Bericht über die Gemeinderatssitzung am 19. Juni 2008 im Bürgersaal Oberkirchberg

Zur Sitzung begrüßte Bürgermeister Bertele die Mitglieder des Gemeinderates, die Herren Siegfried Böck und Ulrich Schramm von der LBBW Kommunalentwicklung GmbH, Herrn Leander Missel vom Gemeindeverwaltungsverband Kirchberg-Weihungstal, Herrn Franz Glogger von der Südwest Presse, Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung sowie die Zuhörer. Er stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und gab die Protokolle der letzten Sitzung bekannt. Zur Bürgerfragestunde meldete sich ein Bürger aus der Schubertstraße und beklagte Lärm- und Staubbelastungen durch die Art der Sanierung des Straßenbelags in der Schubertstraße. Er empfahl, dieses Sanierungsverfahren künftig nicht mehr in Wohngebieten anzuwenden.

 

Bürgermeister Bertele hatte hierzu bereits eine Information auf der Tagesordnung vorgesehen. Dieses Sanierungsverfahren sei gewählt worden sei, um großflächige Schäden im Straßenbelag (Risse und Aufbrüche) kostengünstig sanieren zu können. Das Verfahren sei in der Nachbargemeinde Staig bereits erfolgreich angewandt und wäre nun in der Schubert- und in der Schillerstraße erstmals auch in Illerkirchberg eingesetzt worden. Im Gemeinderat sei dies auch so besprochen worden. Dabei werde die Straßenoberfläche durch ein Bitumen-Splitt-Verfahren großflächig versiegelt und mit feinem Splitt abgestreut. Das überschüssige Splittmaterial werde anschließend abgekehrt. Nach entsprechender Verfestigung der Oberfläche werde auch die Staubentwicklung, die bei trockener Witterung noch bestünde, nachlassen. Insgesamt sei dieses Sanierungsverfahren gegenüber dem herkömmlichen Vergießen von einzelnen Rissen hier wesentlich kostengünstiger und führe zu einer einheitlichen, geschlossenen Straßendecke. Auch wenn die Staubbelastung zunächst recht unangenehm sei, sollten doch erst auf längere Sicht hin eigene Erfahrungswerte gewonnen werden.

 

Landessanierungsprogramm – Ortskernsanierung Oberkirchberg

Bürgermeister Bertele freute sich über die vergleichsweise sehr schnelle Aufnahme in das Landessanierungsprogramm für den Ortskern Oberkirchberg. Zwischenzeitlich sei ein Förderrahmen von 1 Mio. EUR bei einem Zuschuss des Landes in Höhe von 600.000,-- EUR bewilligt worden.

Herrn Siegfried Böck und Herrn Ulrich Schramm von der LBBW Kommunalentwicklung GmbH bat er um die fachlichen Erläuterungen. Zur Untersuchung sei ein Gebiet mit ca. 11 ha abgrenzt worden. Untersucht worden seien das Ortsbild, die Denkmalschutzbelange, die Gebäudenutzung, der Gebäudezustand, sowie die Bevölkerungs- und Sozialstruktur. Die Grundstückseigentümer und die Betriebe hätten von der Gemeinde Fragebögen erhalten. Die Behörden seien als Träger öffentlicher Belange angehört worden.

 

Die Ergebnisse wurden in einem Untersuchungsbericht aufgelistet und in Übersichtskarten dargestellt. Dem Gemeinderat besonders erläutert wurden die Übersicht zu den Gebäudenutzungen, dem Gebäudezustand und dem sich hieraus ergebenden Maßnahmenplan. Dieser sehe insbesondere vor:

 

-           Sanierung Drosselweg

-           Sanierung Fuggerstraße

-           Sanierung und Fertigstellung südliche Mündelstraße beim Feuerwehrhaus

-           Sanierung der Amtgartentreppe mit Herstellung einer durchgängigen Fußwegverbindung zur Mündelstraße

-           Verbesserung und Gestaltung der Zugangsbereiche zum Kindergarten St. Franziskus im Bereich Dietenheimer Straße und Bucher Straße

-           Sanierung Kindergarten St. Franziskus

-           Sanierung TSG-Halle

-           Sanierung der Straßenflächen Bucher Straße und Uhlandstraße

Im Hinblick auf ortsbildprägende private Gebäude regte der Planer, Herr Ulrich Schramm auf längere Sicht hin beispielsweise eine Umgestaltung des Bereichs der ehemaligen Brauerei einschließlich der angrenzenden öffentlichen Flächen an.

 

Zum Sanierungsverfahren verwies Herr Böck auf die rechtlichen Grundlagen nach dem Bundesbaugesetz und empfahl ein sogenanntes vereinfachtes Verfahren. Ausdrücklich wies er auf eine Besonderheit im Sanierungsbereich hin:

Innerhalb dieses Gebietes stehe der Gemeinde ein Vorkaufsrecht für Immobilien zu. Um dieses Vorkaufsrecht abzusichern, werde in den Grundbüchern aller Grundstücke im Sanierungsgebiet ein Vermerk eingetragen. Nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen durch die Gemeinde werde dies im Grundbuch wieder gelöscht.

In der Praxis habe dieses Vorkaufsrecht jedoch kaum Bedeutung.

Andererseits ergäben sich für private Gebäudeeigentümer sehr gute steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten im Sanierungsgebiet.

 

Hinsichtlich etwaiger direkter Zuschüsse an private Eigentümer für Sanierungsmaßnahmen verwies Bürgermeister Bertele auf den begrenzten Förderrahmen in Höhe von 1 Mio. EUR, der in Anbetracht der anstehenden öffentlichen Maßnahmen knapp sei und restlos ausgeschöpft werde. Nach derzeitiger Erkenntnis bleibe daher kein Spielraum für die Förderung privater Maßnahmen durch Zuschüsse aus Landes- und Gemeindemitteln. Zudem hätten die Eigentümer der Grundstücke im Sanierungsgebiet bereits Vorteile über steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten.

 

Mehrere Gemeinderäte fragten nach den Kriterien für die Abgrenzung und Festlegung des Sanierungsgebiets bzw. schlugen noch eine Ausweitung des Sanierungsgebietes vor.

 

Hier gab Herr Böck zu bedenken, dass das derzeitige Sanierungsgebiet bereits über 11 ha umfasse und somit eine außergewöhnlich große Fläche habe, die auch beim Regierungspräsidium akzeptiert werden müsse. In der Regel seien Sanierungsgebiete zwischen 5 ha und 8 ha groß. Die steuerlichen Vorteile ergäben sich aus den §§ 7 h und 7 i und 10 f des Einkommenssteuergesetzes mit entsprechenden Abschreibungsmöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen. Für diese sei aber auch Voraussetzung, dass ein entsprechender Sanierungsvertrag mit der Gemeinde geschlossen werde, in dem eine umfassende Sanierung des Gebäudes garantiert werde. Die Aufnahme ins Sanierungsgebiet beinhalte auch eine entsprechende Eintragung im Grundbuch, die für die Verfügbarkeit des Grundstücks rechtliche Grenzen aufzeige. Diese Vor- und Nachteile durch die Aufnahme ins Sanierungsgebiet seien den Grundstückseigentümern verständlich zu machen und müssten an objektiven Kriterien beurteilt und vertreten werden.

 

Ein Gemeinderat hielt die Nachfrage für private Sanierungen aus Kostengründen für sehr begrenzt, wenn diese umfassend erfolgen müssten. Dies werde nur Einzelfälle betreffen. Er begrüßte das Angebot der Kommunalentwicklung, Sanierungssprechstunden abzuhalten.

 

Jeweils einstimmig wurden sodann der Bericht über das Sanierungsgebiet, die Sanierungssatzung sowie die Festlegung, Privatmaßnahmen nicht zu bezuschussen, beschlossen.

 

Feststellung der Jahresrechnung 2007

 

a) Rechnungsabschluss

Bürgermeister Bertele legte dem Gemeinderat den Rechnungsabschluss für das Jahr 2007 mit einem überdurchschnittlich guten Ergebnis vor. Herr Leander Missel trug die Rechnungsergebnisse im Detail vor. Die weiterhin gute konjunkturelle Lage habe der Gemeinde wesentlich höhere Einnahmen an der Lohn- und Einkommenssteuer                         (+ 162.243,-- EUR), höhere Schlüsselzuweisungen (+ 141.094,-- EUR) und eine höhere Gewerbesteuer (+ 109.929,-- EUR) gebracht. Zusätzliche Einnahmen seien durch die Abgabe der Beteiligung an der Kreisbau GmbH mit 91.916,46 EUR und für die Erstattung der Investitionskosten für frühere Asylbewerberunterkünfte mit 86.142,76 EUR vom Land geflossen. Dem Vermögenshaushalt hätten 1.468.844,32 EUR zugeführt werden können. Damit hätten die Investitionen im Vermögenshaushalt ohne die geplante Rücklagenentnahme und ohne eine neue Schuldenaufnahme getätigt werden können. Durch die geplanten Tilgungen sei die Verschuldung weiter abgebaut worden auf nun 231.190,24 EUR (= 49,47 EUR/Einwohner). Gleichzeitig seien der Rücklage weitere 758.688,16 EUR zugeführt worden. Diese betrage nun 1.427.939,53 EUR.

Die noch bestehenden Schulden konnten auf 231.190,24 EUR vermindert werden, woraus sich eine sehr niedrige Pro-Kopf-Verschuldung von 49,47 EUR errechne.

  


 


Herr Leander Missel wies allerdings auch darauf hin, dass die höheren Steuereinnahmen in den Finanzausgleich einfließen und im 2. Folgejahr durch entsprechende Anrechnung zu geringeren Schlüsselzuweisungen führen würden. Deshalb würden auf das gute Ergebnis auch wieder entsprechende Belastungen folgen.

Vom Gemeinderat wurde das gute Haushaltsergebnis begrüßt und die Jahresrechnung einstimmig gebilligt.

 

b) Kostenausgleich nach § 14 Abs. 2 KAG

Bei den kostenrechnenden Einrichtungen, Wasser, Kanal, Müll, sind nach § 14 Abs. 2 KAG Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, innerhalb der folgenden 5 Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Die entsprechende Beschlussfassung soll jeweils im Rahmen des Rechnungsabschlusses erfolgen und wird bei den Gebührenkalkulationen berücksichtigt.

Von Herrn Leander Missel wurden die Zahlen erläutert. Im Bereich der Abwasserbeseitigung errechne sich eine Überdeckung im Jahr 2007 von knapp 8.000 EUR, zusammen mit den Vorjahren sogar ca. 98.000 EUR. Wegen der hohen Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2008 glichen sich jedoch die Mehreinnahmen der Vorjahre weitestgehend aus.

Bei der Wasserversorgung Oberkirchberg hätte sich ein gebührenrechtliches positives Ergebnis 2007 in Höhe von knapp 16.000 EUR und bei der Wasserversorgung Unterkirchberg eine Unterdeckung von ca. 24.000 EUR ergeben. Die Ausgleiche sollten in den Jahren 2009 ff. erfolgen.

Im Bereich der Abfallentsorgung werde der Überschuss des Jahres 2007 zum Ausgleich der Defizite in den Jahren 2004 und 2006 verwendet und darüber hinaus würde heuer die Müllgebühr gesenkt werden.

Einstimmig wurden sodann die Berechnungen anerkannt und der Kostenausgleich entsprechend vorgenommen.

 

Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013

Für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 sind sowohl die Schöffen als auch die Jugendschöffen zu wählen. Von der Gemeinde Illerkirchberg sind für die Wahl der Schöffen genau 7 Personen dem Amtsgericht Ulm zu benennen. Für die Wahl der Jugendschöffen ist eine separate Vorschlagsliste für das Landratsamt Alb-Donau-Kreis zu erstellen. Kämmerer Manfred Kornmayer erläuterte die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Schöffenamt:

 

-           Die Personen müssen bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet und dürfen zu Beginn der Amtsperiode (zum 01.01.2009) das siebzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

-           Die Personen müssen in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben.

-           Es dürfen nur Deutsche in das Amt berufen werden.

-           Die Personen dürfen nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden sein.

-           Es darf kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat laufen, derentwegen auf den Verlust der Bekleidung öffentlicher Ehrenämter erkannt werden kann.

-           Die Bewerber dürfen sich nicht in persönlicher Insolvenz befinden.

 

Für die Bewerber als Jugendschöffen muss zudem noch auf die erzieherischen Befähigungen abgestellt werden. Die Interessenten für ein Jugendschöffenamt wurden per 2/3 Mehrheit durch den Gemeinderat in geheimer Wahl gewählt:

 

Maier, Andrea

Uhlandstraße 26

Vorndran, Roman

Gärtnerweg 7

 

Für das Schöffenamt hatten sich deutlich mehr Bewerber gemeldet, als dem Amtsgericht vorgeschlagen werden dürfen. In 3 geheimen Wahlgängen wurden schließlich auf die Vorschlagsliste gewählt:

 

Alraun, Renate

Schloßstraße 5

Häußler, Josef

Mussingen 11

Hochrein, Peter

Hölderlinstraße 31

Kaifel, Alexander

Finkenweg 11

Meyer-Tresselt, Ingeborg

Hölderlinstraße 29

Paller, Helmut

Mahdauweg 5

Vorndran, Roman

Gärtnerweg 7

 

Baugesuche

Ein Baugesuch für ein weiteres neues Einfamilienwohnhaus mit Garage im Baugebiet „Hornbächle-Süd“ lag zur Behandlung vor. Ausnahmen und Befreiungen waren nicht erforderlich und somit wurde einstimmiges Einvernehmen erteilt. Eine Garage im Schwalbenweg war bereits wiederholt Gegenstand der Diskussion. Die Ausführung wich vom Plan ab. Der Baukontrolleur des Landratsamtes stellte nun die tatsächliche – und hier baurechtlich maßgebliche Traufhöhe der Garage mit 4,15 m fest und die Bauabteilung des Landratsamtes errechnet eine maximal zulässige Traufhöhe von 4,17 m. Demzufolge war der Bauherr formal im Unrecht, weil die früheren Pläne eine geringere Höhe beinhalteten, materiellrechtlich, wie sich dies im Fachbegriff nennt, hatte er gleichwohl einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung, da die Ausführung der Bauordnung nicht widersprach. Bürgermeister Bertele bezeichnete es als unverständlich, weshalb nicht gleich die rechtmäßigen Pläne eingereicht wurden. Bei zwei Gegenstimmen wurde dem Bauantrag zugestimmt.

 

Für einen Terrassen- und Balkonanbau an einem Haus an der Silcherstraße lag ein Bauantrag vor. Die Nachbarn hatten dem Baugesuch bereits zugestimmt. Nachdem die Abstandsfläche mit 2,34 m statt 2,50 m nicht ganz ausreichte, werde das Landratsamt noch prüfen, inwieweit es hier wegen Geringfügigkeit eine Befreiung gebe oder evtl. eine Baulast  eingetragen werden müsse. Belange der Gemeinde seien hierbei nach den Worten von Bürgermeister Bertele nicht betroffen. Einstimmig wurde hier zugestimmt.

Ein Landwirt beantragte zur Erweiterung der Hofstelle die Baugenehmigung für eine Maschinenhalle, wobei auf dem Dach eine Photovoltaikanlage vorgesehen sei. Der eigentliche Betrieb liege bereits auf Gemarkung Wiblingen, nur die Maschinenhalle werde noch auf Gemarkung Unterkirchberg errichtet. Bürgermeister Bertele stellte fest, dass es sich um ein landwirtschaftlich privilegiertes Vorhaben im Außenbereich handle, auf dessen Genehmigung der Bauwerber einen Anspruch habe. Einstimmig wurde das Einvernehmen erteilt.

 

Eine Bauvoranfrage lag vor für einen Wohnhausneubau mit Garage im „Schelmenwinkel Nord-III“.

Das Haus solle eine große Solaranlage und deswegen ein Pultdach erhalten. Beim Erlass des Bebauungsplanes wurden Pultdachhäuser als möglich Variante aufgenommen, nur sollte auch Vorsorge getroffen sein, dass ein etwaiger nördlicher Nachbar vom Schattenwurf der hohen Wandseite eines Pultdachhauses beeinträchtigt werde. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes fordern deswegen bei reinen Pultdachgebäuden Oberkante höchste Wandhöhe von max. 7,00 m und diese nur süd- und westseitig zulässig. Eine Interessenskollission wurde seinerzeit dergestalt abgewogen, dass die nachbarlichen Interessen besonderen Schutz erfahren sollten. Gleichzeitig erschwere diese Festsetzung die Nutzung von Solarenergie. Nachdem im vorliegenden Fall das Haus unmittelbar am Schelmenweg geplant werde und nur die Straße als Nachbar betroffen wäre, befürwortete Bürgermeister Bertele hier eine Befreiung. Dies beurteilte der Gemeinderat genauso und stellte eine Befreiung insoweit einstimmig in Aussicht.

Zusätzlich war eine mit 9 m weitestgehende Verdolung des bisherigen Grabens als Befreiung beantragt. Bürgermeister Bertele erinnerte daran, dass im Zuge der Erschließung entlang des Schelmenwegs bisher insgesamt 4 Dolen mit je einer Länge von 7,00 m hergestellt wurden, wobei 1,00 m an diesen Dolen lediglich zur Nutzung einer Schleppkurve beim Einbiegevorgang und die restliche Länge von 6,00 m als direkte Zufahrt ins Grundstück dienen soll. Die vom Bauherrn geplante Dole liege unmittelbar an der etwa 35,00 m langen Dole zur Überfahrt ins Baugebiet. Mit seiner geplanten Dole würde nun eine Dole mit insgesamt 44,00 m erreicht. Die weitgehende Verdolung würde der Intention des Bebauungsplanes widersprechen und wurde auch seitens des Landratsamtes abgelehnt. Ebenfalls einstimmig wurde die Herstellung einer weiteren Überfahrtsdole abgelehnt.

 

Aufsichtsprüfungen

Kämmerer Manfred Kornmayer gab bekannt, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) derzeit turnusgemäß die Bauausgaben der Haushaltsjahre 2004 bis 2007 prüfe und für in Ordnung befunden habe.

Ferner habe das Landratsamt Alb-Donau-Kreis die gesetzliche Aufsichtsprüfung für das Standesamtswesen durchgeführt und ebenfalls für in Ordnung befunden. Die schriftlichen Berichte werden nach deren Eingang vorgelegt.

 

Künftige Organisation des Notariats- und Grundbuchwesens

Bürgermeister Bertele informierte, dass das Justizministerium Baden-Württemberg die Notariats- und Grundbuchreform festgelegt habe. Danach sollen bis spätestens 01.01.2018 die bislang bei 662 Kommunen angesiedelten Grundbuchämter des Landes auf insgesamt 11 Standorte in Baden-Württemberg konzentriert werden. Mit der erfolgten Umstellung auf das elektronische Grundbuch werde die Grundbuchführung für die hiesigen Gemeinden auf das Amtsgericht Ulm übertragen. Die Gemeinden könnten eine Grundbucheinsichtsstelle vorhalten, bei der die Bürger in das dann elektronisch geführte Grundbuch Einsicht nehmen können.

 

Kindergartenangelegenheiten

Bürgermeister Bertele dankte allen Helfern, Sponsoren und dem Kindergartenteam für die Realisierung des Seilgartens. Er bezeichnete die ehrenamtliche Errichtung dieses Seilgartens als Musterbeispiel des Bürgerengagements. Der Seilgarten sei am 15.06.2008 eingeweiht und im Rahmen eines Tages der offenen Tür der Öffentlichkeit vorgestellt worden.

Ferner berichtete er aus Sitzung des gemeinsamen Kindergartenausschusses, wonach die Stadt Senden die Kinder aus der „Illersäge“ allen anderen Kindern im Stadtgebiet gleichstelle und gegebenenfalls bei Vorliegen einer persönlichen Härte einem Gastkindergartenplatz zustimme. Aus diesem Anlass kämen weiterhin 4 Kinder aus der „Illersäge“ in den Kindergarten nach Oberkirchberg, wofür die Stadt Senden den Abmangelanteil von 1.500 EUR jährlich übernehme.

Zum Antragstermin 15.05.2008 habe die Gemeinde schließlich eine Zuwendung aus dem Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“ beantragt. Dem Antrag liege der beabsichtigte Ausbau des Dachgeschosses im Antonius-Kindergarten zur Unterbringung einer Kleinkindbetreuung zugrunde. Die Planung laufe derzeit beim Architekturbüro Jürgen Herrmann, Illerkirchberg, und werde dem Gemeinderat in einer der folgenden Sitzungen vorgestellt.

 

Bebauungsplan M 102 „Nördlich des Bahnhofs“ der Stadt Neu-Ulm

Bürgermeister Bertele berichtete, dass seitens der Gemeinde Illerkirchberg hinsichtlich des Bebauungsplanes M 102 „Nördlich des Bahnhofs“ der Stadt Neu-Ulm im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung keine Einwände erhoben worden seien. Infolge der grundsätzlichen Zuständigkeit des Gemeinderates gab er diese termingebundene Entscheidung bekannt.

 

Beschaffung MTW für den Löschzug Unterkirchberg

Zwischenzeitlich sei die Beschaffung eines Neufahrzeugs beschränkt ausgeschrieben worden, berichtete Bürgermeister Bertele. Ursprünglich habe man ja ein gebrauchtes Fahrzeug hierfür gesucht, doch nach einem Jahr Suche sei ein solches am Markt zu vernünftigen Preisen nicht zu erwerben gewesen. Das Ergebnis der Ausschreibung werde zur Sitzung am 17.07.2008 vorliegen.

 

Verlegung einer Gasleitung im Antoniusweg

Dem Gemeinderat wurde bekannt gegeben, dass die SWU Energie GmbH beabsichtige, den sanierten Straßenbereich des Antoniusweges zur Verlegung einer Gasleitung aufzubrechen. Die SWU sei zwar im Rahmen der Sanierungsarbeiten beteiligt worden, hätte damals jedoch mangels Nachfrage der Anlieger nicht alle Gebäude mit Anschlüssen versorgt. Die Anträge seien erst jetzt nach Eigentumswechsel von den neuen Eigentümern gestellt worden. Es bestehe nun keine Möglichkeit, den betroffenen Bürgern den gewünschten Gasanschluss zu verwehren.

 

Jugendtreff Unterkirchberg

Bürgermeister Bertele berichtete aus der Sitzung mit dem Jugendtreff Unterkirchberg am 16.06.2008. Nach anderen, bereits vorausgegangenen Besprechungen sei nun die Vorgehensweise zum Wiederaufbau einvernehmlich mit der Vorstandschaft und den Jugendlichen vereinbart worden. Er brachte die Hoffnung zum Ausdruck, dass der Jugendtreff nun alsbald wieder hergerichtet werden könne.

 

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.