. Hierzu sind im Rechenschaftsbericht 2006 weitere Ausführungen gemacht. Herr Leander Missel erläuterte das Zahlenwerk im Einzelnen. An Veränderungen sei im Bereich der Abfallbeseitigung im Jahr 2008 mit einer Gebührensenkung zu rechnen. Im Übrigen halte man ständig alle Einnahmen und Ausgaben unter Kontrolle. Fortfolgend werde neu kalkuliert.

 

Bürgermeister Bertele betonte, dass insbesondere bei Wasser-, Abwasser- und Abfallbeseitigung auch seitens der Aufsichtsbehörden auf Kostendeckung geachtet werde. Deshalb seien hier jeweils zeitnahe Kalkulationen erforderlich. Dabei sollen dem Bürger aber auch aufgrund der bestehenden Ausgleichspflicht eventuelle Kostenüberdeckungen zeitnah zurückgegeben werden. Die vorgelegten Berechnungen wurden hierauf vom Gemeidnerat anerkannt.

 

Kanal- und Wasserleitungserneuerung in der Weihungstraße

Entsprechend dem Beschluss in der vorausgegangenen Sitzung vom 19.04.2007 hatte Dipl.-Ing. Siegfried Tsalos die Sanierung der Wasserleitung und Kanalisation in der Weihungstraße nach der vorgeschlagenen Variante 4 (Neubau der Kanalleitung, der Wasserleitung und der Sickerleitung) weitergeplant. Die Entwurfsplanung mit Erläuterung und Kostenzusammenstellung stellte er dem Gemeinderat vor. Die Kosten veranschlagte er folgendermaßen:

 

Mischwasserkanal (inkl. Hausanschlüsse)

68.781,-- €

netto

Sickerleitung (inkl. An- bzw. Umschlüsse)

72.889,-- €

netto

Wasserleitung (inkl. Hausanschlüsse)

84.589,-- €

netto

Gesamtkosten (ohne Nebenleistungen)

226.259,-- €

netto

MWST 19 %

42.989,-- €

 

Gesamtkosten (ohne Nebenleistungen)

269.248,-- €

brutto

 

Im Zuge der Planung hatte er insbesondere die Situation der Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser sowie Drainageleitungen untersucht. Demnach bestünden von 12 Wasserhausanschlüssen noch 6 aus alten Graugussleitungen. 3 Häuser würden mittels getrennter Ableitungen für Regenwasser und häusliches Schmutzwasser entwässert. Es sei deshalb geplant, an die neue Sickerleitung - soweit möglich - auch Regenwasserableitungen aus den Privatgrundstücken, von den Straßeneinläufen und aus der Straßenquerrinne aufzunehmen. Eine Auftrennung der Abwasserableitung aus den Privatgrundstücken in Schmutzwasser und Regenwasser ist seinen Worten zufolge allerdings nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand für die Grundstückseigentümer möglich und könne zudem aus rechtlichen Gründen nicht verlangt werden. Außerdem sei zu beachten, dass die Sickerwasserableitung über die Rigole im Einmündungsbereich Lettenbergweg nur begrenzte Aufnahmemöglichkeiten habe. Immerhin habe die Sickerwasserleitung im Frühjahr während der langen Trockenperiode immerhin ca. 2 Liter/Sek. Grundwasser abgeführt, umgerechnet also am Tag rechnerisch ca. 173 cbm Grundwasser.

 

In der Diskussion wurde die Möglichkeit privater Anlieger zum Anschluss an die Sickerwasserleitung erörtert. Auf Vorschlag aus dem Gremium verständigte sich man darauf, für jedes Grundstück eine entsprechende Anschlussmöglichkeit vorzusehen. Dazu soll in jedes Grundstück eine Anschlussleitung verlegt werden, auch wenn ein etwaiger Anschluss beispielsweise bei einem Umbau des Hauses erst später erfolge.

Ferner erläuterte Dipl.-Ing. Siegfried Tsalos, dass bei der Baumaßnahme der vorhandene Gehweg bestehen bleiben soll, die Fahrbahndecke aber über die gesamte Breite erneuert werde. Die Bauzeit werde auf 13 Wochen veranschlagt. Die Entwurfsplanung wurde sodann einstimmig gebilligt und der Vorsitzende beauftragt, die Ausschreibung zu veranlassen.

 

Geschwindigkeitsreduktion auf der L 1261 in Beutelreusch durch Aufstellung einer Radarmessstation

Seit dem Jahr 1999 wurden, dem Bericht von Bürgermeister Bertele zufolge, Planungen angestellt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Landesstraßenquerung in Beutelreusch. Dazu seien in der Sitzung vom 14.02.2002 vom Ingenieurbüro Muffler, Laupheim, 3 Varianten vorgestellt worden. Unter Sicherheitsaspekten empfahl das Ingenieurbüro seinerzeit den Einbau von Mittelinseln mit geschätzten Baukosten von ca. 95.000,-- € (ohne Grunderwerb). Bauliche Maßnahmen kamen seinerzeit dann aber sowohl aus Kostengründen nicht zur Ausführung, aber auch weil Fahrbahneinbauten für landwirtschaftliche Fahrzeuge ein erhebliches Hindernis beim Abbiegen verursacht hätten.

Das Landratsamt stellte damals fest, dass die Verkehrsbelastung der L 1261 mit seinerzeit ca. 2.500 Fahrzeugen pro Tag ausreichende Lücken belasse, sodass Fußgänger die Fahrbahn queren könnten.

Die eigentliche Problematik liege offenkundig darin, dass viele Fahrzeuge insbesondere aus Richtung Steinberg auf der leicht geneigten Fahrbahn mit überhöhter Geschwindigkeit durch Beutelreusch fahren. Das zeigten auch Messergebnisse, die die Gemeinde mit der von der Stadt Senden dankenswerterweise überlassenen Radarpistole selbst vornahm.

In Anbetracht der sehr guten Erfahrungen mit der geschwindigkeitsdämpfenden Wirkung der an der Hauptstraße in Unterkirchberg aus Richtung Wiblingen aufgestellten Radarmessstation wurde diese Möglichkeit auch für Beutelreusch überprüft. Das Landratsamt stellte fest, dass diese Variante sowohl rechtlich zulässig, als auch den praktischen Gegebenheiten nach (Fahrbahnbeschaffenheit) möglich wäre. Die Messstelle würde in diesem Fall genau in der Mitte des Einmündungsbereiches eingebaut und garantiere so maximale Wirksamkeit. Bei einem Bruchteil der Kosten lasse sich eine den baulichen Veränderungen mindestens ebenbürtige Geschwindigkeitsdämpfung erzielen.

Im Haushalt 2007 sind zur Errichtung einer Radarmessstation 25.000,-- € eingestellt.

Das vorliegende Angebot für die Einrichtung der Technik beläuft sich auf 17.800,-- € zuzüglich Erdarbeiten und Stromanschluss, sodass die Haushaltsmittel ausreichen.

 

Aus dem Gemeinderat wurden Zweifel geäußert, dass eine Geschwindigkeitsmessanlage den Fußgängern tatsächlich etwas bringe. Zudem wurde vorgeschlagen zu prüfen, ob nicht eine drehbare Anlage für beide Richtungen gebaut werden könnte. Ein weiterer Vorschlag aus dem Gemeinderat bezog sich darauf, die höchstzulässige Geschwindigkeit auf 50 km/h statt bisher auf 60 km/h zu senken.

 

Bei einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat dann, in Beutelreusch eine Radaranlage aus Richtung Steinberg aufstellen zu lassen und eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Beutelreusch zu beantragen.

 

Wahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Illerkirchberg, Abt. Oberkirchberg

In der ordentlichen Hauptversammlung der aktiven Feuerwehrabteilung Oberkirchberg der Freiwilligen Feuerwehr Illerkirchberg am 27.04.2007 im Feuerwehrhaus Oberkirchberg wurden auf die Dauer von 5 Jahren wiedergewählt: als Abteilungskommandant Schlotter, Thomas und als Stellverteter Sulz, Manfred.

Nach § 15 Abs. 5 i. V. m. § 15 Abs. 7 der Feuerwehrsatzung ist die Zustimmung des Gemeinderates zu diesen Wahlen erforderlich. Bürgermeister Bertele beglückwünschte die Gewählten und bedankte sich bei Herrn Schlotter und Herrn Sulz für ihre Tätigkeit. Insbesondere die rege Nachwuchsarbeit zeige bei der Abteilung Oberkirchberg erste Erfolge. Der Gemeinderat stimmte der Wahl einstimmig zu.

 

Erlass einer Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spiel- und Bolzplätze

Verschiedene Vorkommnisse auf den Bolzplätzen in Ober- und Unterkirchberg machten spezielle Regelungen erforderlich, begründete Bürgermeister Bertele den Diskussionspunkt. Angefangen von Alkoholmissbrauch auf den Plätzen bis hin zu nächtlichen Fußballspielen im Scheinwerferlicht von Kraftfahrzeugen reiche die Palette an Belästigungen der Anlieger. Manfred Kornmayer erinnerte an die bisher bestehende Benutzungsordnung für Kinderspielplätze vom 07.10.1977 mit Änderungen vom 11.09.1981. Die sich hieraus ergebenden Bestimmungen sind als Hinweistafeln an den Kinderspielplätzen öffentlich angeschlagen. Für die Bolzplätze gäbe es keine entsprechenden Vorschriften. Lediglich in der Polizeiverordnung seien allgemeine Regelungen über die Benutzung von Sport- und Spielplätzen in Hinblick auf Lärm enthalten. Damit lassen sich bestimmungswidrige Nutzungen, insbesondere der Bolzplätze durch auswärtige Gruppen im Freizeitsportbereich, nicht rechtssicher unterbinden und bei Bedarf mit Verwarnungs-/Bußgeldern belegen. Für den Erlass einer Spielplatzsatzung habe der Gemeindetag für Baden-Württemberg ein Satzungsmuster erlassen. Dieses Muster diene als Grundlage für die vorliegende Spielplatzsatzung.

Um den Bedürfnissen von Kindern und etwaigen Betreuungspersonen Rechnung zu tragen, gehören Kinderspielplätze in die unmittelbare Nähe einer Wohnbebauung; sie sind als deren sinnvolle Ergänzung anzusehen. Art und Umfang der Benutzung eines Kinderspielplatzes sind entsprechend der Ausstattung vom Alter der Kinder sowie von den Witterungsverhältnissen abhängig. Während der Sommerzeit halten sich Kinder in aller Regel länger zum Spielen im Freien auf, als während der Wintermonate. Die mit der Benutzung eines Kinderspielplatzes für die nähere Umgebung unvermeidbar verbundenen Auswirkungen – vorwiegend Geräusche – sind ortsüblich und sozialadäquat; die mit einer bestimmungsgemäßen Nutzung eines Kinderspielplatzes verbundenen Beeinträchtigungen sind von den Nachbarn hinzunehmen.

Bolzplätze dienten auch und vor allem der spielerischen und sportlichen Betätigung Jugendlicher und junger Erwachsener. Aus diesem Grund und wegen der von ihnen ausgehenden starken Auswirkungen auf ihre Umgebung unterscheiden sie sich von Kinderspielplätzen und erfordern deshalb eine andere Beurteilung. Sie sind wie Anlagen für sportliche Zwecke zu behandeln, die nach Baunutzungsverordnung auch in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig sind und sogar an ein reines Wohngebiet angrenzen könnten. Das Nebeneinander von Wohnen und Spiel- und Bolzplatznutzung kann im Einzelfall aber zu Problemen führen, die Auflagen zum Schutz der Nachbarschaft erforderlich machen.

 

Die vorgeschlagene Satzung ermögliche neben der Erteilung von Verwarnungen bei Verstößen auch die Möglichkeit der Erteilung von schriftlichen Genehmigungen bei einer Benutzung, die über die Zweckbestimmung des Spiel- und Bolzplatzes hinausgeht. Sofern Genehmigungen erteilt werden, hat man auch einen verantwortlichen Ansprechpartner. Es ist deshalb in der Anlage zur Satzung ausdrücklich vermerkt, dass der Spielplatz bei der Gemeindehalle und der Bolzplatz an der Hölderlinstraße auch als Festplätze ausgewiesen sind. Für diese Festplätze bestehen Vergaberichtlinien vom 25.01.1996 bzw. Neufassung vom 01.01.2002; diese sollen weiterhin bestehen bleiben. Dagegen kann die bisherige Benutzungsordnung für öffentliche Kinderspielplätze vom 07.10.1977 mit Änderung vom 11.09.1981 aufgehoben werden.

 

In der Diskussion wurden vor allem die abendliche Nutzungsdauer, die Nutzung durch (junge) Erwachsene sowie die Nutzung durch einheimische Gruppierungen behandelt. Es wurde beklagt, das Auswärtige, auch Erwachsener, die Bolzplätze in der Gemeinde in Beschlag nehmen und damit die Nutzung durch einheimische Jugendliche verhindern. Die Gemeinderäte sprachen sich dafür aus, dass einheimische Erwachsene auch weiterhin die Möglichkeit hätten, die Bolzplätze für Privat- und Vereinssport zu nutzen und dies auch über 20:00 Uhr hinaus.

Bürgermeister Bertele schlug deshalb vor, die entsprechenden Passagen im Satzungsentwurf anzupassen und die Nutzung der Bolzplätze auch für Erwachsene und bis 21:00 Uhr zuzulassen. Mit diesen Änderungen billigte der Gemeinderat die Benutzungsordnung bei zwei Stimmenthaltungen.

 

Erhöhung der Kindergartenbeiträge

In der Sitzung vom 19.04.2007 wurde der Gemeinderat über die Empfehlungen zu den neuen Elternbeiträgen in den Kindergärten unterrichtet. Es bestand Einigkeit darüber, die Erhöhung der Elternbeiträge wie seit vielen Jahren an die Vorschläge des Landesverbandes anzupassen, allerdings nicht in zwei Stufen, sondern in einem Schritt.

 

 

bisher (seit 01.09.2005)

ab 01.09.2007

bei Familien mit 1 Kind

77,00 €

81,00 €

bei Familien mit 2 Kindern

59,00 €

62,00 €

bei Familien mit 3 Kindern

39,00 €

41,00 €

bei Familien mit 4 und mehr Kindern

13,00 €

14,00 €

 

Berücksichtigt werden alle Kinder der Familie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

Mit der Anhebung in einem Schritt sollen die Leistungen in den Illerkirchberger Kindergärten, die über das übliche Maß der Regelkindergärten hinausgehen, auch bei den Gebühren angemessen berücksichtigt werden. So werden zwischenzeitlich durch die Kindergärten unter anderem angeboten:

 

-     verlängerte Öffnungszeiten

-     Betreuung von Kindern unter 3 Jahren

-      Ferienbetreuung für Grundschulkinder

-     Aufnahme integrationsbedürftiger Kinder

-      Sprachförderung

-      Spielstunden in englischer Sprache

-      Waldprojekte

-    

 

Nachdem die Landesverbände allein für verlängerte Öffnungszeiten einen Zuschlag von bis zu 25 % vorschlagen, kann die um ein Jahr vorgezogene Anhebung der empfohlenen Richtsätze als weiterhin angemessen angesehen werden. Auf einen weiteren Zuschlag solle verzichtet werden. Hiervon ausgenommen ist die Mittagsbetreuung im Kindergarten St. Josef, die über separat erhobene Entgelte, wie bereits beschlossen, abgerechnet wird.

Die Kirchengemeinden wurden von der beabsichtigten Erhöhung informiert und gebeten, für ihre Kindergärten entsprechend zu verfahren. Der Elternbeirat des Antoniuskindergartens wurde von der Gemeinde angehört. Eine Stellungnahme wurde nicht abgegeben.

 

In der Diskussion erinnerte ein Gemeinderat, dass in der hohen Politik die Abschaffung der Elternbeiträge diskutiert werde. Die Gemeinde Illerkirchberg verhalte sich mit der Erhöhung dann genau umgekehrt. Dem wurde entgegengehalten, dass Illerkirchberg eine Förderung der Kindergartenarbeit über ein besseres Angebot vornehme. Eine weitere Wortmeldung aus dem Gremium verwies auf die vielfältigen und zusätzlichen Leistungen der Kindergärten, die in den Gebühren enthalten seien. Ferner hieß es, könnten Eltern betreuter Kinder einer Berufstätigkeit nachgehen und so Einkünfte erzielen. Weiterhin wurden wesentlich höhere Gebühren in anderen Bundesländern zu bedenken gegeben. Ein Gemeinderat übte schließlich Kritik an der sog. hohen Politik, die mittels Gebührenfreiheit den Gemeinden alle Lasten aufbürde.

Bei einer Gegenstimme wurde die neue Gebührensatzung beschlossen.

 

Baugesuche

Auf einem Einfamilienhausgrundstück am Trollingerweg soll eine an sich genehmigungsfreie Gerätehütte errichtet werden, allerdings außerhalb des laut Bebauungsplanes bebaubaren Bereiches. Dem wurde ohne Gegenstimme zugestimmt. Eine Änderungsplanung für ein Einfamilienhaus im Bereich der Abrundungssatzung Beutelreusch sah die Verschiebung des Hauses samt Garage um ca. 2 m nach Osten vor. Eine Garagenecke ragte dadurch bis zu 30 cm weit über den Geltungsbereich der Abrundungssatzung hinaus. Betroffene Angrenzer gab es hierbei nicht. Der Tektur wurde einstimmig zugestimmt. In das Erdgeschoss des ehemaligen Feuerwehrhauses in Unterkirchberg soll laut Planung eine Wohnung eingebaut werden. Die Angrenzer hatten bereits zugestimmt. Einstimmig erteilte auch der Gemeinderat seine Zustimmung.

 

Gemeinderatssitzungen – Sitzungsdauer

Die Sitzungstermine der Gemeinderatssitzungen werden jeweils zum Ende des Jahres für das kommende Jahr im Voraus festgelegt. Nach bisheriger Erfahrung entsprach der monatliche Sitzungsrhythmus auch den praktischen Anforderungen. Bei Bedarf wurden zusätzliche Termine, zum Beispiel Ortsbesichtigungen, Besprechungen oder wie zuletzt die gemeinsame Sitzung mit der Stadt Senden, eingefügt. Die Sitzungsdauer ist nach der Geschäftsordnung (§ 12, Abs. 2 Satz 2) von 19.00 Uhr bis 22:30 Uhr als Sollvorschrift vorgegeben. Sitzungen dauerten im Jahr 2006 zweimal um 15 Minuten und einmal um 10 Minuten länger. Andererseits endeten Sitzungen auch schon bereits um 20:55 Uhr, 21:25 Uhr oder 21:35 Uhr.

Im Jahr 2007 gab es in den beiden Sitzungen Februar und März Überschreitungen um 15 Minuten bzw. um 35 Minuten. Generell wird deswegen trotzdem das in der Geschäftsordnung vorgegebene Sitzungsende um 22:30 Uhr angestrebt. Bei vermehrtem Arbeitsanfall bzw. intensivem Beratungsbedarf könnten unter Umständen die im Voraus terminierten Sitzungstermine storniert und ggf. in kürzeren Umständen folgend neu festgelegt werden. Alternativ könnten eventuell zusätzliche Termine dazwischen geschoben werden.

 

Insgesamt habe sich das bisherige System, nach Darstellung von Bürgermeister Bertele, bewährt. Gelegentlich länger dauernde Sitzungen habe es auch bereits in früherer Zeit gegeben. Beispielhaft sei dies der Auflistung des Jahres 2002 zu entnehmen. In Anbetracht des zusätzlichen Zeitaufwandes bei weiteren Sitzungsterminen und der terminlichen Verlässlichkeit des jetzigen Systems halte er dies für ausschlaggebende Gründe.

 

In der Diskussion sprach sich ein Gemeinderat dafür aus, die Gemeinderatssitzungen künftig pünktlich um 19:00 Uhr, statt um 19.05 Uhr, zu beginnen. Bei einer Gegenstimme entschied sich der Gemeinderat für die Beibehaltung der jetzigen Zeitvorgabe.

 

Besuch in Brives-Charensac

Bürgermeister Bertele berichtete über den Besuch des Städtepartnerschaftsvereins vom 17. bis 20.05.2007 in Brives-Charensac. Dort habe ein umfangreiches Besichtigungs-, Bildungs- und Festprogramm stattgefunden. Die Gemeinde erhielt als Geschenk eine Uhr für das Trauzimmer sowie einen Baum, der zwischenzeitlich bei der Gemeindehalle am Place Brives-Charensac gepflanzt wurde. Er selbst sei in Brives-Charensac zum Ehrenbürger ernannt worden. Er dankte hierfür dem französischen Kollegen Jean-Claude Ferret.

Bürgermeister Bertele bedankte sich bei den Organisatoren Frau Gutser und Frau Allinger sowie bei GR Paller für dessen Vortrag in Brives-Charensac.

 

Im Jahr 2008 werden in Illerkirchberg Festlichkeiten zum 20-jährigen Bestehen der Partnerschaft stattfinden. Im Vorfeld bat er dazu um die Bereitschaft in den Vereinen, am Festprogramm mitzuwirken.

 

 

Hochwasserplanung an der Iller in Oberkirchberg

Bürgermeister Bertele informierte über die Vorstellung der Hochwasserschutzplanung durch die Fachbehörden am Dienstag, 22.05.2007 im Bürgersaal Oberkirchberg. Diese wurde von den Anwohnern der Sendener Straße rege genutzt, um Fragen an die Fachleute, Dr. Arnold vom Regierungspräsidium Tübingen und Herrn Mahler vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, zu richten. Mit der vorliegenden Planung könne nun ein wesentlich verbesserter Schutz zu vertretbaren Kosten erreicht werden. Er erinnerte dabei aber auch daran, dass die bisherige, 3,5 Mio € teure Planung alle Eventualfälle, nämlich gleichzeitige Iller- und Mündelbachhochwässer samt gleichzeitigem hundertjährigem Starkregen über Oberkirchberg beinhaltete und diese Planung letzlich als nicht finanzierbar beiseite gelegt wurde. Dr. Arnold habe jedoch in dem Vortrag zum Ausdruck gebracht, dass eine Kumulation aller Gefahren sehr unwahrscheinlich sei und letztlich eine Absicherung gegen die Standardgefahr des Illerhochwassers praktisch genüge.

Auch wenn sich die Anlieger einen hundertprozentigen Schutz verständlciherweise wünschten, werde die jetzige Planung doch als großer Gewinn empfunden.

 

Stromversorgung durch die EnBW

Auf die Frage eines Gemeinderates in der letzten Sitzung erläuterte Herr Manfred Konmayer, dass der Stromgittermast an der Hangkante zur Iller bei der ehemaligen Wasserversorgung Unterkirchberg von der EnBW weiterhin genutzt werde. An diesem Mast befinde sich eine Umspannstation, von der aus der Bereich der ehemaligen Ziegelei mit Bauhof versorgt werde. Die EnBW habe auch mitgeteilt, dass das Transformatorhäuschen mit der Umspannstation an der Weihungstraße langfristig abgebaut werden solle. Eine Aufforderung des Bürgermeisters zur Renovierung werde deshalb nicht mehr ausgeführt.

 

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.