Bericht über die Gemeinderatssitzung am 21.06.2007 im Bürgersaal des Amtshauses Oberkirchberg

 

 

Zur Sitzung begrüßte Bürgermeister Anton Bertele die Gemeinderatsmitglieder, Herrn Franz Glogger von der Presse, eine größere Anzahl Zuhörer, die Architektin Maria Kirchhauser-Rimmele, Herrn Dipl.-Ing. Siegfried Tsalos und Herrn Dipl.-Ing. Gerhard Rimmele, den Bauhofleiter Herrn Karl Hagel, Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung sowie zwei Praktikantinnen. Er stellte die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die Protokolle zur letzten Sitzung wurden ausgelegt. Zur Bürgerfrageviertelstunde gab es keine Wortmeldung. Der Sitzung war eine Ortsbesichtigung in der Bucher Straße vorausgegangen.

 

 

Bebauungsplan Schelmenwinkel-Nord III

 

Nach dem Verfahrensschritt der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung stand die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Anträgen zur Diskussion. Die  vorliegenden Ergebnisse wurden von der Planerin Maria Kirchhauser-Rimmele vorgetragen.

 

Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange

Zunächst stellte sie fest, dass seitens einiger Behörden und Institutionen keine Einwände erhoben wurden, nämlich von der Handwerkskammer Ulm, die IHK Ulm, dem Nachbarschaftsverband Ulm und die Abteilungen Denkmalpflege, Straßenwesen und Gewässer des Regierungspräsidiums Tübingen. Die EnBW erhob ebenfalls keine Einwände und kündigte den Stromanschluss zu gegebener Zeit an. Die Telekom wünschte sich eine frühzeitige Information über den Beginn der Erschließungsarbeiten, sodass auch Ihrerseits die Leitungen verlegt werden können.

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis empfahl, den Pflanzgürtel am künftigen westlichen Ortsrand als öffentliche Fläche auszuweisen oder wenigstens die Pflanzung auf privatem Grund durch die Gemeinde auszuführen. Nachdem ein Pflanzgürtel auf öffentlichem Grund zusätzlichen Unterhaltungsaufwand verursacht, hielt die Architektin einen Kompromiss mittels erstmaliger Pflanzung durch die Gemeinde auf den privaten Grundstücken für zweckmäßig. Dies erachteten auch die Gemeinderäte für richtig. Nachgefragt wurde allerdings aus dem Gemeinderat, ob dieser Pflanzstreifen tatsächlich 4 m breit sein müsse. Auf Vorschlag von Bürgermeister Bertele fasste das Gremium den Beschluss, den Pflanzstreifen auf 3 m zu verringern, es sei denn, aus Gründen des naturschutzrechtlichen Ausgleichsgebotes wäre eine Breite von 4 m unabdingbar. Grundsätzlich sei ja ohnehin auch davon auszugehen, dass die künftigen Anlieger entlang des häufig als Spazierweg genutzten Feldweges aus Eigeninteresse eine dichte Pflanzung als Sichtschutz wünschen.

Seitens des Landratsamtes wurde ferner zu gegebener Zeit auf das vorgeschriebene wasserrechtliche Verfahren sowie den naturschutzrechtlichen Ausgleich hingewiesen.

 

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) regte an, den Hinweis auf die Verwendung von umweltfreundlichen Energieträgern und Niedrigenergiestandards in eine feste Verpflichtung umzuwandeln. Weiterhin sollten alle Dächer so ausgerichtet werden, dass sie für Solarenergie verwendbar sind. Um den Flächenverbrauch möglichst gering zu halten, empfahl der BUND schließlich, keine Bauplätze mit mehr als 500 qm auszuweisen.

Die Planerin sagte hierzu, dass eine Verpflichtung und die damit verbundene Kontrolle zur Verwendung von umweltfreundlichen Energieträgern praktisch nicht umsetzbar sei. Alle Dächer seien nach dem bisherigen Entwurf bereits für Solarenergie nutzbar, weil die Firstrichtungen nicht vorgeschrieben sind und somit jeder sein Haus optimal nach der Sonne ausrichten könne. Die Bauplatzgrößen wurden nach den Bedürfnissen der Bewerber angelegt. Bei der Maximalbelegung liege die durchschnittliche Grundstücksgröße mit 485 qm sogar unter der geforderten Grenze von 500 qm. Insgesamt war sich auch das Gremium darüber einig, dass ein guter Mix an Grundstücksgrößen mit der vorliegenden Planung gefunden worden sei und wünschte einstimmig, dies beizubehalten.

 

Stellungnahmen aus der Bürgerschaft

 

Der Eigentümer des westlich des Baugebietes gelegenen Grundstückes regte an, den Einfahrtsradius und die Breite der Zufahrt vom Schelmenweg in den angrenzenden Feldweg zu vergrößern, um die Befahrbarkeit auch mit größeren landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu sicherzustellen. Ferner soll darauf geachtet werden, dass sowohl Oberflächenentwässerung als auch Drainage der landwirtschaftlichen Grundstücke westlich des Baufeldes auch nach der Bebauung noch funktionieren. Mit der Verbreiterung der Überfahrt über den dortigen Graben um mindestens 4 m, sowie Anschlussmöglichkeiten für anfallendes Oberflächen- und Drainagewasser, soll dem Problem per einstimmigem Beschluss begegnet werden.

 

Ein Bürger hatte vorgetragen, vermehrt kleinere Grundstücke auszuweisen, um für junge Familien bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Hierzu wird auf den Beschluss zur Stellungnahme des BUND verwiesen.

 

Von Angrenzern an der südlichen Grenze lagen schriftliche Anfragen für Grunderwerb vor. Bürgermeister Bertele schickte voraus, dass er von allen Erwerbsinteressenten um verbindliche schriftliche Erklärungen gegebenenfalls auch Kostenübernahmeerklärungen gebeten habe.

Bei zwei der drei Ankaufwünsche lässt sich dies nach den Worten der Planerin realisieren. Im dritten würde jedoch aus einem künftigen Baugrundstück eine Ecke herausgeschnitten. Dies würde die Nutzbarkeit des Bauplatzes beeinträchtigen. Sollte sich der Nachbar ebenfalls zu einem Zukauf entschließen, sodass der Bauplatz eine geradlinige Südgrenze erhalten würde, könnte auch dieser Anfrage entsprochen werden. Angrenzer an der Ostseite des Baugebietes wünschten sich eine nachhaltige Veränderung des Planungsentwurfes einschließlich einer Verlegung des Traminerweges. Diesbezüglich gingen kurzfristig vor der Sitzung noch entsprechende Erklärungen ein. Mangels Grundabtretung des südlichen Anliegers am Traminerweg schied diese Variante jedoch sofort aus.

Seitens der Planerin wäre nur möglich, einen parallelen Streifen von ca. 2 m Breite zum Verkauf anzubieten. Dabei könnte die bisherige Planung in ihren Grundzügen beibehalten werden. Die angrenzenden neuen  Grundstücke hätten dann noch eine Tiefe von 23 m.

 

Seitens des Gemeinderates wurden die entsprechenden Erklärungen als äußerst kurzfristig bezeichnet. In Anbetracht der gravierenden Eingriffe in das bereits fortgeschrittene Planungsstadium des Bebauungsplans, sollten diese Änderungswünsche erst detailliert besprochen werden. Bürgermeister Bertele erläutert hierzu, dass im Vorfeld eine mündliche Anhörung stattgefunden habe, bei der die Anwohner darum gebeten wurden, Wünsche und sich daraus ergebende Kostenzusagen schriftlich abzugeben, wie dies auch durch die anderen Anlieger erfolgte. Da die betreffenden Anwohner sich nicht mehr gemeldet hatten, habe er noch einmal nachgefragt, worauf dann noch kurzfristig eine schriftliche Stellungnahme folgte. Nachdem der Antrag erst sehr spät eingegangen ist, wurde auf seinen Vorschlag hin die weitere Beratung zurückgestellt.

 

 

Erneuerung der Wasserleitung und der Kanalisation in der Bucher Straße

 

Zu diesem Punkt ging die Ortsbesichtigung voraus. Daran hatten neben den Gemeinderäten auch die Wassermeister sowie Herrn Dipl.-Ing. Tsalos teilgenommen. Bürgermeister Bertele führte kurz in das Thema ein und übergab dann das Wort an Wassermeister Ströbele.

 

Demnach liegt derzeit in der Bucher Straße eine Graugusswasserleitung mit 90 mm Innendurchmesser. Diese sollte durch eine Leitung DN 150 mm ausgetauscht werden, von der aus Nebenleitungen mit DN 100 mm abgehen. Insgesamt muss jede Wasserleitung genügend viel Wasser liefern können, jedoch nicht zu groß sein, damit nicht zu viel Wasser in den Leitungen steht. Letzteres würde die Gefahr eine Aufkeimung verursachen. Zusammen mit der Hauptleitung durch die Panoramastraße ist eine gute Wasserversorgung garantiert. Auch eine ausreichende Feuerlöschmenge ist lt. Messergebnissen mit 58 m³/Stunde gesichert.

Probleme bereiten im unteren Teil der Bucher Straße mehrere Häuser, da sie mit Erdschiebern ausgestattet sind, die schon über 50 Jahre alt sind. Diese könnten beim Nachdrehen kaputt gehen und gehören deshalb ausgewechselt.

Weitere Probleme befinden sich an der Einmündung Silcherstraße, wo sich ein Schieberschacht ohne Hydrant befindet. Bei einem Rohrbruch kann ein Haus nicht separat abgestellt werden. Um einen Rohrbruch reparieren zu können, müsste die Hauptwasserleitung abgestellt werden, so dass das gesamte Gebiet ohne Wasser wäre.

Weiterhin werden mehrere Häuser von einer gemeinsamen Leitung versorgt. Somit ist auch hier keine alleinige Möglichkeit vorhanden, dass Wasser abzustellen.

Zum Abschluss betonte Herr Ströbele, dass eine Erneuerung der Wasserleitung bis zur Mozartstraße dringend notwendig sei, wobei eine Erneuerung bis zur Herrschaftsbreite zu bevorzugen wäre. Außerdem sollte der Einfahrtsbereich der Silcherstraße miterneuert werden.

 

Dipl.-Ing. Siegfried Tsalos erläuterte anschließend den Kanalzustand. Der Kanal weist zwischen Schiller- und Silcherstraße einen geringeren Querschnitt auf und ist derzeit schon um rechnerisch 20 % überlastet. Durch den Anschluss weiterer Gebiete an der Schwabstraße würde die Überlastung auf 40 % ansteigen. Bei einer Umfrage im Einzugsbereich der unteren Bucher Straße zeigte sich, dass es vielfach Probleme mit Kanalrückstau gab. Schließlich gab er noch einen kurzen Überblick über den Zustand der Bucher Straße. Er schlägt vor, die Wasserleitungen und den Kanal gemeinsam in zwei Bauabschnitten zu erneuern. Der erste Bauabschnitt, der auch den größten Handlungsbedarf beinhaltet, reicht von der Schillerstraße bis zur Herrschaftsbreite. Im zweiten Bauabschnitt könnte die Erneuerung bis Buch erfolgen. Die Kosten sind noch nicht bekannt. Ein Vorentwurf besteht lediglich für den Abschnitt bis zur Silcherstraße in Höhe von 170.000 €, wobei darin keine Kosten für straßengestalterische Maßnahmen eingerechnet wurden.

 

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat ergänzte Herr Nothelfer, dass noch keine schwerwiegenden Probleme bei der Wasserversorgung aufgetreten seien, aber bei einem Wasserrohrbruch keine Möglichkeit bestehe, die Häuser einzeln abzustellen, sondern immer mehrere Häuser betroffen sind. In den Jahren 2000 bis 2004 waren 5 Rohrbrüche in der Bucher Straße zu verzeichnen. Bei einer etwaigen Erneuerung der Hauptleitung hätten sich die Anlieger bereits sehr interessiert gezeigt, auch ihre Hausanschlüsse zu erneuern.

 

Ein Gemeinderat schlug vor, die Bucher Straße bis zur Herrschaftsbreite zu erneuern, um einen sinnvollen Abschnitt bilden zu können und langfristig Versorgungssicherheit zu garantieren. Dipl.-Ing. Tsalos erklärte hierzu, dass bei einer Sanierung der gesamten Straße auch eine Gesamtplanung erstellt werden müsse, damit beide Bauabschnitte eine einheitliche Gestaltung aufweisen.

 

Hinsichtlich der Finanzsituation wies Kämmerer Manfred Kornmayer darauf hin, dass im Haushalt 2007 Mittel für Erneuerungsmaßnahmen in der Bucher Straße und in der Weihungstraße eingestellt sind. Nach aktueller Beschlusslage werden die bereitgestellten Mittel für die Bucher Straße nunmehr aber für die Weihungsstraße verwendet. Wenn die Planungen für die Bucher Straße zügig vorangehen, könne die Erneuerung des unteren Bereichs der Bucher Straße voraussichtlich in den Haushalt 2008 erneut aufgenommen werden.

 

Ein Gemeinderat empfahl, die Kosten für Veränderungen im Straßenbild, z.B. Gehwegverbreiterungen usw. mit aufzunehmen und erst zu einem späteren Planungsstand, insbesondere wenn die Kosten absehbar sind, darüber zu entscheiden. Diesem Vorschlag folgend wurde Dipl.-Ing. Siegfried Tsalos mit der Planung des Bauabschnittes Schillerstraße bis Herrschaftsbreite einstimmig beauftragt.

 

 

Baumaßnahmen in der Hauptstraße – Nachforderung zu den Herstellungskosten

 

Die Firma Schließer stellte für die Herstellung der 3 Schieberschächte in der Hauptstraße eine Nachforderung in Höhe von netto 10.440 €. Dabei handelt es sich um Stundenlohnarbeiten, die vom Ingenieurbüro aus der Rechnung gestrichen wurden, aber von der Firma offenbar doch erbracht worden sind. Diese Nachforderung wurde von der Ingenieurgemeinschaft Rimmele und Tsalos zwischenzeitlich geprüft. Das Ergebnis wird dem Gemeinderat in der Sitzung von den Ingenieuren vorgetragen und erläutert. Demnach erfolgte die Kürzung der Rechnung doch zu Unrecht, sodass die Gemeinde den ausstehenden Betrag zu zahlen hat.

 

Mehrere Mitglieder des Gemeinderates bemängelten, dass die Mehraufwendungen nicht vor der Vergabe im Gremium besprochen wurden. Eine weitere Forderung lautete auf eine engere Zusammenarbeit zwischen Bauaufsicht und Baustelle. Bürgermeister Bertele betonte, dass zwar Mehrkosten entstanden, diese Leistungen aber nach Feststellung der Ingenieure von der ausführenden Firma Schließer erbracht wurden und die Zahlung daher nicht verweigert werden könne. Als entscheidend betrachtete er den Umstand, dass die Kosten zunächst zwar geringer eingeschätzt wurden, die Arbeiten aber auch bei vorheriger Kenntnis im gleichen Umfang in Auftrag hätten gegeben werden müssen. Manche im Zuge der Hauptstraßenerneuerung erledigten Anschlussarbeiten in den Seitenstraßen stellten dem Grunde nach ohnehin Unterhaltungsmaßnahmen der Seitenstraßen dar.

 

 

Ersatzbeschaffung Bauhoffahrzeug

 

In einer vorangegangenen Sitzung bildete der Gemeinderat einen Arbeitskreis zum Zweck der Ersatzbeschaffung für das bisherige Bauhoffahrzeug Unimog U 1200, Baujahr 1987, mit Aufbaustreuer. Der Arbeitskreis prüfte die in Frage kommenden Fahrzeuge Mercedes Unimog U290/U300, JCB Fastrac Kommunal 2140 sowie den MAN Kommunal-LKW. Alle Modelle wurden von den Bauhofmitarbeitern ausgiebig getestet. Die Kosten bezifferten sich auf rd. 97.000 € für den MAN Kommunal-LKW, rd. 102.000 € für den Unimog sowie rd. 107.000 € für den JCB Fastrac. In der praktischen Bewertung wurde der MAN als am vorteilhaftesten bewertet, weil er eine größere und zudem niedrigere Ladefläche aufweist. Sowohl aus praktischen Erwägungen und zudem wegen des günstigsten Angebotes wurde die Anschaffung des MAN-Kommunal-LKWs beschlossen. Die BayWa hatte das günstigste Angebot für den Winterdienststreuer und zugleich das beste Angebot für die Inzahlungnahme des alten Unimogs abgegeben und erhielt dafür den Zuschlag.

 

Ein Gemeinderat aus dem Arbeitskreis bedankte sich für die geschickte Verhandlungsführung durch Herrn Kornmayer von der Verwaltung, so dass nun weniger als die im Haushalt eingestellten 130.000 € für die Ersatzbeschaffung benötigt werden.

 

 

Hochwasserschutzplanung an der Iller bei Oberkirchberg

 

Am 17.04.2007 wurde bei der gemeinsamen Sitzung mit dem Stadtrat Senden die neue Hochwasserschutzplanung vorgestellt. Ohne Nebenkosten (Planungshonorare usw.) beläuft sich die Kostenschätzung hierfür auf rd. 850.000,-- €. Im Wesentlichen beinhaltet diese Planung eine Hochwasserschutzmauer entlang der Siedlung „Illersäge“ ab der Illerbrücke sowie einen Schutzdamm nördlich der Siedlung bis zum Hang. Mittels einer mobilen Hochwasserschutzwand am Auslass der Mündelbachdohle soll ein rückwärtiges Einströmen von Illerhochwasser verhindert werden.

Die frühere Planung beinhaltete u.a. Polderpumpwerke zur Binnenentwässerung usw. und wurde mit Kosten von 3,5 Mio. € veranschlagt. Wegen negativer Kosten-Nutzen-Analyse setzten die zuständigen Behörden diese Planung aus. Diese hätte auch Risiken aus gleichzeitig auftretendem Illerhochwasser, Mündelhochwasser und anhaltendem Starkregen abgewehrt.

Nachdem das gleichzeitige Auftreten aller drei Faktoren sehr unwahrscheinlich ist, soll nun mit der Errichtung der Hochwasserschutzmauer und Einbau von Schiebern in den Regenwasserabschlag gegen die Gefahren des direkt einströmenden Illerhochwassers gesichert werden. Damit wird nach Feststellung der baden-württembergischen Gewässerverwaltung sowie des Wasserwirtschaftsamtes Krumbach-Donauwörth die Situation entscheidend verbessert. Bei der Vorstellung der Planung den Anliegern gegenüber im Bürgersaal bestand dazu Einvernehmen. Der Gemeinderat billigte einstimmig die Planung formell und erteilte eine Kostenzusage über den Gemeindeanteil von ca. 100.000 €.

 

 

Fortschreibung Regionalplan

 

In der Region Donau-Iller soll der Regionalplan im Bereich der Stromerzeugung durch Windkraft fortgeschrieben werden. Die Gemeinde Illerkirchberg ist hiervon nicht betroffen.

Der Gemeinderat folgte einstimmig dem Vorschlag von Bürgermeister Bertele keine Einwendungen zu erheben, da die Gemeinde von den Änderungen nicht betroffen ist.

 

 

Änderung der Abwassersatzung

 

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 24.05.2007, im Zuge der Baumaßnahmen in der östlichen Weihungstraße auch die Sickerleitung zu erneuern. Durch die Erneuerung wird Sickerwasser aus dem Mischwasserkanal herausgehalten und die übrigen öffentlichen Abwasseranlagen entlastet. Um diese Entlastung des Mischwasserkanals als Bestandteil der öffentlichen Abwasserbeseitigung gelten zu lassen, bedurfte es einer Änderung der gemeindlichen Abwassersatzung. Diese wurde einstimmig beschlossen.

 

 

Baugesuche

 

Ein Baugesuch im Baugebiet Hornbächle-Süd entsprach allen Vorgaben des Bebauungsplanes und wurde einstimmig gebilligt. Für eine graue statt eine Ziegelfarbene Deckung eines Hauses im Mahdauweg wurde eine Befreiung erteilt.  Es handelte sich dabei um einen bereits älteren Bebauungsplan. In heutigen Plänen gibt es derartige Festsetzungen nicht mehr.

 

 

Niederlegung des Gemeinderatsamts von Herrn Maus

 

Bürgermeister Bertele gibt bekannt, dass Herr Gemeinderat Joachim Maus ankündigte, sein Amt als Gemeinderat aus beruflichen Gründen niederzulegen. Herr Maus bittet den Gemeinderat in der nächsten Gemeinderatsitzung am 19.07.2007 gem. § 16 GemO darüber abzustimmen.

 

Besichtigungsanfrage Seniorenpflege Senden

 

Bürgermeister Bertele gab eine Einladung des neuen Pflegeheimes, Haus Konrad, Senden, bekannt. Der Heimleiter, Herr Sieberth bietet dem Gemeinderat die Möglichkeit einer Besichtigung bzw. eine Führung durch das neue Haus an. Die Gemeinderäte bekundeten Interesse und beauftragten den Bürgermeister, einen Termin zu vereinbaren.

 

Flurbereinigung

 

Das Thema Flurbereinigung in Steinberg und Beutelreusch wird derzeit erneut geprüft. Im Jahre 1999 beschloss der damalige Gemeinderat, sich an einer Flurbereinigung im Bereich Oberkirchberg und Beutelreusch zu beteiligen. Seither kam das Verfahren jedoch nie in Gange. In Anbetracht des langen Stillstandes und der zwischenzeitlich veränderten Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft wünschte sich Bürgermeister Bertele zunächst eine klare Stellungnahme seitens der Landwirtschaft. Neben den Bewirtschaftungsvorteilen größerer Flächeneinheiten äußerten selbst Landwirte Bedenken, dass eine Flurbereinigung nicht nur Vorteile hätte. Es können durch die neu zusammengelegten großen Flächen auch Nachteile entstehen. So werden die großflächigen Felder auch für auswärtige Landwirte interessant, was zur Folge hat, dass die Pachtpreise steigen könnten. Er erinnerte hierbei an den enormen Flächenbedarf der Landwirte mit Biogasanlagen. Dem Gemeinderat wird das Thema zur Beratung vorgelegt, wenn die betroffenen Landwirte eine verbindliche Stellungnahme abgegeben haben.

 

 

Ferienprogramm 2007

 

Bürgermeister Bertele gab bekannt, dass das Ferienprogramm 2007 erstellt ist und ab dem 29.06.2007 in den Schulen und Rathäusern verteilt wird. Die Anmeldung zum Ferienprogramm ist ab Montag, 02.07.2007 08:00 Uhr in den Rathäusern möglich.

 

 

Verbrauchermarkt Oberkirchberg Absage okle („Um’s Eck“)

 

Seit längerem versuchte Bürgermeister Bertele einen Supermarkt/Einkaufsmarkt in Oberkirchberg anzusiedeln. Zu diesem Zweck hatte er seinen Worten zufolge, alle in Frage kommenden Handelsketten angeschrieben und einen konkreten Standort angeboten. Leider habe nun auch die letzte angeschriebene Großhandelskette abgesagt. Die Großhandelskette „okle“, die auch kleinere Filialen unter dem Namen „Um’s Eck“ betreibt, prüfte ebenfalls über einen geraumen Zeitraum hinweg, die Wirtschaftlichkeit eines Standortes in Oberkirchberg und kommt schlussendlich zu dem Ergebnis, dass durch die Nähe zum Einkaufszentrum Senden der Standort Oberkirchberg nicht rentabel sein würde. Insgesamt hatten sich die Bestrebungen und Kontakte mit den Handelsketten über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahre hinweg gezogen.

 

 

Verbesserung der Abwasserreinigung Klärwerk Steinhäule

 

Bürgermeister Bertele gab bekannt, dass das Klärwerk Steinhäule ein Nachklärbecken mit Aktivkohle errichten und betreiben werde, um das Abwasser noch besser reinigen zu können. Dabei kämen geringe Mehrkosten von ca. 0,02 €/m³ Abwasser auf das Klärwerk zu, die an die angeschlossenen Kommunen weiterverrechnet würden. Durch dieses neue Verfahren könne eine Wassergüte erreicht werden, die der Wasserqualität der Donau entspreche. Schon 13 km unterhalb der Einleitungsstelle des geklärten Abwassers aus dem Steinhäule, befindet sich die Entnahmestelle der Landeswasserversorgung Stuttgart.

 

 

Trinkwasserenthärtungsanlage

 

Zur wiederholt angesprochenen Trinkwasserenthärtung informierte Bürgermeister Bertele, dass die Steinberggruppe in den nächsten Wochen eine Veröffentlichung zum Thema Trinkwasserenthärtung herausgibt. Nach derzeitigem Stand werde es mittelfristig keine großtechnische Wasserenthärtungsanlage in der Steinberggruppe geben. Ursächlich hierfür seien die zu erwartenden Kosten und ernährungsphysiologische Gründe. Allerdings sei es denkbar, dass sich mit dem Abschluss der Illersanierung die Zweckmäßigkeit einer Enthärtungsanlage ergäbe. Die Kosten habe dann im Wesentlichen das Land zu tragen.

 

 

Asylbewerberunterkünfte

 

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat die Abrechnung für die Asylbewerberunterkünfte mit einer Nachzahlung an die Gemeinde in Höhe von insgesamt 86.142,76 € gefertigt. Mit dieser Schlussabrechnung sind die Kostenerstattungen für die Asylbewerberunterkünfte abgeschlossen.