Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
Informationen sollen alle gut verstehen. Informationen sollen einfach sein.
Das Behinderten∙gleichstellungs∙gesetz vom Land Baden-Württemberg sagt:
- das Internet∙soll barriere∙frei sein.
Barriere∙freies Internet ist zum Beispiel:
- eine Internet∙seite ist über∙sichtlich.
- Texte und Formulare sind einfach.
- Texte können vor∙gelesen werden.
- Informationen sind in Leichter Sprache.
- Informationen sind in Gebärden∙sprache.
Die Internet∙seite von der Gemeinde Illerkirchberg ist nicht ganz barriere∙frei.
Viele Informationen sind zum Beispiel
- nicht in Leichter Sprache.
- nicht in Gebärden·sprache.
- Formulare sind schwer zu verstehen.
Sagen Sie uns: Was können wir besser machen? Schreiben Sie eine E-Mail an
Die Internet∙seite von der Gemeinde Illerkirchberg ist nicht ganz barriere∙frei.
Das finden Sie schlecht? Das ärgert Sie?
Sie können sich beschweren.
Bei der Behinderten∙beauftragten vom Alb-Donau-Kreis.
Die Behinderten∙beauftragte ist Imke Schmid.
Rufen Sie Imke Schmid an. Telefon 07 31 185 47 44 Schreiben Sie eine E-Mail an
Sie können sich auch bei der Behinderten∙beauftragten vom Land Baden-Württemberg beschweren.
Die Behinderten∙beauftragte ist Simone Fischer.
Schreiben Sie eine E-Mail an .