
1. Versendung der
Erhebungsbogen zur Flächenermittlung ab 20.06.2011
Im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens erhält jeder Grundstückseigentümer einen Erhebungsbogen zur Prüfung der von der Fa. Schallenmüller und Will im Auftrag der Gemeinde ermittelten Flächendaten und veranlagungswirksamen Annahmen für sein Grundstück.
Unzutreffende Angaben oder Annahmen können durch den Grundstückseigentümer auf dem Erhebungsbogen korrigiert oder ergänzt und an die Verbandsverwaltung zurück gesandt werden.
Erläuterungen zum Ausfüllen des Erhebungsbogens enthält ein Merkblatt.
Zusätzliche Informationen enthält eine ebenfalls beigefügte Broschüre.
2. Rückgabe Erhebungsbogen bis
spätestens 29.07.2011
Der Erhebungsbogen ist bis spätestens 29.07.2011 an die Veranlagungsstelle beim GVV Kirchberg-Weihungstal, Schloßstr. 7, 89171 Illerkirchberg zurück zu senden.
Der Erhebungsbogen sollte auch dann zurück gegeben werden, wenn keine Änderungen vorgenommen werden.
Bei nicht fristgerechter Rückgabe erfolgt die Veranlagung zur Niederschlagswassergebühr auf der Basis der von der Fa. Schallenmüller und Will ermittelten Bemessungsgrundlagen.
3. Weitere Informationen und Beratungstermine
a) Telefon-Hotline vom 20.06.2011 – 05.08.2011
Fa. Schallenmüller und Will, 0731/880 178-265
Montag bis Freitag von 10:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr