Bericht über die
Gemeinderatssitzung am 19. Juni 2008 im Bürgersaal Oberkirchberg
Zur Sitzung begrüßte
Bürgermeister Bertele die Mitglieder des Gemeinderates, die Herren Siegfried
Böck und Ulrich Schramm von der LBBW Kommunalentwicklung GmbH, Herrn Leander
Missel vom Gemeindeverwaltungsverband Kirchberg-Weihungstal, Herrn Franz
Glogger von der Südwest Presse, Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung
sowie die Zuhörer. Er stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die
Beschlussfähigkeit fest und gab die Protokolle der letzten Sitzung bekannt. Zur
Bürgerfragestunde meldete sich ein Bürger aus der Schubertstraße und beklagte
Lärm- und Staubbelastungen durch die Art der Sanierung des Straßenbelags in der
Schubertstraße. Er empfahl, dieses Sanierungsverfahren künftig nicht mehr in
Wohngebieten anzuwenden.
Bürgermeister Bertele
hatte hierzu bereits eine Information auf der Tagesordnung vorgesehen. Dieses
Sanierungsverfahren sei gewählt worden sei, um großflächige Schäden im
Straßenbelag (Risse und Aufbrüche) kostengünstig sanieren zu können. Das
Verfahren sei in der Nachbargemeinde Staig bereits erfolgreich angewandt und
wäre nun in der Schubert- und in der Schillerstraße erstmals auch in
Illerkirchberg eingesetzt worden. Im Gemeinderat sei dies auch so besprochen
worden. Dabei werde die Straßenoberfläche durch ein Bitumen-Splitt-Verfahren
großflächig versiegelt und mit feinem Splitt abgestreut. Das überschüssige
Splittmaterial werde anschließend abgekehrt. Nach entsprechender Verfestigung
der Oberfläche werde auch die Staubentwicklung, die bei trockener Witterung
noch bestünde, nachlassen. Insgesamt sei dieses Sanierungsverfahren gegenüber
dem herkömmlichen Vergießen von einzelnen Rissen hier wesentlich
kostengünstiger und führe zu einer einheitlichen, geschlossenen Straßendecke.
Auch wenn die Staubbelastung zunächst recht unangenehm sei, sollten doch erst
auf längere Sicht hin eigene Erfahrungswerte gewonnen werden.
Landessanierungsprogramm – Ortskernsanierung Oberkirchberg
Bürgermeister Bertele freute sich über die vergleichsweise sehr schnelle
Aufnahme in das Landessanierungsprogramm für den Ortskern Oberkirchberg.
Zwischenzeitlich sei ein Förderrahmen von 1 Mio. EUR bei einem Zuschuss des
Landes in Höhe von 600.000,-- EUR bewilligt worden.
Herrn Siegfried Böck und Herrn Ulrich Schramm von der LBBW
Kommunalentwicklung GmbH bat er um die fachlichen Erläuterungen. Zur
Untersuchung sei ein Gebiet mit ca. 11 ha abgrenzt worden. Untersucht worden
seien das Ortsbild, die Denkmalschutzbelange, die Gebäudenutzung, der
Gebäudezustand, sowie die Bevölkerungs- und Sozialstruktur. Die
Grundstückseigentümer und die Betriebe hätten von der Gemeinde Fragebögen
erhalten. Die Behörden seien als Träger öffentlicher Belange angehört worden.
Die Ergebnisse wurden in einem Untersuchungsbericht aufgelistet und in
Übersichtskarten dargestellt. Dem Gemeinderat besonders erläutert wurden die
Übersicht zu den Gebäudenutzungen, dem Gebäudezustand und dem sich hieraus
ergebenden Maßnahmenplan. Dieser sehe insbesondere vor:
- Sanierung Drosselweg
- Sanierung Fuggerstraße
- Sanierung
und Fertigstellung südliche Mündelstraße beim Feuerwehrhaus
- Sanierung
der Amtgartentreppe mit Herstellung einer durchgängigen Fußwegverbindung zur
Mündelstraße
- Verbesserung und Gestaltung der
Zugangsbereiche zum Kindergarten St. Franziskus im Bereich Dietenheimer Straße
und Bucher Straße
- Sanierung Kindergarten
St. Franziskus
- Sanierung TSG-Halle
- Sanierung der Straßenflächen
Bucher Straße und Uhlandstraße
Im Hinblick auf ortsbildprägende private Gebäude regte der Planer, Herr
Ulrich Schramm auf längere Sicht hin beispielsweise eine Umgestaltung des
Bereichs der ehemaligen Brauerei einschließlich der angrenzenden öffentlichen
Flächen an.
Zum
Sanierungsverfahren verwies Herr Böck auf die rechtlichen Grundlagen nach dem
Bundesbaugesetz und empfahl ein sogenanntes vereinfachtes Verfahren.
Ausdrücklich wies er auf eine Besonderheit im Sanierungsbereich hin:
Innerhalb dieses Gebietes stehe der Gemeinde ein Vorkaufsrecht für
Immobilien zu. Um dieses Vorkaufsrecht abzusichern, werde in den Grundbüchern
aller Grundstücke im Sanierungsgebiet ein Vermerk eingetragen. Nach Beendigung
der Sanierungsmaßnahmen durch die Gemeinde werde dies im Grundbuch wieder
gelöscht.
In der Praxis habe dieses Vorkaufsrecht jedoch kaum Bedeutung.
Andererseits ergäben sich für private Gebäudeeigentümer sehr gute
steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten im Sanierungsgebiet.
Hinsichtlich etwaiger direkter Zuschüsse an private Eigentümer für
Sanierungsmaßnahmen verwies Bürgermeister Bertele auf den begrenzten
Förderrahmen in Höhe von 1 Mio. EUR, der in Anbetracht der anstehenden
öffentlichen Maßnahmen knapp sei und restlos ausgeschöpft werde. Nach derzeitiger
Erkenntnis bleibe daher kein Spielraum für die Förderung privater Maßnahmen
durch Zuschüsse aus Landes- und Gemeindemitteln. Zudem hätten die Eigentümer
der Grundstücke im Sanierungsgebiet bereits Vorteile über steuerliche
Abschreibungsmöglichkeiten.
Mehrere Gemeinderäte fragten nach den Kriterien für die Abgrenzung und
Festlegung des Sanierungsgebiets bzw. schlugen noch eine Ausweitung des
Sanierungsgebietes vor.
Hier gab Herr Böck zu bedenken, dass das derzeitige Sanierungsgebiet
bereits über 11 ha umfasse und somit eine außergewöhnlich große Fläche habe,
die auch beim Regierungspräsidium akzeptiert werden müsse. In der Regel seien
Sanierungsgebiete zwischen 5 ha und 8 ha groß. Die steuerlichen Vorteile
ergäben sich aus den §§ 7 h und 7 i und 10 f des Einkommenssteuergesetzes mit
entsprechenden Abschreibungsmöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen. Für diese
sei aber auch Voraussetzung, dass ein entsprechender Sanierungsvertrag mit der
Gemeinde geschlossen werde, in dem eine umfassende Sanierung des Gebäudes
garantiert werde. Die Aufnahme ins Sanierungsgebiet beinhalte auch eine
entsprechende Eintragung im Grundbuch, die für die Verfügbarkeit des
Grundstücks rechtliche Grenzen aufzeige. Diese Vor- und Nachteile durch die
Aufnahme ins Sanierungsgebiet seien den Grundstückseigentümern verständlich zu
machen und müssten an objektiven Kriterien beurteilt und vertreten werden.
Ein Gemeinderat hielt die Nachfrage für private Sanierungen aus
Kostengründen für sehr begrenzt, wenn diese umfassend erfolgen müssten. Dies
werde nur Einzelfälle betreffen. Er begrüßte das Angebot der
Kommunalentwicklung, Sanierungssprechstunden abzuhalten.
Jeweils einstimmig wurden sodann der Bericht über das Sanierungsgebiet,
die Sanierungssatzung sowie die Festlegung, Privatmaßnahmen nicht zu
bezuschussen, beschlossen.
a) Rechnungsabschluss
Bürgermeister Bertele legte dem Gemeinderat den Rechnungsabschluss für
das Jahr 2007 mit einem überdurchschnittlich guten Ergebnis vor. Herr Leander
Missel trug die Rechnungsergebnisse im Detail vor. Die weiterhin gute
konjunkturelle Lage habe der Gemeinde wesentlich höhere Einnahmen an der Lohn-
und Einkommenssteuer
(+ 162.243,-- EUR), höhere Schlüsselzuweisungen (+ 141.094,-- EUR) und
eine höhere Gewerbesteuer (+ 109.929,-- EUR) gebracht. Zusätzliche Einnahmen
seien durch die Abgabe der Beteiligung an der Kreisbau GmbH mit 91.916,46 EUR
und für die Erstattung der Investitionskosten für frühere
Asylbewerberunterkünfte mit 86.142,76 EUR vom Land geflossen. Dem
Vermögenshaushalt hätten 1.468.844,32 EUR zugeführt werden können. Damit hätten
die Investitionen im Vermögenshaushalt ohne die geplante Rücklagenentnahme und
ohne eine neue Schuldenaufnahme getätigt werden können. Durch die geplanten
Tilgungen sei die Verschuldung weiter abgebaut worden auf nun 231.190,24 EUR (=
49,47 EUR/Einwohner). Gleichzeitig seien der Rücklage weitere 758.688,16 EUR
zugeführt worden. Diese betrage nun 1.427.939,53 EUR.
Die noch bestehenden Schulden konnten auf 231.190,24 EUR vermindert
werden, woraus sich eine sehr niedrige Pro-Kopf-Verschuldung von 49,47 EUR
errechne.
Herr Leander Missel wies allerdings auch darauf hin, dass die höheren
Steuereinnahmen in den Finanzausgleich einfließen und im 2. Folgejahr durch
entsprechende Anrechnung zu geringeren Schlüsselzuweisungen führen würden.
Deshalb würden auf das gute Ergebnis auch wieder entsprechende Belastungen
folgen.
Vom Gemeinderat wurde das gute Haushaltsergebnis begrüßt und die Jahresrechnung
einstimmig gebilligt.
b) Kostenausgleich nach § 14 Abs. 2 KAG
Bei
den kostenrechnenden Einrichtungen, Wasser, Kanal, Müll, sind nach § 14 Abs. 2
KAG Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben,
innerhalb der folgenden 5 Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen können in
diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Die entsprechende Beschlussfassung soll
jeweils im Rahmen des Rechnungsabschlusses erfolgen und wird bei den
Gebührenkalkulationen berücksichtigt.
Von Herrn Leander Missel wurden die Zahlen erläutert. Im Bereich der
Abwasserbeseitigung errechne sich eine Überdeckung im Jahr 2007 von knapp 8.000
EUR, zusammen mit den Vorjahren sogar ca. 98.000 EUR. Wegen der hohen Ausgaben
für Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2008 glichen sich jedoch die Mehreinnahmen der
Vorjahre weitestgehend aus.
Bei der Wasserversorgung Oberkirchberg hätte sich ein
gebührenrechtliches positives Ergebnis 2007 in Höhe von knapp 16.000 EUR und
bei der Wasserversorgung Unterkirchberg eine Unterdeckung von ca. 24.000 EUR
ergeben. Die Ausgleiche sollten in den Jahren 2009 ff. erfolgen.
Im
Bereich der Abfallentsorgung werde der Überschuss des Jahres 2007 zum Ausgleich
der Defizite in den Jahren 2004 und 2006 verwendet und darüber hinaus würde
heuer die Müllgebühr gesenkt werden.
Einstimmig
wurden sodann die Berechnungen anerkannt und der Kostenausgleich entsprechend
vorgenommen.
Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis
2013
Für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 sind sowohl die Schöffen als auch die Jugendschöffen zu wählen. Von der Gemeinde Illerkirchberg sind für die Wahl der Schöffen genau 7 Personen dem Amtsgericht Ulm zu benennen. Für die Wahl der Jugendschöffen ist eine separate Vorschlagsliste für das Landratsamt Alb-Donau-Kreis zu erstellen. Kämmerer Manfred Kornmayer erläuterte die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Schöffenamt:
- Die Personen müssen bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet und dürfen zu Beginn der Amtsperiode (zum 01.01.2009) das siebzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Die Personen müssen in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben.
- Es dürfen nur Deutsche in das Amt berufen werden.
- Die Personen dürfen nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden sein.
- Es darf kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat laufen, derentwegen auf den Verlust der Bekleidung öffentlicher Ehrenämter erkannt werden kann.
- Die Bewerber dürfen sich nicht in persönlicher Insolvenz befinden.
Für die Bewerber als Jugendschöffen muss zudem noch auf die erzieherischen Befähigungen abgestellt werden. Die Interessenten für ein Jugendschöffenamt wurden per 2/3 Mehrheit durch den Gemeinderat in geheimer Wahl gewählt:
Maier, Andrea |
Uhlandstraße 26 |
Vorndran, Roman |
Gärtnerweg 7 |
Für das Schöffenamt hatten sich deutlich mehr Bewerber gemeldet, als dem Amtsgericht vorgeschlagen werden dürfen. In 3 geheimen Wahlgängen wurden schließlich auf die Vorschlagsliste gewählt:
Alraun, Renate |
Schloßstraße 5 |
Häußler, Josef |
Mussingen 11 |
Hochrein, Peter |
Hölderlinstraße 31 |
Kaifel, Alexander |
Finkenweg 11 |
Meyer-Tresselt, Ingeborg |
Hölderlinstraße 29 |
Paller, Helmut |
Mahdauweg 5 |
Vorndran, Roman |
Gärtnerweg 7 |
Ein Baugesuch für ein
weiteres neues Einfamilienwohnhaus mit Garage im Baugebiet „Hornbächle-Süd“ lag
zur Behandlung vor. Ausnahmen und Befreiungen waren nicht erforderlich und
somit wurde einstimmiges Einvernehmen erteilt. Eine Garage im Schwalbenweg war
bereits wiederholt Gegenstand der Diskussion. Die Ausführung wich vom Plan ab.
Der Baukontrolleur des Landratsamtes stellte nun die tatsächliche – und hier
baurechtlich maßgebliche Traufhöhe der Garage mit 4,15 m fest und die
Bauabteilung des Landratsamtes errechnet eine maximal zulässige Traufhöhe von 4,17
m. Demzufolge war der Bauherr formal im Unrecht, weil die früheren Pläne eine
geringere Höhe beinhalteten, materiellrechtlich, wie sich dies im Fachbegriff
nennt, hatte er gleichwohl einen Rechtsanspruch auf Erteilung der
Baugenehmigung, da die Ausführung der Bauordnung nicht widersprach.
Bürgermeister Bertele bezeichnete es als unverständlich, weshalb nicht gleich
die rechtmäßigen Pläne eingereicht wurden. Bei zwei Gegenstimmen wurde dem
Bauantrag zugestimmt.
Für einen Terrassen- und Balkonanbau an einem Haus an der
Silcherstraße lag ein Bauantrag vor. Die Nachbarn hatten dem Baugesuch bereits
zugestimmt. Nachdem die Abstandsfläche mit 2,34 m statt 2,50 m nicht ganz
ausreichte, werde das Landratsamt noch prüfen, inwieweit es hier wegen
Geringfügigkeit eine Befreiung gebe oder evtl. eine Baulast eingetragen werden müsse. Belange der
Gemeinde seien hierbei nach den Worten von Bürgermeister Bertele nicht
betroffen. Einstimmig wurde hier zugestimmt.
Ein Landwirt beantragte zur Erweiterung der Hofstelle die Baugenehmigung
für eine Maschinenhalle, wobei auf dem Dach eine Photovoltaikanlage vorgesehen
sei. Der eigentliche Betrieb liege bereits auf Gemarkung Wiblingen, nur die
Maschinenhalle werde noch auf Gemarkung Unterkirchberg errichtet. Bürgermeister
Bertele stellte fest, dass es sich um ein landwirtschaftlich privilegiertes
Vorhaben im Außenbereich handle, auf dessen Genehmigung der Bauwerber einen
Anspruch habe. Einstimmig wurde das Einvernehmen erteilt.
Eine Bauvoranfrage lag vor für einen Wohnhausneubau mit
Garage im „Schelmenwinkel Nord-III“.
Das Haus solle eine große Solaranlage und deswegen ein
Pultdach erhalten. Beim Erlass des Bebauungsplanes wurden Pultdachhäuser als
möglich Variante aufgenommen, nur sollte auch Vorsorge getroffen sein, dass ein
etwaiger nördlicher Nachbar vom Schattenwurf der hohen Wandseite eines
Pultdachhauses beeinträchtigt werde. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes
fordern deswegen bei reinen Pultdachgebäuden Oberkante höchste Wandhöhe von
max. 7,00 m und diese nur süd- und westseitig zulässig. Eine
Interessenskollission wurde seinerzeit dergestalt abgewogen, dass die
nachbarlichen Interessen besonderen Schutz erfahren sollten. Gleichzeitig
erschwere diese Festsetzung die Nutzung von Solarenergie. Nachdem im
vorliegenden Fall das Haus unmittelbar am Schelmenweg geplant werde und nur die
Straße als Nachbar betroffen wäre, befürwortete Bürgermeister Bertele hier eine
Befreiung. Dies beurteilte der Gemeinderat genauso und stellte eine Befreiung
insoweit einstimmig in Aussicht.
Zusätzlich war eine mit 9 m weitestgehende Verdolung des
bisherigen Grabens als Befreiung beantragt. Bürgermeister Bertele erinnerte
daran, dass im Zuge der Erschließung entlang des Schelmenwegs bisher insgesamt
4 Dolen mit je einer Länge von 7,00 m hergestellt wurden, wobei 1,00 m an
diesen Dolen lediglich zur Nutzung einer Schleppkurve beim Einbiegevorgang und
die restliche Länge von 6,00 m als direkte Zufahrt ins Grundstück dienen soll.
Die vom Bauherrn geplante Dole liege unmittelbar an der etwa 35,00 m langen
Dole zur Überfahrt ins Baugebiet. Mit seiner geplanten Dole würde nun eine Dole
mit insgesamt 44,00 m erreicht. Die weitgehende Verdolung würde der Intention
des Bebauungsplanes widersprechen und wurde auch seitens des Landratsamtes
abgelehnt. Ebenfalls einstimmig wurde die Herstellung einer weiteren
Überfahrtsdole abgelehnt.
Kämmerer Manfred Kornmayer gab bekannt, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) derzeit turnusgemäß die Bauausgaben der Haushaltsjahre 2004 bis 2007 prüfe und für in Ordnung befunden habe.
Ferner habe das Landratsamt Alb-Donau-Kreis die gesetzliche Aufsichtsprüfung für das Standesamtswesen durchgeführt und ebenfalls für in Ordnung befunden. Die schriftlichen Berichte werden nach deren Eingang vorgelegt.
Bürgermeister Bertele informierte, dass das Justizministerium Baden-Württemberg die Notariats- und Grundbuchreform festgelegt habe. Danach sollen bis spätestens 01.01.2018 die bislang bei 662 Kommunen angesiedelten Grundbuchämter des Landes auf insgesamt 11 Standorte in Baden-Württemberg konzentriert werden. Mit der erfolgten Umstellung auf das elektronische Grundbuch werde die Grundbuchführung für die hiesigen Gemeinden auf das Amtsgericht Ulm übertragen. Die Gemeinden könnten eine Grundbucheinsichtsstelle vorhalten, bei der die Bürger in das dann elektronisch geführte Grundbuch Einsicht nehmen können.
Bürgermeister Bertele dankte allen Helfern, Sponsoren und dem Kindergartenteam
für die Realisierung des Seilgartens. Er bezeichnete die ehrenamtliche
Errichtung dieses Seilgartens als Musterbeispiel des Bürgerengagements. Der
Seilgarten sei am 15.06.2008 eingeweiht und im Rahmen eines Tages der offenen
Tür der Öffentlichkeit vorgestellt worden.
Ferner berichtete er aus Sitzung des gemeinsamen Kindergartenausschusses, wonach die Stadt Senden die Kinder aus der „Illersäge“ allen anderen Kindern im Stadtgebiet gleichstelle und gegebenenfalls bei Vorliegen einer persönlichen Härte einem Gastkindergartenplatz zustimme. Aus diesem Anlass kämen weiterhin 4 Kinder aus der „Illersäge“ in den Kindergarten nach Oberkirchberg, wofür die Stadt Senden den Abmangelanteil von 1.500 EUR jährlich übernehme.
Zum Antragstermin 15.05.2008 habe die Gemeinde schließlich eine Zuwendung aus dem Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“ beantragt. Dem Antrag liege der beabsichtigte Ausbau des Dachgeschosses im Antonius-Kindergarten zur Unterbringung einer Kleinkindbetreuung zugrunde. Die Planung laufe derzeit beim Architekturbüro Jürgen Herrmann, Illerkirchberg, und werde dem Gemeinderat in einer der folgenden Sitzungen vorgestellt.
Bürgermeister Bertele berichtete, dass seitens der Gemeinde
Illerkirchberg hinsichtlich des Bebauungsplanes M 102 „Nördlich des Bahnhofs“
der Stadt Neu-Ulm im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung keine Einwände
erhoben worden seien. Infolge der grundsätzlichen Zuständigkeit des
Gemeinderates gab er diese termingebundene Entscheidung bekannt.
Zwischenzeitlich sei die Beschaffung eines Neufahrzeugs beschränkt
ausgeschrieben worden, berichtete Bürgermeister Bertele. Ursprünglich habe man
ja ein gebrauchtes Fahrzeug hierfür gesucht, doch nach einem Jahr Suche sei ein
solches am Markt zu vernünftigen Preisen nicht zu erwerben gewesen. Das
Ergebnis der Ausschreibung werde zur Sitzung am 17.07.2008 vorliegen.
Dem Gemeinderat wurde bekannt gegeben, dass die SWU Energie GmbH
beabsichtige, den sanierten Straßenbereich des Antoniusweges zur Verlegung
einer Gasleitung aufzubrechen. Die SWU sei zwar im Rahmen der
Sanierungsarbeiten beteiligt worden, hätte damals jedoch mangels Nachfrage der
Anlieger nicht alle Gebäude mit Anschlüssen versorgt. Die Anträge seien erst
jetzt nach Eigentumswechsel von den neuen Eigentümern gestellt worden. Es
bestehe nun keine Möglichkeit, den betroffenen Bürgern den gewünschten
Gasanschluss zu verwehren.
Bürgermeister Bertele berichtete aus der Sitzung mit dem Jugendtreff
Unterkirchberg am 16.06.2008. Nach anderen, bereits vorausgegangenen
Besprechungen sei nun die Vorgehensweise zum Wiederaufbau einvernehmlich mit
der Vorstandschaft und den Jugendlichen vereinbart worden. Er brachte die
Hoffnung zum Ausdruck, dass der Jugendtreff nun alsbald wieder hergerichtet
werden könne.
Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.