Beantragung eines Landesfamilienpasses

Die Inhaber dieses Landesfamilienpasses (Eltern und Kinder) sind berechtigt, einmal jährlich die auf den Gutscheinen genannten Einrichtungen unentgeltlich zu besuchen. Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweils genannten Einrichtung dort anzugeben. Sie gelten für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.

Einen Landesfamilienpass können erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kinder, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigtem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehindertem Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung
Die hier erhobenen personenbezogenen Daten sind für die Prüfung der o.a. Voraussetzungen erforderlich. Falls keine Angaben gemacht werden, kann ein Landesfamilienpass leider nicht ausgestellt werden.


Ihr Nachname:
Ihr Vorname:
Strasse/Nr:
PLZ:
Ort:
Telefon:
E-Mail Adresse:
Name des Berechtigten (2)
Vorname u. Geburtsdatum des Kindes
Vorname u. Geburtsdatum des Kindes
Vorname u. Geburtsdatum des Kindes
Bemerkung:

Bei Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen ist der Landesfamilienpass unaufgefordert zurückzugeben.

Der beantragte Landesfamilienpass wird mir in den nächsten Tagen zugeschickt.