Bericht über die
Gemeinderatssitzung am 13. März 2008 im Bürgersaal Oberkirchberg
Zur Sitzung
begrüßte Bürgermeister Bertele die Mitglieder des Gemeinderates, Herrn Richard
Resch vom Landesverband Katholischer Kindertagesstätten, Herrn Ing. Gerhard
Rimmele, Herrn Leander Missel vom Gemeindeverwaltungsverband
Kirchberg-Weihungstal, Herrn Franz Glogger von der Südwest Presse, Herrn
Manfred Kornmayer von der Verwaltung sowie die Zuhörer. Er stellte die form-
und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und gab die
Protokolle der letzten Sitzung bekannt. Zur Bürgerfragestunde meldete sich
niemand.
Konzeption
und Informationsvortrag zu künftigen Anforderungen im Bereich Kinderbetreuung
Einleitend erinnerte
Bürgermeister Bertele an die bundesweite Diskussion zur Kindesbetreuung. Im
Blick auf die neuen gesetzlichen Anforderungen, denen sich die Gemeinden
stellen müssten, bat er den Fachberater Herrn Richard Resch um dessen Referat.
Die Zielvorgabe laute
demnach auf einen bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote für 35 % der
Kinder von 0-3 Jahren bis 2013 und auf die Einführung eines bundesweiten
Rechtsanspruchs auf ein Betreuungsangebot für alle Kinder vom vollendeten
ersten bis zum dritten Lebensjahr ab Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014.
Derzeit würden Kinder unter 3 Jahren in Illerkirchberg zentral im Kindergarten
St. Franziskus in Oberkirchberg entsprechend den möglichen, freien Kapazitäten
betreut. Eine Warteliste zur Betreuung zweijähriger Kinder bestätige den
Bedarf.
- der Förderauftrag
- der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung
- ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen
- ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter 3 Jahren
- der Anspruch auf Kostenausgleich zwischen Standort und
Wohnsitzgemeinde
Zum Ausbau der
Kleinkindbetreuung hätten sich Bund und Länder darauf verständigt, zum
Kindergartenjahr 2013/2014 einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot für
alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum dritten Lebensjahr einzuführen.
Hieraus errechne sich für Baden-Württemberg ein zusätzlicher Bedarf von ca.
60.000 bis 70.000 Plätzen. Zur Finanzierung beteilige sich der Bund in der
Ausbauphase bis 2013 mit 4 Mrd. EUR. Zur Umsetzung dieses Investitionsprogramms
hat das Land entsprechende Zuschussregelungen erlassen. Antragstermine sind
15.05. und 15.09.2008. Die Gelder würden im „Windhundverfahren“ verteilt.
Die Berechnung des
künftigen Bedarfs gestalte sich schwierig, weil diese viele unbekannte Faktoren
beinhalte. Trotz Anlehnung an statistische Hochrechnungen sei das „generative
Verhalten“ nur eingeschränkt vorhersehbar. Fraglich sei auch, ob mit einer
engeren Verzahnung zwischen Schule und Kindergarten künftig vielleicht sogar
schon 5-jährige Kinder in eine Art Vorschule kämen.
Trotz
insgesamt rückläufiger Kinderzahlen steige der Betreuungsaufwand, weil die
Gruppen um so kleiner sein müssten, je kleiner die Kinder sind. Auf eine
Rückfrage verdeutlichte Herr Resch beispielsweise die verschiedenen
Möglichkeiten zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in altersgemischten
Gruppen der Kindergärten oder in eigens eingerichteten Kinderkrippen. Bei
Kinderkrippen gelte eine Gruppengröße von 10 Kindern mit mindestens 2
Fachkräften bzw. 12 Kindern bei einem Alter ab 2 Jahren. Der Landesverband
empfehle eine Fachkraft für je 4 Kinder und biete den Erzieherinnen
entsprechende Schulungen zur Weiterbildung an. Bei entsprechend guten
Rahmenbedingungen sei die Betreuung der Kinder in Krippen durchaus sinnvoll und
zum Wohle der Kinder. Zur Aufnahme sei ein Eingewöhnungskonzept für die Kinder
und die Eltern in der Einrichtung erforderlich, um die entsprechende Beziehung
und Bindung zwischen Kind und Betreuer/-in aufzubauen.
Insgesamt
zeige die Erfahrung, dass die Anforderungen – und damit auch die räumlichen
Anforderungen - an die Kindergärten wachsen. Insofern empfahl er der Gemeinde
als offenkundig kostengünstigste Möglichkeit, vorhandenen Dachraum im
Antoniuskindergarten auszubauen.
In
mehreren Wortmeldungen aus dem Gremium wurde die Notwendigkeit einer
qualifizierten Kindesbetreuung und Einplanung entsprechender Finanzierungen für
unabdingbar betrachtet, auch die Einhaltung des Rechtsanspruches ab 2013.
Ausdrücklich sollten hierbei allerdings auch die statistischen Prognosen
miteinfließen.
Bürgermeister
Bertele wies darauf hin, dass ab 2013 zwar der Rechtsanspruch für alle Kinder
ab einem Jahr gelte, diese Kinder aber noch nicht geboren seien. Eine
Vorausschätzung sei für jede einzelne Gemeinde äußerst schwierig. Gleichwohl
sei zu berücksichtigen, dass Betreuungsangebote immer stärken nachgefragt würden
und die Kinderbetreuung zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde gehöre. Die
Gemeinde müsse deshalb rechtzeitig die Voraussetzungen schaffen, um dem
künftigen Bedarf Rechnung zu tragen. Aufgrund der guten Haushaltslage und der
überplanmäßigen Einnahmen aus den Kreisbauerlösen sei die Gemeinde in der Lage,
dem künftigen Bedarf Rechnung zu tragen und hierfür die Weichen zu stellen.
Wegen der engen Zeitvorgaben für die möglichen Zuschüsse dürfe die Gemeinde
keine Zeit verstreichen lassen. Bauliche Möglichkeiten sehe er im noch nicht
ausgebauten Dachgeschoss des Antonius-Kindergartens sowie in der ehemaligen
Schwesternwohnung des Franziskus-Kindergartens. Er schlug vor, unter
Beteiligung des Landesverbandes und eines noch zu bestimmenden Planers sowie
unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der räumlichen
Möglichkeiten ein Gesamtkonzept für die Gemeinde zu erstellen. Diesem Vorschlag
stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Lärmschutz
für Baugebiet „Hornbächle-Süd“
Bürgermeister Bertele
berichtete, dass am Sitzungstag die Angebote für die Lärmschutzwand beim
„Hornbächle“ eröffnet wurden. Für die im Bebauungsplan vorgesehene
Lärmschutzmaßnahme entlang der L 260 habe das Ingenieurbüro Rimmele/Tsalos die
notwendigen Arbeiten für die Fundamente, die Entwässerung an der Dammsohle
sowie die Lieferung und Montage der Lärmschutzwände beschränkt ausgeschrieben.
Als Lärmschutzelemente waren 2 Systeme alternativ vorgesehen, nämlich einmal
mit senkrechten Halbrundhölzern oder alternativ mit waagrechten Lamellen wie in
den Baugebieten „Dorfäcker-Nord II“ und „Mussinger Straße“ bereits eingesetzt.
Herr Ing. Gerhard Rimmele
erklärte, dass Fundamente und Lärmschutzwände getrennt beschränkt
ausgeschrieben worden seien, vor allem um örtlichen Firmen bessere Bedingungen
bieten zu können. Von 6 Firmen, die Angebote für die Fundamente abgegeben
hätten, sei die Firma Bräg aus Staig die günstigste Bieterin mit einem
Angebotspreis von ca. 42.000,-- EUR. Auf seinen Vorschlag hin wurde der Fa.
Bräg der Auftrag erteilt.
Die
Vergabe der Lärmschutzwände gestaltete sich schwieriger. Die verschiedenen
Wandtypen wiesen nach Schilderung von Herrn Ing. Gerhard Rimmele neben
optischen Unterschieden bei annähernd gleichem Preis erheblich unterschiedliche
Lebenserwartungen auf. Für ein System liege zudem ein erforderliches Zertifikat
noch nicht vor.
Anhand
von Lichtbildern veranschaulichte er dem Gemeinderat das Aussehen der
Lärmschutzwände. Es ergaben sich noch Detailfragen, die in der Kürze der Zeit
nicht geklärt werden konnten. Auf Vorschlag von Bürgermeister Bertele wurde die
Vergabe daher bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.
Kindergärten – Abrechnung der
Betriebskosten 2007
Kämmerer
Manfred Konrmayer berichtete dem Gemeinderat über die Abrechnung der
Kindergärten.
Die
Gemeinde wende für die Kinderbetreuung beträchtliche Summen auf. Die
Gesamtkosten/Jahr 2007 für alle drei Kindergärten betrügen rd. 660.000,--EUR.
Einen großen Einnahmeposten würden die Elternbeiträge mit ca. 118.000,-- EUR
bilden. Die Gemeinde trage ein Defizit von insgesamt ca. 524.000,-- EUR für
alle drei Kindergärten. Hierfür erhalte sie jedoch wiederum Zuwendungen aus
Landesmitteln von ca. 190.000,-- EUR, sodass der Gemeinde netto ein Minus
von rd. 334.000,-- EUR verbleiben würde.
Der
Abmangel je Kind belaufe sich im Schnitt auf etwa 3000,-- EUR.
Seit dem Haushaltsjahr
2006 leistee die Stadt Senden für die Kinder aus dem Baugebiet „Illersäge“
einen Kostenanteil von 6 x 1.500,00 EUR = 9.000,00 EUR direkt an die Gemeinde
Illerkirchberg. Dieser Kostenanteil sei von der Stadt Senden zeitlich befristet
bis zum Ende des Kindergartenjahres 2007/2008. Danach sollen Kostenanteile nur
noch für besonders bewilligte Einzelfälle übernommen werden. Es gelte hierbei
die allgemeine Härtefallregelung der Stadt Senden (Wohnort weiterer
Betreuungspersonen insbesondere bei Alleinerziehenden, Arbeitsort usw.). Eine
Sonderregelung für die „Illersäge“ gebe es künftig nicht mehr.
Aus dem Gemeinderat wurde
hierzu vorgeschlagen, die Aufnahme von Kindern aus der „Illersäge“ separat zu
behandeln.
Der
Gemeinderat nahm die Rechnungsergebnisse einstimmig zur Kenntnis und billigte
die Kostenansätze.
Gebührenkalkulation
für die Abwasserbeseitigung
Bürgermeister Bertele erinnerte daran, dass zum
01.05.2005 die Abwassergebühr von 1,89 EUR auf 1,60 EUR gesenkt, aber
schon damals darauf hingewiesen wurde, dass es sich hierbei nur um ein
vorübergehendes Intermezzo handle. Nachdem bei der Abwasserbeseitigung kein
Gewinn gemacht werden dürfe und Einnahmeschwankungen in Gestalt verringerter
Gebühren an die Bürger zurückgegeben werden müssten, seien die in früheren
Jahren aufgelaufenen Mehreinnahmen durch die vorübergehende Gebührensenkung an
die Bürger zurückgegeben worden. In der Sitzung vom 14.04.2005 wurde
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer Aufzehrung der Überschüsse oder
bei einer entsprechenden Veränderung der Kostensituation eine Erhöhung
notwendig werden würde.
Herr Leander Missel vom Gemeindeverwaltungsverband
Kirchberg-Weihungstal erläuterte dem Gemeinderat, dass die Überschüsse zwischenzeitlich
wie folgt aufgezehrt wurden.
Haushaltsjahr
2003, noch auszugleichen: |
25.000,--
EUR |
Haushaltsjahr
2004, noch auszugleichen: |
17.442,--
EUR |
Haushaltsjahr
2005, noch auszugleichen: |
47.775,--
EUR |
Haushaltsjahr
2006 ist ausgeglichen ( - 16,-- EUR) |
|
Haushaltsjahr
2007 voraussichtlich ausgeglichen ( + 1.202,67 EUR) |
|
Der Ausgleich der
Restbeträge werde im Haushaltsjahr 2008 erfolgen, sodass spätestens ab dem
Haushaltsjahr 2009 mit einer Kostenunterdeckung zu rechnen wäre. In
Zusammenarbeit mit dem Gemeindeverwaltungsverband Kirchberg-Weihungstal sei
deshalb die beiliegende Gebührenkalkulation aufgestellt worden. Somit werde
vorgeschlagen, ab 01.05.2008 eine Erhöhung der Abwassergebühr von 1,60 EUR/m³
auf 1,90 EUR/m³ festzulegen.
In
der Diskussion wurde empfohlen, größere Gebührensprünge möglichst zu vermeiden,
gleichwohl sei eine Rückkehr zur früheren Gebührenhöhe absehbar gewesen.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat sodann die neuen Gebühren.
Baugesuche
Bereits
4 Baugesuche lagen für das Neubaugebiet „Schelmenwinkel-Nord III“ vor. Bei
dieser Gelegenheit informierte Bürgermeister Bertele, dass die
Erschließungsarbeiten begonnen hätten. Den Baugesuchen wurde allesamt
zugestimmt. Eine Ausnahme war für einen Neubau erforderlich geworden, weil die
künftige Robert-Schuman-Straße im Einmündungsbereich in den Schelmenweg
geringfügig ins Gelände eingeschnitten werden muss und die Bauherrschaft
ansonsten eine geringere Gebäudehöhe hätten hinnehmen müssen.
Einem
Baugesuch im Baugebiet „Hornbächle-Süd“ wurde einstimmig zugestimmt.
Ein
Baugesuch für einen drehbaren landwirtschaftlichen Maschinenschuppen wurde
kurzfristig mit verändertem Standort eingereicht, allerdings zurückgestellt, um
dessen Zulässigkeit mit dem Landratsamt noch näher klären zu können.
Zugestimmt
wurde ferner dem Dachausbau eines Hauses in der Sterngasse.
Sonstiges, Bekanntgaben
Regenüberlauf
224 mit Stauraumkanal bei Senden
Das Landratsamt Neu-Ulm
hat mit Bescheid vom 27.02.2008 für den Regenüberlauf 224 mit Stauraumkanal bei
Senden (im Illerdamm) die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von
entlastetem Mischwasser befristet bis 31.12.2028 erteilt. In dieser Erlaubnis
sind ergänzende Maßnahmen in Form von jeweils einer Absperrvorrichtung zum
Schutz vor Hochwasser im Ableitungskanal nach Unterkirchberg und im
Entlastungskanal zur Iller verlangt. Diese sind auch Bestandteil der geplanten
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Iller und sollen im Rahmen dieser Maßnahmen
dann umgesetzt werden.
Für die Erlaubnis ist
eine Gebühr in Höhe von 2.885,-- EUR angefallen.
Haushaltssatzung
2008 – Haushaltserlass des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Erlass vom
27.02.2008, AZ 04-902.41/Illerkirchberg, die Gesetzmäßigkeit der vom
Gemeinderat am 24.01.2008 beschlossenen Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan
2008 bestätigt. Der Haushaltserlass lag den Gemeinderäten in Kopie vor und
wurde vollinhaltlich verlesen.
Hochwasserschutzmaßnahmen
am Auslass der Mündelbachdole
Im Gesamtkonzept zum Hochwasserschutz im Bereich
der „Illersäge“ war neben der Hauptposition „Schutzmauer entlang der Iller“ mit
einem Damm ab dem nördlichen Ende der Schutzmauer bis zur Hangkante auch eine
kleine Hochwasserschutzmaßnahme am Auslass der Mündelbachdole vorgesehen. Wie
bereits wiederholt dargestellt und besprochen, war dort eine sogenannte mobile
Hochwasserschutzwand mit jeweils im seitlichen Gelände eingebundenen
Betonverankerungen und dazwischen im Bedarfsfall einzubauenden mobilen
Aluprofilen vorgesehen.
Die betroffenen Anlieger
entschieden sich nun, die erforderlichen Bauwerke am Auslass der Mündelbachdole
nicht errichten zu lassen und die hierfür erforderlichen Dienstbarkeiten zur
rechtlichen Absicherung der Bauwerke nicht eintragen zu lassen.
Bei einer Besprechung im
Rathaus Senden erklärte sich die Stadt Senden bereit, bei einem etwaig über die
Hochwässer 1999 und 2005 noch höher ansteigenden Wasserstand ggf.
Sandsackbarrieren zu errichten, damit über die Grundstückszufahrten,
Gartengrundstückshöhen usw. das Hochwasser nicht rückwärtig über den Mündelbach
in den gesamten „Illersäge“-Bereich eindringen kann.
TSG-Turnhalle
– Abrechnung der Betriebskosten 2007
Die TSG Oberkirchberg
e.V. hat mit Schreiben vom 03.03.2008 die Abrechnung der Betriebskosten 2007
für die Turnhalle Oberkirchberg vorgelegt.
Die
Betriebskostenabrechnung wurde einstimmig anerkannt
Geschwindigkeitsmessanlagen Beutelreusch und
Oberkirchberg
Das Landratsamt
Alb-Donau-Kreis hat mitgeteilt, dass in der ersten Woche des Betriebs vom
03.03. bis 10.03.2008 insgesamt 7941 Fahrzeuge gemessen wurden, davon 155 mit
Geschwindigkeitsüberschreitung (19,4 Fahrzeuge pro Tag), davon 7 Fahrzeuge im
Punktebereich. Die Geschwindigkeitsmessanlage in Oberkirchberg sei seit Mitte
September 2007 wieder in Betrieb. Die gemessenen Verstöße seien seither
umgerechnet von 13,9 am Tag auf 4,9 am Tag deutlich zurückgegangen.
Bürgermeister Bertele stellte fest, dass auf die bisher konzipierte
Verschwenkung (Querungshilfe) der Landesstraße am Ortseingang nach den
Erfahrungen mit der Wiederinbetriebnahme der Geschwindigkeitsmessanlage
verzichtet werden könne. Der Einsatz der Radarstationen habe sich bewährt und
eine deutliche Verbesserung erbracht. Er zeigte sich zuversichtlich, dass auch
in Beutelreusch die Kraftfahrer künftig langsamer fahren.
Sperrung
Ortsdurchfahrt Oberkirchberg für den LKW-Durchgangsverkehr auf der L 2019
Das
Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mitgeteilt, dass auch nach den neuesten
Erhebungen für eine Gewichtsbeschränkung der Landesstraße zwischen
Oberkirchberg und Senden auch nach Inbetriebnahme der neuen Illerbrücke kein
Anlass und auch keine Rechtsgrundlage gesehen werde. Der neuerliche Antrag der
Gemeinde, die Illerbrücke für Schwerlastverkehr zu sperren, wurde somit
abgelehnt.
Neujahrsempfang
der Kirchengemeinde
Die
Kath. Kirchengemeinde hat mitgeteilt, dass sie aus verschiedenen Gründen keinen
Neujahrsempfangs mehr veranstalten werde.
Sportstättenentwicklung
Zur
Sportstättenentwicklung wird die erste Arbeitsbesprechung am Dienstag,
08.04.2008 um 19:00 Uhr im Großen Saal des Rathauses Unterkirchberg,
Hauptstraße 49 stattfinden. Hierzu wurden die Vereine eingeladen. Der
Gemeinderat wird als gesamtes Gremium an der ersten Besprechung teilnehmen.
Bürgermeisterwahl
in Brives-Charensac
Bürgermeister
Jean-Claude Ferret ist in Brives-Charensac wiedergewählt worden. Bürgermeister
Bertele hat seinem Amtskollegen telefonisch und vorsorglich auch noch per
Glückwunschschreiben gratuliert.
Anschließend
fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.