Bericht
über die Gemeinderatssitzung vom 24.05.2007 im Großen Saal des Rathauses
Unterkirchberg
Zur Sitzung begrüßte
Bürgermeister Anton Bertele die Gemeinderatsmitglieder, Herrn Franz Glogger von
der Presse, einen Zuhörer, Herrn Dipl.-Ing. Siegfried Tsalos als
Sachverständigen, Herrn Leander Missel vom Gemeindeverwaltungsverband sowie
Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung. Er stellte ferner die form- und
fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die Protokolle zur
letzten Sitzung wurden ausgelegt. Zur Bürgerfrageviertelstunde gab es keine
Wortmeldung.
Feststellung der Jahresrechnung 2006
Bürgermeister Bertele legte dem Gemeinderat den
Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2006 mit einem erfreulich positiven
Ergebnis vor. Die allgemein gute konjunkturelle Lage brachte der Gemeinde
höhere Einnahmen aus dem Anteil an der Lohn- und Einkommenssteuer (+144.830,--
€) und höhere Schlüsselzuweisungen vom Land (+ 154.157,-- €). Mit einer
weiterhin wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung konnten dem
Vermögenshaushalt insgesamt 899.045,81 € (+ 589.045,84 €) zugeführt
werden. Damit konnten die Investitionen im Vermögenshaushalt ohne
Rücklagenentnahme und ohne Schuldenaufnahme getätigt werden. Durch die
planmäßigen Tilgungen wurde die Verschuldung weiter abgebaut auf nun 376.900,81
€ (= 80,07 € pro Einwohner). Gleichzeitig wurden der Rücklage weitere
262.809,07 € zugeführt.
Die Jahresrechnung 2006 wurde vom Fachbeamten für das
Finanzwesen beim Gemeindeverwaltungsverband Kirchberg-Weihungstal, Herrn
Leander Missel, im Mai 2007 abgeschlossen. Die Ergebnisse trug er dem
Gemeinderat detailliert vor und erläuterte diese zusätzlich mit Schaubildern.
Die Jahresrechnung 2006 schließt mit folgendem Ergebnis ab:
Volumen des Verwaltungshaushalts: |
6.789.000,62
€ |
Plan: |
6.263.533,00 € |
Volumen des Vermögenshaushalts: |
1.852.427,06
€ |
Plan: |
2.101.985,00 € |
Zuführung zum Vermögenshaushalt: |
899.045,84
€ |
Plan: |
310.000,00 € |
Zuführung zur allgemeinen Rücklage: |
262.809,02
€ |
Plan: |
- 175.000,00 € |
Kreditaufnahme: |
0,00 € |
Plan: |
250.000,00 € |
Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2006: |
669.251,37
€ |
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Stand der Schulden zum 31.12.2006: |
376.900,81
€ |
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Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von: |
80,07 € |
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Herr Leander Missel wies besonders darauf hin, dass
die Zuführung zur Rücklage bereits im Jahr 2007 wieder für die Investitionen
benötigt wird, um auf eine sonst erforderliche Kreditaufnahme verzichten zu
können. Die noch bestehenden Kredite könnten nicht vorzeitig zurückgezahlt
werden, weil es sich um längere Zeit laufende Verträge handle.
In der anschließenden Beratung wurde das gute
Ergebnis mit der sehr niedrigen Pro-Kopf-Verschuldung und beträchtlich über dem
Soll liegenden Rücklage gelobt. Einstimmig wurde sodann die Jahresrechnung
gebilligt.
Im Weiteren behandelte der Gemeinderat die
Kostenausgleiche für die sogenannten kostenrechnenden Einrichtungen der
Gemeinde. Dazu gehören die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung, die
Müllabfuhr, aber auch der Friedhofsbereich. Dem gesetzlichen Erfordernis nach
dürfen dabei keine Gewinne erwirtschaftet, aber es sollen auch keine Verluste
erzielt werden. Einzig im Friedhofsbereich wird ein Kostendeckungsgrad mit rd.
60 % toleriert. Die Gebührenkalkulationen sind daher jeweils immer wieder so
anzupassen, dass im Schnitt der Jahre ein Kostenausgleich erzielt wird. Bei den
kostenrechnenden Einrichtungen sind nach § 14 Abs. 2 KAG Kostenüberdeckungen,
die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, innerhalb der folgenden fünf
Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen
werden. Die entsprechende Beschlussfassung soll jeweils im Rahmen des
Rechnungsabschlusses erfolgen und wird bei den Gebührenkalkulationen
berücksichtigt. Hierzu sind im Rechenschaftsbericht 2006 weitere Ausführungen
gemacht. Herr Leander Missel erläuterte das Zahlenwerk im Einzelnen. An
Veränderungen sei im Bereich der Abfallbeseitigung im Jahr 2008 mit einer
Gebührensenkung zu rechnen. Im Übrigen halte man ständig alle Einnahmen und
Ausgaben unter Kontrolle. Fortfolgend werde neu kalkuliert.
Bürgermeister Bertele betonte, dass insbesondere bei
Wasser-, Abwasser- und Abfallbeseitigung auch seitens der Aufsichtsbehörden auf
Kostendeckung geachtet werde. Deshalb seien hier jeweils zeitnahe Kalkulationen
erforderlich. Dabei sollen dem Bürger aber auch aufgrund der bestehenden
Ausgleichspflicht eventuelle Kostenüberdeckungen zeitnah zurückgegeben werden.
Die vorgelegten Berechnungen wurden hierauf vom Gemeidnerat anerkannt.
Kanal- und Wasserleitungserneuerung in der
Weihungstraße
Entsprechend dem Beschluss in der vorausgegangenen
Sitzung vom 19.04.2007 hatte Dipl.-Ing. Siegfried Tsalos die Sanierung der
Wasserleitung und Kanalisation in der Weihungstraße nach der vorgeschlagenen
Variante 4 (Neubau der Kanalleitung, der Wasserleitung und der Sickerleitung)
weitergeplant. Die Entwurfsplanung mit Erläuterung und Kostenzusammenstellung
stellte er dem Gemeinderat vor. Die Kosten veranschlagte er folgendermaßen:
Mischwasserkanal (inkl. Hausanschlüsse) |
68.781,-- € |
netto |
Sickerleitung (inkl. An- bzw. Umschlüsse) |
72.889,-- € |
netto |
Wasserleitung (inkl. Hausanschlüsse) |
84.589,-- € |
netto |
Gesamtkosten (ohne Nebenleistungen) |
226.259,-- € |
netto |
MWST 19 % |
42.989,-- € |
|
Gesamtkosten (ohne Nebenleistungen) |
269.248,-- € |
brutto |
Im Zuge der Planung hatte er insbesondere die
Situation der Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser sowie Drainageleitungen
untersucht. Demnach bestünden von 12 Wasserhausanschlüssen noch 6 aus
alten Graugussleitungen. 3 Häuser würden mittels getrennter Ableitungen für
Regenwasser und häusliches Schmutzwasser entwässert. Es sei deshalb geplant, an
die neue Sickerleitung - soweit möglich - auch Regenwasserableitungen aus den
Privatgrundstücken, von den Straßeneinläufen und aus der Straßenquerrinne
aufzunehmen. Eine Auftrennung der Abwasserableitung aus den Privatgrundstücken
in Schmutzwasser und Regenwasser ist seinen Worten zufolge allerdings nur mit
unverhältnismäßig hohem Aufwand für die Grundstückseigentümer möglich und könne
zudem aus rechtlichen Gründen nicht verlangt werden. Außerdem sei zu beachten,
dass die Sickerwasserableitung über die Rigole im Einmündungsbereich
Lettenbergweg nur begrenzte Aufnahmemöglichkeiten habe. Immerhin habe die
Sickerwasserleitung im Frühjahr während der langen Trockenperiode immerhin ca.
2 Liter/Sek. Grundwasser abgeführt, umgerechnet also am Tag rechnerisch ca. 173
cbm Grundwasser.
In der Diskussion wurde die Möglichkeit privater
Anlieger zum Anschluss an die Sickerwasserleitung erörtert. Auf Vorschlag aus
dem Gremium verständigte sich man darauf, für jedes Grundstück eine
entsprechende Anschlussmöglichkeit vorzusehen. Dazu soll in jedes Grundstück
eine Anschlussleitung verlegt werden, auch wenn ein etwaiger Anschluss
beispielsweise bei einem Umbau des Hauses erst später erfolge.
Ferner erläuterte Dipl.-Ing. Siegfried Tsalos, dass
bei der Baumaßnahme der vorhandene Gehweg bestehen bleiben soll, die
Fahrbahndecke aber über die gesamte Breite erneuert werde. Die Bauzeit werde
auf 13 Wochen veranschlagt. Die Entwurfsplanung wurde sodann einstimmig
gebilligt und der Vorsitzende beauftragt, die Ausschreibung zu veranlassen.
Geschwindigkeitsreduktion auf der L 1261 in
Beutelreusch durch Aufstellung einer Radarmessstation
Seit dem Jahr 1999 wurden, dem Bericht von
Bürgermeister Bertele zufolge, Planungen angestellt zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit an der Landesstraßenquerung in Beutelreusch. Dazu seien in
der Sitzung vom 14.02.2002 vom Ingenieurbüro Muffler, Laupheim, 3 Varianten
vorgestellt worden. Unter Sicherheitsaspekten empfahl das Ingenieurbüro seinerzeit
den Einbau von Mittelinseln mit geschätzten Baukosten von ca. 95.000,-- € (ohne
Grunderwerb). Bauliche Maßnahmen kamen seinerzeit dann aber sowohl aus
Kostengründen nicht zur Ausführung, aber auch weil Fahrbahneinbauten für
landwirtschaftliche Fahrzeuge ein erhebliches Hindernis beim Abbiegen
verursacht hätten.
Das Landratsamt stellte damals fest, dass die
Verkehrsbelastung der L 1261 mit seinerzeit ca. 2.500 Fahrzeugen pro Tag
ausreichende Lücken belasse, sodass Fußgänger die Fahrbahn queren könnten.
Die eigentliche Problematik liege offenkundig darin,
dass viele Fahrzeuge insbesondere aus Richtung Steinberg auf der leicht
geneigten Fahrbahn mit überhöhter Geschwindigkeit durch Beutelreusch fahren.
Das zeigten auch Messergebnisse, die die Gemeinde mit der von der Stadt Senden
dankenswerterweise überlassenen Radarpistole selbst vornahm.
In Anbetracht der sehr guten Erfahrungen mit der
geschwindigkeitsdämpfenden Wirkung der an der Hauptstraße in Unterkirchberg aus
Richtung Wiblingen aufgestellten Radarmessstation wurde diese Möglichkeit auch
für Beutelreusch überprüft. Das Landratsamt stellte fest, dass diese Variante
sowohl rechtlich zulässig, als auch den praktischen Gegebenheiten nach
(Fahrbahnbeschaffenheit) möglich wäre. Die Messstelle würde in diesem Fall
genau in der Mitte des Einmündungsbereiches eingebaut und garantiere so
maximale Wirksamkeit. Bei einem Bruchteil der Kosten lasse sich eine den
baulichen Veränderungen mindestens ebenbürtige Geschwindigkeitsdämpfung
erzielen.
Im Haushalt 2007 sind zur Errichtung einer
Radarmessstation 25.000,-- € eingestellt.
Das vorliegende Angebot für die Einrichtung der
Technik beläuft sich auf 17.800,-- € zuzüglich Erdarbeiten und Stromanschluss,
sodass die Haushaltsmittel ausreichen.
Aus dem Gemeinderat wurden Zweifel geäußert, dass
eine Geschwindigkeitsmessanlage den Fußgängern tatsächlich etwas bringe. Zudem
wurde vorgeschlagen zu prüfen, ob nicht eine drehbare Anlage für beide
Richtungen gebaut werden könnte. Ein weiterer Vorschlag aus dem Gemeinderat
bezog sich darauf, die höchstzulässige Geschwindigkeit auf 50 km/h statt bisher
auf 60 km/h zu senken.
Bei einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat dann,
in Beutelreusch eine Radaranlage aus Richtung Steinberg aufstellen zu lassen
und eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Beutelreusch zu beantragen.
Wahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Illerkirchberg,
Abt. Oberkirchberg
In der ordentlichen Hauptversammlung der aktiven
Feuerwehrabteilung Oberkirchberg der Freiwilligen Feuerwehr Illerkirchberg am
27.04.2007 im Feuerwehrhaus Oberkirchberg wurden auf die Dauer von 5 Jahren
wiedergewählt: als Abteilungskommandant Schlotter, Thomas und als Stellverteter
Sulz, Manfred.
Nach § 15 Abs. 5 i. V. m. § 15 Abs. 7 der
Feuerwehrsatzung ist die Zustimmung des Gemeinderates zu diesen Wahlen
erforderlich. Bürgermeister Bertele beglückwünschte die Gewählten und bedankte
sich bei Herrn Schlotter und Herrn Sulz für ihre Tätigkeit. Insbesondere die
rege Nachwuchsarbeit zeige bei der Abteilung Oberkirchberg erste Erfolge. Der
Gemeinderat stimmte der Wahl einstimmig zu.
Erlass einer Satzung über die Benutzung der
öffentlichen Spiel- und Bolzplätze
Verschiedene Vorkommnisse auf den Bolzplätzen in
Ober- und Unterkirchberg machten spezielle Regelungen erforderlich, begründete
Bürgermeister Bertele den Diskussionspunkt. Angefangen von Alkoholmissbrauch
auf den Plätzen bis hin zu nächtlichen Fußballspielen im Scheinwerferlicht von
Kraftfahrzeugen reiche die Palette an Belästigungen der Anlieger. Manfred
Kornmayer erinnerte an die bisher bestehende Benutzungsordnung für
Kinderspielplätze vom 07.10.1977 mit Änderungen vom 11.09.1981. Die sich
hieraus ergebenden Bestimmungen sind als Hinweistafeln an den
Kinderspielplätzen öffentlich angeschlagen. Für die Bolzplätze gäbe es keine
entsprechenden Vorschriften. Lediglich in der Polizeiverordnung seien
allgemeine Regelungen über die Benutzung von Sport- und Spielplätzen in
Hinblick auf Lärm enthalten. Damit lassen sich bestimmungswidrige Nutzungen,
insbesondere der Bolzplätze durch auswärtige Gruppen im Freizeitsportbereich,
nicht rechtssicher unterbinden und bei Bedarf mit Verwarnungs-/Bußgeldern
belegen. Für den Erlass einer Spielplatzsatzung habe der Gemeindetag für
Baden-Württemberg ein Satzungsmuster erlassen. Dieses Muster diene als
Grundlage für die vorliegende Spielplatzsatzung.
Um den Bedürfnissen von Kindern und etwaigen
Betreuungspersonen Rechnung zu tragen, gehören Kinderspielplätze in die
unmittelbare Nähe einer Wohnbebauung; sie sind als deren sinnvolle Ergänzung
anzusehen. Art und Umfang der Benutzung eines Kinderspielplatzes sind
entsprechend der Ausstattung vom Alter der Kinder sowie von den
Witterungsverhältnissen abhängig. Während der Sommerzeit halten sich Kinder in
aller Regel länger zum Spielen im Freien auf, als während der Wintermonate. Die
mit der Benutzung eines Kinderspielplatzes für die nähere Umgebung unvermeidbar
verbundenen Auswirkungen – vorwiegend Geräusche – sind ortsüblich und
sozialadäquat; die mit einer bestimmungsgemäßen Nutzung eines
Kinderspielplatzes verbundenen Beeinträchtigungen sind von den Nachbarn
hinzunehmen.
Bolzplätze dienten auch und vor allem der
spielerischen und sportlichen Betätigung Jugendlicher und junger Erwachsener.
Aus diesem Grund und wegen der von ihnen ausgehenden starken Auswirkungen auf
ihre Umgebung unterscheiden sie sich von Kinderspielplätzen und erfordern
deshalb eine andere Beurteilung. Sie sind wie Anlagen für sportliche Zwecke zu
behandeln, die nach Baunutzungsverordnung auch in einem allgemeinen Wohngebiet
zulässig sind und sogar an ein reines Wohngebiet angrenzen könnten. Das
Nebeneinander von Wohnen und Spiel- und Bolzplatznutzung kann im Einzelfall
aber zu Problemen führen, die Auflagen zum Schutz der Nachbarschaft
erforderlich machen.
Die vorgeschlagene Satzung
ermögliche neben der Erteilung von Verwarnungen bei Verstößen auch die
Möglichkeit der Erteilung von schriftlichen Genehmigungen bei einer Benutzung,
die über die Zweckbestimmung des Spiel- und Bolzplatzes hinausgeht. Sofern
Genehmigungen erteilt werden, hat man auch einen verantwortlichen
Ansprechpartner. Es ist deshalb in der Anlage zur Satzung ausdrücklich
vermerkt, dass der Spielplatz bei der Gemeindehalle und der Bolzplatz an der
Hölderlinstraße auch als Festplätze ausgewiesen sind. Für diese Festplätze
bestehen Vergaberichtlinien vom 25.01.1996 bzw. Neufassung vom 01.01.2002;
diese sollen weiterhin bestehen bleiben. Dagegen kann die bisherige
Benutzungsordnung für öffentliche Kinderspielplätze vom 07.10.1977 mit Änderung
vom 11.09.1981 aufgehoben werden.
In der Diskussion wurden vor allem die abendliche
Nutzungsdauer, die Nutzung durch (junge) Erwachsene sowie die Nutzung durch
einheimische Gruppierungen behandelt. Es wurde beklagt, das Auswärtige, auch
Erwachsener, die Bolzplätze in der Gemeinde in Beschlag nehmen und damit die
Nutzung durch einheimische Jugendliche verhindern. Die Gemeinderäte sprachen
sich dafür aus, dass einheimische Erwachsene auch weiterhin die Möglichkeit
hätten, die Bolzplätze für Privat- und Vereinssport zu nutzen und dies auch
über 20:00 Uhr hinaus.
Bürgermeister Bertele schlug deshalb vor, die
entsprechenden Passagen im Satzungsentwurf anzupassen und die Nutzung der
Bolzplätze auch für Erwachsene und bis 21:00 Uhr zuzulassen. Mit diesen
Änderungen billigte der Gemeinderat die Benutzungsordnung bei zwei
Stimmenthaltungen.
Erhöhung der Kindergartenbeiträge
In der Sitzung vom
19.04.2007 wurde der Gemeinderat über die Empfehlungen zu den neuen
Elternbeiträgen in den Kindergärten unterrichtet. Es bestand Einigkeit darüber,
die Erhöhung der Elternbeiträge wie seit vielen Jahren an die Vorschläge des
Landesverbandes anzupassen, allerdings nicht in zwei Stufen, sondern in einem
Schritt.
|
bisher (seit
01.09.2005) |
ab 01.09.2007 |
bei Familien mit 1
Kind |
77,00 € |
81,00 € |
bei Familien mit 2
Kindern |
59,00 € |
62,00 € |
bei Familien mit 3
Kindern |
39,00 € |
41,00 € |
bei Familien mit 4
und mehr Kindern |
13,00 € |
14,00 € |
Berücksichtigt werden
alle Kinder der Familie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Mit der Anhebung in
einem Schritt sollen die Leistungen in den Illerkirchberger Kindergärten, die
über das übliche Maß der Regelkindergärten hinausgehen, auch bei den Gebühren
angemessen berücksichtigt werden. So werden zwischenzeitlich durch die
Kindergärten unter anderem angeboten:
- verlängerte Öffnungszeiten
- Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
- Ferienbetreuung für Grundschulkinder
- Aufnahme integrationsbedürftiger Kinder
- Sprachförderung
- Spielstunden in englischer Sprache
- Waldprojekte
- …
Nachdem die
Landesverbände allein für verlängerte Öffnungszeiten einen Zuschlag von bis zu
25 % vorschlagen, kann die um ein Jahr vorgezogene Anhebung der empfohlenen
Richtsätze als weiterhin angemessen angesehen werden. Auf einen weiteren
Zuschlag solle verzichtet werden. Hiervon ausgenommen ist die Mittagsbetreuung
im Kindergarten St. Josef, die über separat erhobene Entgelte, wie bereits
beschlossen, abgerechnet wird.
Die Kirchengemeinden
wurden von der beabsichtigten Erhöhung informiert und gebeten, für ihre Kindergärten
entsprechend zu verfahren. Der Elternbeirat des Antoniuskindergartens wurde von
der Gemeinde angehört. Eine Stellungnahme wurde nicht abgegeben.
In der Diskussion
erinnerte ein Gemeinderat, dass in der hohen Politik die Abschaffung der
Elternbeiträge diskutiert werde. Die Gemeinde Illerkirchberg verhalte sich mit
der Erhöhung dann genau umgekehrt. Dem wurde entgegengehalten, dass
Illerkirchberg eine Förderung der Kindergartenarbeit über ein besseres Angebot
vornehme. Eine weitere Wortmeldung aus dem Gremium verwies auf die vielfältigen
und zusätzlichen Leistungen der Kindergärten, die in den Gebühren enthalten
seien. Ferner hieß es, könnten Eltern betreuter Kinder einer Berufstätigkeit
nachgehen und so Einkünfte erzielen. Weiterhin wurden wesentlich höhere
Gebühren in anderen Bundesländern zu bedenken gegeben. Ein Gemeinderat übte
schließlich Kritik an der sog. hohen Politik, die mittels Gebührenfreiheit den
Gemeinden alle Lasten aufbürde.
Bei einer Gegenstimme
wurde die neue Gebührensatzung beschlossen.
Baugesuche
Auf einem Einfamilienhausgrundstück am Trollingerweg
soll eine an sich genehmigungsfreie Gerätehütte errichtet werden, allerdings
außerhalb des laut Bebauungsplanes bebaubaren Bereiches. Dem wurde ohne
Gegenstimme zugestimmt. Eine Änderungsplanung für ein Einfamilienhaus im
Bereich der Abrundungssatzung Beutelreusch sah die Verschiebung des Hauses samt
Garage um ca. 2 m nach Osten vor. Eine Garagenecke ragte dadurch bis zu
30 cm weit über den Geltungsbereich der Abrundungssatzung hinaus. Betroffene
Angrenzer gab es hierbei nicht. Der Tektur wurde einstimmig zugestimmt. In das
Erdgeschoss des ehemaligen Feuerwehrhauses in Unterkirchberg soll laut Planung
eine Wohnung eingebaut werden. Die Angrenzer hatten bereits zugestimmt.
Einstimmig erteilte auch der Gemeinderat seine Zustimmung.
Gemeinderatssitzungen – Sitzungsdauer
Die Sitzungstermine der Gemeinderatssitzungen werden
jeweils zum Ende des Jahres für das kommende Jahr im Voraus festgelegt. Nach
bisheriger Erfahrung entsprach der monatliche Sitzungsrhythmus auch den
praktischen Anforderungen. Bei Bedarf wurden zusätzliche Termine, zum Beispiel
Ortsbesichtigungen, Besprechungen oder wie zuletzt die gemeinsame Sitzung mit
der Stadt Senden, eingefügt. Die Sitzungsdauer ist nach der Geschäftsordnung
(§ 12, Abs. 2 Satz 2) von 19.00 Uhr bis 22:30 Uhr als Sollvorschrift
vorgegeben. Sitzungen dauerten im Jahr 2006 zweimal um 15 Minuten und einmal um
10 Minuten länger. Andererseits endeten Sitzungen auch schon bereits um 20:55
Uhr, 21:25 Uhr oder 21:35 Uhr.
Im Jahr 2007 gab es in den beiden Sitzungen Februar
und März Überschreitungen um 15 Minuten bzw. um 35 Minuten. Generell wird
deswegen trotzdem das in der Geschäftsordnung vorgegebene Sitzungsende um 22:30
Uhr angestrebt. Bei vermehrtem Arbeitsanfall bzw. intensivem Beratungsbedarf
könnten unter Umständen die im Voraus terminierten Sitzungstermine storniert
und ggf. in kürzeren Umständen folgend neu festgelegt werden. Alternativ
könnten eventuell zusätzliche Termine dazwischen geschoben werden.
Insgesamt habe sich das bisherige System, nach
Darstellung von Bürgermeister Bertele, bewährt. Gelegentlich länger dauernde
Sitzungen habe es auch bereits in früherer Zeit gegeben. Beispielhaft sei dies
der Auflistung des Jahres 2002 zu entnehmen. In Anbetracht des
zusätzlichen Zeitaufwandes bei weiteren Sitzungsterminen und der terminlichen
Verlässlichkeit des jetzigen Systems halte er dies für ausschlaggebende Gründe.
In der Diskussion sprach sich ein Gemeinderat dafür
aus, die Gemeinderatssitzungen künftig pünktlich um 19:00 Uhr, statt um 19.05
Uhr, zu beginnen. Bei einer Gegenstimme entschied sich der Gemeinderat für die
Beibehaltung der jetzigen Zeitvorgabe.
Besuch in Brives-Charensac
Bürgermeister Bertele berichtete über den Besuch des
Städtepartnerschaftsvereins vom 17. bis 20.05.2007 in Brives-Charensac. Dort
habe ein umfangreiches Besichtigungs-, Bildungs- und Festprogramm
stattgefunden. Die Gemeinde erhielt als Geschenk eine Uhr für das Trauzimmer
sowie einen Baum, der zwischenzeitlich bei der Gemeindehalle am Place
Brives-Charensac gepflanzt wurde. Er selbst sei in Brives-Charensac zum
Ehrenbürger ernannt worden. Er dankte hierfür dem französischen Kollegen
Jean-Claude Ferret.
Bürgermeister Bertele bedankte sich bei den
Organisatoren Frau Gutser und Frau Allinger sowie bei GR Paller für dessen
Vortrag in Brives-Charensac.
Im Jahr 2008 werden in Illerkirchberg Festlichkeiten
zum 20-jährigen Bestehen der Partnerschaft stattfinden. Im Vorfeld bat er dazu
um die Bereitschaft in den Vereinen, am Festprogramm mitzuwirken.
Hochwasserplanung an der Iller in Oberkirchberg
Bürgermeister Bertele informierte über die
Vorstellung der Hochwasserschutzplanung durch die Fachbehörden am Dienstag,
22.05.2007 im Bürgersaal Oberkirchberg. Diese wurde von den Anwohnern der
Sendener Straße rege genutzt, um Fragen an die Fachleute, Dr. Arnold vom
Regierungspräsidium Tübingen und Herrn Mahler vom Wasserwirtschaftsamt
Donauwörth, zu richten. Mit der vorliegenden Planung könne nun ein wesentlich
verbesserter Schutz zu vertretbaren Kosten erreicht werden. Er erinnerte dabei
aber auch daran, dass die bisherige, 3,5 Mio € teure Planung alle
Eventualfälle, nämlich gleichzeitige Iller- und Mündelbachhochwässer samt
gleichzeitigem hundertjährigem Starkregen über Oberkirchberg beinhaltete und
diese Planung letzlich als nicht finanzierbar beiseite gelegt wurde. Dr. Arnold
habe jedoch in dem Vortrag zum Ausdruck gebracht, dass eine Kumulation aller
Gefahren sehr unwahrscheinlich sei und letztlich eine Absicherung gegen die
Standardgefahr des Illerhochwassers praktisch genüge.
Auch wenn sich die Anlieger einen hundertprozentigen
Schutz verständlciherweise wünschten, werde die jetzige Planung doch als großer
Gewinn empfunden.
Stromversorgung durch die EnBW
Auf die Frage eines Gemeinderates in der letzten
Sitzung erläuterte Herr Manfred Konmayer, dass der Stromgittermast an der
Hangkante zur Iller bei der ehemaligen Wasserversorgung Unterkirchberg von der
EnBW weiterhin genutzt werde. An diesem Mast befinde sich eine Umspannstation,
von der aus der Bereich der ehemaligen Ziegelei mit Bauhof versorgt werde. Die
EnBW habe auch mitgeteilt, dass das Transformatorhäuschen mit der
Umspannstation an der Weihungstraße langfristig abgebaut werden solle. Eine
Aufforderung des Bürgermeisters zur Renovierung werde deshalb nicht mehr
ausgeführt.
Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung
statt.