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Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Informationen sollen alle gut verstehen. Informationen sollen einfach sein.

 

Das Behinderten∙gleichstellungs∙gesetz vom Land Baden-Württemberg sagt: 

- das Internet∙soll barriere∙frei sein.

Barriere∙freies Internet ist zum Beispiel: 

- eine Internet∙seite ist über∙sichtlich. 

- Texte und Formulare sind einfach. 

- Texte können vor∙gelesen werden. 

- Informationen sind in Leichter Sprache. 

- Informationen sind in Gebärden∙sprache.

 

Die Internet∙seite von der Gemeinde Illerkirchberg ist nicht ganz barriere∙frei.

 

Viele Informationen sind zum Beispiel 

- nicht in Leichter Sprache. 

- nicht in Gebärden·sprache. 

- Formulare sind schwer zu verstehen. 

 

Sagen Sie uns: Was können wir besser machen? Schreiben Sie eine E-Mail an

Die Internet∙seite von der Gemeinde Illerkirchberg ist nicht ganz barriere∙frei. 

Das finden Sie schlecht? Das ärgert Sie? 

Sie können sich beschweren. 

Bei der Behinderten∙beauftragten vom Alb-Donau-Kreis. 

Die Behinderten∙beauftragte ist Imke Schmid. 

Rufen Sie Imke Schmid an. Telefon 07 31 185 47 44 Schreiben Sie eine E-Mail an

 

Sie können sich auch bei der Behinderten∙beauftragten vom Land Baden-Württemberg beschweren. 

Die Behinderten∙beauftragte ist Simone Fischer. 

Schreiben Sie eine E-Mail an