Bericht über
die Gemeinderatssitzung am 08. Mai 2008 im Großen Saal des Rathauses
Unterkirchberg
Zur Sitzung
begrüßte Bürgermeister Bertele die Mitglieder des Gemeinderates, Herrn Franz
Glogger von der Südwest Presse sowie einige Zuhörer. Er stellte die form- und
fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest und gab
die Protokolle der letzten Sitzung bekannt.
Zur
Bürgerfrageviertelstunde meldete sich niemand.
Sanierung der
Wasserleitung in der Illerstraße
Vor
Sitzungsbeginn hatte der Gemeinderat bereits den Straßenzustand an der
Illerstraße ab Weihungsbrücke bis zum Siedlungsende begutachtet.
Bei der
Gemeinderatssitzung im Februar wurde das Ingenieurbüro Siegfried Tsalos mit der
Planung und Bauleitung zur Erneuerung der Wasserleitung beauftragt. Ursache
waren eine Reihe von Wasserrohrbrüchen an der jetzigen, alten Leitung.
Bürgermeister
Bertele begrüßte Ingenieur Siegfried Tsalos zu diesem Tagesordnungspunkt und
bat ihn, seine Planungen zu erläutern.
Ingenieur
Siegfried Tsalos beschrieb in seinem Vortrag die Erneuerungsstrecke mit ca. 450 m. Die Kosten für die Wasserleitung schätze er auf 178.000,-- EUR
und für die Hausanschlüsse zwischen Wasserleitung und Grundstücksgrenze auf
41.000,-- EUR. Zu berücksichtigen gelte es bei den Bauarbeiten, dass von der
Burgstraße her eine Sickerwasser- und Regenwasserleitung ankomme, die bisher
einfach in den Mischwasserkanal eingeleitet wurde und somit sauberes
Grundwasser in die Kläranlage geflossen sei. Bei trockenem Wetter habe er einen
Sickerwasserabfluss von ca. 1 l/sec. gemessen, was sich pro Tag auf immerhin
ca. 86 m³ und im Jahr auf ca. 31.500 m³ addierte. Er habe daher eine
Kostenschätzung für 3 Varianten erstellt.
Bei einer
ersten Variante würde das Sickerwasser weiterhin der Schmutzwasserkanalisation
und somit der Kläranlage zugeleitet. Bei einer zweiten Variante würde – zwar im
Leitungsbau unüblich, aber in diesem Sonderfall möglich und kostengünstig –
unter der Wasserleitung eine Kunststoffrohrleitung von der Burgstraße bis zur
Weihung verlegt werden und das Sickerwasser somit in die Weihung fließen. Bei
einer dritten Variante würde ähnlich wie bei der Weihungstraße ein regulärer
Sickerwasserkanal verlegt. Nachdem beim Leitungsbau wegen der Zugänglichkeit
der Leitungen und Rohre diese üblicherweise nebeneinander verlegt werden,
müsste bei der dritten Variante ein zweiter Kanalgraben hergestellt werden und
deswegen bliebe von der Fahrbahn kaum etwas übrig. Dies würde einen kompletten
Straßenneubau erfordern, was in Anbetracht des Straßenzustandes an der
Illerstraße im Gegensatz zur Weihungstraße jedoch nicht notwendig wäre. Die
Kosten schätzte Ingenieur Tsalos bei der einfachsten Variante 1 auf 271.000,--
EUR, bei der Variante 2 auf 294.000,-- EUR und bei der Variante 3 wegen des
kompletten Straßenneubaus im Abschnitt zwischen Illerbrücke und Burgstraße auf
356.000,-- EUR. Die Lebenserwartung einer Sickerwasserableitung unter der
Wasserleitung gab Ingenieur Tsalos mit ca. 50 Jahren an. In Anbetracht der
geringen Mehrkosten und der enormen Sickerwassermengen, die nicht ins Klärwerk
gelangen, empfahl er die Variante 2. Unabhängig von der Bauvariante sei es
zudem denkbar, die Maßnahme in zwei Bauabschnitte zu teilen und einen davon
noch dieses Jahr und den zweiten im nächsten Jahr ausführen zu lassen.
Bürgermeister
Bertele wies zusammenfassend darauf hin, dass die Gemeinde Illerkirchberg
seitens des Klärwerks Steinhäule aufgefordert wurde, den Fremdwasserzufluss zu
reduzieren. Bei einer maximalen Pumpenkapazität der Hebeanlage von rund 33
l/sec. und bisher Fremdwasser aus der Weihungstraße mit ca. 2 l/sec. sowie
Fremdwasser aus der Burgstraße mit ca. 1 l/sec. hätte somit der Anteil des
Grund- und Sickerwassers am Abwasserstrom allein schon mindestens 10 %
betragen, weil die gesamtzulässige Fördermenge der Hebeanlage nur selten bei
starken Regenfällen gepumpt werde. Auch im Hinblick auf eine etwaige
Gebührenbemessung nach angelieferter Schmutzwassermenge hielt er die separate
Ableitung des Sickerwassers in die Weihung für sinnvoll.
Aus dem
Gremium kam hierauf der Einwand, dass die Umstellung der Kanalgebühren vom
Frischwassermaßstab auf die tatsächlich angelieferte Schmutzwassermenge schon
seit 15 Jahren im Gespräch sei, sich aber die Frage stelle, ob und wann
dies tatsächlich erfolge. Bürgermeister Bertele bestätigte hierzu, dass auch
nach seiner Einschätzung in den unmittelbar nächsten Jahren hiermit nicht zu
rechnen sei. Gleichwohl könne niemand die den Gebührenmaßstab für die nächsten
50 Jahre vorhersehen.
Ein
Gemeinderat gab aber auch zu bedenken, dass es ökologisch nicht wünschenswert
sei, Grundwasser im Misch- oder Schmutzwasserkanal zu verschmutzen und es an
die Kläranlage zu schicken.
Nachdem
Ingenieur Siegfried Tsalos sowohl die wirtschaftliche als auch die
bautechnische Sinnhaftigkeit einer Rohrleitung unterhalb der Wasserleitung
nochmals bestätigt hatte, folgte das Gremium einstimmig diesem Vorschlag.
Anstelle zweier Bauabschnitte soll die Maßnahme jedoch durchgehend im Jahr 2009
erfolgen.
Hundehaltung
Bürgermeister
Bertele erinnerte an den Auftrag des Gemeinderats an die Verwaltung in einer
früheren Sitzung, Informationen zur evtl. Bereitstellung von Hundetoiletten
einzuholen. Im Rathaus würden auch immer wieder Klagen über Hundekot
vorgetragen. Die Verwaltung hatte nun verschiedene Angebote für sogenannte
Hundetoiletten zusammengestellt. Diese wurden dem Gemeinderat einschl.
bildhafter Darstellungen vorgelegt. Im Wesentlichen handele es sich um Boxen
mit Plastiktütenspender und einem Abfallbehälter, der zur Aufnahme der
benutzten Plastiktüten bestimmt ist. Die Erfahrungen mit der Akzeptanz und der
Nutzung der Hundetoiletten seien recht unterschiedlich. In Staig
beispielsweise, so wurde aus dem Gremium berichtet, würden diese Einrichtungen
sehr gut angenommen. In diesem Fall würden sie dazu beitragen,
landwirtschaftliche Flächen von Hundekot zu entlasten. Diesbezüglich wurde
angeregt, diese Stationen statt unmittelbar am Ortsrand möglichst erst 200 bis
300 m außerhalb aufzustellen, weil die Hunde erfahrungsgemäß ihr „Geschäft“
erst dort verrichten. Dazu gab Bürgermeister Bertele zu bedenken, dass an
Feldwegen wegen deren Befahrbarkeit mit überbreiten Geräten und Maschinen keine
Hindernisse aufgestellt werden sollten. Bei 3 Enthaltungen beschloss der
Gemeinderat dann, zunächst in Ober- und Unterkirchberg als Versuch jeweils 2
Hundetoiletten aufzustellen, nämlich im Bereich der Panoramastraße, der
verlängerten Hölderlinstraße möglichst im Umfeld des Hochspannungsmastes, am
Fischbachweg Richtung Wiblingen sowie am Fahrradweg Richtung Mussingen.
Hinsichtlich
der Hundesteuer leitete Bürgermeister Bertele damit ein, dass bei einem
Steueraufkommen von 8.500,-- EUR für 170 Hunde die Gemeinde dadurch weder reich
werde noch die Hundehalter arm. Auf der Beratungsvorlage für den Gemeinderat
waren die Hundesteuersätze der Gemeindeverwaltungsgemeinden, der
Illertalgemeinden sowie der Ortsverwaltungen Wiblingen und Unterweiler
aufgelistet. Demnach liegt der Hundesteuersatz in Illerkirchberg mittlerweile
am unteren Ende. Wenn nun mit einem Kostenaufwand von ca. 2.000,-- EUR für die
Hundetoiletten erhebliche Aufwendungen getätigt würden, hielt er es für
angemessen, die jährliche Hundesteuer von 50,-- auf 60,-- EUR an die
Nachbarorte anzupassen. Damit würde dann Illerkirchberg wieder im Mittel der
Hundesteuersätze liegen. Aus dem Gremium wurde eingewandt, dass die Hundesteuer
eine Steuer und keine Abgabe sei und deswegen auch bei einem Aufwand der
Gemeinde kein rechtlicher Zusammenhang bestünde. Dagegen meinte ein
Gemeinderat, es gelte, für die beschlossenen Hundetoiletten nicht nur die
Anschaffung und Aufstellung einzukalkulieren, sondern auch deren Unterhalt zur
Bestückung mit Tüten und Abfallentleerung. Im Verlauf der Diskussion wurde
sogar die Berechtigung der Hundesteuer insgesamt in Frage gestellt, weil
beispielsweise für Reitpferde nach Rechtslage keine gesonderte Steuer erhoben
werden dürfe. Nach ausführlicher Aussprache wurde dann bei 2 Gegenstimmen und
3 Enthaltungen eine Änderung der bisherigen Hundesteuersatzung
beschlossen. Die Steuer beträgt künftig für jeden Hund 60,-- EUR, für einen
Kampfhund 500,-- EUR, für einen Zweit- und weiteren Hund 120,-- EUR und für
einen Zweit- und weiteren Kampfhund 700,-- EUR.
Baugesuche
Einem
Baugesuch zur Errichtung eines Glasanbaus an 2 Balkonen eines Hauses im Bereich
der Bucher Straße wurde einstimmig zugestimmt. Das Gebäude war bereits in den
60er Jahren errichtet worden, wobei der Balkon über die rote Baulinie des
damaligen Bebauungsplanes ragt.
Bereits im
vergangenen Jahr war die Genehmigung zur Errichtung einer Lagerhalle mit Büro
an der Hauptstraße beantragt und genehmigt worden. Die Bauausführung hatte sich
seinerzeit verzögert. Mittlerweile lag eine geänderte Planung mit Anpassung an
den aktuellen Bedarf vor. Bürgermeister Bertele verwies auf die Angabe der
Bauherrschaft, dass bei nahezu gleicher Gebäudegröße mehr Platz und verbesserte
Büronutzung im Dachgeschoss geschaffen werde. Die Dachfläche werde anstelle
eines asymmetrischen Satteldaches mit einem Pultdach ausgestattet und sei so
auch für Photovoltaik besser nutzbar. Die jetzige Tekturplanung beinhalte
ferner einen rechteckigen Grundriss ohne Verschnitte, was zur
wirtschaftlicheren Ausführung beitrage und schlussendlich rage eine Gebäudeecke
nicht mehr so weit in das Sichtfeld im Kurvenbereich der Hauptstraße hinein.
Die Planzeichnungen wurden vom Gremium zur Kenntnis genommen und der Planung
einstimmig zugestimmt.
Zuletzt wurde
eine Bauvoranfrage zur Aufstockung eines einstöckigen Hauses an der Mussinger
Straße behandelt. Dieses wurde vor einiger Zeit zurückgestellt und der Bauherr
beauftragt, die Grenzabstände darzustellen. Ein Lageplan mit den eingetragenen
Grenzabständen, erstellt durch ein Vermessungsbüro, lag nun vor. Demnach wird
der erforderliche Grenzabstand von 2,50 m nach der West-, Nord- und Ostseite eingehalten.
Zum südlichen Grundstücksnachbar hin reicht der Mindestabstand von 2,50 m spitz
zulaufend um bis zu 34 cm nicht aus. Bürgermeister Bertele verwies darauf, dass
nach Feststellung der Baubehörde im Landratsamt die Vorschriften über
Abstandsflächen in Sonderfällen anzuwenden seien. Geringere Tiefen der
Abstandsflächen seien dann zuzulassen, wenn der den Nachbarn schützende Teil
der Abstandsflächen nicht unterschritten und nachbarliche Belange nicht
erheblich beeinträchtigt würden. Nachdem keine Beschattung zum südlichen
Grundstücksnachbar erfolge und der Mindestgrenzabstand von nahezu 0 cm bis 34
cm schräg zulaufend auf die Garageneinfahrt falle, habe das Landratsamt das
Bauvorhaben als genehmigungsfähig angesehen. In Anbetracht des kleinen und schmalen
Grundstücks appellierte ein Gemeinderat, erstrangig den Bestand – auch in der
Nachbarschaft – zu schützen und die Behandlung bis zum Eingang aller
Angrenzerzustimmungen zurückzustellen. Andere Meinungsäußerungen bezogen sich
darauf, dass die Gemeinde ihre Stellungnahme im Rahmen des Ortsplanungsrechts
abgeben könne und sich dieses nur sekundär auf das Nachbarrecht auswirken
würde. Nachdem eine nochmalige Zurückstellung der Bauvoranfrage einen baulichen
Verzug bedeuten würde, stellte ein Gemeinderat einen konkreten
Abstimmungsantrag mit dem Ziel, dem Baugesuch zuzustimmen ohne die sonst
übliche Formulierung „vorbehaltlich der nachbarlichen Zustimmung“. Bei einer
Enthaltung folgte das Gremium diesem Antrag, d. h. die Bauvoranfrage wurde
seitens der Gemeinde gebilligt.
BOS-Digitalfunk
Baden-Württemberg
Bürgermeister
Bertele berichtete über ein Schreiben des Innenministeriums zum Aufbau des
Digitalfunks für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(Polizei, Katastrophenschutz usw.). Darin bittet das Innenministerium die
Gemeinden um Unterstützung bei der Realisierung von Antennenstandorten. Zur
Verbesserung der Funkverbindungen der Sicherheitsbehörden oder beispielsweise
der Feuerwehr soll das bisherige, sogenannte analoge Funknetz in ein digitales
Funknetz, ähnlich der Handy-Funknetze, umgewandelt werden. Die notwendigen
Antennen-Standorte werden von Planern nach funktechnischer Eignung ausgewählt.
Dem zitierten Schreiben nach seien dies 18 Standorte im gesamten
Alb-Donau-Kreis. In Anbetracht der gelegentlichen Diskussionen um den Mobilfunk
bezeichnete es das Innenministerium als wichtiges Anliegen, mit dem neuen
Digitalfunknetz eine zuverlässige Arbeitsgrundlage für Feuerwehr,
Rettungsdienst und Polizei zu schaffen, um die schnelle und zielgerichtete
Versorgung der Menschen in allen Notlagen auch zukünftig gewährleisten zu
können. Für den Aufbau dieses neuen Funksystemes werde dringend um
Unterstützung gebeten, da die Verwirklichung dieses als bundesweit einmaliges
Großprojekt bezeichneten Vorhabens nur gemeinsam gelingen könne.
Bürgermeister
Bertele warb daher bereits vorab um Verständnis, falls auch im Bereich der
Gemeinde Illerkirchberg eine Antenne zu installieren wäre.
Anschlussunterbringung
nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
Bürgermeister
Bertele gab bekannt, dass die Gemeinde Illerkirchberg in der Vergangenheit
relativ wenig Flüchtlinge gemäß dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zugewiesen
bekommen habe. Er zitierte ein Schreiben des Landratsamtes, wonach der Gemeinde
zum Ausgleich eines Aufnahmerückstandes in früheren Jahren in nächster Zeit
wieder 2 Personen zugeteilt würden. Voraussichtlich Ende Mai habe die Gemeinde
daher einen irakischen und einen algerischen Staatsangehörigen unterzubringen.
Bauarbeiten
in der Weihungstraße und in der Bucher Straße
Bürgermeister
Bertele gab bekannt, dass am Tag nach der Gemeinderatssitzung an der
Weihungstraße der Feinbelag auf der Fahrbahn hergestellt werde und ca. 1 Woche
darauf auch die Gehwege asphaltiert würden. Somit könne die Baustelle
„Weihungstraße“ dann bald abgeschlossen werden.
Ferner
kündigte er an, dass die Bauarbeiten in der Bucher Straße nach den
Pfingstferien, also ab dem 26.05.2008, beginnen.
Vorplanung
zum 100-jährigen Schützenjubiläum
Die
Schützenvereine „Hubertus“ Oberkirchberg-Beutelreusch und „Tell“ Unterkirchberg
begehen im Jahr 2011 gleichzeitig ihr 100-jähriges Vereinsjubiläum. Dazu lag
dem Gemeinderat ein Schreiben des Schützenvereins „Hubertus“ vor.
Bürgermeister
Bertele freute sich darüber, dass die beiden Vereine aus Unterkirchberg bzw.
Oberkirchberg und Beutelreusch auch beim 100-jährigen Festjubiläum eng
zusammenarbeiten und das Fest gemeinsam feiern wollen und dazu schon jetzt die
Planung anlaufen würde. Aus diesem Anlass werde der Kreisschützenball am
05.11.2011 in der Gemeindehalle stattfinden.
Anschließend
fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.