Bericht über die Gemeinderatssitzung am 13. März 2008 im Bürgersaal Oberkirchberg

 

Zur Sitzung begrüßte Bürgermeister Bertele die Mitglieder des Gemeinderates, Herrn Richard Resch vom Landesverband Katholischer Kindertagesstätten, Herrn Ing. Gerhard Rimmele, Herrn Leander Missel vom Gemeindeverwaltungsverband Kirchberg-Weihungstal, Herrn Franz Glogger von der Südwest Presse, Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung sowie die Zuhörer. Er stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und gab die Protokolle der letzten Sitzung bekannt. Zur Bürgerfragestunde meldete sich niemand.

 

Konzeption und Informationsvortrag zu künftigen Anforderungen im Bereich Kinderbetreuung

Einleitend erinnerte Bürgermeister Bertele an die bundesweite Diskussion zur Kindesbetreuung. Im Blick auf die neuen gesetzlichen Anforderungen, denen sich die Gemeinden stellen müssten, bat er den Fachberater Herrn Richard Resch um dessen Referat.

Die Zielvorgabe laute demnach auf einen bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote für 35 % der Kinder von 0-3 Jahren bis 2013 und auf die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf ein Betreuungsangebot für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum dritten Lebensjahr ab Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014. Derzeit würden Kinder unter 3 Jahren in Illerkirchberg zentral im Kindergarten St. Franziskus in Oberkirchberg entsprechend den möglichen, freien Kapazitäten betreut. Eine Warteliste zur Betreuung zweijähriger Kinder bestätige den Bedarf.

 

Derzeit bestehe auf Bundesebene seit 1996 ein Rechtsanspruch für alle Kinder ab 3 Jahren auf einen Kindergartenplatz. Auf Landesebene wurde mit dem Kindertagesbetreuungsgesetz vom 02.02.2006 die Umsetzung geregelt. Darin enthalten sind

 

-           der Förderauftrag

-           der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung

-           ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen

-           ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter 3 Jahren

-           der Anspruch auf Kostenausgleich zwischen Standort und Wohnsitzgemeinde

 

Zum Ausbau der Kleinkindbetreuung hätten sich Bund und Länder darauf verständigt, zum Kindergartenjahr 2013/2014 einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum dritten Lebensjahr einzuführen. Hieraus errechne sich für Baden-Württemberg ein zusätzlicher Bedarf von ca. 60.000 bis 70.000 Plätzen. Zur Finanzierung beteilige sich der Bund in der Ausbauphase bis 2013 mit 4 Mrd. EUR. Zur Umsetzung dieses Investitionsprogramms hat das Land entsprechende Zuschussregelungen erlassen. Antragstermine sind 15.05. und 15.09.2008. Die Gelder würden im „Windhundverfahren“ verteilt.

Die Berechnung des künftigen Bedarfs gestalte sich schwierig, weil diese viele unbekannte Faktoren beinhalte. Trotz Anlehnung an statistische Hochrechnungen sei das „generative Verhalten“ nur eingeschränkt vorhersehbar. Fraglich sei auch, ob mit einer engeren Verzahnung zwischen Schule und Kindergarten künftig vielleicht sogar schon 5-jährige Kinder in eine Art Vorschule kämen.

Trotz insgesamt rückläufiger Kinderzahlen steige der Betreuungsaufwand, weil die Gruppen um so kleiner sein müssten, je kleiner die Kinder sind. Auf eine Rückfrage verdeutlichte Herr Resch beispielsweise die verschiedenen Möglichkeiten zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in altersgemischten Gruppen der Kindergärten oder in eigens eingerichteten Kinderkrippen. Bei Kinderkrippen gelte eine Gruppengröße von 10 Kindern mit mindestens 2 Fachkräften bzw. 12 Kindern bei einem Alter ab 2 Jahren. Der Landesverband empfehle eine Fachkraft für je 4 Kinder und biete den Erzieherinnen entsprechende Schulungen zur Weiterbildung an. Bei entsprechend guten Rahmenbedingungen sei die Betreuung der Kinder in Krippen durchaus sinnvoll und zum Wohle der Kinder. Zur Aufnahme sei ein Eingewöhnungskonzept für die Kinder und die Eltern in der Einrichtung erforderlich, um die entsprechende Beziehung und Bindung zwischen Kind und Betreuer/-in aufzubauen.

Insgesamt zeige die Erfahrung, dass die Anforderungen – und damit auch die räumlichen Anforderungen - an die Kindergärten wachsen. Insofern empfahl er der Gemeinde als offenkundig kostengünstigste Möglichkeit, vorhandenen Dachraum im Antoniuskindergarten auszubauen.

 

In mehreren Wortmeldungen aus dem Gremium wurde die Notwendigkeit einer qualifizierten Kindesbetreuung und Einplanung entsprechender Finanzierungen für unabdingbar betrachtet, auch die Einhaltung des Rechtsanspruches ab 2013. Ausdrücklich sollten hierbei allerdings auch die statistischen Prognosen miteinfließen.

 

Bürgermeister Bertele wies darauf hin, dass ab 2013 zwar der Rechtsanspruch für alle Kinder ab einem Jahr gelte, diese Kinder aber noch nicht geboren seien. Eine Vorausschätzung sei für jede einzelne Gemeinde äußerst schwierig. Gleichwohl sei zu berücksichtigen, dass Betreuungsangebote immer stärken nachgefragt würden und die Kinderbetreuung zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde gehöre. Die Gemeinde müsse deshalb rechtzeitig die Voraussetzungen schaffen, um dem künftigen Bedarf Rechnung zu tragen. Aufgrund der guten Haushaltslage und der überplanmäßigen Einnahmen aus den Kreisbauerlösen sei die Gemeinde in der Lage, dem künftigen Bedarf Rechnung zu tragen und hierfür die Weichen zu stellen. Wegen der engen Zeitvorgaben für die möglichen Zuschüsse dürfe die Gemeinde keine Zeit verstreichen lassen. Bauliche Möglichkeiten sehe er im noch nicht ausgebauten Dachgeschoss des Antonius-Kindergartens sowie in der ehemaligen Schwesternwohnung des Franziskus-Kindergartens. Er schlug vor, unter Beteiligung des Landesverbandes und eines noch zu bestimmenden Planers sowie unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der räumlichen Möglichkeiten ein Gesamtkonzept für die Gemeinde zu erstellen. Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

 

Lärmschutz für Baugebiet „Hornbächle-Süd“

Bürgermeister Bertele berichtete, dass am Sitzungstag die Angebote für die Lärmschutzwand beim „Hornbächle“ eröffnet wurden. Für die im Bebauungsplan vorgesehene Lärmschutzmaßnahme entlang der L 260 habe das Ingenieurbüro Rimmele/Tsalos die notwendigen Arbeiten für die Fundamente, die Entwässerung an der Dammsohle sowie die Lieferung und Montage der Lärmschutzwände beschränkt ausgeschrieben. Als Lärmschutzelemente waren 2 Systeme alternativ vorgesehen, nämlich einmal mit senkrechten Halbrundhölzern oder alternativ mit waagrechten Lamellen wie in den Baugebieten „Dorfäcker-Nord II“ und „Mussinger Straße“ bereits eingesetzt.

 

Herr Ing. Gerhard Rimmele erklärte, dass Fundamente und Lärmschutzwände getrennt beschränkt ausgeschrieben worden seien, vor allem um örtlichen Firmen bessere Bedingungen bieten zu können. Von 6 Firmen, die Angebote für die Fundamente abgegeben hätten, sei die Firma Bräg aus Staig die günstigste Bieterin mit einem Angebotspreis von ca. 42.000,-- EUR. Auf seinen Vorschlag hin wurde der Fa. Bräg der Auftrag erteilt.

 

Die Vergabe der Lärmschutzwände gestaltete sich schwieriger. Die verschiedenen Wandtypen wiesen nach Schilderung von Herrn Ing. Gerhard Rimmele neben optischen Unterschieden bei annähernd gleichem Preis erheblich unterschiedliche Lebenserwartungen auf. Für ein System liege zudem ein erforderliches Zertifikat noch nicht vor.

Anhand von Lichtbildern veranschaulichte er dem Gemeinderat das Aussehen der Lärmschutzwände. Es ergaben sich noch Detailfragen, die in der Kürze der Zeit nicht geklärt werden konnten. Auf Vorschlag von Bürgermeister Bertele wurde die Vergabe daher bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.

 

Kindergärten – Abrechnung der Betriebskosten 2007

Kämmerer Manfred Konrmayer berichtete dem Gemeinderat über die Abrechnung der Kindergärten.

Die Gemeinde wende für die Kinderbetreuung beträchtliche Summen auf. Die Gesamtkosten/Jahr 2007 für alle drei Kindergärten betrügen rd. 660.000,--EUR. Einen großen Einnahmeposten würden die Elternbeiträge mit ca. 118.000,-- EUR bilden. Die Gemeinde trage ein Defizit von insgesamt ca. 524.000,-- EUR für alle drei Kindergärten. Hierfür erhalte sie jedoch wiederum Zuwendungen aus Landesmitteln von ca. 190.000,-- EUR, sodass der Gemeinde netto ein Minus von rd. 334.000,-- EUR verbleiben würde.

 

Der Abmangel je Kind belaufe sich im Schnitt auf etwa 3000,-- EUR.

Seit dem Haushaltsjahr 2006 leistee die Stadt Senden für die Kinder aus dem Baugebiet „Illersäge“ einen Kostenanteil von 6 x 1.500,00 EUR = 9.000,00 EUR direkt an die Gemeinde Illerkirchberg. Dieser Kostenanteil sei von der Stadt Senden zeitlich befristet bis zum Ende des Kindergartenjahres 2007/2008. Danach sollen Kostenanteile nur noch für besonders bewilligte Einzelfälle übernommen werden. Es gelte hierbei die allgemeine Härtefallregelung der Stadt Senden (Wohnort weiterer Betreuungspersonen insbesondere bei Alleinerziehenden, Arbeitsort usw.). Eine Sonderregelung für die „Illersäge“ gebe es künftig nicht mehr.

Aus dem Gemeinderat wurde hierzu vorgeschlagen, die Aufnahme von Kindern aus der „Illersäge“ separat zu behandeln.

 

Der Gemeinderat nahm die Rechnungsergebnisse einstimmig zur Kenntnis und billigte die Kostenansätze.

 

Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung

Bürgermeister Bertele erinnerte daran, dass zum 01.05.2005 die Abwassergebühr von 1,89 EUR auf 1,60 EUR gesenkt, aber schon damals darauf hingewiesen wurde, dass es sich hierbei nur um ein vorübergehendes Intermezzo handle. Nachdem bei der Abwasserbeseitigung kein Gewinn gemacht werden dürfe und Einnahmeschwankungen in Gestalt verringerter Gebühren an die Bürger zurückgegeben werden müssten, seien die in früheren Jahren aufgelaufenen Mehreinnahmen durch die vorübergehende Gebührensenkung an die Bürger zurückgegeben worden. In der Sitzung vom 14.04.2005 wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer Aufzehrung der Überschüsse oder bei einer entsprechenden Veränderung der Kostensituation eine Erhöhung notwendig werden würde.

 

Herr Leander Missel vom Gemeindeverwaltungsverband Kirchberg-Weihungstal erläuterte dem Gemeinderat, dass die Überschüsse zwischenzeitlich wie folgt aufgezehrt wurden.

 

Haushaltsjahr 2003, noch auszugleichen:

25.000,-- EUR

Haushaltsjahr 2004, noch auszugleichen:

17.442,-- EUR

Haushaltsjahr 2005, noch auszugleichen:

47.775,-- EUR

Haushaltsjahr 2006 ist ausgeglichen ( - 16,-- EUR)

 

Haushaltsjahr 2007 voraussichtlich ausgeglichen ( + 1.202,67 EUR)

 

 

Der Ausgleich der Restbeträge werde im Haushaltsjahr 2008 erfolgen, sodass spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 mit einer Kostenunterdeckung zu rechnen wäre. In Zusammenarbeit mit dem Gemeindeverwaltungsverband Kirchberg-Weihungstal sei deshalb die beiliegende Gebührenkalkulation aufgestellt worden. Somit werde vorgeschlagen, ab 01.05.2008 eine Erhöhung der Abwassergebühr von 1,60 EUR/m³ auf 1,90 EUR/m³ festzulegen.

 

In der Diskussion wurde empfohlen, größere Gebührensprünge möglichst zu vermeiden, gleichwohl sei eine Rückkehr zur früheren Gebührenhöhe absehbar gewesen. Einstimmig beschloss der Gemeinderat sodann die neuen Gebühren.

 

Baugesuche

Bereits 4 Baugesuche lagen für das Neubaugebiet „Schelmenwinkel-Nord III“ vor. Bei dieser Gelegenheit informierte Bürgermeister Bertele, dass die Erschließungsarbeiten begonnen hätten. Den Baugesuchen wurde allesamt zugestimmt. Eine Ausnahme war für einen Neubau erforderlich geworden, weil die künftige Robert-Schuman-Straße im Einmündungsbereich in den Schelmenweg geringfügig ins Gelände eingeschnitten werden muss und die Bauherrschaft ansonsten eine geringere Gebäudehöhe hätten hinnehmen müssen.

Einem Baugesuch im Baugebiet „Hornbächle-Süd“ wurde einstimmig zugestimmt.

Ein Baugesuch für einen drehbaren landwirtschaftlichen Maschinenschuppen wurde kurzfristig mit verändertem Standort eingereicht, allerdings zurückgestellt, um dessen Zulässigkeit mit dem Landratsamt noch näher klären zu können.

Zugestimmt wurde ferner dem Dachausbau eines Hauses in der Sterngasse.

 

Sonstiges, Bekanntgaben

 

Regenüberlauf 224 mit Stauraumkanal bei Senden

Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Bescheid vom 27.02.2008 für den Regenüberlauf 224 mit Stauraumkanal bei Senden (im Illerdamm) die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von entlastetem Mischwasser befristet bis 31.12.2028 erteilt. In dieser Erlaubnis sind ergänzende Maßnahmen in Form von jeweils einer Absperrvorrichtung zum Schutz vor Hochwasser im Ableitungskanal nach Unterkirchberg und im Entlastungskanal zur Iller verlangt. Diese sind auch Bestandteil der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen an der Iller und sollen im Rahmen dieser Maßnahmen dann umgesetzt werden.

Für die Erlaubnis ist eine Gebühr in Höhe von 2.885,-- EUR angefallen.

 

Haushaltssatzung 2008 – Haushaltserlass des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Erlass vom 27.02.2008, AZ 04-902.41/Illerkirchberg, die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 24.01.2008 beschlossenen Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2008 bestätigt. Der Haushaltserlass lag den Gemeinderäten in Kopie vor und wurde vollinhaltlich verlesen.

 

Hochwasserschutzmaßnahmen am Auslass der Mündelbachdole

Im Gesamtkonzept zum Hochwasserschutz im Bereich der „Illersäge“ war neben der Hauptposition „Schutzmauer entlang der Iller“ mit einem Damm ab dem nördlichen Ende der Schutzmauer bis zur Hangkante auch eine kleine Hochwasserschutzmaßnahme am Auslass der Mündelbachdole vorgesehen. Wie bereits wiederholt dargestellt und besprochen, war dort eine sogenannte mobile Hochwasserschutzwand mit jeweils im seitlichen Gelände eingebundenen Betonverankerungen und dazwischen im Bedarfsfall einzubauenden mobilen Aluprofilen vorgesehen.

 

Die betroffenen Anlieger entschieden sich nun, die erforderlichen Bauwerke am Auslass der Mündelbachdole nicht errichten zu lassen und die hierfür erforderlichen Dienstbarkeiten zur rechtlichen Absicherung der Bauwerke nicht eintragen zu lassen.

 

Bei einer Besprechung im Rathaus Senden erklärte sich die Stadt Senden bereit, bei einem etwaig über die Hochwässer 1999 und 2005 noch höher ansteigenden Wasserstand ggf. Sandsackbarrieren zu errichten, damit über die Grundstückszufahrten, Gartengrundstückshöhen usw. das Hochwasser nicht rückwärtig über den Mündelbach in den gesamten „Illersäge“-Bereich eindringen kann.

 

TSG-Turnhalle – Abrechnung der Betriebskosten 2007

Die TSG Oberkirchberg e.V. hat mit Schreiben vom 03.03.2008 die Abrechnung der Betriebskosten 2007 für die Turnhalle Oberkirchberg vorgelegt.

Die Betriebskostenabrechnung wurde einstimmig anerkannt

 

Geschwindigkeitsmessanlagen Beutelreusch und Oberkirchberg

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mitgeteilt, dass in der ersten Woche des Betriebs vom 03.03. bis 10.03.2008 insgesamt 7941 Fahrzeuge gemessen wurden, davon 155 mit Geschwindigkeitsüberschreitung (19,4 Fahrzeuge pro Tag), davon 7 Fahrzeuge im Punktebereich. Die Geschwindigkeitsmessanlage in Oberkirchberg sei seit Mitte September 2007 wieder in Betrieb. Die gemessenen Verstöße seien seither umgerechnet von 13,9 am Tag auf 4,9 am Tag deutlich zurückgegangen. Bürgermeister Bertele stellte fest, dass auf die bisher konzipierte Verschwenkung (Querungshilfe) der Landesstraße am Ortseingang nach den Erfahrungen mit der Wiederinbetriebnahme der Geschwindigkeitsmessanlage verzichtet werden könne. Der Einsatz der Radarstationen habe sich bewährt und eine deutliche Verbesserung erbracht. Er zeigte sich zuversichtlich, dass auch in Beutelreusch die Kraftfahrer künftig langsamer fahren.

 

Sperrung Ortsdurchfahrt Oberkirchberg für den LKW-Durchgangsverkehr auf der L 2019

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mitgeteilt, dass auch nach den neuesten Erhebungen für eine Gewichtsbeschränkung der Landesstraße zwischen Oberkirchberg und Senden auch nach Inbetriebnahme der neuen Illerbrücke kein Anlass und auch keine Rechtsgrundlage gesehen werde. Der neuerliche Antrag der Gemeinde, die Illerbrücke für Schwerlastverkehr zu sperren, wurde somit abgelehnt.

 

Neujahrsempfang der Kirchengemeinde

Die Kath. Kirchengemeinde hat mitgeteilt, dass sie aus verschiedenen Gründen keinen Neujahrsempfangs mehr veranstalten werde.

 

Sportstättenentwicklung

Zur Sportstättenentwicklung wird die erste Arbeitsbesprechung am Dienstag, 08.04.2008 um 19:00 Uhr im Großen Saal des Rathauses Unterkirchberg, Hauptstraße 49 stattfinden. Hierzu wurden die Vereine eingeladen. Der Gemeinderat wird als gesamtes Gremium an der ersten Besprechung teilnehmen.

 

Bürgermeisterwahl in Brives-Charensac

Bürgermeister Jean-Claude Ferret ist in Brives-Charensac wiedergewählt worden. Bürgermeister Bertele hat seinem Amtskollegen telefonisch und vorsorglich auch noch per Glückwunschschreiben gratuliert.

 

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.