Bericht über die Gemeinderatssitzung am 08. Mai 2008 im Großen Saal des Rathauses Unterkirchberg

 

Zur Sitzung begrüßte Bürgermeister Bertele die Mitglieder des Gemeinderates, Herrn Franz Glogger von der Südwest Presse sowie einige Zuhörer. Er stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest und gab die Protokolle der letzten Sitzung bekannt.

Zur Bürgerfrageviertelstunde meldete sich niemand.

 

Sanierung der Wasserleitung in der Illerstraße

Vor Sitzungsbeginn hatte der Gemeinderat bereits den Straßenzustand an der Illerstraße ab Weihungsbrücke bis zum Siedlungsende begutachtet.

Bei der Gemeinderatssitzung im Februar wurde das Ingenieurbüro Siegfried Tsalos mit der Planung und Bauleitung zur Erneuerung der Wasserleitung beauftragt. Ursache waren eine Reihe von Wasserrohrbrüchen an der jetzigen, alten Leitung.

Bürgermeister Bertele begrüßte Ingenieur Siegfried Tsalos zu diesem Tagesordnungspunkt und bat ihn, seine Planungen zu erläutern.

Ingenieur Siegfried Tsalos beschrieb in seinem Vortrag die Erneuerungsstrecke mit ca. 450 m. Die Kosten für die Wasserleitung schätze er auf 178.000,-- EUR und für die Hausanschlüsse zwischen Wasserleitung und Grundstücksgrenze auf 41.000,-- EUR. Zu berücksichtigen gelte es bei den Bauarbeiten, dass von der Burgstraße her eine Sickerwasser- und Regenwasserleitung ankomme, die bisher einfach in den Mischwasserkanal eingeleitet wurde und somit sauberes Grundwasser in die Kläranlage geflossen sei. Bei trockenem Wetter habe er einen Sickerwasserabfluss von ca. 1 l/sec. gemessen, was sich pro Tag auf immerhin ca. 86 m³ und im Jahr auf ca. 31.500 m³ addierte. Er habe daher eine Kostenschätzung für 3 Varianten erstellt.

Bei einer ersten Variante würde das Sickerwasser weiterhin der Schmutzwasserkanalisation und somit der Kläranlage zugeleitet. Bei einer zweiten Variante würde – zwar im Leitungsbau unüblich, aber in diesem Sonderfall möglich und kostengünstig – unter der Wasserleitung eine Kunststoffrohrleitung von der Burgstraße bis zur Weihung verlegt werden und das Sickerwasser somit in die Weihung fließen. Bei einer dritten Variante würde ähnlich wie bei der Weihungstraße ein regulärer Sickerwasserkanal verlegt. Nachdem beim Leitungsbau wegen der Zugänglichkeit der Leitungen und Rohre diese üblicherweise nebeneinander verlegt werden, müsste bei der dritten Variante ein zweiter Kanalgraben hergestellt werden und deswegen bliebe von der Fahrbahn kaum etwas übrig. Dies würde einen kompletten Straßenneubau erfordern, was in Anbetracht des Straßenzustandes an der Illerstraße im Gegensatz zur Weihungstraße jedoch nicht notwendig wäre. Die Kosten schätzte Ingenieur Tsalos bei der einfachsten Variante 1 auf 271.000,-- EUR, bei der Variante 2 auf 294.000,-- EUR und bei der Variante 3 wegen des kompletten Straßenneubaus im Abschnitt zwischen Illerbrücke und Burgstraße auf 356.000,-- EUR. Die Lebenserwartung einer Sickerwasserableitung unter der Wasserleitung gab Ingenieur Tsalos mit ca. 50 Jahren an. In Anbetracht der geringen Mehrkosten und der enormen Sickerwassermengen, die nicht ins Klärwerk gelangen, empfahl er die Variante 2. Unabhängig von der Bauvariante sei es zudem denkbar, die Maßnahme in zwei Bauabschnitte zu teilen und einen davon noch dieses Jahr und den zweiten im nächsten Jahr ausführen zu lassen.

Bürgermeister Bertele wies zusammenfassend darauf hin, dass die Gemeinde Illerkirchberg seitens des Klärwerks Steinhäule aufgefordert wurde, den Fremdwasserzufluss zu reduzieren. Bei einer maximalen Pumpenkapazität der Hebeanlage von rund 33 l/sec. und bisher Fremdwasser aus der Weihungstraße mit ca. 2 l/sec. sowie Fremdwasser aus der Burgstraße mit ca. 1 l/sec. hätte somit der Anteil des Grund- und Sickerwassers am Abwasserstrom allein schon mindestens 10 % betragen, weil die gesamtzulässige Fördermenge der Hebeanlage nur selten bei starken Regenfällen gepumpt werde. Auch im Hinblick auf eine etwaige Gebührenbemessung nach angelieferter Schmutzwassermenge hielt er die separate Ableitung des Sickerwassers in die Weihung für sinnvoll.

Aus dem Gremium kam hierauf der Einwand, dass die Umstellung der Kanalgebühren vom Frischwassermaßstab auf die tatsächlich angelieferte Schmutzwassermenge schon seit 15 Jahren im Gespräch sei, sich aber die Frage stelle, ob und wann dies tatsächlich erfolge. Bürgermeister Bertele bestätigte hierzu, dass auch nach seiner Einschätzung in den unmittelbar nächsten Jahren hiermit nicht zu rechnen sei. Gleichwohl könne niemand die den Gebührenmaßstab für die nächsten 50 Jahre vorhersehen.

Ein Gemeinderat gab aber auch zu bedenken, dass es ökologisch nicht wünschenswert sei, Grundwasser im Misch- oder Schmutzwasserkanal zu verschmutzen und es an die Kläranlage zu schicken.

Nachdem Ingenieur Siegfried Tsalos sowohl die wirtschaftliche als auch die bautechnische Sinnhaftigkeit einer Rohrleitung unterhalb der Wasserleitung nochmals bestätigt hatte, folgte das Gremium einstimmig diesem Vorschlag. Anstelle zweier Bauabschnitte soll die Maßnahme jedoch durchgehend im Jahr 2009 erfolgen.

 

Hundehaltung

Bürgermeister Bertele erinnerte an den Auftrag des Gemeinderats an die Verwaltung in einer früheren Sitzung, Informationen zur evtl. Bereitstellung von Hundetoiletten einzuholen. Im Rathaus würden auch immer wieder Klagen über Hundekot vorgetragen. Die Verwaltung hatte nun verschiedene Angebote für sogenannte Hundetoiletten zusammengestellt. Diese wurden dem Gemeinderat einschl. bildhafter Darstellungen vorgelegt. Im Wesentlichen handele es sich um Boxen mit Plastiktütenspender und einem Abfallbehälter, der zur Aufnahme der benutzten Plastiktüten bestimmt ist. Die Erfahrungen mit der Akzeptanz und der Nutzung der Hundetoiletten seien recht unterschiedlich. In Staig beispielsweise, so wurde aus dem Gremium berichtet, würden diese Einrichtungen sehr gut angenommen. In diesem Fall würden sie dazu beitragen, landwirtschaftliche Flächen von Hundekot zu entlasten. Diesbezüglich wurde angeregt, diese Stationen statt unmittelbar am Ortsrand möglichst erst 200 bis 300 m außerhalb aufzustellen, weil die Hunde erfahrungsgemäß ihr „Geschäft“ erst dort verrichten. Dazu gab Bürgermeister Bertele zu bedenken, dass an Feldwegen wegen deren Befahrbarkeit mit überbreiten Geräten und Maschinen keine Hindernisse aufgestellt werden sollten. Bei 3 Enthaltungen beschloss der Gemeinderat dann, zunächst in Ober- und Unterkirchberg als Versuch jeweils 2 Hundetoiletten aufzustellen, nämlich im Bereich der Panoramastraße, der verlängerten Hölderlinstraße möglichst im Umfeld des Hochspannungsmastes, am Fischbachweg Richtung Wiblingen sowie am Fahrradweg Richtung Mussingen.

 

Hinsichtlich der Hundesteuer leitete Bürgermeister Bertele damit ein, dass bei einem Steueraufkommen von 8.500,-- EUR für 170 Hunde die Gemeinde dadurch weder reich werde noch die Hundehalter arm. Auf der Beratungsvorlage für den Gemeinderat waren die Hundesteuersätze der Gemeindeverwaltungsgemeinden, der Illertalgemeinden sowie der Ortsverwaltungen Wiblingen und Unterweiler aufgelistet. Demnach liegt der Hundesteuersatz in Illerkirchberg mittlerweile am unteren Ende. Wenn nun mit einem Kostenaufwand von ca. 2.000,-- EUR für die Hundetoiletten erhebliche Aufwendungen getätigt würden, hielt er es für angemessen, die jährliche Hundesteuer von 50,-- auf 60,-- EUR an die Nachbarorte anzupassen. Damit würde dann Illerkirchberg wieder im Mittel der Hundesteuersätze liegen. Aus dem Gremium wurde eingewandt, dass die Hundesteuer eine Steuer und keine Abgabe sei und deswegen auch bei einem Aufwand der Gemeinde kein rechtlicher Zusammenhang bestünde. Dagegen meinte ein Gemeinderat, es gelte, für die beschlossenen Hundetoiletten nicht nur die Anschaffung und Aufstellung einzukalkulieren, sondern auch deren Unterhalt zur Bestückung mit Tüten und Abfallentleerung. Im Verlauf der Diskussion wurde sogar die Berechtigung der Hundesteuer insgesamt in Frage gestellt, weil beispielsweise für Reitpferde nach Rechtslage keine gesonderte Steuer erhoben werden dürfe. Nach ausführlicher Aussprache wurde dann bei 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen eine Änderung der bisherigen Hundesteuersatzung beschlossen. Die Steuer beträgt künftig für jeden Hund 60,-- EUR, für einen Kampfhund 500,-- EUR, für einen Zweit- und weiteren Hund 120,-- EUR und für einen Zweit- und weiteren Kampfhund 700,-- EUR.

 

Baugesuche

Einem Baugesuch zur Errichtung eines Glasanbaus an 2 Balkonen eines Hauses im Bereich der Bucher Straße wurde einstimmig zugestimmt. Das Gebäude war bereits in den 60er Jahren errichtet worden, wobei der Balkon über die rote Baulinie des damaligen Bebauungsplanes ragt.

Bereits im vergangenen Jahr war die Genehmigung zur Errichtung einer Lagerhalle mit Büro an der Hauptstraße beantragt und genehmigt worden. Die Bauausführung hatte sich seinerzeit verzögert. Mittlerweile lag eine geänderte Planung mit Anpassung an den aktuellen Bedarf vor. Bürgermeister Bertele verwies auf die Angabe der Bauherrschaft, dass bei nahezu gleicher Gebäudegröße mehr Platz und verbesserte Büronutzung im Dachgeschoss geschaffen werde. Die Dachfläche werde anstelle eines asymmetrischen Satteldaches mit einem Pultdach ausgestattet und sei so auch für Photovoltaik besser nutzbar. Die jetzige Tekturplanung beinhalte ferner einen rechteckigen Grundriss ohne Verschnitte, was zur wirtschaftlicheren Ausführung beitrage und schlussendlich rage eine Gebäudeecke nicht mehr so weit in das Sichtfeld im Kurvenbereich der Hauptstraße hinein. Die Planzeichnungen wurden vom Gremium zur Kenntnis genommen und der Planung einstimmig zugestimmt.

Zuletzt wurde eine Bauvoranfrage zur Aufstockung eines einstöckigen Hauses an der Mussinger Straße behandelt. Dieses wurde vor einiger Zeit zurückgestellt und der Bauherr beauftragt, die Grenzabstände darzustellen. Ein Lageplan mit den eingetragenen Grenzabständen, erstellt durch ein Vermessungsbüro, lag nun vor. Demnach wird der erforderliche Grenzabstand von 2,50 m nach der West-, Nord- und Ostseite eingehalten. Zum südlichen Grundstücksnachbar hin reicht der Mindestabstand von 2,50 m spitz zulaufend um bis zu 34 cm nicht aus. Bürgermeister Bertele verwies darauf, dass nach Feststellung der Baubehörde im Landratsamt die Vorschriften über Abstandsflächen in Sonderfällen anzuwenden seien. Geringere Tiefen der Abstandsflächen seien dann zuzulassen, wenn der den Nachbarn schützende Teil der Abstandsflächen nicht unterschritten und nachbarliche Belange nicht erheblich beeinträchtigt würden. Nachdem keine Beschattung zum südlichen Grundstücksnachbar erfolge und der Mindestgrenzabstand von nahezu 0 cm bis 34 cm schräg zulaufend auf die Garageneinfahrt falle, habe das Landratsamt das Bauvorhaben als genehmigungsfähig angesehen. In Anbetracht des kleinen und schmalen Grundstücks appellierte ein Gemeinderat, erstrangig den Bestand – auch in der Nachbarschaft – zu schützen und die Behandlung bis zum Eingang aller Angrenzerzustimmungen zurückzustellen. Andere Meinungsäußerungen bezogen sich darauf, dass die Gemeinde ihre Stellungnahme im Rahmen des Ortsplanungsrechts abgeben könne und sich dieses nur sekundär auf das Nachbarrecht auswirken würde. Nachdem eine nochmalige Zurückstellung der Bauvoranfrage einen baulichen Verzug bedeuten würde, stellte ein Gemeinderat einen konkreten Abstimmungsantrag mit dem Ziel, dem Baugesuch zuzustimmen ohne die sonst übliche Formulierung „vorbehaltlich der nachbarlichen Zustimmung“. Bei einer Enthaltung folgte das Gremium diesem Antrag, d. h. die Bauvoranfrage wurde seitens der Gemeinde gebilligt.

 

BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg

Bürgermeister Bertele berichtete über ein Schreiben des Innenministeriums zum Aufbau des Digitalfunks für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Polizei, Katastrophenschutz usw.). Darin bittet das Innenministerium die Gemeinden um Unterstützung bei der Realisierung von Antennenstandorten. Zur Verbesserung der Funkverbindungen der Sicherheitsbehörden oder beispielsweise der Feuerwehr soll das bisherige, sogenannte analoge Funknetz in ein digitales Funknetz, ähnlich der Handy-Funknetze, umgewandelt werden. Die notwendigen Antennen-Standorte werden von Planern nach funktechnischer Eignung ausgewählt. Dem zitierten Schreiben nach seien dies 18 Standorte im gesamten Alb-Donau-Kreis. In Anbetracht der gelegentlichen Diskussionen um den Mobilfunk bezeichnete es das Innenministerium als wichtiges Anliegen, mit dem neuen Digitalfunknetz eine zuverlässige Arbeitsgrundlage für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei zu schaffen, um die schnelle und zielgerichtete Versorgung der Menschen in allen Notlagen auch zukünftig gewährleisten zu können. Für den Aufbau dieses neuen Funksystemes werde dringend um Unterstützung gebeten, da die Verwirklichung dieses als bundesweit einmaliges Großprojekt bezeichneten Vorhabens nur gemeinsam gelingen könne.

Bürgermeister Bertele warb daher bereits vorab um Verständnis, falls auch im Bereich der Gemeinde Illerkirchberg eine Antenne zu installieren wäre.

 

Anschlussunterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz

Bürgermeister Bertele gab bekannt, dass die Gemeinde Illerkirchberg in der Vergangenheit relativ wenig Flüchtlinge gemäß dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zugewiesen bekommen habe. Er zitierte ein Schreiben des Landratsamtes, wonach der Gemeinde zum Ausgleich eines Aufnahmerückstandes in früheren Jahren in nächster Zeit wieder 2 Personen zugeteilt würden. Voraussichtlich Ende Mai habe die Gemeinde daher einen irakischen und einen algerischen Staatsangehörigen unterzubringen.

 

Bauarbeiten in der Weihungstraße und in der Bucher Straße

Bürgermeister Bertele gab bekannt, dass am Tag nach der Gemeinderatssitzung an der Weihungstraße der Feinbelag auf der Fahrbahn hergestellt werde und ca. 1 Woche darauf auch die Gehwege asphaltiert würden. Somit könne die Baustelle „Weihungstraße“ dann bald abgeschlossen werden.

Ferner kündigte er an, dass die Bauarbeiten in der Bucher Straße nach den Pfingstferien, also ab dem 26.05.2008, beginnen.

 

Vorplanung zum 100-jährigen Schützenjubiläum

Die Schützenvereine „Hubertus“ Oberkirchberg-Beutelreusch und „Tell“ Unterkirchberg begehen im Jahr 2011 gleichzeitig ihr 100-jähriges Vereinsjubiläum. Dazu lag dem Gemeinderat ein Schreiben des Schützenvereins „Hubertus“ vor.

Bürgermeister Bertele freute sich darüber, dass die beiden Vereine aus Unterkirchberg bzw. Oberkirchberg und Beutelreusch auch beim 100-jährigen Festjubiläum eng zusammenarbeiten und das Fest gemeinsam feiern wollen und dazu schon jetzt die Planung anlaufen würde. Aus diesem Anlass werde der Kreisschützenball am 05.11.2011 in der Gemeindehalle stattfinden.

 

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.